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   LAG Nürnberg, 26.07.2000 - 6 Ta 180/00   

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https://dejure.org/2000,8821
LAG Nürnberg, 26.07.2000 - 6 Ta 180/00 (https://dejure.org/2000,8821)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 26.07.2000 - 6 Ta 180/00 (https://dejure.org/2000,8821)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 6 Ta 180/00 (https://dejure.org/2000,8821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren wegen Bestehens oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses; Zusammenrechnung eines hilfsweise geltend gemachten Anspruchs mit dem Hauptanspruch; Einfließen des Grundstreitwerts in den Vergleichswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert: Kündigung - Arbeits- oder Handelsvertretervertrag - Hilfsantrag - Streitgegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 10.07.1991 - 2 WF 72/91

    Maßgeblichkeit des Fortbestands der Gemeinschaft bei der Streitwertbemessung;

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.07.2000 - 6 Ta 180/00
    § 17 Abs. 3 GKG ist auf die Kündigung eines Handelsvertreterverhältnisses nicht anwendbar (im Anschluß an OLG München JurBüro 1985, 574; OLG Bamberg JurBüro 1991, 1694 ).«.

    Abgesehen davon, dass hier keine wiederkehrende Leistung geltend gemacht wird, ist § 17 Abs. 3 GKG zwar gegebenenfalls auf Organe juristischer Personen und deren Gehaltsansprüche, nicht aber auf einen Handelsvertreter anzuwenden, der einen in der Höhe stets wechselnden Anspruch auf Provision hat (OLG München, Beschluss vom 08.01.85, JurBüro 1985, S. 574; OLG Bamberg, Beschluss vom 10.07.91, JurBüro 1991, 1694 ).

  • BAG, 09.04.1965 - 3 AZR 182/64

    Streitwert: Kündigung - Anwendungsbereich des § 12 Abs. 7 ArbGG -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.07.2000 - 6 Ta 180/00
    Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage ist auch dann nach § 12 Abs. 7 ArbGG zu bemessen, wenn der Kläger ein Arbeitsverhältnis, die Beklagte aber ein Vertragsverhältnis eines freien Handelsvertreters behauptet (im Anschluß an BAGE 17, 146 ).

    Dies gilt auch dann, wenn die beklagte Partei der Auffassung ist, es handelt sich um kein Arbeitsverhältnis, sondern um ein freies Handelsvertreterverhältnis (BAG, Urteil vom 09.04.65, BAGE 17, 146 = AP Nr. 16 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

  • LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14

    Betriebsratswahlanfechtung

    (2) Demgegenüber wird von anderer Seite, nach Ansicht der erkennenden Kammer in zutreffender Weise, die vorherige Einlegung eines Einspruches nach § 4 Abs. 1 WO nicht als Voraussetzung für eine anschließende Wahlanfechtung angesehen (vgl. BAG v. 29.3.1974 - 1 ABR 27/73, , unter II 4 b, c der Gründe; BAG v. 25.6.1974 - 1 ABR 68/73, , unter II 3 c der Gründe, betreffend die Anfechtungsbefugnis einer Gewerkschaft; ebenso für die Anfechtungsberechtigung eines Arbeitnehmers: LAG Köln v. 4.5.2000 - 10 TaBV 56/99, AuR 2000, 438; DKKW/Homburg, a. a. O., Rz. 6; Galperin/Löwisch, a. a. O. Rz. 9; GK/Kreutz, a. a. O., Rz. 60; HaKo-BetrVG/ßrors, 3. Aufl., § 19 Rz. 15; HWK/Reichold, 4. Aufl., § 19 BetrVG Rz. 18; WPK/Wlotz/ce, BetrVG 4. Aufl., § 19 Rz. 5; ErfK/Koch, 15. Aufl., § 19 BetrVG Rz. 3;.
  • OLG Stuttgart, 30.10.2006 - 5 W 65/06

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer

    Der Einschlägigkeit von § 42 Abs. 3 GKG steht zudem entgegen, dass es sich bei den auf der Grundlage des Vertrages erzielten Einnahmen nicht um wiederkehrende Leistungen im Sinne dieser Vorschrift handelt, da die Auftragslage und die damit verbundenen Erträge nicht sicher vorhergesehen werden können (Meyer, GKG, 7. A., § 42 Rn. 24; LAG Nürnberg NZA-RR 2001, 53, 54; OLG München JurBüro 1985, 574; OLG Bamberg JurBüro 1991, 1694).
  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03

    Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 S. 1

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann zu machen, wenn allein durch eine einstweilige Verfügung der auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtete Anspruch des Gläubigers durchgesetzt werden kann (Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 7. Aufl. 2003, Rdz. 1594; vgl. auch LAG Berlin 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00 - NZA-RR 2001, 53, 55; Stein/Jonas/Grunsky, a. a. O., vor § 935 Rdz. 50).
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