Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 29.08.2000

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 06.02.2001 - 11 Sa 1434/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9241
LAG Hamm, 06.02.2001 - 11 Sa 1434/00 (https://dejure.org/2001,9241)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2001 - 11 Sa 1434/00 (https://dejure.org/2001,9241)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 11 Sa 1434/00 (https://dejure.org/2001,9241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung des Inhalts eines Arbeitsvertrages durch nachfolgende Betriebsvereinbarung; Einfluss einer Betriebsvereinbarung auf bestehende arbeitsvertragliche Entgeltvereinbarungen

  • Wolters Kluwer

    Abänderung des Inhalts eines Arbeitsvertrages durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 543; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 10; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertrag und nachfolgende Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 283 (Ls.)
  • NZA-RR 2001, 540
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2001 - 11 Sa 1434/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, a.a.O.; BAG in DB 2001, 47) kann der Inhalt eines Arbeitsvertrages durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung nicht geändert werden.
  • LAG München, 08.02.2012 - 10 Sa 210/11

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

    Selbst wenn ein solcher Inhalt der Betriebsvereinbarung von 2005 zugunsten der Beklagten unterstellt wird, wäre eine solche Regelung nicht möglich, da sie in den vertraglichen Besitzstand der Klägerin eingreifen würde (vgl. BAG v. 21.01.1997 - AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972; LAG Hamm NZA-RR 2001, 540).
  • LAG München, 30.03.2011 - 10 Sa 486/10

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

    Selbst wenn ein solcher Inhalt der Betriebsvereinbarung von 2005 zu Gunsten der Beklagte unterstellt wird, wäre eine solche Regelung nicht möglich, da sie in den vertraglichen Besitzstand der Klägerin eingreifen würde (vgl. BAG vom 21.01.1997 - AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972; LAG Hamm NZA-RR 2001, 540).
  • LAG München, 08.02.2012 - 10 Sa 209/11

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

    Selbst wenn ein solcher Inhalt der Betriebsvereinbarung von 2005 zugunsten der Beklagten unterstellt wird, wäre eine solche Regelung nicht möglich, da sie in den vertraglichen Besitzstand des Klägers eingreifen würde (vgl. BAG v. 21.01.1997 - AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972; LAG Hamm NZA-RR 2001, 540).
  • LAG Hamm, 16.02.2012 - 15 Sa 1360/11

    Einseitige Erledigungserklärung; konstitutive arbeitsvertragliche

    bb) Allerdings gehen günstigere einzelarbeitsvertragliche Regelungen einer Betriebsvereinbarung stets vor, auch wenn sie bereits vor Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung begründet wurden (BAG vom 16.09.1986 - GS 1/82, AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972; LAG Hamm vom 06.02.2001 - 11 Sa 1434/00, NZA 2002, 283).
  • LAG Hamm, 16.02.2012 - 15 Sa 1361/11

    Einseitige Erledigungserklärung; konstruktive arbeitsvertragliche

    bb) Allerdings gehen günstigere einzelarbeitsvertragliche Regelungen einer Betriebsvereinbarung stets vor, auch wenn sie bereits vor Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung begründet wurden (BAG vom 16.09.1986 - GS 1/82, AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972; LAG Hamm vom 06.02.2001 - 11 Sa 1434/00, NZA 2002, 283).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 29.08.2000 - 3 TaBV 53/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4974
LAG Düsseldorf, 29.08.2000 - 3 TaBV 53/00 (https://dejure.org/2000,4974)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2000 - 3 TaBV 53/00 (https://dejure.org/2000,4974)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2000 - 3 TaBV 53/00 (https://dejure.org/2000,4974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Einstellung von Teilzeitbeschäftigten.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 99 II Nr. 1, 99 IV BetrVG,3 II MTV Einzelhandel NRW
    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Einstellung von Teilzeitbeschäftigten.

  • Wolters Kluwer

    Regelung der Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten nach § 3 II MTV Einzelhandel NRW durch Betriebsvereinbarung; Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Einstellung von Teilzeitbeschäftigten; Gesetzliche Zustimmungsverweigerungsgründe; Mitbestimmungsrecht bei ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 540
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2000 - 3 TaBV 53/00
    Soweit der Betriebsrat in beiden Rechtszügen die Auffassung vertreten hat, § 3 Abs. 2 MTV verlange die konkrete Festlegung von festen Arbeitszeiten und deren Lage, ist dem bei sachgerechter Auslegung der tariflichen Bestimmung nach Wortlaut, erkennbarem Sinn und Zweck der Regelung, Gesamtzusammenhang und Entstehungsgeschichte sowie sonstiger relevanter Auslegungskriterien (vgl. grundlegend: BAG v. 12.09.1984, AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) nicht beizutreten.
  • ArbG Hagen, 13.12.2000 - 1 Ca 1335/00

    Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung; Soziale Rechtfertigung;

    Dieser gibt den Betriebsparteien auf, durch Betriebsvereinbarung die Arbeitzeit der Teilzeitbeschäftigten hinsichtlich des Beginns, Ende und Lage zu regeln (LAG Düsseldorf vom 29.08.2000 - 3 TaBV 53/00 -, nicht amtlich veröffentlich).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht