Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 14.07.2000

Rechtsprechung
   LAG Köln, 03.04.2001 - 4 Ta 307/00   

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https://dejure.org/2001,9689
LAG Köln, 03.04.2001 - 4 Ta 307/00 (https://dejure.org/2001,9689)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.04.2001 - 4 Ta 307/00 (https://dejure.org/2001,9689)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. April 2001 - 4 Ta 307/00 (https://dejure.org/2001,9689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltfortzahlung im Falle unwirksamer Kündigung bei mehr als fünfjähriger Betriebszugehörigkeit; Ermittlung der Kündigungsfrist bei jedenfalls fünfjähriger Betriebszugehörigkeit; Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit ; Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit bei Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 2
    Zuständigkeitsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 1216 (Ls.)
  • NZA-RR 2001, 546
  • NZA-RR 2001, 547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 18.10.2007 - 7 Ta 206/07

    Rechtsweg; Arbeitsgerichtsbarkeit; GmbH-Geschäftsführer; sic-non-Fall;

    Um die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit in sic-non-Sachen zu begründen, reicht bekanntlich allein schon die Rechtsbehauptung des Klägers aus, es liege dem Streit ein Arbeitsverhältnis zugrunde (BAG AP § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung Nr. 1und Nr. 3; LAG Köln NZA-RR 2001, 547; Schwab/Weth/walker, ArbGG, § 2 Rdnr.215 f.).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 14.07.2000 - 11 Sa 582/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,27378
LAG Köln, 14.07.2000 - 11 Sa 582/00 (https://dejure.org/2000,27378)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.07.2000 - 11 Sa 582/00 (https://dejure.org/2000,27378)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 11 Sa 582/00 (https://dejure.org/2000,27378)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 546
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16

    Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung

    Dieses Quotierungsprinzip gilt unabhängig davon, ob die Versorgungszusage eine derartige Möglichkeit vorsieht oder nicht (vgl. LAG Köln v. 14.07.2000 - 11 Sa 582/00 - NZR-RR 2001, 546; Höfer, § 2 BetrAVG Rn. 11.1).
  • LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07

    Altersversorgung betriebliche; Schadenersatz wegen Verletzung der

    Mit solchen Einbußen hat jeder Arbeitnehmer im Falle seines vorzeitigen Ausscheidens zu rechnen (vgl. LAG Köln NZA-RR 2001, 546 m.w.N.) Eine dahingehende Aufklärungspflicht besteht daher nicht.
  • LAG Köln, 23.03.2012 - 10 Sa 802/11

    Auslegung einer Betriebsrentenabrede

    Wie in anderen Regelungsbereichen (vgl. zur Anwendbarkeit gesetzlicher Urlaubsregelungen nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz für die Befristung und die Erfüllbarkeit von Urlaubsansprüchen bei fehlender diesbezüglicher vertraglicher Regelung BAG, Urteil vom 29.07.2003 - 9 AZR 270/02 -, zitiert nach Juris; Urteil vom 12.01.1989 - 8 AZR 490/89 -, zitiert nach Juris) gilt auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, dass für den Fall, dass die Parteien keine eigenen vertraglichen Regelungen getroffen haben, die gesetzlichen Regelungen und damit auch die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen (hier § 30 f BetrAVG bzw. § 1 BetrAVG in der 1986 geltenden Fassung) Anwendung finden (vgl. zur Anwendung der ratierlichen Berechnung von Versorgungsanwartschaften nach § 2 BetrAVG LAG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 11 Sa 582/00 -, zitiert nach Juris).
  • ArbG Magdeburg, 05.10.2007 - 11 Ca 1024/07

    Kündigungsschutzverfahren in Sachen Bernd Uwe Hildebrandt ./. Trägerverein des

    Erforderlich ist daher das Vorliegen eines wichtigen Grundes an sich (1. Stufe) sowie darüber hinaus eine auf der 2. Stufe vorzunehmende, zum Nachteil des zu Kündigenden ausgehende Interessenabwägung ( LAG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 15.04 1999, 6 Sa 3090/98, vom 22.07.1999, 9 Sa 1165/98, vom 20.03.2001, 11 Sa 582/00, alle soweit ersichtlich, nicht veröffentlicht; BAG, ständige Rechtsprechung, vgl. Urt.v. 13.12.1984 in AP BGB Nr. 81 und Urteil vom 12.08.1999, in DB 2000, 48 [BAG 12.08.1999 - 2 AZR 923/98]).
  • ArbG Magdeburg, 05.10.2007 - 11 Ca 823/07

    Kündigungsschutzverfahren in Sachen Bernd Uwe Hildebrandt ./. Trägerverein des

    Erforderlich ist daher das Vorliegen eines wichtigen Grundes an sich (1. Stufe) sowie darüber hinaus eine auf der 2. Stufe vorzunehmende, zum Nachteil des zu Kündigenden ausgehende Interessenabwägung (LAG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 15.04.1999, 6 Sa 3090/98, vom 22.07.1999, 9 Sa 1165/98, vom 20.03.2001, 11 Sa 582/00, alle soweit ersichtlich, nicht veröffentlicht; BAG, ständige Rechtsprechung, vgl. Urt. v. 13.12.1984 in AP BGB Nr. 81 und Urteil vom 12.08.1999, in DB 2000, 48 [BAG 12.08.1999 - 2 AZR 923/98]).
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