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   ArbG Essen, 19.06.2001 - 5 Ca 1373/01   

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https://dejure.org/2001,11219
ArbG Essen, 19.06.2001 - 5 Ca 1373/01 (https://dejure.org/2001,11219)
ArbG Essen, Entscheidung vom 19.06.2001 - 5 Ca 1373/01 (https://dejure.org/2001,11219)
ArbG Essen, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 5 Ca 1373/01 (https://dejure.org/2001,11219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit ; Entbehrlichkeit der Angabe des Zeitpunkts des Eintritts einer Arbeitszeitänderung; Nichteintritt einer Arbeitszeitänderung kraft gesetzlicher Fiktion wegen Ablehnung des entsprechenden Antrags; Versäumnis der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 573
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 3 Sa 60/99

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten Angestellten auf Abschluß eines

    Auszug aus ArbG Essen, 19.06.2001 - 5 Ca 1373/01
    Die Benennung des Zeitpunktes ist jedoch entbehrlich, da dieser im vorhinein ohnehin kaum bestimmt werden kann (vgl. Baden-Württemberg vom 20.07.2000 - 3 Sa 60/99 - n.v.; Diller NZA 2001, 589, 590 Fn. 10; Beckschulze DB 2000, 2598, 2606).
  • LAG Hamm, 27.09.2002 - 10 Sa 232/02

    Reduzierung der Arbeitszeit, entgegenstehende betriebliche Gründe, Einhaltung der

    Heft 24, S. 5; Rolfs, RdA 2001, 129, 136; Kliemt, NZA 2001, 63, 65; ArbG Mönchen-Gladbach, Urteil vom 30.05.2001 - NZA 2001, 970; ArbG Stuttgart, Urteil vom 05.07.2001 - NZA 2001, 968; ArbG Essen, Urteil vom 19.06.2001 - NZA-RR 2001, 573; ArbG Hannover, Urteil vom 31.01.2002 - NZA-RR 202, 294; LAG Köln, Urteil vom 04.12.2001 - AuR 2002, 189; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.04.2002 - NZA 2002, 856, LAG Berlin, Urteil vom 18.01.2002 - 19 Sa 1982/01 - n.v.).

    Darauf, ob bei Reduzierung der Arbeitszeit des Klägers eine Vollzeitkraft zu finden wäre, kommt es hiernach nicht an (ArbG Essen, Urteil vom 19.06.2001 - NZA-RR 2001, 573, 574; Reiserer/Penner, BB 2001, 573, 574).

    Entgegenstehende betriebliche Gründe im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG liegen dann vor, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass eine dem Berufsbild des dann teilzeitarbeitenden Arbeitnehmers entsprechende zusätzliche Arbeitskraft weder im Betrieb selbst noch auf dem für ihn maßgeblichen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (ArbG Mönchen-Gladbach, Urteil vom 30.05.2001 - NZA 2001, 970; ArbG Essen, Urteil vom 19.06.2001 - NZA-RR 2001, 573; Kliemt, NZA 2001, 63, 65; Richardi/Annuß, BB 2001, 2201, 2202; Däubler, ZIP 2001, 217, 220; Flatten/Coeppicus, ZIP 2001, 1477, 1480; Beckschulze, DB 2000, 2598, 2599).

  • LAG Berlin, 18.01.2002 - 19 Sa 1982/01

    Reduzierung der Arbeitszeit - Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage

    aa) "Betriebliche Gründe" sind nach einhelliger Auffassung von Rechtsprechung und Schrifttum, die sich auf die Gesetzesgeschichte beziehen (vgl. Bundestagsdrucksache 14/4374, S. 17) "rationale, nachvollziehbare Gründe" (vgl. dazu nur Arbeitsgericht Stuttgart 05.07.2001 NZA 2001, 968, 969; Arbeitsgericht Mönchengladbach 30.05.2001 NZA 2001, 970, 972; Arbeitsgericht Essen 19.06.2001 NZA-RR 2001, 573; Kliemt, NZA 2001, 63, 65; Geyer, FA 2001, 162, 164; Straub, NZA 2001, 919, 923).
  • LAG München, 06.11.2002 - 9 Sa 37/02

    Anspruch auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

    So ist, soweit dem Gericht ersichtlich, es auch allgemeine Meinung, dass im Rahmen des § 8 Abs. 4 Teilzeitbefristungsgesetz der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und der anderweitigen Verteilung der Arbeitszeit entgegenstehenden betrieblichen Gründe hat (vgl. Reiserer/Penner BB 2002, 1694; Schulte DB 2001, 2715; Arbeitsgericht Stuttgart NZA 2001, 968; Arbeitsgericht Bonn NZA 2001, 973; Arbeitsgericht Essen NZA-RR 2001, 573).

    Daraus ergibt sich, dass keine zu hohen Anforderungen an die betrieblichen Gründe gestellt werden dürfen (vgl. Arbeitsgericht Essen NZA-RR 2001, 573; Arbeitsgericht Bonn NZA 2001, 973; Reiserer/Penner BB 2002, 1694).

  • LAG Niedersachsen, 26.06.2003 - 4 Sa 1306/02

    Neufestlegung der Arbeitszeitverteilung durch den Arbeitgeber nach den Wünschen

    Dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist auch genügt, wenn der Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung eintreten soll, nicht angegeben ist, weil jede Nennung willkürlich wäre und sich der Zeitpunkt durch die Rechtskraft des Urteils ohne weiteres bestimmen lässt (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.07.2000 - 3 Sa 60/99 - n. v.; ArbG Essen, Urt. v. 19.06.2001 - 5 Ca 1373/01 - NZA-RR 2002, 398; Meinel/Heyn/Herms, § TzBfG, Rn. 119; ErfK/Preis, TzBfG, Rn. 51).
  • ArbG Nürnberg, 05.08.2003 - 9 Ca 4096/03

    Beschäftigungsanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

    Der vorgebrachte Einwand der Beklagten, keine geeignete Ersatzkraft für die Klägerin zu finden , sollte sie der Arbeitszeitverringerung zustimmen, wäre nur beachtlich, wenn ihr der Nachweis gelungen wäre, dass eine dem Berufsbild der Arbeitnehmerin entsprechende Arbeitskraft auf dem für sie maßgeblichen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand (ArbG Essen, Urteil vom 19.06.2001, NZA-RR 2001,S. 573).
  • LAG Berlin, 26.09.2002 - 18 Sa 1301/02

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Reduzierung der Wochenarbeitsstunden

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