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   LAG München, 27.06.2001 - 1 Ta 44/01   

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https://dejure.org/2001,8090
LAG München, 27.06.2001 - 1 Ta 44/01 (https://dejure.org/2001,8090)
LAG München, Entscheidung vom 27.06.2001 - 1 Ta 44/01 (https://dejure.org/2001,8090)
LAG München, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 1 Ta 44/01 (https://dejure.org/2001,8090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzung für Anreisekosten des Klägers; Merkmal der Erforderlichkeit der Kosten; Merkmal der Notwendigkeit der Reisen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 12a; ZPO §§ 91 ff.; ZSEG § 9 Abs. 5
    Anwaltskostenerstattung im Arbeitsgerichtsverfahren erster und zweiter Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 12a; ZSEG § 9 Abs. 5; ZPO § 91 Abs. 1
    Kostenerstattung: Anwaltskosteen - Reisekosten der Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 2560
  • NZA-RR 2002, 161
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG München, 16.06.2003 - 10 Ta 252/03

    Reisekostenerstattung zugunsten der Partei auch bei nicht angeordneter Teilnahme

    a) Es entspricht jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozessrechts zum 1.1.2002 weit überwiegender Auffassung, dass Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung auch dann erstattungsfähig sind, wenn diese anwaltlich vertreten ist und das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien nicht angeordnet hat (vgl. OLG München JurBüro 2003, 645; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; im Ergebnis auch schon: LAG München NZA-RR 2002, 161).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2009 - 6 Ta 33/09

    Kostenfestsetzung, Reisekosten, Fiktive Reisekosten, Geschäftsführer, persönliche

    Demnach kommen als hypothetische Parteikosten insbesondere ersparte Reisekosten der Partei zum Gericht in Betracht (vgl. LAG München, 27.06.2001 - 1 Ta 44/01 - NZA-RR 2002, 161; LAG Düsseldorf, 10.04.1986 - 7 Ta 390/85 - LAGE § 12 a ArbGG 1979 Nr. 6; Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG 2. Aufl. § 12 a Rn. 26).
  • LAG Bremen, 08.06.2004 - 3 Ta 23/04

    Begrenzung erstattungsfähiger Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts - Erstattung

    Diese überzeugende Lösung ist auf das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht entsprechend anzuwenden (vgl. LAG Hamm aaO und LAGE § 91 ZPO Nr. 29, LAG München, DB 2001 S. 2560, LAG Düsseldorf AP Nr. 29 zu § 91 ZPO).
  • LAG Nürnberg, 29.08.2008 - 4 Ta 82/08

    Reise- und Verpflegungskosten der Partei

    Es sind weder die Anzahl der erforderlichen Sitzungstage sicher kalkulierbar noch die Umstände, ob nicht trotz der Hinzuziehung eines Anwalts in einem Termin bzw. Beweistermin die Anwesenheit der Partei geboten ist oder seitens des Gerichts ausdrücklich angeordnet wird (vgl. hierzu LAG München vom 27.06.2001 - 1 Ta 44/01 - NZA-RR 2002, 161).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2004 - 2 Ta 1/04

    Festsetzung einer Vergleichsgebühr; Voraussetzungen für den Abschluss eines

    Diese hypothetischen Kosten der Partei sind auch in der ersten Instanz im arbeitsgerichtlichen Verfahren erstattungsfähig (vgl. hierzu LAG München, NZA-RR 2002, 161).
  • LAG Nürnberg, 27.07.2012 - 4 Ta 5/12

    Kostenerstattung

    Hieraus folgt, dass jede Partei darauf achten muss, die Prozesskosten möglichst niedrig zu halten (vgl. LAG München vom 27.06.2001 - 1 Ta 44/01 - NZA-RR 2002, 161; Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rz. 12; jeweils m.w.N.).
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