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   LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01   

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LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01 (https://dejure.org/2001,13766)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01 (https://dejure.org/2001,13766)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2001 - 10 Sa 1046/01 (https://dejure.org/2001,13766)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 242
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85

    Annahmeverzug nach außerordentlicher Kündigung - Subjektives Leistungsvermögen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01
    Die in § 297 BGB geregelten weiteren Voraussetzungen des Annahmeverzugs, nämlich Leistungsfähigkeit und Leistungswille, sind auch bei Vorliegen eines Angebots bzw. dessen Entbehrlichkeitzusätzlich erforderlich (vgl. BAG, 06.11.1986, 2 AZR 744/85 , RzK I 13 b Nr. 4 ).

    Zwar trägt die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Leistungsunfähigkeit des Klägers der Arbeitgeber (vgl. BAG, 06.11.1986, a.a.O., ).

  • BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 160/88

    Vorliegen einer Prozessvollmacht - Arbeitnehmer kann sich im Rahmen einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01
    In denselben Grenzen, in denen die Vollmacht zur Vornahme von Prozesshandlungen berechtigt, ist der Prozessbevollmächtigte auch befugt, Prozesshandlungen des Gerichts oder des Gegners entgegenzunehmen (vgl. BAG, 27.10.1988, 2 AZR 160/88 , RzK I 2 b 9 ).

    Sie war geeignet, den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses zu beeinflussen, weil dem Begehren des Klägers auf Feststellung eines unbefristet fortbestehenden Arbeitsverhältnisses bei Wirksamkeit der Kündigung vom 10.04.2001 nur für die Zeit bis zum Zugang der fristlosen Kündigungserklärung hätte entsprochen werden können (vgl. BAG, 27.10.1988, a.a.O.).

  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 41/86

    Kostenberechnung bei Erledigung der Hauptsache - Verfassungsmäßigkeit einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01
    Im Hinblick auf den vom Prozessbevollmächtigten des Beklagten selbst unterschriebenen Beglaubigungsvermerk stellt daher auch die Abschrift des Schriftsatzes vom 10.04.2001 eine eigenhändig unterzeichnete Kündigungserklärung dar und wahrt die Schriftform des § 623 BGB (vgl. BGH, 04.07.1986, V ZR 41/86 , WM 1986, S. 1419 für die Schriftform der Kündigung nach § 7 BKleingG ).
  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01
    Für die Beurteilung des Leistungsvermögens kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung des Schuldners, sondern nur auf die objektiven Umstände der Leistungsfähigkeit an (vgl. BAG, 29.10.1998, 2 AZR 666/97 , AP Nr. 77 zu § 615 BGB ).
  • BAG, 12.03.1981 - 2 AZR 1156/78
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01
    Er hat damit zu erkennen gegeben, dass er die Kündigung vom 10.04.2001 so interpretiert hat, dass der Beklagte sich notfalls auch durch ordentliche Kündigung von ihm trennen wollte und er sich auch dagegen zur Wehr setzen wollte (vgl. BAG, 12.03.1981, 2 AZR 1156/78 ).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01
    Arbeitsverweigerung ist, ob aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers zu prognostizieren ist, dass er auch in Zukunft seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen werde, oder ob das vergangene Ereignis sich auch künftig belastend auswirkt (vgl. BAG, 21.11.1996, 2 AZR 357/95 , AP Nr. 130 zu § 626 ).
  • BAG, 14.08.1974 - 5 AZR 497/73

    Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung - Teilurteil -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01
    Dieses Vorbringen war auch in der Berufungsinstanz noch zulässig (vgl. BAG, 14.08.1974, 5 AZR 497/73 , AP Nr. 3 zu § 13 KSchG ).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01
    Der Arbeitnehmer muss die ihm übertragene Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen (vgl. BAG, ständige Rechtsprechung, zuletzt 05.04.2001, 2 AZR 580/99 , NZA 2001, S. 893 ).
  • LAG Köln, 16.03.1995 - 6 Sa 395/94

    Kündigung: Umdeutung einer wirksamen außerordentlichen in eine fristgerechte

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01
    Für die Frage der Umdeutung ist allein maßgeblich, ob der Beklagte im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vom 10.04.2001 das Arbeitsverhältnis jedenfalls mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beenden wollte (vgl. LAG Köln, 16.03.1995, 6 Sa 395/94 , LAGE Nr. 11 zu § 140 BGB).
  • BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 462/87

    Umdeutung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung - Ermittlung des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01
    Die für die Umdeutung und damit für die Ermittlung des hypothetischen Willens des Kündigenden maßgebenden objektiven und subjektiven Wertungsgrundlagen müssen also auch für den Erklärungsempfänger erkennbar gewesen sein (vgl. BAG, 03.12.1987, 2 AZR 462/87 , RzK I 6 h Nr. 4 ).
  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Er muss daher gemäß § 126 Abs. 1 BGB vom Erklärenden eigenhändig unterschrieben und - da es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt - in dieser Form auch dem Erklärungsempfänger gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zugehen (BGH 4. Juli 1986 - V ZR 41/86 - WM 1986, 1419; LAG Niedersachsen 30. November 2001 - 10 Sa 1046/01 - LAGE BGB § 623 Nr. 2).

    Die Abschrift des Schriftsatzes stellt damit unter diesen Umständen eine eigenhändig unterzeichnete und die Schriftform wahrende Erklärung dar (BGH 4. Juli 1986 - V ZR 41/86 - aaO zur Kündigung nach § 7 BKleingG; LAG Niedersachsen 30. November 2001 - 10 Sa 1046/01 - aaO; ErfK/Preis §§ 125 - 127 BGB Rn. 19).

  • LAG München, 15.12.2004 - 10 Sa 246/04

    Zugang einer Kündigungserklärung mit Postzustellungsurkunde - Zugangsvereitelung

    Gem. § 623 BGB muss dabei die übergebene Kündigungserklärung vom Erklärenden eigenhändig unterschrieben sein und dem Empfänger in dieser Form zugehen (vgl. LAG Niedersachsen NZA-RR 2002, 242).
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