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   LAG Köln, 28.01.2002 - 2 Sa 272/01   

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https://dejure.org/2002,15148
LAG Köln, 28.01.2002 - 2 Sa 272/01 (https://dejure.org/2002,15148)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.01.2002 - 2 Sa 272/01 (https://dejure.org/2002,15148)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 2 Sa 272/01 (https://dejure.org/2002,15148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung der Möglichkeit der Feststellung eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 458
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03

    Verwirkungsmöglichkeit der Berufung auf Arbeitsverhältnis im Falle der

    Bezogen auf den hier einschlägigen Fall der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung hat das LAG Köln diesen Wertungsmaßstab aufgegriffen und wegen der besonderen Eilbedürftigkeit das Zeitelement der Verwirkung nach Ablauf von 3 Monaten als gegeben angesehen (Urteil vom 28.01.2002 - 2 Sa 272/01).

    Vorliegend kommt noch hinzu, dass der Kläger als Leiharbeitnehmer sein Vertragsverhältnis zum Verleiher durch den gerichtlichen Vergleich endgültig löst und damit auch gegenüber dem Entleiher zum Ausdruck bringt, dass er sich nicht mehr dessen Direktionsrecht unterworfen sieht (im Ergebnis ebenso: LAG Köln, Urteil vom 28.01.2002 - 2 Sa 272/01).

  • LAG Köln, 23.09.2003 - 13 (12) Sa 1137/02

    Verwirkung, Abmahnung, Zeitmoment, Umstandsmoment, Maßregelungsverbot

    Auch das Landesarbeitsgericht Köln hat ein Zuwarten von drei Monaten bei Bestandsstreitigkeiten als ausreichend für das Zeitmoment erachtet (Urteil vom 28.01.2002 - 2 Sa 272/01).
  • LAG Köln, 03.06.2003 - 13 Sa 2/03

    Beachtung des Rechtsinstitus der Verwirkung bei der Geltendmachung von

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  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 (10) Sa 598/05

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Anforderungen an die

    Mit der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 02.06.2005, a.a.O.) und der herrschenden Rechtsmeinung (BAG, Urteil vom 19.03.2003, 7 AZR 269/02, n.v., LAG Köln, Urteil vom 28.01.2002, NZA-RR 2002, 458; offen gelassen in BAG, Urteil vom 18.02.2003, 3 AZR 160/02, AP Nr. 5 zu § 13 AÜG) hält die Kammer dafür, dass die Berufung des Leiharbeitnehmers auf unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 242 BGB verwirken kann.
  • LAG Köln, 17.06.2003 - 13 (12) Sa 1146/02

    Arbeitnehmerbegriff, Arbeitsverhältnis, Verwirkung

    Bezogen auf den Fall der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung hat das Landesarbeitsgericht Köln diesen Wertungsmaßstab aufgegriffen und wegen der besonderen Eilbedürftigkeit das Zeitelement der Verwirkung nach Ablauf von 3 Monaten als gegeben angesehen (Urteil vom 28.01.2002 - 2 Sa 272/01).
  • LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Dafür würde zwar der Umstand sprechen, wenn der Kläger in Kenntnis der Umstände durch sein Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass er den Betriebsübernehmer auch als seinen neuen Arbeitgeber anerkannt hat (vgl. LAG Köln NZA-RR 2002, 458, 459).
  • ArbG Köln, 22.08.2018 - 13 Ca 4421/17
    So wird in der Rechtsprechung vertreten, dass das Zeitmoment für die Verwirkung bereits dann erfüllt sein könne, wenn nach der Einstellung der Tätigkeit des (Leih-) Arbeitnehmers mehr als drei Monate vergangen sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 03.06.2003, 13 (3) Sa 2/03, juris Rn. 40; LAG Köln, Urteil vom 28.01.2002, 2 Sa 272/01 juris Rn. 23; LAG Köln, Urteil vom 14.11.1991, 6 Sa 543/91, juris).
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