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   LAG Hamm, 24.07.2001 - 11 Sa 1524/00   

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https://dejure.org/2001,4454
LAG Hamm, 24.07.2001 - 11 Sa 1524/00 (https://dejure.org/2001,4454)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2001 - 11 Sa 1524/00 (https://dejure.org/2001,4454)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 11 Sa 1524/00 (https://dejure.org/2001,4454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unverwertbarkeit von Beweismitteln im Kündigungsschutzprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung

  • RA Kotz

    Kündigung aufgrund heimlicher Videoaufzeichnungen rechtmäßig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 464
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2001 - 11 Sa 1524/00
    Die Verwertung des Vortrags der Beklagten ist entsprechend der zu den Beweisverwertungsverboten entwickelten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH in NJW 1982, 277; BGH in NJW 1988, 1016; BGH in NJW 1991, 1180) nicht zulässig, weil die Klägerin damit in ihrem durch Artikel 1 und 2 GG verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht verletzt werden würde (BAG in AP Nr. 3 zu § 284 ZPO; LAG Berlin in IZ 1982, 258; SteinJonas-Leipold, ZPO § 284 Rz. 54).
  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90

    Unterlassungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland als

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2001 - 11 Sa 1524/00
    Derartige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht können auch nicht durch Zustimmung des Betriebsrats für den betrieblichen Bereich legitimiert werden (BAG in AP Nr. 23 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2001 - 11 Sa 1524/00
    Die Verwertung des Vortrags der Beklagten ist entsprechend der zu den Beweisverwertungsverboten entwickelten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH in NJW 1982, 277; BGH in NJW 1988, 1016; BGH in NJW 1991, 1180) nicht zulässig, weil die Klägerin damit in ihrem durch Artikel 1 und 2 GG verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht verletzt werden würde (BAG in AP Nr. 3 zu § 284 ZPO; LAG Berlin in IZ 1982, 258; SteinJonas-Leipold, ZPO § 284 Rz. 54).
  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2001 - 11 Sa 1524/00
    Dazu zählt auch die Herstellung von Bildnissen einer Person, insbesondere die Filmaufzeichnung mittels Videogerät, in der des Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen und zwar auch ohne Verbreitungsabsicht (BAG in AP Nr. 25 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2001 - 11 Sa 1524/00
    Die Verwertung des Vortrags der Beklagten ist entsprechend der zu den Beweisverwertungsverboten entwickelten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH in NJW 1982, 277; BGH in NJW 1988, 1016; BGH in NJW 1991, 1180) nicht zulässig, weil die Klägerin damit in ihrem durch Artikel 1 und 2 GG verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht verletzt werden würde (BAG in AP Nr. 3 zu § 284 ZPO; LAG Berlin in IZ 1982, 258; SteinJonas-Leipold, ZPO § 284 Rz. 54).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Vielmehr wird der Arbeitnehmer, der davon ausgehen muß, daß der Arbeitgeber bei bestimmten Gelegenheiten zum Mittel der heimlichen Videoaufzeichnung greift, einem ständigen Überwachungsdruck ausgesetzt, dem er sich während seiner Tätigkeit nicht entziehen kann (BAG 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 15 = EzA BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6; LAG Hamm 24. Juli 2001 - 11 Sa 1524/00 - NZA-RR 2002, 464; LAG Niedersachsen 19. Dezember 2001 - 6 Sa 1376/01 - LAG Baden-Württemberg 6. Mai 1999 - 12 Sa 115/97 - BB 1999, 1439).

    Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den Interessen des Arbeitgebers ist somit durch eine Güterabwägung im Einzelfall zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Vorrang verdient (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 34 = EzA BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 15; 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85 - NJW 1992, 815; BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 44; 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 - BAGE 93, 1; 29. Oktober 1997 - 5 AZR 508/96 - BAGE 87, 31; 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 15 = EzA BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6; LAG Hamm 24. Juli 2001 - 11 Sa 1524/00 - NZA-RR 2002, 464).

  • OLG Köln, 05.07.2005 - 24 U 12/05

    Heimliche Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines

    Auf den selben Grundüberlegungen aufbauend legte ferner auch das Bundesarbeitsgericht (NJW 2005, 313) dar, dass die Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitplatz (Briefzentrum) der Mitbestimmung unterliege und einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung bedürfe, In dieselbe Richtung geht eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (NZA-RR 2002, 464), das eine unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers gefertigte Videoaufzeichnung im Kündigungsschutzverfahren für unverwertbar erachtete.
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