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   ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2001 - 2 BV 567/01   

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https://dejure.org/2001,22663
ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2001 - 2 BV 567/01 (https://dejure.org/2001,22663)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.12.2001 - 2 BV 567/01 (https://dejure.org/2001,22663)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 2 BV 567/01 (https://dejure.org/2001,22663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht; Zustimmungspflichtigkeit bei Einstellung von Teilzeitkräften; Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats durch rechtskräftiges Urteil; Erfassung tatsächlicher Entwicklungen nach Widerspruch durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 473
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 87/89

    Rechenzentrum als Tendenzbetrieb

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2001 - 2 BV 567/01
    Die Notwendigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Maßnahme entfällt nicht dadurch, dass der geltend gemachte Verweigerungsgrund nachträglich entfällt (BAG 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - AP Nr. 47 zu § 118 BetrVG 1972, zu B I 2).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2001 - 2 BV 567/01
    Ein Wiedereinstellungsanspruch kann jedenfalls nicht auf erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintretende Umstände gestützt werden (vgl. etwa BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, zu II B 3 b).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2001 - 2 BV 567/01
    Dies wird lediglich durch die befristete Begründungspflicht nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG eingeschränkt, die es dem Betriebsrat verwehrt, sich nach Fristablauf auf neue Gründe tatsächlicher Art. und neue Widerspruchsgründe zu berufen (vgl. etwa BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B II).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2001 - 2 BV 567/01
    Ein Wiedereinstellungsanspruch kann jedenfalls nicht auf erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintretende Umstände gestützt werden (vgl. etwa BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, zu II B 3 b).
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2008 - 2 TaBV 3/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren; nachträglich eintretende Umstände; befristet

    Dies widerspräche dem Zweck von § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, der dem Arbeitgeber binnen Wochenfrist Klarheit über die Art der Einwendungen des Betriebsrats verschaffen soll (so auch ArbG Frankfurt a.M. 05.12.2001 - 2 BV 567/01 - NZA-RR 2002, 473).
  • ArbG Bielefeld, 15.01.2003 - 3 BV 78/02

    Betriebsratswiderspruch per E-Mail ausreichend?

    Nach dem Verstreichen der dort in Abs. 1 genannten Drei-Wochen-Frist kann das gesetzgeberische Ziel - die Verschaffung eines Dauerarbeitsplatzes zugunsten eines bereits im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers - nicht mehr erreicht werden (ArbG Frankfurt/Main vom 05.12.2001 - 2 BV 567/01 in: NZA - RR 2002, 473).
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