Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 08.08.2001 - 7 Ca 8000/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeugniserteilung durch den Arbeitgeber; Inhaltliche Anforderungen an eine Leistungsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zeugnisberichtigung - nicht ohne weiteres
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Kurzes Arbeitsverhältnis - kurzes Zeugnis
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis
Papierfundstellen
- NZA-RR 2002, 182
Wird zitiert von ...
- ArbG Kiel, 18.04.2013 - 5 Ca 80b/13
Anspruch auf Abänderung eines Arbeitszeugnisses - Unterschrift mit Smiley - …
Er hat auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte stilistische Formulierungen gewählt werden (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 08.08.2001, NZA-RR 2002, Seite 182).
Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2001 - 9 Ca 6813/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Darlegungslast und Beweislast bei unterdurschnittlicher sowie bei überdurchschnittlicher Führung und Leistung; Aufnahme des Ausscheidungsgrundes in das Arbeitszeugnis bei mangelndem Willen des Arbeitgebers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und Einhaltung der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Anforderungen an Arbeitszeugnis
Papierfundstellen
- NZA-RR 2002, 182
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hessen, 06.09.1991 - 13 Sa 250/91
Zeugnis: Berichtigung - Darlegungslast
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2001 - 9 Ca 6813/00
Bei einer unterdurchschnittlichen Bewertung durch den Arbeitgeber genügt der klagende Arbeitnehmer den an seine Darlegungslast zu stellenden Anforderungen dadurch, dass er die Erfüllung des Zeugnisanspruchs in Abrede stellt (LAG Frankfurt U. v. 06.09.1991 - 13 Sa 250/91. S. 12, unter Bezugnahme auf LAG Hamm BB 1989, 1486).Klagt der Arbeitnehmer auf Erteilung einer besseren Bewertung, muss er substantiiert und schlüssig Tatsachen vortragen, die eine solche Bewertung auch unter Berücksichtigung des den Zeugnisanspruch prägenden Beurteilungsspielraums als zwingend erscheinen lassen; insoweit gilt das Gleiche wie in dem Fall, in welchem der Arbeitnehmer bereits eine überdurchschnittliche Leistungsbeurteilung erhalten hat und eine weitere Verbesserung anstrebt (zuletzt genannten Konstellation Hess, LAG U. v. 06.09.1991 a.a.O.).
- LAG Hamm, 16.03.1989 - 12 (13) Sa 1149/88
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2001 - 9 Ca 6813/00
Bei einer unterdurchschnittlichen Bewertung durch den Arbeitgeber genügt der klagende Arbeitnehmer den an seine Darlegungslast zu stellenden Anforderungen dadurch, dass er die Erfüllung des Zeugnisanspruchs in Abrede stellt (LAG Frankfurt U. v. 06.09.1991 - 13 Sa 250/91. S. 12, unter Bezugnahme auf LAG Hamm BB 1989, 1486).