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   LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02   

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LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02 (https://dejure.org/2002,2929)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2002 - 15 Ta 282/02 (https://dejure.org/2002,2929)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 15 Ta 282/02 (https://dejure.org/2002,2929)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung Verschuldenszurechnung,Einzelgewerkschaft Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 Abs. 1 KSchG; § 85 Abs. 2 ZPO §§ 78 S. 2, 72 Abs. 2 ArbGG
    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung Verschuldenszurechnung,Einzelgewerkschaft Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Fachgewerkschaft; Korrespondenzanwalt; Verschuldenszurechnung ; Verspätete Kündigungsschutzklage; Zulassungsverfahren; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 5 Abs. 1 KSchG; § 85 Abs. 2 ZPO §§ 78 S. 2, 72 Abs. 2 ArbGG
    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung Verschuldenszurechnung,Einzelgewerkschaft Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung Verschuldenszurechnung,Einzelgewerkschaft Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde Gesetze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 80
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Thüringen, 30.11.2000 - 7 Ta 19/00

    Kündigungsschutzverfahren: nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02
    Von einer Vertiefung der für eine Zurechung von Vertreterverschulden bei verspäteter Klageerhebung nach § 4 KSchG sprechenden Argumente (vgl. insoweit aus letzter Zeit z. B. Thüringer LAG vom 30.11.2000 7 Ta 19/00 -) und einem weitergehenden Beitrag zu der seit langem kontrovers geführten Rechtsdiskussion zur Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO bei verspäteter Klageerhebung durch Vertreterverschulden soll abgesehen werden, da nach der Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 (nunmehr endlich) die Möglichkeit zur Herbeiführung einer abschließenden Klärung und einheitlichen Rechtsprechung durch Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht gegeben ist.

    Die Vertretung und damit dann auch die prozessuale Verschuldenszurechnung beginnt mit der Annahme des Mandats durch den Vertreter (BGH vom 19.04.1967 NJW 1967, 1567 f.; Zöller-Vollkommer ZPO 23. Aufl., § 85 Rdnr. 22; Mü-Ko. ZPO 2. Aufl. v. Mettenheim § 85 Rdnr. 21; Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl., § 85 Rdz. 7,14; Brehm, Anmerkung zu LAG Hamm vom 21.12.1995 LAGE Nr. 73 zu § 5 KSchG; Thüringer LAG vom 30.11.2000, 7 Ta 19/00 m. w. N.).

  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65

    Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02
    Die Vertretung und damit dann auch die prozessuale Verschuldenszurechnung beginnt mit der Annahme des Mandats durch den Vertreter (BGH vom 19.04.1967 NJW 1967, 1567 f.; Zöller-Vollkommer ZPO 23. Aufl., § 85 Rdnr. 22; Mü-Ko. ZPO 2. Aufl. v. Mettenheim § 85 Rdnr. 21; Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl., § 85 Rdz. 7,14; Brehm, Anmerkung zu LAG Hamm vom 21.12.1995 LAGE Nr. 73 zu § 5 KSchG; Thüringer LAG vom 30.11.2000, 7 Ta 19/00 m. w. N.).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZB 69/86

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02
    aa) Da die Erteilung eines solchen Mandats und dessen Annahme auch formlos erfolgen kann (BGH vom 15.10.1986 BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 1) wäre jedenfalls dann, wenn die Einzel- Fachgewerkschaft den Fall selber verfolgt, ab dem Zeitpunkt, ab dem sie sich der Sache annimmt, von einer Mandatsannahme auszugehen mit der Folge, dass ab diesem Zeitpunkt auch § 85 Abs. 2 ZPO anzuwenden wäre.
  • BGH, 10.10.1995 - XI ZB 17/95

    Anforderungen an die Sorgfalt des Verkehrsanwalts vor Ablauf einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02
    Auch das Verschulden eines Korrespondenzanwalts, der für den am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt die Schriftsätze vorbereitet, ist der Partei zuzurechnen (zur Verschuldenszurechnung bei mehreren Prozessbevollmächtigten vgl. BGH vom 17.12.1987 NJW 1988 Seite 1079 ff.; BGH vom 10.10.1995, VersR 1996, 606 f.; BGH vom 28.03.1990 VersR 1990 Seite 801 ff.; Mü-Ko.-von Mettenheim § 85 Rdnr. 19; Zöller-Vollkommer § 85 Rdnr. 21).
  • BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02
    Ebenso wie bei den in § 233 ZPO genannten Fristen geht es bei der 3-Wochen- Frist des § 4 KSchG um die Einhaltung einer dem Gericht gegenüber einzuhaltenden Frist, bei deren Versäumung Rechtsnachteile entstehen (so Bundesverfassungsgericht vom 25.02.2000 1 BvR 1363/99 AP Nr. 13 zu § 5 KSchG 1969 unter Hinweis auf BAG Urteil vom 06.08.1987 2 AZR 553/86 -).
  • BGH, 13.12.1995 - XII ZB 173/95

    Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02
    Von einem solchen Fall zu unterscheiden ist jedoch ein Sachverhalt, bei dem ein Anwalt zwar (auskunftserteilend) tätig geworden ist, von der Parteien jedoch überhaupt nicht mandatiert worden war (vgl. dazu BGH vom 13.12.1995 FamRZ 1996, 408 f.), als auch der Fall, dass es sich um eine im Vorfeld liegende Beratung handelt, die keinen Prozessführungsauftrag bezweckt und damit nach allgemeiner Ansicht außerhalb des Geltungsbereiches des § 85 Abs. 2 ZPO liegt (vgl. dazu etwa Bader/Brahm/Dörner/Wenzel § 5 KSchG Rdnr. 86).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 553/86

    Unzulässigkeit einer Kündigungsschutzklage infolge Fristversäumung wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02
    Ebenso wie bei den in § 233 ZPO genannten Fristen geht es bei der 3-Wochen- Frist des § 4 KSchG um die Einhaltung einer dem Gericht gegenüber einzuhaltenden Frist, bei deren Versäumung Rechtsnachteile entstehen (so Bundesverfassungsgericht vom 25.02.2000 1 BvR 1363/99 AP Nr. 13 zu § 5 KSchG 1969 unter Hinweis auf BAG Urteil vom 06.08.1987 2 AZR 553/86 -).
  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02
    Auch das Verschulden eines Korrespondenzanwalts, der für den am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt die Schriftsätze vorbereitet, ist der Partei zuzurechnen (zur Verschuldenszurechnung bei mehreren Prozessbevollmächtigten vgl. BGH vom 17.12.1987 NJW 1988 Seite 1079 ff.; BGH vom 10.10.1995, VersR 1996, 606 f.; BGH vom 28.03.1990 VersR 1990 Seite 801 ff.; Mü-Ko.-von Mettenheim § 85 Rdnr. 19; Zöller-Vollkommer § 85 Rdnr. 21).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZB 7/90

    Prozeßmandat - Verkehrsanwalt - Überwachungspflicht - Berufungsbegründungsfrist -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02
    Auch das Verschulden eines Korrespondenzanwalts, der für den am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt die Schriftsätze vorbereitet, ist der Partei zuzurechnen (zur Verschuldenszurechnung bei mehreren Prozessbevollmächtigten vgl. BGH vom 17.12.1987 NJW 1988 Seite 1079 ff.; BGH vom 10.10.1995, VersR 1996, 606 f.; BGH vom 28.03.1990 VersR 1990 Seite 801 ff.; Mü-Ko.-von Mettenheim § 85 Rdnr. 19; Zöller-Vollkommer § 85 Rdnr. 21).
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01

    Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02
    Der BGH (BGH vom 10.01.2002 III ZR 62/01 NZA 2002 Seite 446 ff.) hat bei einer ähnlichen Sachverhaltskonstellation die Rechtstellung der Einzelgewerkschaft mit der eines den Verkehr der Partei mit dem Prozessbevollmächtigten führenden Korrespondenzanwaltes verglichen.
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 548/08

    Nachträgliche Zulassung - Vertreterverschulden - Einzelgewerkschaft

    Das bildet den entscheidenden Grund für die Verschuldenszurechnung (BGH 10. Januar 2002 - III ZR 62/01 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozessvertreter Nr. 17; LAG Düsseldorf 30. Juli 2002 - 15 Ta 282/02 - NZA-RR 2003, 80; s. auch Senat 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - NZA 2009, 692; APS/Ascheid/Hesse 3. Aufl. § 5 KSchG Rn. 28a; aA LAG Baden-Württemberg 12. Juli 2004 - 12 Ta 10/04 - differenzierend: v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 5 Rn. 28; vgl. auch die Übersicht über die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte bei KR/Friedrich 8. Aufl. § 5 KSchG Rn. 69b).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - 10 Sa 26/08

    Nachträgliche Klagzulassung - neues Prozessgesetz - Zurechnung von Verschulden

    Dies ist zu verneinen, da der Mitarbeiter der Sache nach nicht die Funktion eines Korrespondenzanwaltes wahrnimmt (so aber z.B. LAG Düsseldorf, Beschluss v. 30.07.2002, 15 Ta 282/02, NZA-RR 2003 Seite 80; BGH, Urt. v. 10.01.2002, III ZR 62/01, NZA 2002 Seite 446 im Rahmen eines Schadenersatzprozesses wegen fehlerhafter Vertretung; APS/Ascheid/Hesse, a.a.O., § 5 KSchG Rz. 28 a).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.03.2005 - 11 Ta 3/05

    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei zurechenbarem

    Die Tatsache, dass bei Versäumung der materiellrechtlichen Ausschlussfrist die Klage als unbegründet abzuweisen ist, während bei Versäumung einer prozessualen Frist die erhobene Klage bzw. das eingelegte Rechtsmittel regelmäßig als unzulässig abgewiesen bzw. verworfen wird, vermögen eine unterschiedliche Behandlung nicht zu rechtfertigen (im Ergebnis ebenso LAG Düsseldorf Beschluss vom 30.07.2002 - 15 Ta 282/02 - mit weiteren Nachweisen zu dieser in Rechtsprechung und Literatur äußerst umstrittenen Frage).

    Sind mehrere Prozessbevollmächtigte vorhanden, so haftet die Partei für das Verschulden jedes Einzelnen, sofern seine Handlungen im Rahmen der erteilten Vollmacht liegen (LAG Düsseldorf Be-schluss vom 30. Juli 2002 - 15 Ta 282/02 - a. A. LAG Bremen Beschluss vom 26.05.2003 - 2 Ta 4/03 - ).

  • LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Zurechnung des Verschuldens

    Als Beschwerdegericht kann es deshalb unter den Voraussetzungen des § 72 Abs. 2 ArbGG gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde zulassen (LAG Düsseldorf, 30.07.2002, 15 Ta 282/02, NZA-RR 2003, S. 80 ; Löhnig/Althammer, a.a.O. ; Dietermann/Graumann, a.a.O. ).
  • LAG Bremen, 26.05.2003 - 2 Ta 4/03

    Zur Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen der Prüfung, ob eine verspätete

    Vereinzelt wird auch anders als im Beschluss des LAG Bremen vom 14.11.2002 angenommen, dem Arbeitnehmer sei auch ein Verschulden seiner Rechtsschutz gewährenden Gewerkschaft zuzurechnen (Sächsisches LAG, Beschluß vom 9. Mai 2000, Az: 4 Ta 120/00 = RzK I 10d Nr. 104; LAG Düsseldorf, Beschluß vom 30. Juli 2002, Az: 15 Ta 282/02 = EzA-SD 2002, Nr. 19).
  • LAG Köln, 10.03.2006 - 3 Ta 47/06

    nachträgliche Zulassung, Auszubildender, Schlichtungsausschuss Abhilfe

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, der sich auch die erkennende Kammer anschließt (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 10.10.2002 - 4 Ta 277/02 - Beschluss vom 22.12.1998 - 10 Ta 273/98 - Beschluss vom 10.07.1998 - 6 Ta 150/98 - vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2002 - 15 Ta 282/02 - NZA - RR 2003, 80; LAG Thüringen, Beschluss vom 10.10.2004 - 7 Ta 142/04 - LAGE § 5 KSchG Nr. 110).
  • LAG Thüringen, 10.12.2004 - 7 Ta 142/04

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei fehlerhafter Übermittlung

    Es kann offen bleiben, ob die (zunächst) betreuende Einzelgewerkschaft die Stellung eines Verkehrsanwaltes hat (so BGH vom 10.01.2002 AP Nr. 17 zu § 11 ArbGG 1979 Prozessvertreter; zustimmend: Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 85 Rz. 17, LAG Düsseldorf vom 30.07.2002, 15 Ta 282/02; kritisch LAG Bremen vom 26.05.2003 LAGE Nr. 107 zu § 5 KSchG).
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