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   OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02   

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https://dejure.org/2002,7525
OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02 (https://dejure.org/2002,7525)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.2002 - 20 W 55/02 (https://dejure.org/2002,7525)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 20 W 55/02 (https://dejure.org/2002,7525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, Anschwärzung des AG durch ausgeschiedenen AN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbG § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d; UWG § 1
    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für eine Streitigkeit behaupteter geschäftsschädigender Äußerungen des Arbeitnehmers

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 7 O 38/02
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 63
  • NZA-RR 2003, 211
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02
    Nach der durch das Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) bewirkten Neufassung der §§ 17 ff GVG, 48 ArbGG ist das Verhältnis zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten nämlich nicht mehr, wie zuvor, ein solches der sachlichen Zuständigkeit, sondern der Zulässigkeit des Rechtswegs (vgl. BGH, NJW 1998, 909; BAG, NJW 1996, 2948 f.; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., Vor §§ 17- 17b GVG Rdnr. 10 m.w.N.).

    Er folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH (NJW 1998, 909, 910), nach der der Beschwerdewert bei Rechtswegverweisungen nach einem Bruchteil des Hauptsachewertes zu bemessen ist.

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02
    Nach der durch das Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) bewirkten Neufassung der §§ 17 ff GVG, 48 ArbGG ist das Verhältnis zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten nämlich nicht mehr, wie zuvor, ein solches der sachlichen Zuständigkeit, sondern der Zulässigkeit des Rechtswegs (vgl. BGH, NJW 1998, 909; BAG, NJW 1996, 2948 f.; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., Vor §§ 17- 17b GVG Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1999 - V ZB 24/99

    Vorabentscheidung über den Rechtsweg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02
    Das Verfahren betreffend die Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtsweges und die Verweisung zwischen den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten und umgekehrt richtet sich somit allein nach den §§ 17 ff GVG, welche auch im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren (§§ 916 ff ZPO) Anwendung finden (vgl. BGH, MDR 2001, 951; NJW 1999, 3785; Zöller/Gummer, a.a.O., Vor §§ 17 - 17b GVG Rdnr. 10 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.1993 - 3 W 41/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02
    Das Rechtsweginteresse ist vielmehr deutlich niedriger anzusetzen, wobei aus Gründen der Praktikabilität die Orientierung an einem Bruchteil des Hauptsachewertes - und nicht am Kosteninteresse (so aber OLG Karlsruhe, MDR 1994, 415) - zu erfolgen hat.
  • BGH, 25.10.1974 - I ZR 60/73

    Rechtsfähigkeit einer nach Schweizer Recht im Handelsregister des Kantons

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02
    Einen derartigen Zusammenhang zwischen einer unerlaubten Handlung in Gestalt eines Wettbewerbsverstoßes und einem Arbeitsverhältnis hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer unveröffentlichten Entscheidung vom 25. Oktober 1997 (I ZR 60/73; die Entscheidung wird von Asendorf in GRUR 1990, 229, 231 referiert) angenommen, der folgender Sachverhalt zu Grunde lag: Ein Mitarbeiter des klagenden Unternehmens, der nach Ausscheiden bei der Klägerin bei einem neben ihm verklagten Unternehmen beschäftigt worden war, sollte noch während seiner Tätigkeit für die Klägerin einen ihrer Kunden veranlasst haben, den der Klägerin erteilten Auftrag zu kündigen und statt dessen einen entsprechenden Auftrag an den zukünftigen Arbeitgeber des ungetreuen Mitarbeiters zu erteilen.
  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02
    Die Kosten einer erfolglosen Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss sind hiernach dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (vgl. BGH, NJW 1993, 2541, 2542; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 119, 120).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1992 - 22 U 62/92

    Übertragung der Sache auf den Einzelrichter nach Erlass eines Beweisbeschlusses;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02
    Auf den vollen Hauptsachewert (so: OLG Köln, OLGR 1993, 140, 141; LAG Köln, MDR 1993, 915; Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdnr. 3846a) ist nicht abzustellen.
  • BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00

    Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02
    Das Verfahren betreffend die Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtsweges und die Verweisung zwischen den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten und umgekehrt richtet sich somit allein nach den §§ 17 ff GVG, welche auch im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren (§§ 916 ff ZPO) Anwendung finden (vgl. BGH, MDR 2001, 951; NJW 1999, 3785; Zöller/Gummer, a.a.O., Vor §§ 17 - 17b GVG Rdnr. 10 m.w.N.).
  • OLG München, 19.01.1993 - 5 W 2351/92

    Anfechtbarkeit einer Verweisung eines Rechtsstreits von einem Zivilgericht an ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02
    Hierbei hält der erkennende Senat 1/3 des Wertes der Hauptsache für angemessen (so auch OLG München, OLGR 1993, 87; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 119, 120).
  • LAG Köln, 14.10.1992 - 14 Ta 121/92

    Streitwert; Streitwertfestsetzung; Beschwerdeverfahren; Hauptsachwert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02
    Auf den vollen Hauptsachewert (so: OLG Köln, OLGR 1993, 140, 141; LAG Köln, MDR 1993, 915; Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdnr. 3846a) ist nicht abzustellen.
  • OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 6 U 37/07

    Rechtswegprüfung durch das Rechtsmittelgericht bei verfahrensfehlerhaft

    b) Ob ein Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis steht, beurteilt sich nach objektiven Maßstäben (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rn. 2.4 zu § 12 UWG unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.7.2002, 20 W 55/02 - zitiert nach juris).
  • LAG Nürnberg, 27.04.2005 - 2 Ta 54/05

    Rechtsweg bei unerlaubter Handlung von Arbeitnehmern

    Auch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 19.07.2002 - 20 W 55/02 = NZA-RR 2003 S. 211) hält es für unerheblich, ob die unerlaubte Handlung während des Arbeitsverhältnisses begangen wurde, da § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d ArbGG Streitigkeiten betreffe, die einem Arbeitsverhältnis entspringen, das zwischen den Parteien besteht, bestanden hat oder begründet werden sollte unter Hinweis auf Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 2 Rz. 53).
  • OLG München, 06.10.2003 - 29 W 2155/03

    Rechtsweg für eine Unterlassungsklage wegen Wettbewerbsverstößen zu Lasten des

    Als unerlaubte Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d ArbGG ist jeder Wettbewerbsverstoß anzusehen; ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ist immer dann anzunehmen, wenn der Verstoß zugleich eine Verletzung des Arbeitsvertrags einschließlich nachwirkender Pflichten darstellt (vgl. Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., Vor § 13, Rdn. 248); eine solche unerlaubte Handlung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Anspruch auf eine Handlung gestützt wird, die noch während des Arbeitsverhältnisses begangen oder zielgerichtet vorbereitet worden ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.04.1997 - 2 W 7/97 = OLGR Zweibrücken 1997, 298-299, in juris dokumentiert; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2002 - 20 W 55/02 = NZA-RR 2003, 211).
  • KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Wettbewerbsverstoß durch eine von einem

    Es ist nicht Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis bereits begonnen hat oder noch besteht (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf NZA-RR 2003, 211; OLG Hamburg NZA 2003, 935; OLG Zweibrücken NZA-RR 1998, 225; Fischer DB 1998, 1182/1184; Baumbach/Hefermehl/ Köhler, UWG, 23.Aufl., § 12 Rdn. 2.4; Germelmann/Matthes, a.a.O. § 2 Rdn.72, 75; Schwab/Wetz/Walker, ArbGG, § 2 Rdn.111, 114f., jew. m.w.N.).
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