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   LAG Köln, 13.08.2002 - 12 Ta 244/02   

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https://dejure.org/2002,5321
LAG Köln, 13.08.2002 - 12 Ta 244/02 (https://dejure.org/2002,5321)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.08.2002 - 12 Ta 244/02 (https://dejure.org/2002,5321)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. August 2002 - 12 Ta 244/02 (https://dejure.org/2002,5321)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung/ Verstoß gegen § 99 BetrVG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 99, 100 BetrVG, 935, 940 ZPO, 85 II ArbGG
    Einstweilige Verfügung/ Verstoß gegen § 99 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung im Bereich der personellen Mitbestimmung; Verstoß gegen § 99 BetrVG; Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers; Sicherung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates; Verfügungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 249
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Aachen, 02.07.2002 - 4 BV 48/02

    Wahlanfechtung einer Betriebsratswahl bei Ausschluss der Öffentlichkeit i.R.d.

    Auszug aus LAG Köln, 13.08.2002 - 12 Ta 244/02
    a) Den Antragsgegnerinnen wird aufgegeben, es bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens - 4 BV 48/02 - Arbeitsgericht Aachen, zu unterlassen, Einstellungen von Mitarbeitern vorzunehmen, ohne die Zustimmung des Betriebsrates eingeholt zu haben oder die Zustimmung des Betriebsrates ersetzen zu lassen oder den Betriebsrat im Sinne einer vorläufigen personellen Maßnahme beteiligt zu haben.

    Im Verfahren 4 BV 48/02, Arbeitsgericht Aachen, wurde die Unwirksamkeit dieser Wahl durch Beschluss vom 02.07.2002 festgestellt.

    Bis zum rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens 4 BV 48/02, Arbeitsgericht Aachen, ist der Betriebsrat im Amt, und zwar mit allen sich ergebenden Rechten und Pflichten (vgl. Fitting/Kaiser/Heiter/Engels/Schmidt, a.a.O., Rdnr. 49, 50 zu § 19).

    Andererseits muss die hier getroffene Regelung, da sie nur eine vorläufige sein kann, zeitlich begrenzt werden, nämlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 4 BV 48/02.

  • LAG Hessen, 15.12.1998 - 4 TaBV 107/98
    Auszug aus LAG Köln, 13.08.2002 - 12 Ta 244/02
    Gegenstand der einstweiligen Verfügung kann nämlich jeder betriebsverfassungsrechtliche Anspruch sein, also auch ein solcher auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Handlungen (vgl. dazu Leisten, BB 92, 266, 271; Soost/Hummel, AIB 2000, 621, 622, 623, jeweils m.w.N.; Fitting/Kaiser/Heiter/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Auflage, Rdnr. 12 zu § 101; LAG Hessen, Beschluss vom 15.12.1998 - 4 TaBV 107/98 - NZA-RR 99, 584).

    Würde man trotzdem eine einstweilige Verfügung zulassen, die darauf gerichtet ist, die Durchführung der personellen Maßnahmen zu untersagen, würde die Regelung in § 100 BetrVG leer laufen (vgl. dazu Leisten, a.a.O., Seite 272; vgl. auch LAG Hessen, Beschluss vom 15.12.1998 - 4 TaBV 107/98 - NZA-RR 584 ff.).

  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Dabei kommt es darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belage zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO; LAG Köln, Beschl. v. 20.05.2009, 8 TaBVGa 3/09, juris Rn. 54; Beschl. v. 13.08.2002, 12 Ta 244/02, NZA-RR 2003, 249; ErfK/ Koch , § 85 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/ Vossen , § 85 Rn. 55).
  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09

    Unterlassungsanspruch wegen grober Pflichtverletzung; allgemeiner

    Auch für den Fall, dass der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme ohne Zustimmung des Betriebsrats durchführt, sieht § 101 BetrVG ausdrücklich die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung vor, bevor die Aufhebung der Maßnahme durchgesetzt werden kann (BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 7; LAG Frankfurt, 15.12.1987 - DB 1988, 915; LAG Niedersachsen, 25.07.1995 - NZA-RR 1996, 217; LAG Hamm, 17.02.1998 - 13 TaBV 14/98 - NZA-RR 1998, 421; LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 3/07 - NZA-RR 2007, 469; GK/Raab, BetrVG, a.a.O., § 101 Rn. 16; Richardi/Thüsing, BetrVG, 11. Aufl., § 101 Rn. 7; ErfK/Kania, a.a.O., § 101 BetrVG Rn. 9; Boemke, ZfA 1992, 473, 523; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 85 Rn. 39; GK/Vossen, ArbGG, § 85 Rn. 58 f.; Walker, ZfA 2005, 45, 72; vgl. auch WPK/Kreft, a.a.O., § 23 Rn. 37; andere Auffassung: LAG Köln, 13.08.2002 - NZA-RR 2003, 249; DKK/Bachner, a.a.O., § 101 Rn. 23 sowie DKK/Trittin, a.a.O., § 23 Rn. 116 ff.).
  • ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

    Dabei kommt es darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO; LAG Köln, Beschl. v. 20.05.2009, 8 TaBVGa 3/09, juris Rn. 54; Beschl. v. 13.08.2002, 12 Ta 244/02, NZA-RR 2003, 249; ErfK/Koch, § 85 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/Vossen, § 85 Rn. 55).
  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4/18/5 TaBV 47/05

    Vertretung - Unterlassung

    Die Gegenansicht hält hingegen § 101 BetrVG ebenso wenig wie § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG für eine abschließende Spezialregelung und einen allgemeinen Unterlassungsanspruch gleichermaßen wie zur Absicherung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten für geboten (so etwa Trittin in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 9. Aufl. § 23 Rz 131; Kittner in Däubler/Kittner/Klebe a.a.O. § 101 Rz 23; ErfK-Eisemann a.a.O. § 23 Rz 34; Derleder AuR 1995/13, 16; Bauer/Diller ZIP 1995/95, 98; vgl. auch LAG Köln, 13. August 2002 - 12 TaBV 244/02 - NZA-RR 2003/249).
  • LAG Köln, 19.03.2004 - 8 TaBV 13/04

    Versetzung, Mitbestimmung, Unterlassungsanspruch, grober Verstoß, einstweilige

    Vielmehr besteht der Anspruch des Betriebsrats auf die künftige Beachtung seiner Mitbestimmungsrechte neben dem Anspruch nach § 101 BetrVG (BAG, Beschluß v. 17.03.1987 - 1 ABR 65/85, AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972; vgl. auch LAG Köln, Beschluß v. 13.08.2002 - 12 Ta 244/02, AP Nr. 37 zu § 99 BetrVG 1972).
  • ArbG Düsseldorf, 07.09.2018 - 14 BV 137/18

    Aufhebung einer Maßnahme als Anspruch des Betriebsrats i.R.e. nachträglich

    c) Sie kann auch im Streitfall keine ggf. für kurzfristige Maßnahmen im Einzelfall vorliegende Ausnahme bei "krassen Fällen" der Missachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats erkennen (hierzu etwa LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 3/07; LAG Niedersachsen, 25.07.1995 - 11 TaBV 68/95 bei einer Versetzung für drei Monate, sowie das LAG Köln, 13.08.2002 - 12 Ta 244/02; ähnl.
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