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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2002 - 2 Ta 808/02   

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https://dejure.org/2002,17312
LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2002 - 2 Ta 808/02 (https://dejure.org/2002,17312)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.09.2002 - 2 Ta 808/02 (https://dejure.org/2002,17312)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. September 2002 - 2 Ta 808/02 (https://dejure.org/2002,17312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Flugkosten ins Ausland als notwendige Kosten; Entsendung eines Parteivertreters und des deutschen Prozessbevollmächtigten zu einem Beweisaufnahmetermin in Italien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 261
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 13.08.2001 - 2 Ta 311/01

    Kostenerstattung; Umsatzsteuer, Flugkosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2002 - 2 Ta 808/02
    Für einen im Hamburg ansässigen Rechtsanwalt ist die Benutzung des Flugzeugs von Hamburg nach Frankfurt für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins in Mainz in der Regel notwendig iSv § 91 Abs. 1 ZPO (ebenso LAG Hessen, Beschl v 13.08.2001 - 2 Ta 311/01, LAGReport 2002, 23 für Berlin nach Frankfurt).

    In heutiger Zeit gehört das Flugzeug zu den gängigen Beförderungsmitteln auch innerhalb Deutschlands, das die terminlich ausgelasteten Rechtsanwälte auch aus Zeitersparnisgründen benutzen können (ebenso LAG Hessen, Beschl. v. 13.08.2001 -- 2 Ta 311/01, LAGR 2002, 23 für den Flug von Berlin nach Frankfurt).

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Die Flugkosten in Höhe von 279, 70 EUR betrugen beinahe die Hälfte des in dem Beweisaufnahmetermin noch streitigen Klagebetrags in Höhe von 568, 35 EUR und standen damit - im Unterschied zu den von dem Landgericht angeführten Entscheidungen (LAG Nürnberg AGS 2004, 366, 368; LAG Mainz NZA-RR 2003, 261; LAG Frankfurt LAGReport 2002, 23 f) - ersichtlich außer Relation zum Gewicht der Sache.
  • LAG München, 16.06.2003 - 10 Ta 252/03

    Reisekostenerstattung zugunsten der Partei auch bei nicht angeordneter Teilnahme

    Demgemäß kommt - im Gegensatz zu den Reisekosten eines Rechtsanwalts (vgl. LAG Rheinland-Pfalz NZA-RR 2003, 261; LAG Hessen BB 2002, 104) - die Erstattung von Flugkosten nicht in Betracht.
  • OLG Köln, 09.01.2012 - 17 W 259/11
    Dem steht die von der Beklagten für ihre Rechtsansicht in Bezug genommene Entscheidung des BGH (a. a. O.; s. a. LAG Rheinland-Pfalz NZA-RR 2003, 261) nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 12 W 196/05

    Kostenfestsetzung: Erstattung von Flugkosten eines Rechtsanwalts

    In heutiger Zeit gehört das Flugzeug zu den gängigen Beförderungsmitteln auch innerhalb Deutschlands, das die terminlich ausgelasteten Rechtsanwälte auch aus Zeitersparnisgründen benutzen können (KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2001, 1 W 8967/00, für den Flug von München nach Berlin, zitiert nach JURIS RN 15; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. September 2002, 2 Ta 808/02, für den Flug von Hamburg nach Frankfurt am Main zu einem Termin in Mainz, zitiert nach JURIS RN 15; ebenso LAG Hessen, Beschluss vom 13.08.2001 -- 2 Ta 311/01, für den Flug von Berlin nach Frankfurt, zitiert nach JURIS RN 14; vgl. auch BVerwG, JurBüro 1989, 1456, zitiert nach JURIS Orientierungssatz 1).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2003 - 2 Ta 223/03

    Kostenfestsetzung, Reisekosten, Mehrkosten, Rechtsanwalt, auswärtiger,

    Die aus Sicht einer wirtschaftlich denkenden Partei nicht als erforderlich erscheinenden Aufwendungen sind grundsätzlich nicht erstattbar (LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 27.09.2002 ­ 2 Ta 808/02 ­ zitiert nach Juris).
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