Rechtsprechung
LAG Sachsen, 30.08.2002 - 3 Sa 996/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzpflicht des Arbeitgebers bei Pflichtverletzung anlässlich der Beantragung von Kurzarbeitergeld; Zur Informationspflicht hinsichtlich der Berechnung; Voraussetzungen einer Widerspruchspflicht gegen einen Kurzarbeitergeldbescheid des Arbeitsamtes
- RA Kotz
Kurzarbeitergeld - Ersatzpflicht des Arbeitgebers bei Pflichtverletzung bei der Beantragung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 (Arbeitgeberhaftung); SGB III § 323
Ersatzpflicht des Arbeitgebers bei Pflichtverletzung anlässlich der Beantragung des Kurzarbeitergeldes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ersatzpflicht des Arbeitgebers bei Pflichtverletzung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld ...
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Gibt es Kurzarbeitergeld für Betriebe bzw. Unternehmen, deren Sitz sich im Ausland befindet?
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 12.10.2001 - 17 Ca 5395/01
- LAG Sachsen, 30.08.2002 - 3 Sa 996/01
Papierfundstellen
- NZA-RR 2003, 328
Wird zitiert von ...
- LAG Saarland, 24.01.2007 - 2 Sa 38/06
Kurzarbeitergeld - Bundesagentur für Arbeit - Grenzgänger - Fürsorgepflicht des …
Das gilt um so mehr, als der Arbeitnehmer selbst grundsätzlich nicht berechtigt ist, gegen einen Bescheid der B. Rechtsmittel einzulegen (dazu BSG, Entscheidung vom 25. Mai 2005, B 11a/11 AL 15/04 R, NZA-RR 2006, 102, und außerdem Sächsisches LAG, Urteil vom 30. August 2002, 3 Sa 996/01, NZA-RR 2003, 328).Dabei kann offen bleiben, ob sich ein Arbeitgeber nur dann gegen eine von der B. zur Berechnung der Höhe des Kurzarbeitergeldes vertretene Rechtsauffassung wenden muss, wenn diese Rechtsauffassung offensichtlich unzutreffend ist (so das Sächsische LAG, Urteil vom 30. August 2002, 3 Sa 996/01, NZA-RR 2003, 328; ähnlich restriktiv bereits BAG, Urteil vom 19. März 1992, 8 AZR 301/91, NZA 1992, 1031, allerdings noch unter der Prämisse, dass der Arbeitnehmer selbst gegen den Bescheid der Arbeitsverwaltung Rechtsmittel einlegen könne), oder ob die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - etwa deshalb, weil der Arbeitnehmer selbst keine Möglichkeit hat, gegen einen Bescheid der B. vorzugehen - nicht doch weitergehen.
Allerdings kommt in Betracht, dass die Beklagte - im Anschluss an die mit einem Schreiben vom 22. März 2005 (Blatt 12 der Akten) erfolgte Beanstandung des Klägers, dass das Kurzarbeitergeld unzutreffend berechnet sei - verpflichtet gewesen wäre, bei der B. ein höheres Kurzarbeitergeld nachzufordern (zu einer solchen grundsätzlich in Betracht kommenden Verpflichtung auch das Sächsische LAG, Urteil vom 30. August 2002, 3 Sa 996/01, NZA-RR 2003, 328).