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   LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 15 Ta 343/02   

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https://dejure.org/2002,17251
LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 15 Ta 343/02 (https://dejure.org/2002,17251)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2002 - 15 Ta 343/02 (https://dejure.org/2002,17251)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2002 - 15 Ta 343/02 (https://dejure.org/2002,17251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung einer nachträglichen Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage ; Sorgfaltspflichten eines Arbeitnehmers im Falle eines Krankenhausaufenthaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 78
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Düsseldorf, 21.10.1997 - 1 Ta 321/97

    Kündigungsschutzverfahren: nachträgliche Klagezulassung - Unterrichtung bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 15 Ta 343/02
    Im Hinblick darauf, dass einem Arbeitnehmer bei der Verfolgung einer für ihn so wichtigen Angelegenheit, nämlich ob sein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet wurde oder nicht, eine gesteigerte Sorgfalt abverlangt werden muss, ist bei der nachträglichen Zulassung der verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage ein relativ strenger Maßstab anzulegen (LAG Düsseldorf vom 21.10.1997 -1 Ta 321/97 - LAGE § 5 KSchG Nr. 89 m.w.N. - ständige Rechtsprechung der Beschwerdekammer).
  • LAG Berlin, 14.04.1999 - 9 Ta 498/99

    Kündigungsschutzverfahren: nachträgliche Klagezulassung bei Erkrankung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 15 Ta 343/02
    Es kommt also auf die Art der Erkrankung, auf ihre konkreten Auswirkungen auf den Arbeitnehmer an, der die nachträgliche Zulassung begehrt (vgl. etwa LAG Berlin vom 14.04.1999 - NZA RR 1999, 437 m.w.N.; ErfK-Ascheid, § 5 KSchG Rdnr. 14 m.w.N.; GK-Friedrich § 5 KSchG Rdnr. 42 ff. m.w.N.; Bader/Bram/Dörner/Wenzel-Wenzel, KSchG, Stand Juni 1999 § 5 Rdnr. 131 ff. m.w.N.; Vossen in Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz 8. Aufl., § 5 Rdnr. 1839 m.w.N.; APS-Ascheid. § 5 KSchG. Rdnr. 38 ff. m.w.N.).
  • LAG Köln, 01.03.2006 - 3 Ta 23/06

    nachträgliche Zulassung, Krankenhausaufenthalt

    Maßgeblich ist, ob die Behandlungssituation Außenkontakte (auch telefonischer Art) ausschließt oder jedenfalls in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. LAG Düsseldorf, 19.09.2002, NZA-RR 2003, 78; LAG Berlin, 23.08.2001, NZA-RR 2002, 355; LAG Hamm, 12.09.1985, LAGE § 5 KSchG Nr. 20; LAG Hamm, 31.01.1990, LAGE § 5 KSchG Nr. 45; KR-Friedrich, 7. Aufl., § 5 KSchG Rz. 44, 47; APS-Ascheid, 2. Aufl., § 5 KSchG Rz. 42; von Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 13. Aufl., § 5 Rz. 12 jeweils mit umfassenden weiteren Nachweisen).
  • LAG Niedersachsen, 06.09.2005 - 5 Ta 255/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage;

    Die Erkrankung eines Arbeitnehmers rechtfertigt, wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, nur dann die nachträgliche Zulassung der Klage, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt außerstande war, selbst Klage einzureichen und auch keine andere Person (Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte, Freunde) hiermit beauftragen konnte (LAG Düsseldorf 19.09.2002 - 15 Ta 343/02 - NZA-RR 2003, 78; LAG Berlin, 14.04.1999 - 9 Ta 498/99 NZA-RR 1999, 437; LAG Köln 18.02.1997 - 4 Ta 295/96 - RzK I 10 d Nr. 82; KR/Friedrich, 7. Aufl., § 5 KSchG Rn. 42 und APS/Ascheid 2. Aufl. § 5 KSchG Rn. 39, jew. m.w.N. zur Rspr.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.02.2008 - 6 Ta 22/08

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Krankenhausaufenthalt

    Entscheidend ist ferner, ob die Behandlungssituation Außenkontakte (auch telefonischer Art) ausschloss oder jedenfalls in unzumutbarer Weise erschwert hat (LAG Düsseldorf 19.09.2002 - 15 Ta 343/02 - NZA-RR 2003, 78; LAG Köln 01.03.2006 - 3 Ta 23/06 -).
  • LAG München, 27.11.2013 - 5 Sa 550/13

    Nachträgliche Zulassung Kündigungsschutzklage; Ortsabwesenheit; fristgerechte

    Die Schuldlosigkeit an der Fristversäumung ist nach allen Richtungen hin schlüssig darzutun (LAG B-Stadt vom 19.09.2002 - 15 Ta 343/02).
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