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   LAG Hessen, 12.12.2002 - 5 Sa 688/02   

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https://dejure.org/2002,30766
LAG Hessen, 12.12.2002 - 5 Sa 688/02 (https://dejure.org/2002,30766)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.12.2002 - 5 Sa 688/02 (https://dejure.org/2002,30766)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 5 Sa 688/02 (https://dejure.org/2002,30766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Berufung und Anschlussberufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Kündigungsschutzrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitsrechtliche Voraussetzungen der Durchsetzung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 545
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.12.2002 - 5 Sa 688/02
    Bei dem durch die Beklagte mit Schreiben vom 08.11.2000 eingeleiteten Verfahren handelte es sich nicht um eine "Anhörung auf Vorrat", also um eine Anhörung ohne eine dahinter stehende wirkliche Kündigungsabsicht, die unwirksam gewesen wäre (BAG 26.05.1977 - 2 AZR 201/76 - DB 1977, S. 2455 ff.; KR a.a.O. RdZiff. 54).
  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61

    Persönlich haftende Gesellschafterin - Kommanditgesellschaft - Verwaltung der

    Auszug aus LAG Hessen, 12.12.2002 - 5 Sa 688/02
    Nach der langjährigen und zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 02.11.1961 - 2 AZR 241/61 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung) ist als zureichender Kündigungsgrund für eine verhaltensbedingte Kündigung nur ein solcher Umstand anzusehen, der einen verständig urteilenden Arbeitgeber auch zur Kündigung bestimmen kann.
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.12.2002 - 5 Sa 688/02
    Eine ohne die erforderliche kollektivrechtliche Zustimmung des Betriebsrats vorgenommene Versetzungsmaßnahme ist nach der ständigen und zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem betroffenen Arbeitnehmer gegenüber unwirksam (vgl. z.B. BAG 30.09.1993 - 2 AZR 283/93 - NZA 1994, S. 615 ff. zu B. I. 3. a) d.Gr.).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 12.12.2002 - 5 Sa 688/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil aus jüngerer Zeit vom 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - BB 2002, S. 2447) kann ein Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der genannten Rechtsnormen die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus seinen Personalunterlagen verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Ausübung seines entsprechenden Gläubigerrechtes, fehlt.
  • LAG München, 11.10.2007 - 4 Sa 394/07

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Gerade bei Fragen, die die Gestaltung des Betriebes betreffen, ist auch aus Sicht des Arbeitnehmers im Regelfall nicht anzunehmen, dass der Arbeitgeber sich selbst bei einer langjährigen gleichförmigen Handhabung für die Zukunft binden wolle (vgl. nur BAG, Ue. v. 07.12.2000 und v. 23.09.2004, AP Nr. 61 - III. 3. der Gründe - und AP Nr. 64 - III. der Gründe - zu § 611 BGB Direktionsrecht; U. v. 11.04.2006, aaO - auch in AP Nr. 17 zu § 307 BGB, hier unter A. I. 3. b der Gründe -, jeweils m. w. N.; siehe auch LAG Hamm, U. v. 08.03.2004, NZA-RR 2005, S. 462 f/463; LAG Hessen, U. v. 12.12.2002, NZA-RR 2003, S. 545).
  • ArbG Cottbus, 03.07.2008 - 6 Ca 432/08

    Keine Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag

    Selbst der Arbeitnehmer, der längere Zeit nur mit einer bestimmten Tätigkeit betraut wurde, hat in aller Regel keinen Anspruch darauf, dass dies auch in Zukunft so bleibt (LAG Hessen vom 12.12.2002 - 5 Sa 688/02, juris).
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