Rechtsprechung
   LAG Hamm, 03.07.2002 - 3 Sa 248/02   

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https://dejure.org/2002,10643
LAG Hamm, 03.07.2002 - 3 Sa 248/02 (https://dejure.org/2002,10643)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2002 - 3 Sa 248/02 (https://dejure.org/2002,10643)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 3 Sa 248/02 (https://dejure.org/2002,10643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung eines Anspruchs auf Abänderung eines Zeugnisses; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erteilung eines Zeugnisses; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Berichtigung eines Zeugnisses; Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung; Unzumutbarkeit der Erfüllung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Zeugnisrechtsprechung der Instanzgerichte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 4 Sa 54/22

    Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung

    (1) Bei der Festlegung des Zeitmoments ist zu berücksichtigen, dass ein Zeugnis, wenn es seine Funktion im Arbeitsleben erfüllen soll, alsbald nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt und erteilt werden muss (LAG Hamm 3. Juli 2002 - 3 Sa 248/02 -).

    Deshalb wird das Zeitmoment in der Rechtsprechungspraxis schon nach relativ kurzer Zeit als erfüllt betrachtet, z.B. bereits nach fünf Monaten (BAG 17. Oktober 1972 - 1 AZR 86/72 - Hessisches LAG 31. März 1999 - 2 Sa 570/96 -), elf Monaten (LAG Düsseldorf 11. November 1994 - 17 Sa 1158/94 -) zwölf Monaten (LAG Köln 8. Februar 2000 - 13 Sa 1050/99 -) oder 15 Monaten (LAG Hamm 3. Juli 2002 - 3 Sa 248/02 -).

    (4) In dem Fall, der der Entscheidung des LAG Hamm vom 3. Juli 2002 (3 Sa 248/02) zugrunde lag, hat der Arbeitnehmer erstmalig nach 15 Monaten das ihm erteilte unterdurchschnittliche Zeugnis beanstandet.

  • LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung eines Zeugnisberichtigungsanspruchs

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist eine Frage des Einzelfalles (BAG 17.2.1988, a.a.O.; LAG Hamm 3.7.2002 - 3 Sa 248/02, NZA-RR 2003, 73).

    Unumstritten ist in der veröffentlichten Instanzenrechtsprechung die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei einem Untätigbleiben des Arbeitnehmers von 10 oder 11 Monaten (vgl. LAG Düsseldorf, 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94, DB 1995, 1135 - 11 Monate; LAG Hamm, 3.7.2002 - 3 Sa 248/02, NZA-RR 2003, 73 - 15 Monate).

  • LAG München, 11.02.2008 - 6 Sa 539/07

    Zeugnisanspruch

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist eine Frage des Einzelfalles (BAG 17. Februar 1988, a.a.O.; LAG Hamm 3. Juli 2002 - 3 Sa 248/02, NZA-RR 2003, 73; Hessisches Landesarbeitsgericht 22. Januar 2007 -19/5 Sa 384/06 - n.v.).

    Unumstritten ist bei Zeugnisansprüchen in der veröffentlichten Instanzrechtsprechung die Erfüllung des Zeitmoments bei einem Untätigbleiben des Arbeitnehmers von 10 oder 11 Monaten (vgl. LAG Düsseldorf, 11. November 1994 - 17 Sa 1158/94, DB 1995, 1135 - 11 Monate; LAG Hamm, 3. Juli 2002 - 3 Sa 248/02, NZA-RR 2003, 73 - 15 Monate; LAG Köln 8. Februar 2000 - 13 Sa 1050/99 - NZA-RR 2001, 130-132 - 12 Monate).

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