Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 05.12.2002

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 10.04.2002 - 3 Sa 1598/01   

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https://dejure.org/2002,13316
LAG Hamm, 10.04.2002 - 3 Sa 1598/01 (https://dejure.org/2002,13316)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.04.2002 - 3 Sa 1598/01 (https://dejure.org/2002,13316)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. April 2002 - 3 Sa 1598/01 (https://dejure.org/2002,13316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist für einen Zeugnisanspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 630 BGB
    Einzelvertragliche Ausschlussfrist für einen Zeugnisanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit einer arbeitsvertraglichen Verfallfrist auf den Zeugnisberichtigungsanspruch; Anstellung als Rechtsanwaltsfachangestellte; Vereinbarung einer Ausschlussfrist für alle sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Ansprüche; Auslegung der Verfallklausel ; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 463
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

    Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 10.04.2002 - 3 Sa 1598/01
    In Anbetracht des Umstandes, dass das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.12.2000 (DB 2001, S. 928) eine einzelvertragliche zweistufige Verfallklausel mit dem Erfordernis einer schriftlichen Geltendmachung innerhalb eines Monats nach Fälligkeit des Anspruchs und dem Erfordernis gerichtlicher Geltendmachung binnen zweier Wochen nach Ablehnung des Anspruchs oder Nichtäußerung für zulässig erachtet hat, ergaben sich solche Bedenken auch nicht.
  • LAG Düsseldorf, 26.02.1985 - 8 Sa 1873/84

    Arbeitsleistung; Arbeitgeber; Qualifiziertes Zeugnis ; Beanstandete

    Auszug aus LAG Hamm, 10.04.2002 - 3 Sa 1598/01
    Soweit es um Standardformulierungen geht, die für den vorliegenden Rechtsstreit von Interesse sind, besteht Einigkeit, dass mit der Formulierung "stets zur vollen Zufriedenheit" oder gleichlautenden Formulierungen gute, überdurchschnittliche Leistungen attestiert werden (BAG, Urteil vom 23.09.1992 = AP Nr. 16 zu § 630 BGB; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.1992, LAGE § 630 Nr. 16; LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.1985, DB 1985, S. 2692; Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 16. Auflage, S. 147).
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 05.12.2002 - 2 Ta 137/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3260
LAG Nürnberg, 05.12.2002 - 2 Ta 137/02 (https://dejure.org/2002,3260)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 05.12.2002 - 2 Ta 137/02 (https://dejure.org/2002,3260)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 2 Ta 137/02 (https://dejure.org/2002,3260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Fortführung des Zeugnisstreits gegen Gemeinschuldner; Zuständigkeit des Insolvenzverwalters bei Weiterbeschäftigung nach Insolvenzeröffnung; Unterschriftsberechtigung hinsichtlich des Zeugnisses

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 630 BGB; 240 ZPO
    Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Judicialis

    BGB § 630; ; ZPO § 240

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 630; ZPO § 240
    Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 336
  • NZA-RR 2003, 463
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.11.1966 - 5 AZR 190/66

    Zuständigkeit des Gerichts - Materielle Entscheidung - Innere Rechtskraft -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 05.12.2002 - 2 Ta 137/02
    Da der Kläger zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung schon längere Zeit ausgeschieden war, war nicht nur der Insolvenzverwalter schon nicht verpflichtet, dem Kläger ein Zeugnis zu erteilen (vgl. hierzu die vom Arbeitsgericht zitierte Entscheidung des BAG vom 30.01.1991, 5 AZR 32/90), vielmehr war der Rechtsstreit auch nach Insolvenzeröffnung gegen den Gemeinschuldner fortzusetzen, wobei das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 30.01.1991 sich auch auf die Entscheidung in BAGE 19, 146, 152 = AP Nr. 2 zu § 275 ZPO bezogen hat.
  • BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 32/90

    Zeugnisanspruch gegen Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 05.12.2002 - 2 Ta 137/02
    Da der Kläger zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung schon längere Zeit ausgeschieden war, war nicht nur der Insolvenzverwalter schon nicht verpflichtet, dem Kläger ein Zeugnis zu erteilen (vgl. hierzu die vom Arbeitsgericht zitierte Entscheidung des BAG vom 30.01.1991, 5 AZR 32/90), vielmehr war der Rechtsstreit auch nach Insolvenzeröffnung gegen den Gemeinschuldner fortzusetzen, wobei das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 30.01.1991 sich auch auf die Entscheidung in BAGE 19, 146, 152 = AP Nr. 2 zu § 275 ZPO bezogen hat.
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 392/00

    Arbeitszeugnis

    Auszug aus LAG Nürnberg, 05.12.2002 - 2 Ta 137/02
    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 26.06.2001, 9 AZR 392/00 = AP Nr. 27 zu § 630 BGB ausgeführt, der Zweck eines Arbeitszeugnisses, als Bewerbungsunterlage für künftige Arbeitgeber zu dienen, werde auch erfüllt, wenn das Zeugnis nicht vom bisherigen Arbeitgeber selbst oder seinem gesetzlichen Vertretungsorgan gefertigt und unterzeichnet werde.
  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03

    Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter

    Insoweit ist an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Konkursordnung anzuknüpfen, wonach bei einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses über den Zeitpunkt der Konkurseröffnung hinaus der Zeugnisanspruch unabhängig davon zu erfüllen ist, wie lange das Arbeitsverhältnis noch fortgesetzt wird und ob der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt wird (30. Januar 1991 - 5 AZR 32/90 - BAGE 67, 112; LAG Köln 30. Juli 2001 - 2 Sa 1457/00 - NZA-RR 2002, 181; LAG Nürnberg 5. Dezember 2002 - 2 Ta 137/02 - LAGE ZPO 2002 § 240 Nr. 2; ErfK/Müller-Glöge 4. Aufl. § 109 GewO Rn. 12).
  • LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02

    Zwischenzeugnis

    Es besteht kein Grund, diese überzeugende Rechtsprechung nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung nicht fortzuführen (anders allerdings LAG Nürnberg 05. Dezember 2002 - 2 Ta 137/02 - n.v.).
  • LAG Hessen, 01.08.2003 - 12 Sa 568/03

    Zeugnis; Zeugnisanspruch, Insolvenz

    Zum Teil übernimmt die Instanzrechtsprechung und die Literatur die vom Fünften Senat mit Urteil vom 30. Januar 1991 (a.a.O.) vertretene Abgrenzung (LAG Köln 30. Juli 2001 - 2 Sa 1457/00 - NZA-RR 2002/181; LAG Nürnberg 05. Dezember 2002 - 2 Ta 137/02 - ZInsO 2003/194, zu 2; Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler Kündigungsschutzrecht 5. Aufl. § 630 BGB Rdn. 11; ErfK-Müller-Glöge a.a.O. § 630 BGB Rdn. 13, 14).
  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05

    Unterbrechung des PKH-Verfahrens des Arbeitnehmers in der Unternehmensinsolvenz

    So bleibt der Arbeitgeber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Schuldner des Anspruchs auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses (§ 109 GewO); das Klageverfahren über den Zeugnisanspruch wird nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen (BAG v. 23.06.2004 - 10 AZR 495/03, DZWIR 2004, 505 = NZA 2004, 1392 = ZIP 2004, 1974), sondern ist - losgelöst von der Insolvenzeröffnung - gegen den Schuldner (Arbeitgeber) fortzusetzen (LAG Nürnberg v. 05.12.2002 - 2 Ta 137/02, NZA-RR 2003, 463 = ZInsO 2003, 194) und das PKH-Verfahren ist ganz normal durchzuziehen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.12.2004 - 2 Ta 186/04

    Zwangsvollstreckung, Zeugnis (Erteilung), Insolvenzverfahren, persönliche

    Da der Kläger nach Insolvenzeröffnung nicht mehr beschäftigt war, ist das Arbeitszeugnis nicht durch den Insolvenzverwalter, sondern den Beklagten zu erteilen (LAG Nürnberg Beschluss vom 5.12.2002 - 2 Ta 137/02 - NZA-RR 2003, 463; BAG Urteil vom 30.1.1991 - 5 AZR 32/90 - EzA BGB § 630 BGB Nr. 13).
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