Rechtsprechung
   LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2721
LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03 (https://dejure.org/2003,2721)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2003 - 4 Ta 795/03 (https://dejure.org/2003,2721)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2003 - 4 Ta 795/03 (https://dejure.org/2003,2721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4
    Keine PKH-Bewilligung für ein erledigtes bzw. ruhendes Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 102
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamm, 20.11.2002 - 4 Ta 96/02

    Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03
    Zu beachten ist in solchen Fällen allerdings, daß dann, wenn das PKH-Gesuch ohne amtlichen Vordruck eingereicht worden ist, die Prozeßkostenhilfe nicht rückwirkend ab Antragstellung, sondern erst ab Eingang der vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bewilligt werden kann und darf (LAG Hamm v. 20.11.2002 - 4 Ta 96/02, NZA 2003, 456).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1988 - 6 W 44/88
    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03
    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).
  • LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00

    Prozesskostenhilfe: Rechtsverteidigung bei Freistellung durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03
    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.1996 - 2 WF 67/96

    PKH - Prozeßkostenhilfe - Zeitpunkt - Erfolgsaussicht - Rechtsverteidigung -

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03
    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03
    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).
  • LAG Hamm, 03.02.1999 - 4 Sa 1050/98

    Prozesskostenhilfe; Antrag auf Konkursausfallgeld; Bewilligung von

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03
    Auch für ein unterbrochenes Verfahren darf keine Prozeßkostenhilfe mehr bewilligt werden (LAG Hamm v. 03.02.1999 - 4 Sa 1050/98, AE 2001, 91 = BuW 1999, 840).
  • OLG Köln, 19.08.1991 - 19 W 32/91

    Beschwerde; Erfolgsaussichten; PKH; Tatsächliche Umstände; Rechtliche Umstände;

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03
    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).
  • LAG Hamm, 06.02.2002 - 4 Ta 49/02

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Vervollständigung der Unterlagen nach

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03
    Hat der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozeß wegen Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber die Hauptsache für erledigt erklärt, dann scheidet eine nachträgliche und rückwirkende PKH-Bewilligung in der Regel aus (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88).
  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05

    Unterbrechung des PKH-Verfahrens des Arbeitnehmers in der Unternehmensinsolvenz

    Die Verfahrensunterbrechung erfasst in diesen Fällen auch das PKH-Verfahren, da für ein unterbrochenes oder ruhendes Verfahren - vom sog. steckengebliebenen PKH-Gesuch abgesehen - keine Prozesskostenhilfe mehr bewilligt werden darf (LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 95/03, juris Dok-Nr. KARE600009192; LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 795/03, NZA-RR 2004, 102).

    Eine PKH-Bewilligung für ein in der Hauptsache erledigtes Verfahren scheidet ebenso aus (vgl. statt vieler nur LAG Hamm, Bes. v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, AE 2002, 78 = LAGReport 2002, 88) wie die PKH-Gewährung für einen in der Hauptsache unterbrochenen oder ruhenden Rechtsstreit (LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 95/03, juris Dok-Nr. KARE600009192; LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 795/03, NZA-RR 2004, 102).

  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 854/05

    Anwendung der Grundsätze des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuchs auf den

    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 795/03, NZA-RR 2004, 102; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).
  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

    Nach der Erklärung im Telefax vom 06.07.2005, dass die "Urlaubsansprüche ... nicht mehr geltend gemacht" werden, war die Hauptsache insoweit erledigt, so dass insoweit keine Prozesskostenhilfe mehr hat bewilligt werden können (vgl. dazu LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88; LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 795/03, NZA-RR 2004, 102).
  • LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05

    Keine PKH-Bewilligung für einen Mehrvergleich bei Antragstellung nach

    Ist die Hauptsache vor PKH-Bewilligung für erledigt erklärt worden, darf - von den Fällen des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuch abgesehen - keine Prozesskostenhilfe mehr bewilligt werden (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89; LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 795/03, NZA-RR 2004, 102).
  • LAG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ta 415/05

    Keine PKH-Bewilligung bei fehlendem Titulierungsinteresse

    Prozesskostenhilfe kann grundsätzlich nur für einen noch durchzuführenden Rechtsstreit -sei es zur Rechtsverfolgung, sei es zur Rechtsverteidigung- bewilligt werden (LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 795/03, NZA-RR 2004, 102).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 249/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Insolvenz, Unterbrechung

    Für ein unterbrochenes oder ruhendes Verfahren darf Prozesskostenhilfe nicht mehr gewährt werden (LAG Hamm Beschluss vom 11.11.2003 - 4 Ta 795/03 - NZA-RR 2004, 102).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 11 Ta 42/06

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung nach Verfahrensbeendigung

    Dabei geht das Arbeitsgericht zunächst zutreffend davon aus, dass Prozesskostenhilfe nur für einen noch durchzuführenden Rechtsstreit bewilligt werden kann (statt vieler: LAG Hamm Beschluss vom 11.11.2003 - 4 Ta 795/03 - NZA-RR 2004, 102).
  • LAG Köln, 15.04.2010 - 1 Ta 70/10

    Mutwillige Kündigungsschutzklage bei fehlenden Darlegungen zur Anwendung des

    Aus diesem Grund kann auch dahingestellt bleiben, ob für das zwischenzeitlich zum Ruhen gebrachte Verfahren überhaupt Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (vgl. dazu LAG Hamm v. 11.11.2003 NZA-RR 2004, 102).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht