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   LAG Hessen, 29.10.2003 - 6 Sa 1113/02   

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https://dejure.org/2003,19422
LAG Hessen, 29.10.2003 - 6 Sa 1113/02 (https://dejure.org/2003,19422)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.10.2003 - 6 Sa 1113/02 (https://dejure.org/2003,19422)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 6 Sa 1113/02 (https://dejure.org/2003,19422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast des wegen Diebstahlvorwurfs gekündigten Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess; Legaler Erwerb von im Beschäftigungsbetrieb produzierten Waren; Erwerb von Kfz-Ersatzteilen eines Automobilherstellers für den privaten Gebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

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  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

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  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund

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  • ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10

    Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung

    Die Rechtsprechung konkretisiert den wichtigen Grund bei § 626 BGB durch eine abgestufte Prüfung (BAG Urteil vom 10. Dezember 2009, Az: 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698-701, LAG Hessen Urteil vom 29. Oktober 2003, Az: 6 Sa 1113/02, NZA-RR 2004, 131-132).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2005 - 2 Ta 26/05

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Kündigungsschutzklage,

    Jedenfalls rechtfertigt die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers auch bei nur geringwertigen Gegenständen eine außerordentliche Kündigung (LAG Hessen Urteil vom 29.10.2003 - 6 Sa 1113/03 - NZA-RR 2004, 131; BAG Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - DB 2004, 823 = NZA 2004, 486), wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat.
  • LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 Sa 228/06

    Außerordentliche Kündigung strafbare Handlungen zu Lasten des Arbeitgebers

    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass strafbare Handlungen zu Lasten eines Arbeitgebers ebenso wie grobe Vertrauensverstöße grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 26.11.1964 - AP BGB § 626 Nr. 53; BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG, Urteil vom 12.08.1999 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28; BAG, Urteil vom 27.03.2003 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36; LAG Hessen, Urteil vom 29.10.2003 - NZA-RR 2004, 131; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. Aufl., § 125 Rz. 117; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 739 f.; APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rz. 275 ff.; ErfK/Müller-Glöge, 6. Aufl., § 626 BGB Rz. 148, 154 f. m.w.N.).
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