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   LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 188/02   

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LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 188/02 (https://dejure.org/2003,5821)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.07.2003 - 5 Sa 188/02 (https://dejure.org/2003,5821)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juli 2003 - 5 Sa 188/02 (https://dejure.org/2003,5821)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beschränkte Arbeitnehmerhaftung - Kreditprokurist einer Bank - Feststellung der Haftungsquote

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung; Beschäftigung als Kreditprokurist, der insbesondere die Auszahlung von (Bau-) Krediten veranlasst; Vorliegen einer schuldhaft begangenen Pflichtverletzung; Arbeitsvertragliche Pflichten, insbesondere ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung; Beschäftigung als Kreditprokurist, der insbesondere die Auszahlung von (Bau-) Krediten veranlasst; Vorliegen einer schuldhaft begangenen Pflichtverletzung; Arbeitsvertragliche Pflichten, insbesondere ...

  • Judicialis

    BGB § 252 Satz 2; ; BGB § 287; ; BGB § 289; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 31; ; BGB § 254; ; GenG § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkte Arbeitnehmerhaftung des Kreditprokuristen bei Ausreichung von Kreditmitteln

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Leichsinnig Kredite verteilt - wer haftet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 188/02
    Nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung muss er für den durch sein Verhalten adäquat kausal verursachten Schaden jedoch nur anteilig haften, wenn er zumindest in Hinblick auf den Eintritt des Schadens nur grob fahrlässig gehandelt hat (ein Anschluss an BAG 18.04.2002 - (8 AZR 348/01).

    In Fällen privilegierter Haftung muss sich das Verschulden auf den Schadenseintritt als solchen beziehen (vgl. BAG 18.04.2002 - 8 AZR 348/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 122 unter II. 3. c) der Gründe; dazu im Einzelnen unten III. 1. a)).

    Betrieblich veranlasst sind alle Tätigkeiten des Arbeitnehmers, die ihm arbeitsvertraglich übertragen worden sind oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt (BAG Großer Senat 27.09.1994 - GS 1/89 (A), AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103; BAG 18.04.2002 - a.a.O. unter II. 2. b der Gründe; zur methodischen Begründung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze Erfurter Kommentar/Preis § 613 a BGB Rn. 9 f.).

    Nach dieser im Urteil vom 18.04.2002 (a.a.O.) unlängst bestätigten Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, ist Vorsatz nur dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer den Schaden in seiner konkreten Höhe zumindest als möglich voraussieht und ihn für den Fall des Eintritts billigend in Kauf nimmt.

    Hier drückt sich das Betriebsrisiko aus, dass der im Schadensfall zu erwartende Vermögensverlust des Arbeitgebers in einem groben Missverhältnis zu dem als Grundlage für den Schadensersatz in Betracht kommenden Arbeitseinkommen steht (dazu ausführlich BAG 18.04.2002 a.a.O. unter II. 3. c, insbesondere ee der Gründe).

    Abzustellen ist auch darauf, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotene Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (BAG 18.04.2002 a.a.O. unter II. 3. b aa der Gründe; BAG 12.11.1998 - 8 AZR 221/97 AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 117; Erfurter Kommentar/Preis § 611 BGB Rn. 15).

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 221/97

    Haftung eines LKW-Fahrers wegen eines beim Telefonieren mit dem Handy

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 188/02
    Abzustellen ist auch darauf, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotene Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (BAG 18.04.2002 a.a.O. unter II. 3. b aa der Gründe; BAG 12.11.1998 - 8 AZR 221/97 AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 117; Erfurter Kommentar/Preis § 611 BGB Rn. 15).

    Eine Haftungsteilung bei grober Fahrlässigkeit ist folglich insbesondere dann nicht auszuschließen, wenn der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zu dem Schadensrisiko der Tätigkeit steht (BAG 12.11.1998 - 8 AZR 221/97 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 117; BAG 23.01.1997 - 8 AZR 893/95 - NZA 1998, 140; Erfurter Kommentar/Preis § 619 a BGB Rn. 18 m. w. N. zur Rechtsprechung bereits zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des § 619 a BGB).

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98

    Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 188/02
    Er hat es in der Hand, Bedingungen zur Begrenzung von Schadensrisiken zu schaffen, beizubehalten oder zu verändern, oder das Risiko durch den Abschluss einer Versicherung einzugrenzen (vgl. BAG 27.01.2002 - 7 AZR 846/98 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 31 unter II. 4. d) aa der Gründe).
  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 893/95

    Zur Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 188/02
    Eine Haftungsteilung bei grober Fahrlässigkeit ist folglich insbesondere dann nicht auszuschließen, wenn der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zu dem Schadensrisiko der Tätigkeit steht (BAG 12.11.1998 - 8 AZR 221/97 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 117; BAG 23.01.1997 - 8 AZR 893/95 - NZA 1998, 140; Erfurter Kommentar/Preis § 619 a BGB Rn. 18 m. w. N. zur Rechtsprechung bereits zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des § 619 a BGB).
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 188/02
    Betrieblich veranlasst sind alle Tätigkeiten des Arbeitnehmers, die ihm arbeitsvertraglich übertragen worden sind oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt (BAG Großer Senat 27.09.1994 - GS 1/89 (A), AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103; BAG 18.04.2002 - a.a.O. unter II. 2. b der Gründe; zur methodischen Begründung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze Erfurter Kommentar/Preis § 613 a BGB Rn. 9 f.).
  • BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 493/93

    Haftung des Arbeitnehmers, Einreisestrafe

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 188/02
    Bei mittlerer Fahrlässigkeit ist der Schaden unter Berücksichtigung aller Umstände quotal zu verteilen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG 16.02.1995 - 8 AZR 493/93 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 106).
  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 846/98

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Aufgabe von begrenzter Dauer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 188/02
    Er hat es in der Hand, Bedingungen zur Begrenzung von Schadensrisiken zu schaffen, beizubehalten oder zu verändern, oder das Risiko durch den Abschluss einer Versicherung einzugrenzen (vgl. BAG 27.01.2002 - 7 AZR 846/98 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 31 unter II. 4. d) aa der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 Sa 1402/08

    Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung bei grob fahrlässiger Schädigung eines

    Der Grad des Verschuldens muss sich in den Fällen privilegierter Haftung nicht nur auf die schädigende Handlung, sondern auch auf den Schadenseintritt als solchen beziehen (BAG 18.4.2002 - 8 AZR 348/01 - BAGE 101, 107 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 122 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 70; LAG Niedersachsen 7.7.2003 - 5 Sa 188/02 - LAGE BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 28 = NZA-RR 2004, 142).

    Grobe Fahrlässigkeit schließt die Haftungsteilung insbesondere dann nicht aus, wenn der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zu dem Schadensrisiko der Tätigkeit steht (BAG 12.11.1998 - 8 AZR 221/97 - BAGE 90, 148 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 117 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 66; 23.1.1997 - 8 AZR 893/95 - NZA 1998, 140 = BB 1998, 107; LAG Niedersachsen 7.7.2003 - 5 Sa 188/02 - LAGE BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 28 = NZA-RR 2004, 142; LAG Nürnberg 20.3.1996 - 3 Sa 803/95 - NZA-RR 1997, 3 = DAR 1996, 327).

    Auch die Annahme besonders grober (gröbster) Fahrlässigkeit schließt es nicht in jedem Falle aus, dem Arbeitnehmer eine Haftungsprivilegierung zuzubilligen (LAG Niedersachsen 7.7.2003 - 5 Sa 188/02 - aaO).

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