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   LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02   

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LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02 (https://dejure.org/2003,4346)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02 (https://dejure.org/2003,4346)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2003 - 11 Sa 1743/02 (https://dejure.org/2003,4346)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übertragung einer Angestelltenstelle als Sachbearbeiter; Wiederholung einer Auswahlentscheidung; Neuausschreibung der Stelle; Beachtung des Gebots der Bestenauslese; Zulässigkeit einer Konkurrentenklage

  • Judicialis

    GG Art. 33

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33
    Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens für eine Beförderungsstelle - Ansprüche des Bewerbers im Rahmen einer Konkurrentenklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 335
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02
    Ein dann eingeleitetes Konkurrentenverfahren wäre auf der Grundlage des dann gegebenen neuen Lebenssachverhalts auszutragen und beträfe dann einen gegenüber dem hiesigen Verfahren neuen Streitgegenstand (vgl. BVG, 22.07.1999, 2 C 14.98).

    Erst in dem sich an die Ausschreibung und Bewerbung anknüpfenden Auswahlverfahren ist die einstellende Behörde an das Gebot der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG gebunden (vgl. BVG, 22.07.1999, 2 C 14.98).

    Schützenswerte Rechte des oder der Bewerber werden damit nicht berührt (BVG, 22.07.1999, 2 C 14.98; BVG, 25.04.1996, 2 C 21.95; OVG NW, 15.01.2003, 1 B 2230/02; OVG NR, 05.04.2001, RiA 2002, 95).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1997 - 10 B 12387/97

    Auswahlverfahren; Beförderungsstelle; Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch eines

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02
    Ein so begründeter Abbruch eines Auswahlverfahrens führt zum Erlöschen der zuvor entstandenen Bewerbungsverfahrensansprüche im Rahmen der ursprünglichen Stellenausschreibung (RP OVG, 06.11.1997, 10 B 12387/97. OVG; OVG Saarland, 29.05.2002, 1 W 9/02).

    Damit sind die aus der Bewerbung vom Dezember 2000 dem Kläger erwachsenen Bewerbungsverfahrensansprüche erloschen (vgl. RP OVG, 06.11.1997, 10 B 12387/97. OVG).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02
    Schutzwerte Rechte des oder der Bewerber werden damit nicht berührt (BVerwG 22.07.1999 2 C 21.95; BVerwG 25.04.1996 2 C 21.95).

    Schützenswerte Rechte des oder der Bewerber werden damit nicht berührt (BVG, 22.07.1999, 2 C 14.98; BVG, 25.04.1996, 2 C 21.95; OVG NW, 15.01.2003, 1 B 2230/02; OVG NR, 05.04.2001, RiA 2002, 95).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 1 B 2230/02

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines neuen Auswahlverfahrens mit verändertem

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02
    Schützenswerte Rechte des oder der Bewerber werden damit nicht berührt (BVG, 22.07.1999, 2 C 14.98; BVG, 25.04.1996, 2 C 21.95; OVG NW, 15.01.2003, 1 B 2230/02; OVG NR, 05.04.2001, RiA 2002, 95).
  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 9/02

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich eines Abbruchs eines

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02
    Ein so begründeter Abbruch eines Auswahlverfahrens führt zum Erlöschen der zuvor entstandenen Bewerbungsverfahrensansprüche im Rahmen der ursprünglichen Stellenausschreibung (RP OVG, 06.11.1997, 10 B 12387/97. OVG; OVG Saarland, 29.05.2002, 1 W 9/02).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 1 B 315/01

    Stellvertretende Leiterin des Sozialamtes ; Beurteilung der Beschäftigten nach

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02
    Schützenswerte Rechte des oder der Bewerber werden damit nicht berührt (BVG, 22.07.1999, 2 C 14.98; BVG, 25.04.1996, 2 C 21.95; OVG NW, 15.01.2003, 1 B 2230/02; OVG NR, 05.04.2001, RiA 2002, 95).
  • BAG, 30.05.2002 - 2 AZB 20/02

    Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02
    Nach § 26 Abs. 5 EGZPO finden Arbeitsgerichtsgesetz und ZPO in der seit dem 01.01.2002 geltenden Fassung Anwendung, weil die letzte mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht im Jahr 2002 stattgefunden hat (BAG, 30.05.2002, 2 AZB 20/02, NZA 2003, 176).
  • LAG Hamm, 01.06.2001 - 5 Sa 778/01

    Gegenstandslosigkeit einer arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage; Gleicher Zugang

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02
    Zugleich hat er die Beklagte in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf Unterlassung der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle in Anspruch genommen (ArbG Münster 2 Ga 16/01 = LAG Hamm 5 Sa 778/01).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

    Erst in dem sich an die Ausschreibung und Bewerbung anknüpfenden Auswahlverfahren ist die ausschreibende Behörde an das Gebot der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG gebunden (LAG Hamm 14. August 2003 - 11 Sa 1743/02 - juris Rn. 44, NZA-RR 2004, 335).
  • LAG Hamm, 27.01.2010 - 5 Sa 1305/09

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; unbegründete Klage auf Fortsetzung des

    So habe das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02 - ausgeführt, dass eine einstellende Behörde an das Gebot der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG erst in dem sich an die Ausschreibung anknüpfenden Auswahlverfahren gebunden sei.

    Nach der Entscheidung des LAG Hamm vom 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02 - könne ein sachlicher Grund für den Abbruch vorliegen, wenn mit Rücksicht auf die lange Zeitdauer des Besetzungsverfahrens die Stelle zum Zwecke der Aktualisierung und ggfs. auch Vergrößerung des Bewerberkreises neu ausgeschrieben werden solle oder wenn das Besetzungsverfahren an wesentlichen Mängeln leide und daher mit einer erneuten Ausschreibung ganz von vorne begonnen werden solle.

    Erst in dem sich an die Ausschreibung und Bewerbung anknüpfenden Auswahlverfahren ist die ausschreibende Behörde an das Gebot der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG gebunden (BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 -, NZA 2009, S. 901 unter B. II. 3. b) unter Hinweis auf LAG Hamm, Urteil vom 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07

    Konkurrentenklage - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens - Widerspruch gegen

    (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.7.1999, aaO, LAG Hamm Urt. v. 14.8.2003, 11 Sa 1743/02, NZA 335).
  • ArbG Düsseldorf, 18.08.2008 - 3 Ca 4268/08

    Anspruch eines Lehrers in Teilzeit auf Fortsetzung eines abgebrochenen

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG v. 25.4.1996 - 2 C 21/95; v. 22.7.1999 - 2 C 14/98; OVG NRW v. 15.1.2003 - 1 B 2230/02; LAG BW v. 24.10.2007 - 10 Sa 18/07; LAG Hamm v. 14.8.2003 - 11 Sa 1743/02).

    So können etwa wesentliche Mängel des Besetzungsverfahrens oder eine aufgrund der langen Verfahrensdauer notwendig gewordene Aktualisierung des Bewerberkreises einen sachlichen Grund für den Abbruch eines Besetzungsverfahrens liefern (LAG Hamm v. 14.8.2003 - 11 Sa 1743/02).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 18 Sa 1152/16

    Stellenbesetzungsverfahren - Besetzungsanspruch - Neuausschreibung

    Erst in dem sich an die Ausschreibung und Bewerbung anknüpfenden Auswahlverfahren ist die ausschreibende Behörde an das Gebot der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG gebunden (LAG Hamm 14. August 2003 - 11 Sa 1743/02 - juris Rn. 44, NZA-RR 2004, 335).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - 4 Sa 531/06

    Konkurrentenklage; Ermessensreduzierung; Bescheidungsklage; Konkurrentenklage -

    Insoweit ist der Klägerin zu entgegnen, dass ihr aus Artikel 33 Abs. 2 GG eine rechtschutzfähige Position für eine Konkurrentenklage erst dann erwächst, sofern die Beklagte eine sie nicht berücksichtigende Auswahlentscheidung trifft und dies den Bewerbern mitteilt (vgl. dazu LAG Hamm, Urteil v. 14.08.2003 - 11 Sa 1743/02 -, zit. n. Juris, Rn. 43).
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