Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2004 - 2 Ta 69/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7374
LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2004 - 2 Ta 69/04 (https://dejure.org/2004,7374)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.03.2004 - 2 Ta 69/04 (https://dejure.org/2004,7374)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. März 2004 - 2 Ta 69/04 (https://dejure.org/2004,7374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens; Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmiedglieds; Schutz vor befangener Amtsausübung im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Streitwert, Beschlussverfahren, Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02

    Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2004 - 2 Ta 69/04
    Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht kann im Hinblick auf § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG nicht zugelassen werden (vgl. BAG, Beschl. v. 17.03.2003 - 2 AZB 21/02), weil das Gesetz in diesem Zusammenhang eine in der Praxis gebotene einheitliche Rechtsprechung verhindert.
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2004 - 2 Ta 69/04
    Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren im Rahmen von § 103 Abs. 2 BetrVG hat für das spätere Individualverfahren des einzelnen Betriebsratsmitglieds eine überragende präjudizielle Wirkung (vgl. etwa BAG vom 11.05.2000 - 2 AZR 276/99, NZA 2000, 1106).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 5 Ta 223/99

    Wert einer anwaltlichen Tätigkeit; Festsetzung eines Gegenstandswertes;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2004 - 2 Ta 69/04
    Die gelegentlich vertretene Gegenauffassung, der sich das Arbeitsgericht angeschlossen hat, und die auch von der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. BB 2001, 528) vertreten wird, hat zwar auch gute Argumente auf ihrer Seite.
  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 Ta 113/09

    Streitwertfestsetzung - Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit bei

    b) Demgegenüber vertreten zahlreiche Landesarbeitsgerichte die Auffassung, dass der auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Entlassung eines Betriebsratsmitglieds gerichtete Antrag des Arbeitgebers nach § 103 Abs. 2 BetrVG im Rahmen des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG in Anlehnung an § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (jetzt § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG n. F.) zu bewerten ist, wobei teilweise eine vollständige Ausschöpfung des Wertrahmens angenommen wird, teilweise aber ein Abschlag von 20 % vorgenommen wird und teilweise eine Reduktion auf lediglich zwei Monatsgehälter erfolgt (vergleiche LAG Berlin 28. März 1974 - 2 Ta 15/74 DB 1975, 503 [nur Leitsatz]; LAG Berlin 19. August 2003 - 17 Ta (Kost) 6064/03 - EzA-SD 2004, Nr. 1, 9 [nur Leitsatz] zitiert nach juris; auch LAG Baden-Württemberg 25. November 1981 - 1 Ta 147/81 - DB 1982, 860; LAG Bremen 15. August 1984 - 3 TaBV 2/84 - DB 1984, 2416 [Kurzwiedergabe]; LAG Düsseldorf 11. Mai 1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 41 = NZA-RR 2000, 592 [nur Leitsatz]; LAG Hamm 22. Oktober 2003 - 10 TaBV 145/03 - EzA-SD 2003 Nr. 25, 15 [nur Leitsatz] zitiert nach juris; LAG Köln 20. Oktober 1998 - 13 Ta 233/98 - AGS 200, 106 = BB 1999, 1072 [nur Leitsatz] zitiert nach juris, zu 2 der Gründe; LAG Nürnberg 21. Juni 2001 - 6 Ta 115/01 - JurBüro 2001, 595 = MDR 2001, 1378, zu III der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 30. März 2004 - 2 Ta 69/04 - NZA-RR 2004, 373 = LAGE BRAGO § 8 Nr. 58, zu II 2 der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 1 Ta 178/06 NZA-RR 2007, 541, zu II 3 der Gründe unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren anderslautenden Rechtsprechung; vergleiche auch GK-ArbGG/Schleusener Stand 65. Ergänzung September 2009 § 12 Rn. 446; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge-Germelmann ArbGG 7. Auflage 2009 § 12 Rn. 145; Meier Streitwerte im Arbeitsrecht 2. Auflage 2000 Rn. 433 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes

    Dabei ist der Wert von 4.000,-- EUR kein Regelwert, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern ein Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 2004, 373; LAG Hamm, NZA-RR 2002, 472; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3).
  • LAG Hamburg, 20.05.2011 - 4 Ta 14/11

    Gegenstandswert - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen

    Vorliegend gibt es jedoch Anknüpfungspunkte, die es rechtfertigen bei Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG den Gegenstandswert entsprechend § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG festzusetzen, denn das Zustimmungsersetzungsverfahren stellt praktisch den vorweggenommenen Kündigungsschutzprozess dar (vgl. Hessisches LArbG Beschluss 26. November 2009 - 5 Ta 603/09 - AE 2010, 65 f; LArbG Baden-Württemberg Beschluss vom 02. November 2009 - 5 Ta 113/09 - NZA-RR 2010, 102 ff; LArbG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 30. März 2004 - 2 Ta 69/04 - NZA-RR 2004, 373 f; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 12 Rz. 145 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06

    Eilverfahren: Gegenstandswert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

    Dabei ist der Wert von 4.000,00 Euro kein Regelwert, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern ein Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (Beschl. v. 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 2004, 373; LAG Hamm, NZA-RR 2002, 472; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 192/10

    Wertfestsetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren analog § 103 Abs 2 BetrVG gemäß

    Die für Verfahren mit diesem Gegenstand vorgesehene Sonderregelung des § 42 Abs. 3 GKG muss somit auch bei der Ausübung des nach § 23 Abs. 3.S. 2 RVG eingeräumten billigen Ermessens Berücksichtigung finden (so bereits LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.03.2004 - 2 Ta 69/04; Beschl. v. 23.03.2000 - 5 Ta 223/99).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 191/10

    Wertfestsetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren analog § 103 Abs 2 BetrVG gemäß

    Die für Verfahren mit diesem Gegenstand vorgesehene Sonderregelung des § 42 Abs. 3 GKG muss somit auch bei der Ausübung des nach § 23 Abs. 3.S. 2 RVG eingeräumten billigen Ermessens Berücksichtigung finden (so bereits LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.03.2004 - 2 Ta 69/04; Beschl. v. 23.03.2000 - 5 Ta 223/99).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2010 - 1 Ta 193/10

    Wertfestsetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren analog § 103 Abs 2 BetrVG gemäß

    Die für Verfahren mit diesem Gegenstand vorgesehene Sonderregelung des § 42 Abs. 3 GKG muss somit auch bei der Ausübung des nach § 23 Abs. 3.S. 2 RVG eingeräumten billigen Ermessens Berücksichtigung finden (so bereits LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.03.2004 - 2 Ta 69/04; Beschl. v. 23.03.2000 - 5 Ta 223/99).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 189/10

    Wertfestsetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren analog § 103 Abs 2 BetrVG gemäß

    Die für Verfahren mit diesem Gegenstand vorgesehene Sonderregelung des § 42 Abs. 3 GKG muss somit auch bei der Ausübung des nach § 23 Abs. 3.S. 2 RVG eingeräumten billigen Ermessens Berücksichtigung finden (so bereits LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.03.2004 - 2 Ta 69/04; Beschl. v. 23.03.2000 - 5 Ta 223/99).
  • LAG Sachsen, 11.08.2014 - 4 Ta 96/14

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffs; keine

    Dabei ist der Wert von 4.000,00 EUR kein Regelwert, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern ein Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 2004, 373 ; LAG Hamm, NZA-RR 2002, 472; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 190/10

    Wertfestsetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren analog § 103 Abs 2 BetrVG gemäß

    Die für Verfahren mit diesem Gegenstand vorgesehene Sonderregelung des § 42 Abs. 3 GKG muss somit auch bei der Ausübung des nach § 23 Abs. 3.S. 2 RVG eingeräumten billigen Ermessens Berücksichtigung finden (so bereits LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.03.2004 - 2 Ta 69/04; Beschl. v. 23.03.2000 - 5 Ta 223/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht