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   LAG Hessen, 17.03.2003 - 16 Ta 82/03   

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LAG Hessen, 17.03.2003 - 16 Ta 82/03 (https://dejure.org/2003,12206)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.03.2003 - 16 Ta 82/03 (https://dejure.org/2003,12206)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. März 2003 - 16 Ta 82/03 (https://dejure.org/2003,12206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt des Arbeitszeugnisses; Zwangvollstreckung zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses mit bestimmtem Inhalt ; Inhaltliche Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels

  • Judicialis

    ZPO § 888; ; ZPO § 794; ; ZPO § 704

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 382
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.08.1973 - 14 W 66/73
    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2003 - 16 Ta 82/03
    Für die Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich bedeutet dies, dass sich die zu vollstreckende Handlung allein aus dem protokollierten Inhalt des Vergleichs entnehmen lassen muss und ein Rückgriff auf den Inhalt der Prozessakten, etwa gestellte Anträge und insoweit gegebenen Begründungen nicht in Betracht kommen kann (vgl. OLG Frankfurt/M. 22.09.1994, VersR 1995, W61; OLG Hamm 30.08.1973 NJW 1974, 652; Zöller/Stöber, ZPO 23. Aufl. 2002 § 794 Rz14a; Musielak/Lackmann, aaO. § 704 Rz6; Schuschke/Walker, aaO. § 794 Rz19).
  • OLG Saarbrücken, 26.09.2007 - 5 W 210/07

    Vollstreckbarkeit einer Freistellungsverpflichtung im Prozessvergleich nur bei

    Die Formalisierung der Zwangsvollstreckung, gebietet es, dass auch jeder Dritte, der in den Rechtsstreit nicht einbezogen ist, erkennen kann, was der Gläubiger vom Schuldner zu fordern berechtigt ist (vgl. Musielak-Lackmann, Zivilprozessordnung, 5. Auflage, § 704 ZPO, Rdnr. 6; OLG Hamm, NJW 1974, 652; LAG Hessen, NZA-RR 2004, 382).

    Denn das Erfordernis eines eindeutig bestimmten Titels, der auch für jeden außenstehenden Dritten klarstellt, welche Handlung vom Schuldner mit Hilfe staatlicher Machtmittel erzwungen werden soll, dient auch öffentlichen Interessen, nämlich dem Gebot der Gesetz- und Rechtmäßigkeit aller staatlichen Zwangsmaßnahmen (vgl. LAG Hessen, NZA-RR 2004, 382).

    Ein Rückgriff auf im Laufe des Verfahrens gestellte Anträge, hierfür gegebene Begründungen, den Akteninhalt im Übrigen oder auf sonstige bereits existierende oder noch vorzulegende Schriftstücke kommt nicht in Betracht (vgl. LAG Hessen, NZA-RR 2004, 382; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1992, 1408; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 1680).

  • LAG Sachsen, 06.08.2012 - 4 Ta 170/12

    Unbegründeter Zwangsgeldantrag bei Erfüllung des titulierten Zeugnisanspruchs

    Ist ein bestimmter Zeugnisinhalt im Vollstreckungstitel nicht festgelegt, ist im streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren lediglich zu prüfen, ob der Schuldner seiner Zeugniserteilungspflicht überhaupt nachgekommen ist, d. h., ob er ein Zeugnis erteilt hat, das nach Form und Inhalt die Merkmale eines qualifizierten Zeugnisses aufweist (LAG Köln 17.06.2010 - 7 Ta 352/09 - LAG Hessen 17.03.2003 - 16 Ta 82/03 - Löw, NZA-RR 2008, 561.564, m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13

    Zwangsvollstreckung eines Zeugnisses aus Vergleich

    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Bezugnahme im Vergleich auf ein bereits erteiltes Zwischenzeugnis nicht ausreicht, wenn dessen Inhalt weder im Vergleichstext wiedergegeben noch sein Text dem Protokoll beigefügt war (Hess. LAG 17.03.2003 - 16 Ta 82/03 - NZA-RR 2004, 382).
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2013 - 5 W 79/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsfähigkeit eines Vergleichs mit der

    Da ausschließlich der Titel deren zulässige Reichweite bestimmt, kann ein Rückgriff auf im Laufe des Verfahrens oder gar, wie hier, außerhalb desselben gestellte Anträge, hierfür gegebene Begründungen und den Akteninhalt im Übrigen nicht in Betracht kommen (Senat, Beschl. v. 28.9.2007 - 5 W 191/07 - OLGR Saarbrücken 2008, 166; LAG Hessen, NZA-RR 2004, 382; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1992, 1408; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 1680).
  • LAG Hessen, 25.06.2007 - 4 Ta 92/07

    Zwangsvollstreckung aus einem Titel nach § 101 S 1 BetrVG

    Vom Vollstreckungsgläubiger bestrittene Einwände sind dagegen dem Verfahren gemäß §§ 767, 769 ZPO vorbehalten (vgl. Hess. LAG 13. August 2002 - 16 Ta 255/02 - 15. Januar 2003 - 16 Ta 675/02 - 17. März 2003 - 16 Ta 82/03 -).
  • LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13

    Titulierung des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

    Dementsprechend hat auch das Hessische Landesarbeitsgericht (Beschluss vom 17.03.2003 - 16 Ta 82/03 - NZA RR 2004, 382 und LAGE § 888 ZPO 2002 Nr. 1) eine dem vorliegenden Fall ähnliche Vergleichsklausel ("Die Beklagte wird dem Kläger unter dem Ausstellungs- und Beendigungsdatum 30.09.2002 auf Basis des der Klägerin von der Beklagten erteilten Zwischenzeugnisses vom 25.06.2001 ein Arbeitszeugnis erteilen") wegen inhaltlicher Unbestimmtheit als ungeeignete Grundlage für eine auf Erteilung eines Arbeitszeugnis mit einem bestimmten Inhalt gerichtete Zwangsvollstreckung angesehen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2004 - 8 Ta 199/04

    Auslegung eines Vollstreckungstitels

    Der durch die Zwangsvollstreckung zu erreichende Erfolg muss nach Art und Umfang aus dem Titel unmittelbar durch Aufnahme des materiellen Anspruchs oder mittelbar durch Verweisung auf ihn hervorgehen und bestimmt oder bestimmbar sein (Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozessrechts, § 169 II Ziff. 1, 3, § 172 II Ziff. 2 a; Hessisches LAG, Beschluss vom 17.03.2003 - 16 Ta 82/03 -).
  • LAG Hamm, 04.08.2010 - 1 Ta 270/10

    Zwangsgeldfestsetzung bei Nichterfüllung eines Zeugnisses; Nichterfüllung des

    Regelmäßig sind im streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren auch bestimmte inhaltliche Formulierungen nicht durchsetzbar, da dies ggf. einem neuen Erkenntnisverfahren überlassen bleibt (LAG Köln 17.06.2010 - 7 Ta 352/09 - LAG Hessen 17.03.2003 - 16 Ta 82/03 - Löw, NZA-RR 2008, 561, 564 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 21.02.2012 - 12 Ta 416/11

    Bestimmtheit der geschuldeten Handlung in der Zwangsvollstreckung - Vollstreckung

    (HessLAG 17.03 2003 - 16 Ta 82/03; OLG Frankfurt/M. 22.09.1994, VersR 1995, 1061; Zöller/Stöber ZPO 27. Aufl. 2009 § 794 Rz 14a; Musielak/Lackmann ZPO 6. Aufl. 2008 § 704 Rz6).
  • LAG Köln, 26.07.2016 - 7 Ta 58/16

    Vergleich; Zeugnisentwurf; Vollstreckungstitel; Zwangsgeld

    Dementsprechend hat das LAG Frankfurt entschieden, dass eine in einem gerichtlichen Vergleich titulierte Verpflichtung zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses auf der Basis eines Zwischenzeugnisses nicht vollstreckungsfähig ist, wenn der Inhalt des Zwischenzeugnisses weder im Vergleichstext wiedergegeben noch der Text des Zwischenzeugnisses nach§ 160 Abs. 5 ZPO dem Protokoll beigefügt ist (LAG Hessen vom 17.03.2003, NZA-RR 2004, 382).
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