Rechtsprechung
BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
SchwbG § 5 Abs. 1 (F: 26. 08. 1986)
Arbeitgeberbegriff, Auslegung des -s bei Unternehmen mit mehreren Filialbetrieben; Berechnung der Pflichtplätze für Schwerbehinderte nach dem Zusammenfassungsprinzip. - Bundesverwaltungsgericht
SchwbG § 5 Abs. 1 (F: 26.08.1986)
Arbeitgeber; Arbeitgeberbegriff; Arbeitgeberbegriff, Auslegung des -s bei Unternehmen mit mehreren Filialbetrieben; Arbeitsplatz; Berechnung der Pflichtplätze für Schwerbehinderte nach dem Zusammenfassungsprinzip; Beschäftigungspflicht; Betrieb; Filialbetrieb; Filiale; ... - aufrecht.de
BVerwG, Beschluss vom 17. April 2003, AZ: 5 B 7.03
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Pflichtplätze nach dem Zusammenfassungsprinzip
- Wolters Kluwer
Pflichtplatzquote über die Ausgestaltung und Verwendung der Ausgleichsabgabe; Besondere Situation von Filialbetrieben bei der Berechnung der Zahl der Pflichtplätze für Schwerbehinderte; Auslegung des Arbeitgeberbegriffs mit Blick auf Filialbetriebe im Sinne eines ...
- Judicialis
SchwbG § 5 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchwbG § 5 Abs. 1 (F: 26.08.1986)
Auslegung des Arbeitgeberbegriffs bei Unternehmen mit mehreren Filialbetrieben; Berechnung der Pflichtplätze für Schwerbehinderte nach dem Zusammenfassungsprinzip - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Berechnung der Pflichtplätze für Schwerbehinderte
Verfahrensgang
- VG Münster - 10 K 3675/98
- VG Münster, 26.01.2001 - 10 K 2759/97
- VG Münster, 23.03.2001 - 10 K 1687/99
- VG Münster, 23.03.2001 - 10 K 3354/98
- VG Münster, 23.03.2001 - 10 K 3676/98
- VG Münster, 23.03.2001 - 10 K 3677/98
- VG Münster, 22.06.2001 - 10 K 3683/98
- VG Braunschweig, 14.08.2001 - 5 A 136/00
- VG Braunschweig, 25.09.2001 - 5 A 136/00
- OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 12 LA 3524/01
- VG Münster, 22.02.2002 - 10 K 3678/98
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - 12 A 2567/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2002 - 12 A 1976/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2002 - 12 A 1427/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2002 - 12 A 1428/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2002 - 12 A 2721/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2002 - 12 A 982/01
- BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03
- BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
- VG Münster, 02.02.2004 - 11 K 1028/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - 12 A 1426/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - 12 A 1429/01
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1289/03
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1290/03
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1427/04
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1428/04
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2404/02
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2416/02
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2417/02
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2418/02
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 457/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2004, 406 (Ls.)
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 64.84
Pflichtplatzberechnung bei Arbeitgebern mit mehreren Filialbetrieben
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03
Bei der Berechnung der Zahl der Pflichtplätze für Schwerbehinderte sind gemäß § 5 Abs. 1 SchwbG 1986 alle Arbeitsplätze im Direktionsbereich ein und desselben Arbeitgebers zusammenzufassen, unabhängig davon, ob die Arbeitsplätze über mehrere Betriebe bzw. Filialen verteilt sind oder nicht (Bestätigung von BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.86 - , und vom 6. Juli 1989 - 5 C 64.84 - ).Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits geklärt, dass bei der Berechnung der Pflichtplätze alle Arbeitsplätze eines Arbeitgebers in verschiedenen Bereichen zusammenzufassen sind, unabhängig davon, ob die Arbeitsplätze über mehrere Betriebe verteilt sind oder nicht (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.86 - und vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 64.84 - ), und in seinem Urteil vom 6. Juli 1989 (a.a.O.) ausgeführt, dass das Aufteilungs- oder Trennungsprinzip für die Pflichtplatzberechnung bei mehreren Betrieben desselben Arbeitgebers seit dem Gesetz vom 24. April 1974 (BGBl I S. 981) nicht mehr geltendes Recht ist.
Ob auch ein solches System praktikabel und verwaltungsmäßig handhabbar wäre und den Anreiz zu "Umgehungsgestaltungen" nehmen würde, ist unerheblich; es liefe dem vom Gesetzgeber verfolgten Ziel einer egalitären Lastengleichheit der Unternehmer bei der Pflichtplatzberechnung zuwider, das das Bundesverwaltungsgericht als wesentlichen Gesichtspunkt der Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes durch das Gesetz vom 24. April 1974 herausgestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O. S. 4).
- BVerwG, 20.10.1987 - 5 C 42.86
Zum Begriff des Saisonbetriebs im Sinne von § 7 Abs 2 SchwbG
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03
Bei der Berechnung der Zahl der Pflichtplätze für Schwerbehinderte sind gemäß § 5 Abs. 1 SchwbG 1986 alle Arbeitsplätze im Direktionsbereich ein und desselben Arbeitgebers zusammenzufassen, unabhängig davon, ob die Arbeitsplätze über mehrere Betriebe bzw. Filialen verteilt sind oder nicht (Bestätigung von BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.86 - , und vom 6. Juli 1989 - 5 C 64.84 - ).Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits geklärt, dass bei der Berechnung der Pflichtplätze alle Arbeitsplätze eines Arbeitgebers in verschiedenen Bereichen zusammenzufassen sind, unabhängig davon, ob die Arbeitsplätze über mehrere Betriebe verteilt sind oder nicht (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.86 - und vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 64.84 - ), und in seinem Urteil vom 6. Juli 1989 (…a.a.O.) ausgeführt, dass das Aufteilungs- oder Trennungsprinzip für die Pflichtplatzberechnung bei mehreren Betrieben desselben Arbeitgebers seit dem Gesetz vom 24. April 1974 (BGBl I S. 981) nicht mehr geltendes Recht ist.
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 BvL 56, 57, 58/78 - (BVerfGE 57, 139)festgestellt, dass die Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes über die Pflichtplatzquote sowie über die Ausgestaltung und Verwendung der Ausgleichsabgabe mit dem Grundgesetz vereinbar sind, soweit sie - wie im Falle der Klägerin - private Arbeitgeber betreffen.Soweit die Beschwerde geltend macht, hiergegen bestünden bei Filialbetrieben verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Übermaßverbots, weil die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1981 (BVerfGE 57, 139) hervorgehobene "Antriebsfunktion" der Ausgleichsabgabe bei Filialbetrieben nicht denkbar sei, trifft diese allein auf die "Antriebsfunktion" bezogene Sicht der Ausgleichsabgabe nicht zu.
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03
Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1990 zu § 128 AFG (Urteil vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/87 -, BVerfGE 81, 156) sind keine "ernsthaften Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der arbeitgeber- statt betriebsbezogenen Pflichtplatzberechnung herzuleiten. - BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03
um auslaufendes Recht handelt, denn die aufgeworfene Frage nach der Auslegung des Arbeitgeberbegriffs stellt sich auch bei der Nachfolgebestimmung des § 5 SchwbG in § 71 SGB IX (vgl. Beschlüsse vom 9. September 1988 - BVerwG 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 ROG Nr. 2, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 8 B 92.94 -, vom 28. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 159.94 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9). - BVerwG, 20.07.1994 - 8 B 92.94
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung von Rechtsvorschriften des auslaufenden Rechts - …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03
um auslaufendes Recht handelt, denn die aufgeworfene Frage nach der Auslegung des Arbeitgeberbegriffs stellt sich auch bei der Nachfolgebestimmung des § 5 SchwbG in § 71 SGB IX (vgl. Beschlüsse vom 9. September 1988 - BVerwG 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 ROG Nr. 2, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 8 B 92.94 -, vom 28. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 159.94 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9). - BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03
Der Einwand der Klägerin, das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung die besondere Situation von Filialbetrieben nicht zu berücksichtigen gehabt, stellt die Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage, denn diese Situation lag bereits bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor und könnte daher mangels wesentlicher Veränderungen eine erneute Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht rechtfertigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 -, BVerfGE 82, 198 ); eine Vorlage könnte auch nicht auf die Begründung gestützt werden, das Bundesverfassungsgericht habe einen bestimmten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt nicht geprüft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1969 - 1 BvL 1/63, 1/64 und 10/66, BVerfGE 26, 44 ). - BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97
Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03
Die von der Beschwerde zu § 5 Abs. 1 SchwbG aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen rechtfertigen jedoch nicht die Durchführung eines Revisionsverfahrens, weil im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine ernsthaften Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung bestehen (zum Prüfungsmaßstab s. BVerwG, Beschluss vom 29. September 1998 - BVerwG 5 B 82.97 - Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 18); dies gilt auch für die von der Vorinstanz vorgenommene Bestimmung der Arbeitgebereigenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 SchwbG nach den Maßstäben des Arbeitsrechts, welche mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt. - BVerwG, 09.09.1988 - 4 B 37.88
Raumordnungsverfahren - Landesplanung - Öffentliche Belange - …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03
um auslaufendes Recht handelt, denn die aufgeworfene Frage nach der Auslegung des Arbeitgeberbegriffs stellt sich auch bei der Nachfolgebestimmung des § 5 SchwbG in § 71 SGB IX (vgl. Beschlüsse vom 9. September 1988 - BVerwG 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 ROG Nr. 2, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 8 B 92.94 -, vom 28. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 159.94 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9). - BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag - …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03
Der Einwand der Klägerin, das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung die besondere Situation von Filialbetrieben nicht zu berücksichtigen gehabt, stellt die Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage, denn diese Situation lag bereits bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor und könnte daher mangels wesentlicher Veränderungen eine erneute Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht rechtfertigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 -, BVerfGE 82, 198 ); eine Vorlage könnte auch nicht auf die Begründung gestützt werden, das Bundesverfassungsgericht habe einen bestimmten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt nicht geprüft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1969 - 1 BvL 1/63, 1/64 und 10/66, BVerfGE 26, 44 ). - BVerwG, 28.10.1994 - 8 B 159.94
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer Revision - …
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
Ausgleichsabgabe - Arbeitgeberbegriff im Schwerbehindertenrecht
a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 7.03 -,. - BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 20.12
Arbeitsplatzbegriff, schwerbehindertenrechtlicher -; Arbeitsverhältnis; …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass sich die Erhebung der Ausgleichsabgabe in allen Fällen, in denen die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - wie hier - zwar nicht ausgeschlossen, aber nur eingeschränkt möglich ist und mit der Erhebung der Ausgleichsabgabe ein Antriebseffekt nicht oder kaum einhergeht, allein aus der Erfüllung der Ausgleichsfunktion rechtfertigt (BVerfG, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 BvL 56/78 u.a. - BVerfGE 57, 139 und Beschluss vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 - BVerfGK 4, 78 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - BVerwG 5 C 26.01 - BVerwGE 115, 312 und Beschluss vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 7.03 - Buchholz 436.61 § 5 SchwbG Nr. 2 S. 4). - BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2418/02 a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 7.03 -,.
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2416/02 a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 7.03 -,.
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1290/03 a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 7.03 -,.
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2404/02 a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 7.03 -,.
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1427/04 a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 7.03 -,.
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1289/03 a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 7.03 -,.
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 457/04 a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 7.03 -,.
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1428/04 a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 7.03 -,.
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2417/02
- BVerwG, 14.04.2021 - 5 C 13.19
Bindungswirkung des Feststellungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit bei der …
- BVerwG, 28.03.2008 - 5 B 32.08
Anwendbarkeit der in § 1629a BGB angeordneten Beschränkungen der Haftung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 101/18
Festsetzung der Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht; Bindungswirkung des …
- BVerwG, 08.05.2007 - 5 B 8.07
Anwendbarkeit der sog. "Hamburger Richtlinie" für die Berechnung von …
- VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335
Schwerbehindertenrecht
- VG Düsseldorf, 15.03.2010 - 19 K 55/09
Zahlungspflicht der Ausgleichsabgabe pro Arbeitgeber - keine gesonderte …
- VG Stuttgart, 30.07.2020 - 11 K 1730/20
Schwerbehindertenrecht: Erhebung einer Ausgleichsabgabe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2012 - 12 A 2146/11
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Arbeitgebers zu einer Ausgleichsabgabe; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2009 - 12 A 3220/08
Ausgleichsabgabe verfassungsrechtlich unbedenklich
- VG Minden, 29.08.2011 - 6 K 3225/10
Anforderungen an die Festsetzung rückständiger Beträge der Ausgleichsabgabe nach …
- VG Karlsruhe, 12.03.2013 - 8 K 69/11
Berechnung der Ausgleichsabgabe - Zurechnung einer Niederlassung zum Hauptbetrieb …
Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 85, 88 91 SGB IV
Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schwerbehinderter Mensch - außerordentliche Kündigung - Zustimmung des Integrationsamtes - mündliche Mitteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung einer Schwerbehinderten; Umfang der Mitbestimmung des Integrationsamts; Vorausssetzungen für die Rechtswirksamkeit einer Entscheidung des Integrationsamts; Zustimmung des Integrationsamtes erst nach schriftlicher Kündigung; ...
- LAG Düsseldorf
§§ 85, 88 91 SGB IV
Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung - rewis.io
- rechtsportal.de
SGB IV § 85; SGB IV § 88; SGB IV § 91
Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Voraussetzungen einer wirksamen Zustimmung des Integrationsamts zu einer außerordentlichen Kündigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 24.09.2003 - 5 Ca 2162/03
- LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
- BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04
Papierfundstellen
- NZS 2005, 56 (Ls.)
- DB 2004, 1108
- NZA-RR 2004, 406
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
Darüber hinaus folgt die Berufungskammer der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Arbeitgeber die außerordentliche oder die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist bereits dann gegenüber einem Schwerbehinderten erklären kann, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG (heute: § 91 Abs. 3 SGB IX) mündlich oder fernmündlich bekannt gegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) bedarf es hingegen nicht (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 21.08.1999 - 2 AZR 748/98 - AP Nr. 7 zu § 21 SchwbG 1986; BAG, Urteil vom 09.02.1994 - 2 AZR 720/93 - AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986). - BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01
Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 - n. v.; BAG, Urteil vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - AP Nr. 155 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
Schwerbehinderte - fristlose Kündigung - Zustimmungsfiktion
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
Darüber hinaus folgt die Berufungskammer der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Arbeitgeber die außerordentliche oder die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist bereits dann gegenüber einem Schwerbehinderten erklären kann, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG (heute: § 91 Abs. 3 SGB IX) mündlich oder fernmündlich bekannt gegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) bedarf es hingegen nicht (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 21.08.1999 - 2 AZR 748/98 - AP Nr. 7 zu § 21 SchwbG 1986; BAG, Urteil vom 09.02.1994 - 2 AZR 720/93 - AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986). - BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 - n. v.; BAG, Urteil vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - AP Nr. 155 zu § 112 BetrVG 1972).
- BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04
Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin …
Auf die Revision der beklagten Stadt wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 2004 - 5 Sa 1588/03 - aufgehoben. - LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Zustimmung des …
bb) Andererseits ergibt sich aus § 91 Abs. 3 SGB IX aber eindeutig, dass jedenfalls nicht irgendeine sondern eine zustimmende Entscheidung des Integrationsamts getroffen worden sein muss (vgl. BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 748/98; LAG Düsseldorf DB 2004, 1108).
Rechtsprechung
ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Auszüge)
Abmahnung, Prinzip der Verhältnismäßigkeit als Prüfungsmaßstab
Papierfundstellen
- NZA-RR 2004, 406 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (67)
- BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
13.11.1991 - 5 AZR 74/91 - RzK I 1 Nr. 72 [II.1]; 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - RzK I 1 Nr. 82 [6.]; 31.8.1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, 225, 228 [3.]; aus neuerer Zeit BAG 11.12.2001 (Fn. 25) [II.2b, ee].65BAG 23.4.1986 (Fn. 25) [VII.2b]; entsprechend im Anschluss BAG 13.11.1991 (Fn. 30) [II.2] 11.10.1983 - 7 AZR 682/92 - RzK I 1 Nr. 82 [8]: 31.8.1994 (Fn. 30) [3].
- BAG, 14.02.1963 - 2 AZR 364/62
Anhörung des Betriebsrats - Fristlose Kündigung - Wirksamkeitsvoraussetzung - …
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
79BAG 14.2.1963 - 2 AZR 364/62 - AP § 66 BetrVG Nr. 22.80BAG 14.2.1963 a.a.O. [II.5].
- BVerwG, 31.01.1997 - 1 C 20.95
Gewerberecht - Herstellung einer Sichtverbindung aus einem Arbeitsraum nach außen
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
115BVerwG 31.1.1997 - 1 C 20/95 - NZA 1997, 482 [II 2 b, aa].116BVerwG 31.1.1997 a.a.O..
- BAG, 27.04.1967 - 2 AZR 194/66
Arbeitsbereich eines Angestellten - Leitender Angestellter - Betriebliche Gründe …
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
77BAG 27.4.1967 - 2 AZR 194/66 - AP § 626 BGB Nr. 54.78BAG 27.4.1967 a.a.O. [Bl. 1 R].
- BAG, 13.07.1962 - 1 AZR 496/60
Klage auf Widerruf missbilligender Äußerungen
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
dazu bereits BAG 25.2.1959 - 4 AZR 549/57 - BAGE 7, 267, 273 = AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 6 [Ls]: "unwahr oder entstellend"; 13.7.1962 - 1 AZR 496/60 - AP § 242 BGB Nr. 1: "Aufstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen", 27.11.1986 (Fn. 25) [I.5]; 7.9.1988 - 5 AZR 625/87 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 17 = NZA 1989, 272 [II.]; ständige Judikatur.dazu etwa BAG 13.7.1962 - 1 AZR 496/60 - AP § 242 BGB Nr. 1: Anspruch auf Widerruf u.a., "wenn es sich ... um dauernd schädigende Beleidigungen ... handelt".
- BAG, 28.02.1958 - 1 AZR 491/56
Arbeitszeit: außergewöhnlicher Fall - Arbeitsverweigerung - außerordentliche …
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
81BAG 28.2.1958 - 1 AZR 491/56 - ArbuR 1958, 378, 380 [IV.].82BAG 28.2.1958 a.a.O..
- BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98
Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
statt vieler BAG 19.1.1999 - 1 AZR 499/98 - BAGE 90, 316 = AP § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Nr. 28 [A.II.3]: Gewähltes Mittel nur erforderlich, "wenn kein anderes, gleichwirksames, ... aber weniger einschneidendes Mittel zur Verfügung steht".für den Bereich vor allem des öffentlich-rechtlichen Grundrechtsschutzes, dessen Formeln für den zivilrechtlichen Gebrauch aber übernommen werden (s. statt vieler BAG 19.1.1999 a.a.O. mit Hinweisen auf die Judikatur des BVerfG) besonders anschaulich BVerfG 9.3.1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BverfGE 90, 145, 185: "Die Prüfung am Maßstab des Übermaßverbots kann demgemäß dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsguterschutzes nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Beeinträchtigungen der Grundrechte des Betroffenen den Zuwachs an Rechtsgüterschutz deutlich überwiegen, so dass der Einsatz des Schutzmittels als unangemessen erscheint.
- LAG Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 Sa 72/01
Unterlassung von aus sachlichen Gründen nicht gebotenen Besprechungen - Mobbing
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
etwa LAG Baden-Württemberg 27.7.2001 - 5 Sa 72/01 - n.v. (Internet) [II.2b] nicht ohne weiteres "Sonderbehandlung". - BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
ErfArbR/ Thomas Dieterich (Fn. 14) Art. 2 GG Rn. 70 zur Anwendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit bei Betroffenheit von Persönlichkeitsbelangen des Arbeitnehmers und die dortige "Formel" zum Erforderlichkeitsgrundsatz; entsprechende Formulierung auch bereits in BAG 30.8.1995 - 1 ABR 4/95 - AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 29 = NZA 1996, 218, 221 [II.2b] für den Spezialfall betrieblicher Telefonkontrollen. - BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
statt vieler BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 [I.]; 6.8.1981 - 6 AZR 505/78 - AP § 37 BetrVG 1972 Nr. 39 [I.]; 27.11.1985 (Fn. 25) [I.4]; ständige Rechtsprechung. - LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - einzelne nicht zutreffende Vorwürfe
- BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97
Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin
- BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85
Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten …
- LAG Bremen, 28.06.1989 - 2 Sa 39/89
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Teilnahme an einer …
- BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78
Abmahnung
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
- BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87
Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …
- ArbG Frankfurt/Main, 02.11.1999 - 18 Ca 3062/99
Widerruf oder Beseitigung einer Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer …
- BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
Ordentliche Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei Leistungsmängeln …
- BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00
Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit
- BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79
Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …
- BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71
Ausschlußklausel - Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung des …
- LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00
Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers
- BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79
Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition - …
- BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten - …
- LAG Düsseldorf, 02.11.1990 - 9 Sa 1189/90
Abmahnung: Voraussetzungen
- BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem …
- BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied
- BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79
Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
- BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 10/89
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
- LAG München, 23.03.1988 - 8 Sa 1060/88
Mitbestimmungsrecht; Urlaubswiderruf; Betriebsrat; Abmahnung
- LAG Schleswig-Holstein, 31.07.1986 - 4 (5) Sa 698/85
Abmahnung; Arbeitsrechtliche Sanktionen; Vertragswidriges Verhalten
- BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76
Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung - …
- BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe
- BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86
Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel
- BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78
Inhalt der Abmahnung
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang …
- BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96
Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter
- BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf …
- BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79
Meinungsfreiheit
- BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92
Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern
- BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung
- BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97
Selbstbeurlaubung
- BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84
Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf …
- BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97
Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94
Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung
- BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats
- BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70
Gleichheit bei Tantiemen
- BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung
- BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78
Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der …
- BAG, 19.07.1983 - 1 AZR 307/81
Tarifkommission - Abmahnung
- BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch …
- BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften
- BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92
Darlegungslast und Beweislast bei vom Arbeitnehmer behaupteter Erkrankung und …
- BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung
- BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88
Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung
- BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55
Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes …
- ArbG Berlin, 24.11.2000 - 88 Ca 27386/00
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit
- BAG, 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79
Lohnfortzahlung - Entgeltfortzahlung - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Fehlende …
- BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats
- ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Pflicht zur …
zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: "Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum 'Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: "Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.
17) S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: "Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.
- ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13
Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische …
Nicht weniger richtig ist, dass eine "Abmahnung" - jedenfalls bei sachgerechtem Gebrauch - nicht nur den Interessen des Arbeitgebers dient, sondern auch den Interessen des Arbeitnehmers: Denn als "Vorstufe der Kündigung" 54 So bereits ArbG Berlin27.9.1973 - 7 Ca 123/73 - DB 1973, 1406 [I.]: "Vorstufe zur fristlosen Kündigung"; s. heute statt vieler KR/Ernst Fischermeier, 9. Auflage (2009), § 626 BGB Rn. 273; Tatjana Aigner, Antworten auf Arbeitnehmerfehlverhalten (2002), S. 277: "Abmahnung als mildere Vorstufe"; Walter Bitter/Heinrich Kiel, RdA 1995, 26, 31. So bereits ArbG Berlin27.9.1973 - 7 Ca 123/73 - DB 1973, 1406 [I.]: "Vorstufe zur fristlosen Kündigung"; s. heute statt vieler KR/Ernst Fischermeier, 9. Auflage (2009), § 626 BGB Rn. 273; Tatjana Aigner, Antworten auf Arbeitnehmerfehlverhalten (2002), S. 277: "Abmahnung als mildere Vorstufe"; Walter Bitter/Heinrich Kiel, RdA 1995, 26, 31. und bei entsprechender Konfliktzuspitzung als seine letzte Chance 55 S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.
55) S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter …
zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum 'Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.
- ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt
zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum ,Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.
117) S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.
- ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16
Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld
[162] S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch , aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert. - ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 11553/11
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf des Vorwurfs
zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch , aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum 'Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch , aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.
44) S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch , aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.
- LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
Abmahnung wegen Schlechtleistung
1.4 Entgegen der von der Vorinstanz in einem Urteil vom 15. August 2003 - 28 Ca 12003/03 - zu III 1 c der Gründe vertretenen Auffassung lässt sich aus dem ArbSchG vom 07.08.1996 nicht ableiten, dass die Erteilung einer schriftlichen Abmahnung erforderlich sein muss, dem Arbeitgeber mithin kein milderes Mittel zur Wahrung seiner Interessen zur Verfügung stehen darf. - LAG Köln, 20.09.2016 - 12 Sa 381/16
Abmahnung; Ermahnung; Verhältnismäßigkeit
Entgegen einer teilweise in der Instanzrechtsprechung vertretenen Auffassung (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2004, 10 Sa 390/04, juris, Rn 40; ArbG Berlin, Urteil vom 15.08.2003, 28 Ca 12003/03; ArbG Freiburg, Urteil vom 10.10.2001, 6 Ca 131/01) kann hieraus jedoch nicht gefolgert werden, dass eine Abmahnung unverhältnismäßig und damit unwirksam sei, wenn dem Arbeitgeber mildere Mittel, wie das Absehen von einer Sanktion oder der Ausspruch einer "Ermahnung" ohne Ankündigung etwaiger weiterer arbeitsrechtlicher Sanktionen, zumutbar zur Verfügung stehen. - ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15 28 Ca 12279/15
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter …
zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum 'Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.
- LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 170c/02
Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte eines Oberarztes; …
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