Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.08.2003 - 5 BS 107/03   

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https://dejure.org/2003,4323
OVG Sachsen, 25.08.2003 - 5 BS 107/03 (https://dejure.org/2003,4323)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.08.2003 - 5 BS 107/03 (https://dejure.org/2003,4323)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 (https://dejure.org/2003,4323)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80a, § 80 Abs. 5; SGB IX § 88 Abs. 4, § 85

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - aufschiebende Wirkung - Rechtsschutzbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Problem des Rechtsschutzbedürfnisses in einem Eilverfahren bei Frage der Verbesserung der subjektiven Rechtsstellung eines Schwerbehinderten im Kündigungsrechtsstreit; Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung von Schwerbehinderten; Unmittelbare Rechtswirkungen ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80a; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 88 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis, Kündigung, Zustimmung, Integrationsamt, schwerbehinderter Mensch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 64 (Leitsatz)

    §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO; §§ 85, 88 Abs. 4 SGB IX
    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 614 (Ls.)
  • NZA-RR 2004, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2003 - 5 BS 107/03
    Abzuwägen ist das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Menschen an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (BVerwG, Urt. v. 19.10.1995, BVerwGE 99, 336 [338]; Etzel, aaO, RdNr. 82).

    In diesem Fall sind an die im Rahmen der interessenabwägenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze besonders hohe Anforderungen zu stellen (BVerwG, Urt. v. 19.10.1995, aaO, [339]).

    Maßgebend für die je nach Lage des Einzelfalls zu berücksichtigenden Umstände ist ihr Bezug zu der Behinderung des Arbeitnehmers und zu der Zweckrichtung des behinderungsrechtlichen Sonderkündigungsschutzes (BVerwG, Urt v. 19.10.1995, aaO, [338f.]).

  • VG Saarlouis, 24.10.1979 - 4 F 2906/79

    Kündigung Schwerbehinderter

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2003 - 5 BS 107/03
    Der Senat teilt die Auffassung (etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 11.2.1997, DVBl 1997, 1446; OVG Bremen, Beschl. v. 7.8.2001, NordÖR 2002, 35; BayVGH, Beschl. v. 27.6.1980, FEVS 29, 321 und Beschl. v. 11.1.1988, br 1988, 115; VG Saarlouis, Beschl. v. 24.10.1979, NJW 1980, 721), dass es dem Antrag eines schwerbehinderten Menschen nach § 80a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur beabsichtigten Kündigung seines Arbeitsverhältnisses (vgl. § 85 SGB IX) nicht an einem Rechtsschutzbedürfnis mangelt.

    Deshalb ist ein Arbeitgeber auch für den Fall der Anordnung der aufschiebenden Wirkung als nicht gehindert anzusehen, eine noch ausstehende Kündigung auszusprechen (Bay-VGH, aaO.; VG Saarlouis, Beschl. v. 24.10.1979, NJW 1980, 721 [722]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1991 - 8 B 11955/91

    Geltendmachung von Nachbarrechten im vereinfachten Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2003 - 5 BS 107/03
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Begehren auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtet ist, die sich mit Rücksicht auf die rechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen lässt (BVerwG, aaO, OVG NW, Urt. v. 15.1.1992, NVwZ 1993, 493 [494]) oder deren Verwirklichung durch ein zu erwartendes behördliches Einschreiten nicht möglich erscheint (OVG, Rh.-Pf., Beschl. v. 18.11.1991, NVwZ-RR 1992, 289 [290]).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2003 - 5 BS 107/03
    Außerhalb des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG - und § 79 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG - hat ein gekündigter Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend: Großer Senat, Beschl. v. 27.2.1985, BAGE 48, 122 - NJW 1985, 2968) einen Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam erscheint und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen Dabei soll außer im Fall einer offensichtlich unwirksamen Kündigung in der Regel ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung anzunehmen sein, bis im Kündigungsprozess ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Urteil ergeht Die hierbei vorzunehmende Interessenabwägung bekommt hingegen zugunsten des Arbeitnehmers ein qualifiziert anderes Gewicht, wenn ein Verwaltungsgericht zu dessen Gunsten die aufschiebende Wirkung seines Rechtsbehelfs gegenüber der Zustimmung des Integrationsamtes angeordnet hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1992 - 7 A 81/89

    Erschließung; Rücksichtnahmegebot; Verkehr; Verkehrseinrichtungen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2003 - 5 BS 107/03
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Begehren auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtet ist, die sich mit Rücksicht auf die rechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen lässt (BVerwG, aaO, OVG NW, Urt. v. 15.1.1992, NVwZ 1993, 493 [494]) oder deren Verwirklichung durch ein zu erwartendes behördliches Einschreiten nicht möglich erscheint (OVG, Rh.-Pf., Beschl. v. 18.11.1991, NVwZ-RR 1992, 289 [290]).
  • OVG Hamburg, 11.02.1997 - Bs IV 312/96

    Rechtsschutzbedürfnis für vorläufigen Rechtsschutz gegen Zustimmung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2003 - 5 BS 107/03
    Der Senat teilt die Auffassung (etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 11.2.1997, DVBl 1997, 1446; OVG Bremen, Beschl. v. 7.8.2001, NordÖR 2002, 35; BayVGH, Beschl. v. 27.6.1980, FEVS 29, 321 und Beschl. v. 11.1.1988, br 1988, 115; VG Saarlouis, Beschl. v. 24.10.1979, NJW 1980, 721), dass es dem Antrag eines schwerbehinderten Menschen nach § 80a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur beabsichtigten Kündigung seines Arbeitsverhältnisses (vgl. § 85 SGB IX) nicht an einem Rechtsschutzbedürfnis mangelt.
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2003 - 5 BS 107/03
    Wie im Fall der Vorgängervorschrift des § 15 SchwbG soll sie den schwerbehinderten Menschen vor den besonderen Gefahren, denen er wegen seiner Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt ist, bewahren und sicherstellen, dass er gegenüber den nicht schwerbehinderten Menschen nicht ins Hintertreffen gerät (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.7.1992, BVerwGE 90, 287 [293]).
  • OVG Bremen, 07.08.2001 - 2 B 257/01

    Außerordentliche Kündigung eines psychisch kranken Arbeitnehmers

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2003 - 5 BS 107/03
    Der Senat teilt die Auffassung (etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 11.2.1997, DVBl 1997, 1446; OVG Bremen, Beschl. v. 7.8.2001, NordÖR 2002, 35; BayVGH, Beschl. v. 27.6.1980, FEVS 29, 321 und Beschl. v. 11.1.1988, br 1988, 115; VG Saarlouis, Beschl. v. 24.10.1979, NJW 1980, 721), dass es dem Antrag eines schwerbehinderten Menschen nach § 80a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur beabsichtigten Kündigung seines Arbeitsverhältnisses (vgl. § 85 SGB IX) nicht an einem Rechtsschutzbedürfnis mangelt.
  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

    Die Klägerin hat darauf verwiesen, die vermeintliche Reorganisation des Unternehmens und die sich hieraus ergebende Betriebsbedingtheit der Kündigung(en) seien lediglich zur Umgehung von Schutzvorschriften für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgeschoben worden (zur Berücksichtigungsfähigkeit dieses Gesichtspunktes: VGH München, Beschl. v. 1.3.2012, 12 ZB 10.587, juris Rn. 9; OVG Bautzen, Beschl. v. 25.8.2003, 5 BS 107/03, SächsVBl. 2004, 36, juris Rn. 19 ff.; zum auch insoweit geltenden Evidenzmaßstab: OVG Schleswig, Beschl. v. 12.6.2002, 2 M 50/02, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 12 S 3214/11

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines Schwerbehinderten für Eilantrag gegen die

    Die seitens des Antragstellers in der Beschwerdebegründung für seine gegenteilige Auffassung angeführten Entscheidungen (BayVGH, Beschluss vom 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 - juris; Beschluss vom 06.07.2011 - 12 CS 11.1025 - juris ; Beschluss vom 21.12.2010 - 12 CS 10.2676 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11.02.1997 - Bs IV 312/96 - DVBl. 1997, 1446; Beschluss vom 07.04.2008 - 4 Bs 208/07 - juris; SächsOVG, Beschluss vom 25.08.2003 - 5 BS 107/03 - …
  • VG Aachen, 06.09.2010 - 2 L 287/10

    Außerordentliche Kündigung eines einem schwerbehinderten Menschen

    Die zwischenzeitlich zu diesem Fragenkomplex ergangene, von der hier vertretenen Auffassung abweichende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 4 B 59/03 -, juris Nr.: MWRE 119330300; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 -, br 2004, 81 ff., die an die Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, Beschluss vom 11. Februar 1997 - Bs IV 312/96 - br 1997, 139 ff. = ZfSH/SGB 1997, 607 ff. = DVBl. 1997, 1446 f., und des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 7. August 2001 - 2 B 257/01 - ,NordÖR 2002, 35, beruht, gibt der Kammer zu keiner abweichenden Entscheidung Anlass.

    Das beschließende Gericht sieht aber keine Möglichkeit, wegen dieser bloß "schwebenden Wirksamkeit" der Zustimmungsentscheidung aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht oder dem geltenden Arbeitsrecht die Notwendigkeit des Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO mit der Konsequenz herzuleiten, dass der Arbeitgeber - bei Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels - gehindert wäre, über den Ausspruch der Kündigung hinaus gegenüber dem schwerbehinderten Mitarbeiter weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen, so ausdrücklich Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 -, br 2004, S. 82.

  • VG Aachen, 21.02.2006 - 2 L 64/06

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Aufschiebende Wirkung im

    Die zwischenzeitlich zu diesem Fragenkomplex ergangene, von der hier vertretenen Auffassung abweichende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 4 B 59/03 -, juris Nr.: MWRE 119330300; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 -, br 2004, 81 ff., die auf der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, Beschluss vom 11. Februar 1997 - Bs IV 312/96 - br 1997, 139 ff. = ZfSH/SGB 1997, 607 ff. = DVBl. 1997, 1446 f., und des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 7. August 2001 - 2 B 257/01 - NordÖR 2002, 35, beruht, gibt der Kammer zu keiner abweichenden Entscheidung Anlass.

    Das beschließende Gericht sieht aber keine Möglichkeit, wegen dieser bloß "schwebenden Wirksamkeit" der Zustimmungsentscheidung aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht oder dem geltenden Arbeitsrecht die Notwendigkeit des Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO mit der Konsequenz herzuleiten, dass der Arbeitgeber - bei Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels - gehindert wäre, über den Ausspruch der Kündigung hinaus gegenüber dem schwerbehinderten Mitarbeiter weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen, so ausdrücklich Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 -, br 2004, S. 82.

  • VG Aachen, 24.11.2011 - 2 L 73/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines

    Die zwischenzeitlich zu diesem Fragenkomplex ergangene, von der hier vertretenen Auffassung abweichende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 4 B 59/03 -, juris Nr.: MWRE 119330300; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 -, br 2004, 81 ff., die an die Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, Beschluss vom 11. Februar 1997 - Bs IV 312/96 - br 1997, 139 ff. = ZfSH/SGB 1997, 607 ff. = DVBl. 1997, 1446 f., und des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 7. August 2001 - 2 B 257/01 - ,NordÖR 2002, 35, anknüpft, gibt der Kammer zu keiner abweichenden Entscheidung Anlass.

    Das beschließende Gericht sieht aber keine Möglichkeit, wegen dieser bloß "schwebenden Wirksamkeit" der Zustimmungsentscheidung aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht oder dem geltenden Arbeitsrecht die Notwendigkeit des Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO mit der Konsequenz herzuleiten, dass die Beigeladenebei Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels - gehindert wäre, über den Ausspruch der Zurruhesetzung hinaus gegenüber dem schwerbehinderten Mitarbeiter weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen, so ausdrücklich Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 -, br 2004, S. 82.

  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 56/15

    Rechtsschutzbedürfnis im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Zustimmung

    2008, 99, juris Rn. 27 ff.; Beschl. v. 11.2.1997, Bs IV 312/96, DVBl. 1997, 1336, juris Rn. 2; VGH München, Beschl. v. 17.12.2009, 12 CS 09.2691, juris Rn.15 ff.,18; OVG Bautzen, Beschl. v. 25.8.2003, 5 BS 107/03, BehindR 2004, 81, juris Rn. 6 ff.,14; OVG Bremen, Beschl. v. 7.8.2001, 2 B 257/01, NordÖR 2002, 35; juris - nur LS; zum Meinungsstand in der Literatur vgl. Griebeling in Hauck/Noftz, SGB IX, § 88 Rn. 24).
  • OVG Sachsen, 24.11.2022 - 3 B 266/22

    Kündigung; Schwerbehinderter Mensch; Zustimmungserklärung; Rechtsschutzbedürfnis;

    An der noch anders lautenden Rechtsprechung des 5. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2003 (Beschl. v. 25. August 2003 - 5 BS 107/03 -, juris) wird nicht festgehalten.
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691

    SchwerbehindertenrechtAntrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Es kann dabei dahinstehen, ob die für den Antragsteller positive rechtliche Wirkung des begehrten vorläufigen Rechtsschutzes etwa darin besteht, dass der beigeladene Arbeitgeber im Falle einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gegen die Zustimmung gerichteten Klage daran gehindert wäre, sich auf die von ihm ausgesprochene Kündigung zu berufen (vgl. SächsOVG vom 25.8.2003 SächsVBl 2004, 36) oder anders gewendet, das Arbeitsverhältnis faktisch fortzusetzen wäre (vgl. BayVGH vom 27.6.1980 FEVS 29, 321/325).
  • VG Saarlouis, 18.01.2018 - 3 L 2509/17

    Rechtsschutzbedürfnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im Verfahren auf

    Teilweise wird angenommen, ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe, weil die Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Rechtsstellung des schwerbehinderten Arbeitnehmers im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren - insbesondere in Bezug auf einen darin geltend gemachten Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - verbessern könne.(So: VGH Bayern, Beschluss vom 17.12.2009, - 12 CS 09.2691 -,Rn.15 ff., juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 25.08.2003, - 5 BS 107/03 -, Rn. 6 ff., juris; OVG Bremen, Beschluss vom 07.08.2001, - 2 B 257/01 -, NordÖR 2002, 35; juris - nur LS.) Die Gegenansicht verneint das und meint, durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Zustimmung zur Kündigung gerichteten Rechtsbehelfs erlange der Arbeitnehmer keinen rechtlichen Vorteil.(Vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19.05.2015 - 4 Bs 56/15 -, Rn. 5 ff., juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.01.2014 - 4 ME 311/13 -, Rn. 2 ff., juris; VGH Hessen, Beschluss vom 09.10.2013 - 10 B 1712/13 -,Rn. 6, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2013 - 12 B 794/13 -, Rn. 2 ff., juris; OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2003 - 12 B 957/03 -, Rn. 2 ff., juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2012 - 12 S 3214/11 -,Rn. 2 ff., juris.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2013 - 12 B 794/13

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Zustimmung zur Entlassung eines Schwerbehinderten

    Die Auffassung des 5. Senats des Sächsischen OVG, die dieser in einem Beschluss aus dem Jahr 2003 vertreten hat, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 - Behindertenrecht 2004, 81, und auf den in der Beschwerdebegründung Bezug genommen wird, teilt der Senat nach wie vor nicht.
  • VG Saarlouis, 13.05.2011 - 3 K 2296/10

    Anforderungen an die Prüfung betriebsbedingter Kündigungsgründe durch das

  • VG Neustadt, 19.02.2008 - 2 L 55/08

    Kündigung einer Schwerbehinderten: Zustimmung des Integrationsamtes zu Recht

  • VG München, 14.10.2013 - M 18 K 12.3273

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

  • VG Göttingen, 18.12.2008 - 2 B 236/08

    Rechtsschutz, vorläufiger; Schwerbehinderter: Kündigung; Zustimmung

  • VG Hannover, 22.07.2008 - 3 A 2628/05

    Zustimmung zur Kündigung nach § 15 SchwbG; Sozialauswahl

  • VG Düsseldorf, 11.01.2006 - 19 L 2289/05

    Einstweilige Anordnung gegen die Zustimmung zur Kündigung - Erfüllung der

  • VG Stuttgart, 22.07.2011 - 11 K 2288/11

    Antrag auf aufschiebende Wirkung - Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung

  • VG Hannover, 07.05.2008 - 3 B 1777/08

    Zustimmungsbescheid im Sonderkündigungsschutz und vorläufiger Rechtsschutz bei

  • VG Bayreuth, 17.12.2012 - B 3 S 12.843

    Rechtsschutzbedürfnis; Ermessensausübung; Nachvollziehbarkeit der angegebenen

  • VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2012 - 12 S 2320/11

    Zustimmung zur Kündigung - Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • VG Darmstadt, 13.10.2013 - 5 L 1251/13

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen sofortige Vollziehung eines

  • VG Frankfurt/Oder, 27.06.2012 - 6 L 200/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung

  • VG Wiesbaden, 05.06.2009 - 2 L 218/09

    Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten Kündigung einer

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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 2 Ta 257/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20387
LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 2 Ta 257/03 (https://dejure.org/2003,20387)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.12.2003 - 2 Ta 257/03 (https://dejure.org/2003,20387)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 2 Ta 257/03 (https://dejure.org/2003,20387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigung, Arbeitsplatzwegfall, Glaubhaftmachung, Verpflichtung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 888; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1
    Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 408
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 23.08.2001 - 7 (13) Ta 190/01

    Zwangsvollstreckung aus Weiterbeschäftigungstitel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 2 Ta 257/03
    Die Zwangsvollstreckung aus einem auf Weiterbeschäftigung gerichteten Titel kommt wegen Unmöglichkeit der Leistung nicht in Betracht, wenn der entsprechende Arbeitsplatz ersatzlos weggefallen ist (LAG Köln, Beschl. v. 23.08.2001 ­ 7 (13) Ta 190/01 ­ zit. nach JURIS).
  • LAG Düsseldorf, 08.10.1998 - 7 Ta 313/98

    Weiterbeschäftigung, Unmöglichkeit, Namensliste

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 2 Ta 257/03
    Die Unmöglichkeit der Leistungserbringung stellt einen Einwand dar, für dessen tatsächliche Voraussetzungen der Schuldner in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig ist (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 08.10.1998 - 7 Ta 313/98 ­ zit. nach JURIS).
  • LAG Hessen, 06.07.2016 - 10 Ta 266/16

    1. Der Einwand der Unmöglichkeit ist im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 888

    Trifft nach dem erstinstanzlichen Urteil der Arbeitgeber eine neue unternehmerische Entscheidung, die zum Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers führen soll, so ist nicht zu verkennen, dass der Arbeitgeber es auf diesem Wege in der Hand hätte, die Vollstreckung aus dem Beschäftigungstitel (leicht) zu umgehen (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 11. Dezember 2003 - 2 Ta 257/03 - Juris; LAG Köln 23. August 2001 - 7 (13) Ta 190/01 - Juris).
  • LAG Hamm, 06.12.2021 - 12 Ta 378/21

    Vorläufige Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung; Unmöglichkeit

    Auch könnte der Arbeitgeber durch eine neue unternehmerische Entscheidung oder eine weitere Kündigung den Weiterbeschäftigungsanspruch in der Zwangsvollstreckung ohne weiteres zu Fall bringen, was den auf Art. 1 und 2 GG gestützten Weiterbeschäftigungsanspruch ( BAG GS 27.02.1985 - GS 1/84 ) entwertete ( vgl. LAG Hessen, 06.07.2016 - 10 Ta 266/16; LAG Schleswig-Holstein,11.12.2003 - 2 Ta 257/03; Achmed/Horcher NZA 2018, 1234, 1237) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 6 Ta 39/09

    Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, vollstreckungsfähiger Titel,

    Im Ausgangspunkt zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass die Vollstreckung unzulässig ist, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung des Arbeitnehmers zu den ursprünglichen Arbeitsbedingungen nicht mehr möglich ist (vgl. nur LAG Hamm 29.08.1984 - 1 Ta 207/84 - LAG Berlin 14.06.2002 - 9 Ta 998/01 - LAG Schleswig-Holstein 11.12.2003 - 2 Ta 257/03 -).

    Denn die Unmöglichkeit der Leistungserbringung stellt einen Einwand dar, für dessen tatsächliche Voraussetzungen der Schuldner in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig ist (LAG Düsseldorf 08.10.1998 - 7 Ta 313/98 - LAG Schleswig-Holstein 11.12.2003 - 2 Ta 257/03 -).

  • LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21

    Beachtlichkeit der Unmöglichkeit im Verfahren nach § 888 ZPO Unterschied zwischen

    Für die Unmöglichkeit trägt er nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast (Hess. LAG 14. Januar 2021 - 10 Ta 357/20 - Rn. 24 , Juris; LAG Köln 8. Mai 2014 - 11 Ta 211/13, BeckRS 2014, 69768; LAG Schleswig-Holstein 11. Dezember 2003 - 2 Ta 257/93 - NZA-RR 2004, 408; Müko-ZPO/Gruber 6. Aufl. § 888 Rn. 13; PG/Olzen 5. Aufl. § 888 Rn. 17; Saenger/Kießling 8. Aufl. § 888 Rn. 12; a.A. OLG Celle 31. Oktober 2012 - 13 W 8/12 - ZUM-RD 2013, 119; wohl auch Zöller/Seibel 33. Aufl. § 888 Rn. 11; Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. § 888 Rn. 9; Musielak/Voit/Lackmann 17. Aufl. § 888 Rn. 9) .
  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12

    Zwangsvollstreckung: Beweislast des Gläubigers hinsichtlich der Möglichkeit der

    Nach einer Auffassung obliegt dem Schuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren die Beweislast dafür, dass es ihm zum Zeitpunkt der Festsetzung des Zwangsgeldes unmöglich ist, die von ihm geschuldete Leistung zu erbringen (OLG Köln, Beschluss vom 23. November 1995 - 10 WF 174/95, Kurztext zitiert nach juris; LAG Schleswig Holstein, NZA-RR 2004, 408 Tz. 6; MünchKommZPO/Gruber, 3. Aufl., § 888 Rdnr. 13, 16; Prütting/Gehrlein/Olzen, ZPO, § 888 Rdnr. 17).
  • LAG Hessen, 14.01.2021 - 10 Ta 357/20

    1. Macht der Arbeitgeber geltend, ihm sei es unmöglich geworden, den Arbeitnehmer

    Für die Unmöglichkeit trägt er nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast (LAG Köln 8. Mai 2014 - 11 Ta 211/13, BeckRS 2014, 69768; LAG Schleswig-Holstein 11. Dezember 2003 - 2 Ta 257/93 - NZA-RR 2004, 408; Müko-ZPO/Gruber 6. Aufl. § 888 Rn. 13; PG/Olzen 5. Aufl. § 888 Rn. 17; Saenger/Kießling 8. Aufl. § 888 Rn. 12; a.A. OLG Celle 31. Oktober 2012 - 13 W 8/12 - ZUM-RD 2013, 119; wohl auch Zöller/Seibel 33. Aufl. § 888 Rn. 11; Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. § 888 Rn. 9; Musielak/Voit/Lackmann 17. Aufl. § 888 Rn. 9) .
  • LAG Hessen, 05.09.2022 - 10 Ta 328/22

    Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der Weiterbeschäftigung; Unmöglichkeit der

    Für die Unmöglichkeit trägt er nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast (Hess. LAG 14. Januar 2021 - 10 Ta 357/20 - Rn. 24, Juris; LAG Köln 8. Mai 2014 - 11 Ta 211/13, BeckRS 2014, 69768; LAG Schleswig-Holstein 11. Dezember 2003 - 2 Ta 257/93 - NZA-RR 2004, 408; Müko-ZPO/Gruber 6. Aufl. § 888 Rn. 13).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Mit der erneuten, auf einen anderen Lebenssachverhalt als die Kündigung vom 8. März 2019 gestützten Kündigung am 05. Dezember 2019 endete der Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers (BAG vom 19. Dezember 1985 - 2 AZR 190/85, juris Rn. 25 ff.; LAG Schleswig-Holstein vom 11. Dezember 2003 - 2 Ta 257/03; juris Rn. 10; LAG Baden-Württemberg vom 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10, juris Rn. 28).
  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Mit der erneuten, auf einen anderen Lebenssachverhalt als die Kündigung vom 8. März 2019 gestützten Kündigung am 05. Dezember 2019 endete der Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers (BAG vom 19. Dezember 1985 - 2 AZR 190/85, juris Rn. 25 ff.; LAG Schleswig-Holstein vom 11. Dezember 2003 - 2 Ta 257/03; juris Rn. 10; LAG Baden-Württemberg vom 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10, juris Rn. 28).
  • LAG Hessen, 01.09.2022 - 10 Ta 286/22

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Rahmen der Vollstreckung der

    Für die Unmöglichkeit trägt er nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast (Hess. LAG 14. Januar 2021 - 10 Ta 357/20 - Rn. 24, Juris; LAG Köln 8. Mai 2014 - 11 Ta 211/13, BeckRS 2014, 69768; LAG Schleswig-Holstein 11. Dezember 2003 - 2 Ta 257/93 - NZA-RR 2004, 408; Müko-ZPO/Gruber 6. Aufl. § 888 Rn. 13).
  • LAG Hamm, 16.01.2012 - 7 Sa 976/11

    Anspruch auf eine Rolex-Uhr

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2018 - 1 Ta 124/18

    Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, sofortige Beschwerde, Anschlussbeschwerde,

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