Rechtsprechung
   ArbG Bremen, 17.12.2003 - 9 BV 81/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27681
ArbG Bremen, 17.12.2003 - 9 BV 81/03 (https://dejure.org/2003,27681)
ArbG Bremen, Entscheidung vom 17.12.2003 - 9 BV 81/03 (https://dejure.org/2003,27681)
ArbG Bremen, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 9 BV 81/03 (https://dejure.org/2003,27681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,27681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 538
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • LAG München, 30.10.2012 - 6 TaBV 39/12

    Betriebsratsschulung zum Thema Mobbing

    Doch handelt es sich bei dieser nicht um eine Grundschulung, weswegen es nach der überwiegender Ansicht insbesondere in der Rechtsprechung der Darlegung einer betriebliche Konfliktlage bedarf, aus der sich für ihn ein Handlungsbedarf zur Wahrnehmung einer gesetzlichen Aufgabenstellung ergibt, zu deren Erledigung das auf der Schulung vermittelte Wissen benötigt wird (BAG v. 15.1.1997, aaO.; LAG Hamm v. 7.7.2006, aaO.; LAG Mecklenburg-Vorpommern 18.3.2009 - 2 TaBV 18/08, juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2004 - 10 TaBV 19/04, NZA-RR 2005, 376 ; ArbG Kiel v. 27.2.1997 - H 5d BV 41/96, NZA-RR 1998, 212; Fitting, aaO., § 37 Rz. 149 ["Mobbing"]; Richardi/Thüsing, aaO., § 37 Rz. 92 a; Wiechert, DB 1997, 2325; Moderegger, ArbRB 2005, 175; weitergehend ArbG Bremen v. 17.12.2003 - 9 BV 81/03, NZA-RR 2004, 538, das den bloßen Beschluss des Betriebsrats, sich mit der Problematik zu befassen ausreichen lässt, selbst wenn keine betriebliche Konfliktlage besteht; ArbG Detmold v. 30.4.1998 - 3 BVGa 3/98, AiB 1998, 405, das Erforderlichkeit des Schulungsbesuches schon dann annimmt, wenn erste Anzeichen der Schikane erkennbar seien; das Abwarten des Eintritts von Mobbing in vollem Umfang sei nicht abzuwarten; a.M. ArbG Weiden v. 13.7.2005 - 1 BV 3/05 C, dbr 2006, Nr. 3, 37, mit Anm. Riechers, das auf einen Nachweis der konkreten Erforderlichkeit verzichtet).

    (2) Die gleiche Überlegung greift hinsichtlich der Annahme des ArbG Bremen (Beschl. v. 17.12.2003, aaO.), der auch das Arbeitsgericht gefolgt war, es genüge zur Annahme der Erforderlichkeit des Besuchs einer Schulungsveranstaltung die bloße Absicht des Betriebsrats, sich mit der betreffenden Problematik zu befassen.

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 Sa 1283/05

    Lohnanspruch für ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an einer

    Soweit weitergehend die Auffassung vertreten wird, dass die auf einem Mobbingseminar vermittelten Kenntnisse stets aktuelle Aufgaben und Fragen des Betriebsrates betreffen, so dass es der Darlegung eines aktuellen betriebsbezogenen Anlasses für die Annahme der Erforderlichkeit nicht bedürfe (ArbG Frankfurt, Beschluss vom 31.01.1996 - AiB 1996, 557; ArbG Bremen, Beschluss vom 17.12.2003 - NZA-RR 2004, 538; vgl. auch ArbG Detmold, Beschluss vom 30.04.1998 - AiB 1998, 405), vermag die Berufungskammer dieser Auffassung nicht zu folgen.
  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 TaBV 114/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über

    Soweit weitergehend die Auffassung vertreten wird, dass die auf einem Mobbingseminar vermittelten Kenntnisse stets aktuelle Aufgaben und Fragen des Betriebsrates betreffen, so dass es der Darlegung eines aktuellen betriebsbezogenen Anlasses für die Annahme der Erforderlichkeit nicht bedürfe (ArbG Frankfurt, Beschluss vom 31.01.1996 - AiB 1996, 557; ArbG Bremen, Beschluss vom 17.12.2003 - NZA-RR 2004, 538; vgl. auch ArbG Detmold, Beschluss vom 30.04.1998 - AiB 1998, 405), vermag die Beschwerdekammer dieser Auffassung nicht zu folgen.
  • LAG Hamm, 15.11.2012 - 13 TaBV 56/12

    Pflicht des Arbeitgebers zur Freistellung von Mitgliedern des Betriebsrats zur

    Entgegen der Ansicht des Betriebsrates ( vgl. auch ArbG Bremen, 17.12.2003 - 9 BV 81/03 - NZA-RR 2004, 538) handelt es sich bei einem Seminar zum Thema "Mobbing" - wie hier - unverändert um keine Schulungsveranstaltung, bei der im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Grundkenntnisse vermittelt werden, die eine Darlegung der Erforderlichkeit der Wissensvermittlung verzichtbar machen.
  • ArbG München, 15.03.2012 - 8 BV 249/11

    Mobbing-Seminar

    Für die Aktualität des Problems genügt daher, dass der Betriebsrat sich des Themas annehmen will (ebenso ArbG Bremen vom 17.12.2003, 9 BV 81/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht