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   LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03   

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https://dejure.org/2004,4031
LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03 (https://dejure.org/2004,4031)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03 (https://dejure.org/2004,4031)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 13 Sa 1681/03 (https://dejure.org/2004,4031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 KSchG; § 626 Abs. 1 BGB
    Fehlerhafte Angabe von als Arbeitszeiten gewerteten Reisezeiten als Kündigungsgrund; Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung; Erforderlichkeit der Abmahnung bei nur fahrlässiger Pflichtverletzung; Voraussetzungen für die Unwirksamkeit einer Kündigung auf Grund ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Angabe von als Arbeitszeiten gewerteten Reisezeiten als Kündigungsgrund; Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung; Erforderlichkeit der Abmahnung bei nur fahrlässiger Pflichtverletzung; Voraussetzungen für die Unwirksamkeit einer Kündigung auf Grund ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 574
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03
    Entbehrlich ist die Abmahnung, wenn eine besonders schwerwiegende Vertragspflichtverletzung vorliegt, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, oder wenn mit einer Verhaltensänderung nicht zu rechnen ist (BAG vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969; BAG vom 15.11.2001, 2 AZR 605/00, AP Nr. 175 zu § 626 BGB).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03
    Im Rahmen der Beweislast hat er auch Rechtsfertigungs- und Entschuldigungsgründe zu widerlegen, auf die sich der Arbeitnehmer beruft (BAG vom 06.08.1987, 2 AZR 226/87, AP Nr. 97 zu § 626 BGB).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03
    Eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn Vertragspflichtverletzungen des Arbeitnehmers vorliegen, die bei verständiger Würdigung und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (z.B. BAG vom 21.05.1992, 2 AZR 10/92, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG vom 21.11.1996, 2 AZR 357/95, AP Nr. 130 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03
    Entbehrlich ist die Abmahnung, wenn eine besonders schwerwiegende Vertragspflichtverletzung vorliegt, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, oder wenn mit einer Verhaltensänderung nicht zu rechnen ist (BAG vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969; BAG vom 15.11.2001, 2 AZR 605/00, AP Nr. 175 zu § 626 BGB).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03
    Eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn Vertragspflichtverletzungen des Arbeitnehmers vorliegen, die bei verständiger Würdigung und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (z.B. BAG vom 21.05.1992, 2 AZR 10/92, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG vom 21.11.1996, 2 AZR 357/95, AP Nr. 130 zu § 626 BGB).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03
    Irrtum und Grad der Fahrlässigkeit sind aber im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen (BAG vom 14.02.1996, 2 AZR 274/95, AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht Strafbarer Handlung; BAG vom 10.12.1992, 2 AZR 271/92, AP Nr. 41 zu Artikel 140 GG).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03
    Entbehrlich ist die Abmahnung, wenn eine besonders schwerwiegende Vertragspflichtverletzung vorliegt, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, oder wenn mit einer Verhaltensänderung nicht zu rechnen ist (BAG vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969; BAG vom 15.11.2001, 2 AZR 605/00, AP Nr. 175 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03
    Irrtum und Grad der Fahrlässigkeit sind aber im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen (BAG vom 14.02.1996, 2 AZR 274/95, AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht Strafbarer Handlung; BAG vom 10.12.1992, 2 AZR 271/92, AP Nr. 41 zu Artikel 140 GG).
  • BAG, 26.03.1957 - 3 AZR 608/54

    Befristung von Arbeitsverträgen - Wirksamkeit - Kündigungsschutz - Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03
    Eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn Vertragspflichtverletzungen des Arbeitnehmers vorliegen, die bei verständiger Würdigung und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (z.B. BAG vom 21.05.1992, 2 AZR 10/92, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG vom 21.11.1996, 2 AZR 357/95, AP Nr. 130 zu § 626 BGB).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

    Sofern sich der Arbeitnehmer auf eine irrtümliche oder versehentliche Vertragsverletzung beruft, sind Irrtum und Grad der Fahrlässigkeit im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen (LAG Niedersachsen, Urt. v. 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03 -, NZA-RR 2004, 574 f.).

    Weil mithin keine vorsätzlich, sondern nur eine fahrlässige Pflichtverletzung vorlag, konnte auf das Abmahnungserfordernis nicht verzichtet werden (vgl. LAG Niedersachsen, Urt. v. 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03 -, a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 27.05.2008 - 9 Sa 39/07

    Ordentliche oder außerordentliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen

    Dieser Vorfall alleine rechtfertigt ohne vorangegangene Abmahnung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht (vgl. auch LAG Niedersachsen vom 15.06.2004, 13 Sa 1681/03, NZA-RR 2004, S. 574).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12

    Fristlose Kündigung wegen Spesenbetrug

    Unkorrektheiten in diesem Zusammenhang berechtigen regelmäßig zur fristlosen Kündigung (vgl. z. B. LAG Niedersachsen 15.06.2004, NZA-RR 2004, 574; LAG Nürnberg 28.03.2003, LAGE § 626 BGB Nr. 149; LAG Niedersachsen 04.06.2004, LAG-Report 2005, 103; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz, a. a. O., Kap. 4, Rz. 1193).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 5 Sa 391/10

    Außerordentliche Kündigung wegen Spesenbetrugs - ordnungsgemäße Anhörung des

    Unkorrektheiten in diesem Zusammenhang berechtigen regelmäßig zur fristlosen Kündigung (vgl. z. B. LAG Niedersachsen 15.06.2004, NZA-RR 2004, 574; LAG Nürnberg 28.03.2003, LAGE § 626 BGB Nr. 149; LAG Niedersachsen 04.06.2004, LAG-Report 2005, 103; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz, a. a. O., Kap. 4, Rz. 1193).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2009 - 5 Sa 430/08

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, Spesenbetrug, Fahrtkostenerstattung,

    d) Entgegen der Auffassung der Klägerin bedurfte es vorliegend auch keiner vorherigen Abmahnung (LAG Niedersachsen Urt. v. 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03 -, NZA-RR 2004, 574 f.; LAG Nürnberg Urt. v. 28.03.2003 - 4 Sa 136/02 -, LAGE § 626 BGB Nr. 149).
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