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   BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03   

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BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03 (https://dejure.org/2004,639)
BAG, Entscheidung vom 28.04.2004 - 10 AZR 370/03 (https://dejure.org/2004,639)
BAG, Entscheidung vom 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 (https://dejure.org/2004,639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anknüpfungstatsache für eine Zulassung eines Vermutungsvortrags; Definition von "Betriebe des Baugewerbes"; Bewertungskriterien für eine gewerbliche bauliche Tätigkeit; Notwendiger Inhalt eines Beweisantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungspflicht der Zusatzversorgungskasse im Baugewerbe bei Auskunfts- oder Beitragsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Anforderung an den Prozessvortrag durch die ZVK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugewerbliche Tätigkeit: Darlegungs- und Beweislast? (IBR 2004, 1141)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 587
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Auszug aus BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet wurden, obliegt der ZVK (BAG 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 130).

    Zwar trifft es zu, dass nach allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozessrechts die Schwierigkeit, sich einen detaillierten Überblick über die in einem Betrieb geleistete Arbeit zu verschaffen, der ZVK nicht die Darlegungs- und Beweislast für ihre Klageforderung abnimmt, so dass diese ganz oder teilweise der beklagten Partei aufzuerlegen wäre (BAG 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP TVG Tarifverträge: Bau § 1 Nr. 130).

    An einer solchen Darlegung fehlte es in der Entscheidung vom 28. März 1990 (- 4 AZR 615/89 - AP TVG Tarifverträge: Bau § 1 Nr. 130).

  • BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99

    Durchführung von Rechtshilfeersuchen

    Auszug aus BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03
    Der Senat hat im Beschluss vom 26. Oktober 1999 (- 10 AS 5/99 - BAGE 92, 330) klargestellt, dass ein Beweisbeschluss über die Behauptung, dass die als Zeugen benannten Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum mit mehr als 50 % ihrer persönlichen Arbeitszeit bestimmte Tätigkeiten durchgeführt haben, eine festzustellende Tatsache ist, über die die jeweiligen Zeugen grundsätzlich auf Grund ihrer eigenen Kenntnisse Angaben machen können.

    Tatsächlich hat er solche Anforderungen auch in seiner Rechtsprechung seit etwa 10 Jahren nicht mehr aufgestellt (zB BAG 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 - 2. Februar 1994 - 10 AZR 343/93 - 26. Januar 1994 - 10 AZR 603/92 - 26. Oktober 1999 - 10 AS 5/99 - BAGE 92, 330).

  • BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 343/93

    Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

    Auszug aus BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03
    Es ist gerade Sinn einer Beweisaufnahme festzustellen, ob die Behauptung eines bestimmten tatsächlichen Geschehens, das durch den Gegner negiert wird, zutrifft (BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 603/92 - vgl. 2. Februar 1994 - 10 AZR 343/93 -).

    Tatsächlich hat er solche Anforderungen auch in seiner Rechtsprechung seit etwa 10 Jahren nicht mehr aufgestellt (zB BAG 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 - 2. Februar 1994 - 10 AZR 343/93 - 26. Januar 1994 - 10 AZR 603/92 - 26. Oktober 1999 - 10 AS 5/99 - BAGE 92, 330).

  • BAG, 16.01.1991 - 4 AS 7/90

    Durchführung von Rechtshilfeersuchen

    Auszug aus BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03
    Wenn in dem Beschluss vom 16. Januar 1991 (- 4 AS 7/90 - BAGE 67, 71) die Durchführung der Rechtshilfe untersagt worden ist, weil der zugrunde liegende Beweisbeschluss nicht genügend bestimmte Tatsachen enthalten habe, die der Rechtshilferichter habe feststellen sollen, so beruhte dies darauf, dass in jenem Fall die Zeugen nicht über die Art der von ihnen selbst durchgeführten Arbeiten und deren Anteil an ihrer persönlichen Gesamtarbeitszeit vernommen werden sollten, sondern darüber, wie sich die betriebliche Gesamtarbeitszeit auf bestimmte Tätigkeiten während eines bestimmten Zeitraumes verteilt habe.

    Soweit aus dem Beschluss vom 16. Januar 1991 (- 4 AS 7/90 - BAGE 67, 71) der Schluss gezogen werden könnte, dass über den dort entschiedenen Einzelfall hinaus für die beweiserhebliche Beschreibung einer baugewerblichen Tätigkeit die Darlegung erforderlich sei, wann, wo und welche Arbeiten mit welchen Betriebsmitteln verrichtet worden seien, hält der Senat daran nicht fest.

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 603/92

    Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(

    Auszug aus BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03
    Es ist gerade Sinn einer Beweisaufnahme festzustellen, ob die Behauptung eines bestimmten tatsächlichen Geschehens, das durch den Gegner negiert wird, zutrifft (BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 603/92 - vgl. 2. Februar 1994 - 10 AZR 343/93 -).

    Tatsächlich hat er solche Anforderungen auch in seiner Rechtsprechung seit etwa 10 Jahren nicht mehr aufgestellt (zB BAG 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 - 2. Februar 1994 - 10 AZR 343/93 - 26. Januar 1994 - 10 AZR 603/92 - 26. Oktober 1999 - 10 AS 5/99 - BAGE 92, 330).

  • BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 85/99

    Bau und Unterhalt von Tennisplätzen als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03
    Wenn in der Entscheidung des Senats vom 24. Mai 2000 (- 10 AZR 85/99 -) der Vortrag der ZVK zu Erdbewegungsarbeiten für unschlüssig gehalten wurde, so beruhte dies darauf, dass die ZVK nicht bestritten hatte, dass die für einen Sportanlagenbau erforderlichen Erdbewegungsarbeiten nicht durch die Beklagte, sondern durch Fremdfirmen ausgeführt worden waren.
  • BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 538/92

    Geltungsbereich eines Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03
    Tatsächlich hat er solche Anforderungen auch in seiner Rechtsprechung seit etwa 10 Jahren nicht mehr aufgestellt (zB BAG 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 - 2. Februar 1994 - 10 AZR 343/93 - 26. Januar 1994 - 10 AZR 603/92 - 26. Oktober 1999 - 10 AS 5/99 - BAGE 92, 330).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03
    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des Abschnitts V genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11).
  • LAG Berlin, 11.02.2003 - 11 Sa 1799/02
    Auszug aus BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 11. Februar 2003 - 11 Sa 1799/02 - aufgehoben.
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00

    Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer

    Auszug aus BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03
    Werden nicht für das gesamte Kalenderjahr Auskünfte oder Beiträge begehrt und war der Betrieb im gesamten Kalenderjahr tätig, ist grundsätzlich dieser Zeitraum der Beurteilung zugrunde zu legen (st. Rspr., BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 483/00 - BAGE 98, 250).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 507/01

    Sozialkassenverfahren - Asbestsanierungsarbeiten

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90

    Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 243/92

    Substantiierung des Beweisantrags des Verkäufers eines Warenbestandes

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

  • BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00

    Abgrenzung: Baugewerbe - Dachdeckerhandwerk

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass in einem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden, obliegt der ZVK (BAG 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 28, NZA-RR 2007, 528; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .

    Dazu gehört neben der Darlegung von Arbeiten, die sich § 1 Abs. 2 VTV zuordnen lassen, auch die Darlegung, dass diese Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 2 a der Gründe, aaO) .

    Dies kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn sie selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Behauptungen glaubt (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25, aaO; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 2 b der Gründe, aaO) .

    Es ist durch eine Beweisaufnahme festzustellen, ob die von der ZVK behaupteten baugewerblichen Tätigkeiten arbeitszeitlich überwiegend erbracht wurden (vgl. BAG 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Die beweisbelastete Partei muss keinen "Vorbeweis" führen, indem sie Anhaltspunkte für - gegebenenfalls von ihr nur vermutete - Tatsachen konkretisiert und unter Beweis stellt (BAG 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 2 c der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2020 - 15 Sa 289/20

    Behauptungen "ins Blaue" - Entschädigung - Schwerbehinderter

    Solche Behauptungen sind jedoch dann unzulässig, wenn die Behauptungen lediglich "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, ohne dass die Partei tatsächliche Anhaltspunkte für ihre Behauptung darlegt (BAG 27.03.2019 - 10 AZR 318/17 - juris Rn. 19; BAG 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 - juris Rn. 36; BAG 12.09.2012 - 6 AZR 980/11 - juris Rn. 82; BAG 28.04.2004 - 10 AZR 370/03 - juris Rn. 39).
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