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   ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04   

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ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 (https://dejure.org/2004,3341)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 (https://dejure.org/2004,3341)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - 13 Ca 5326/04 (https://dejure.org/2004,3341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Beendigung eines Arbeitverhältnisses durch Kündigung; Vorliegen einer betriebsbedingten Kündigung; Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwer behinderten Menschen; Rechtsfolgen des Unterlassens der Zustimmung zur Kündigung durch das Integrationsamt; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes - laufendes Feststellungsverfahren zum Zeitpunkt der Kündigung

  • yumpu.com (Auszüge)

    Kündigung, Schwerbehinderung, Nachweis der Schwerbehinderung, Auslegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 138
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04
    Da künftige Vergütungsansprüche unter anderem dann entfallen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, oder wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nicht erbringt, wie z.B. bei längerer Krankheit, unbezahltem Urlaub, unentschuldigten Fehlzeiten usw., sind die für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen in den Antrag aufzunehmen (BAG v. 13.3.2002 - 5 AZR 755/00, unter I. 1., EzA § 259 ZPO Nr. 1).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04
    Nach der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung hat der Arbeitnehmer für die Dauer des Rechtsstreits grundsätzlich einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Rahmen des Arbeitsvertrags nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Regeln (BAG v. 27.2.1985 - GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83

    Schwerbehinderter; Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04
    Danach genügt es, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber von einem vor Zugang der Kündigung gestellten Antrag binnen eines Monats nach Zugang in Kenntnis setzt (BAG v. 14.5.1982 - 7 AZR 1221/79, AP Nr. 4 zu § 18 SchwBG; BAG v. 16.1.1985 - 7 AZR 373/83, AP Nr. 14 zu § 12 SchwBG; zustimmend ErfK-Rolfs, 4. Aufl. 2004, § 85 SGB IX Rn. 9).
  • BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79

    Außerordentliche Kündigung und Kündigungsschutz nach dem SchwbG

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04
    Danach genügt es, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber von einem vor Zugang der Kündigung gestellten Antrag binnen eines Monats nach Zugang in Kenntnis setzt (BAG v. 14.5.1982 - 7 AZR 1221/79, AP Nr. 4 zu § 18 SchwBG; BAG v. 16.1.1985 - 7 AZR 373/83, AP Nr. 14 zu § 12 SchwBG; zustimmend ErfK-Rolfs, 4. Aufl. 2004, § 85 SGB IX Rn. 9).
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - teilweise abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05

    Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der

    Die 13. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf ist in ihrem Urteil vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - sowie in dem hier zur Überprüfung anstehenden Urteil zum Ergebnis gelangt, es handele sich bei der Formulierung in § 90 Abs. 2 a SGB IX insoweit um ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers, als dort die beiden genannten Alternativen mit einem "und" statt mit einem "oder" hätten verbunden werden müssen.

    Weder dem Gesetzeswortlaut noch der Gesetzesbegründung sind Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass - entgegen der bisherigen Rechtslage und über den Ausschluss von Missbrauchsfällen hinaus - in der Form Rechtssicherheit für den Arbeitgeber geschaffen werden sollte, dass es auf den Erstbescheid des Versorgungsamtes ankommen sollte, selbst wenn dieser später mit Rückwirkung vom Versorgungsamt selbst - wie hier - oder vom Gericht als rechtswidrig erkannt wird (so LAG Düsseldorf - a. a. O. - 6 Sa 1938/04 - Arbeitsgericht Düsseldorf - a. a. O. - 13 Ca 5326/04 - Schulze, Weniger Kündigungsschutz für Schwerbehinderte?, AuR 2005, 252 ff; Neumann, Sozialgesetzbuch IX, 11. Aufl., § 85 Rz. 37; a. M.: Grimm/Brock, Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte im SGB IX, DB 2005, 82 ff; Schlewing, a. a. O.; Culmann, a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05

    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung;

    Dabei weist die Bestimmung zwei alternierende Ausnahmetatbestände aus (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 und Urteil vom 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05 - (n.v.) und etwa Schlewing, NZA 2005, S. 1218, 1220; a.A. ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - NZA-RR 2005, 138 ff.).

    2 a SGB IX im Wege richterlicher Rechtsfortbildung aufgestellten Grundsatz, dass allein der Anerkennung als Schwerbehinderter konstitutive Bedeutung für den Sonderkündigungsschutz zukommt, dies selbst dann, wenn diese nach Zugang der Kündigung rückwirkend zu einem vor Ausspruch der Kündigung liegenden Zeitraum erfolgt - so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - und ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - jeweils a.a.O.; ArbG Bonn - Urteil vom 25.11.2004 - NZA-RR 2005, 193 f.; Rehwald/Kossak, AiB 2004, 604, 606; Griebeling NZA 2005, 494, 497. Nach alledem kodifiziert die 1. Alternative lediglich die ständige Rechtsprechung des BAG, dass der Sonderkündigungsschutz nicht beansprucht werden kann, wenn die Schwerbehinderung bei Zugang der Kündigung zwar objektiv vorlag aber weder beantragt noch offenkundig war -Rolfs/Barg, a. a. O., S 1682.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05

    Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes im Schwerbehindertenrecht

    Dies ergibt unter Berücksichtigung ihres Sinnes und Zweckes und ihrer Entstehungsgeschichte eine Auslegung des nicht eindeutigen Wortlautes dieser Bestimmung; auch dann nämlich, wenn das Versorgungsamt noch nicht entschieden hat, ist die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch "nicht nachgewiesen" (insoweit zutreffend ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2004 - 13 Ca 5326/04 - NZA-RR 2005, 138 [139]; vgl. im Übrigen nur Griebeling, NZA 2005, 494 [495 f.]).

    Unzutreffend ist nach alledem auch die Annahme des Arbeitsgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 29. Oktober 2004 (13 Ca 5326/04 - a.a.O. S. 139 f.), die Gesetz gewordene Fassung des § 90 Abs. 2a SGB IX beruhe auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers; eigentlich müsse das Wort "oder" durch das Wort "und" ersetzt werden, so dass nicht zwei Alternativen vorlägen, sondern der Sonderkündigungsschutz nur entfalle, wenn ein Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht geführt werden könne und der fehlende Nachweis auf einem Verschulden des Antragstellers beruhe.

  • LAG Köln, 13.03.2006 - 14 (10) Sa 17/06

    Zustimmung des Personalrates zur ordentlichen Kündigung

    Welche Konsequenzen aus der gesetzlichen Neuregelung in § 90 Abs. 2 a SGB IX zu ziehen sind, ist umstritten (siehe Erfurter Kommentar-Rolfs, 6. Aufl., § 90 SGB IX Rz. 4 a; ArbG Düsseldorf 29.10.2004, NZA-RR 2005, S. 138 ff.; ArbG Bonn Urteil vom 25.11.2004 NZA-RR 2005, 193 f.; Stahlhacke/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl. Rz. 1472 a).
  • OLG Hamburg, 20.03.2007 - 3 U 115/06

    Verstoß eines Geschäftsmodells zur Einziehung anwaltlicher Gebührenforderungen

    Die von der Antragstellerin in Bezug genommenen Gerichtsentscheidungen des BVerfG (BVerfGE 110, 199 ff.), des BFH (BFHE 176, 181 ff.) und des ArbG Düsseldorf (NZA-RR 2005, 138 ff.) betreffen andere sprachliche Gestaltungen und Tatbestandmerkmale.
  • ArbG Freiburg, 31.03.2006 - 16 Ca 19/06

    Sonderkündigungsschutz: Gleichstellungsantrag eines Behinderten; Frist zur

    Dies ergibt sich aus der sachgerechten Auslegung des § 90 Abs. 2a SGB IX, bei dessen Formulierung dem Gesetzgeber offensichtlich ein Redaktionsversehen unterlaufen ist und das Wort "oder" durch das Wort "und" ersetzt werden muss (ArbG Düsseldorf, 29.10.2004, 13 Ca 5326/04, NZA-RR 2005, S. 138).
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Dies ergibt unter Berücksichtigung ihres Sinnes und Zweckes und ihrer Entstehungsgeschichte eine Auslegung des Wortlauts dieser Bestimmung; auch dann, wenn das Versorgungsamt noch nicht entschieden hat, ist die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch "nicht nachgewiesen" (insoweit zutreffend: ArbG Düsseldorf vom 29. Oktober 2004 - 13 Ca 5326/04- NZA-RR 2005, 138, 139; vgl. im übrigen: Griebeling in NZA 2005, 494, 495 f.).
  • VG Oldenburg, 16.02.2007 - 13 A 2793/05

    Behinderter Mensch; Behinderung; Feststellung; Fristablauf; Gleichstellung;

    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Urt. v. 29. Oktober 2004 - 13 Ca 5326/04 -, juris) beruht die Formulierung der Vorschrift nicht auf einem Redaktionsversehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2006 - 12 A 1778/06

    Besonderer Kündigungsschutz - Zur Auslegung des § 90 Abs. 2a SGB IX

    Von einem redaktionellen Versehen, wie dies das Arbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 29. Oktober 2004 - 13 Ca 5326/04 - NZA-RR 2005, 138 ff., angenommen hat, kann auch nicht ansatzweise die Rede sein.
  • VG Arnsberg, 14.03.2006 - 11 K 644/05

    Laufendes Antragsverfahren auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft im

  • ArbG Karlsruhe, 18.07.2006 - 6 Ca 163/06

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung - Kündigung während laufendem

  • ArbG Düsseldorf, 14.04.2005 - 9 Ca 227/05

    Wirksamkeit einer ordentlichen, arbeitgeberseitigen Kündigung und Anspruch auf

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