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   ArbG Stralsund, 11.08.2004 - 3 Ga 7/04   

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https://dejure.org/2004,27657
ArbG Stralsund, 11.08.2004 - 3 Ga 7/04 (https://dejure.org/2004,27657)
ArbG Stralsund, Entscheidung vom 11.08.2004 - 3 Ga 7/04 (https://dejure.org/2004,27657)
ArbG Stralsund, Entscheidung vom 11. August 2004 - 3 Ga 7/04 (https://dejure.org/2004,27657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereitelung des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung durch Zeitablauf trotz zeitnahen Kündigungsschutzverfahrens; Widerspruch gegen die Anordnung der Urlaubsgewährung; Überwiegendes eigenes Interesse des Arbeitgebers durch Wegfall des Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

    Vielmehr bedürfe es zu seiner erfolgreichen Einforderung im Eilverfahren eines über die pure Nichtbeschäftigung hinausgehenden aktuellen "Notstandes" des Antragstellers 109 So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

    So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

    109) So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
    70So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. [Juris, Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.
  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07

    Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz

    96) So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 (II.1) "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. (Juris, Rn. 13); ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.97) So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 (II.); in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 (II.); ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Ls.) (Juris, Rn. 20): "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".
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