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   LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03   

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https://dejure.org/2003,4816
LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03 (https://dejure.org/2003,4816)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2003 - 10 Sa 247/03 (https://dejure.org/2003,4816)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 10 Sa 247/03 (https://dejure.org/2003,4816)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sozialauswahl - im Ausland zu erfüllende Unterhaltspflicht - Präklusion - Betriebsratsanhörung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 KSchG; § 1 Abs. 4 KSchG; § 95 Abs. 1 BetrVG; § 438 Abs. 1 ZPO; § 415 ZPO; § 418 ZPO; Art. 6 GG; § 75 Abs. 1 BetrVG; § 67 Abs. 4 S. 2 ArbGG; Art. 1 Abs. 3 GG; § 102 Abs. 1 BetrVG
    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hinsichtlich richtiger Sozialauswahl ; Folgen einer Gewährung von Unterhalt für eine im Kosovo lebende Ehefrau und für eine volljährige, behinderte Tochter ; Beweis für die Richtigkeit einer Unterhaltsgewährung durch die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hinsichtlich richtiger Sozialauswahl ; Folgen einer Gewährung von Unterhalt für eine im Kosovo lebende Ehefrau und für eine volljährige, behinderte Tochter ; Beweis für die Richtigkeit einer Unterhaltsgewährung durch die ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 3; ; BetrVG § 102; ; ArbGG § 66; ; ArbGG § 67

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrige Nichtbeachtung im Ausland zu erfüllender Unterhaltspflichten in Auswahlrichtlinien - Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 524
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
    Dem entspricht der Anspruch des Klägers als Grundrechtsträger auf Beachtung der Bedeutung des Art. 6 GG bei der Anwendung einfachrechtlicher Normen durch die Fachgerichte (BVerfG, 12.05.1987, 2 BvR 1226/83 u.a., BVerfGE 76, 1 ).

    Er umfasst vielmehr eheliche und familiäre Lebensgemeinschaften unabhängig davon, wo und nach Maßgabe welcher Rechtsordnung sie begründet worden und ob die Rechtswirkungen des ehelichen oder familiären Bandes nach deutschem oder ausländischem Recht zu beurteilen sind, solange es sich um Lebensgemeinschaften handelt, die der Vorstellung des Grundgesetzes von Ehe und Familie nicht grundlegend fremd sind wie die Mehrehe (BVerfG, BVerfGE 76, 1 ).

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98

    Betriebsübergang (Druckerei)

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
    Dies war durch die Fassung des Tenors klarzustellen (vgl. BAG, 18.3.1999, 8 AZR 306/98, AP Nr. 44 zu 4 4 KSchG 1969 ).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
    Die Verzögerung konnte bereits im Termin vom 12.12.2003 abschließend beurteilt werden (vgl. BAG, 02.03.1989, 2 AZR 275/88, AP Nr. 17 zu § 130 BGB ).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
    Werden sie nicht eingehalten, muss das Gericht den neuen Sachvortrag zurückweisen, es sei denn, das verspätete Vorbringen ist nach § 67 Abs. 4 Satz 2 ArbGG ausnahmsweise zuzulassen (BAG, 05.04.2001, 2 AZR 159/00, AP Nr. 171 zu § 626 BGB zu § 67 Abs. 2 ArbGG a.F.).
  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 769/95

    Auflösungsantrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
    Die Beklagte ist ungeachtet des nach Ausspruch der Kündigung und nach Rechtshängigkeit erfolgten Betriebsübergangs auf die W... GmbH & Co. KG nach wie vor passivlegitimiert, soweit es um die Frage der Wirksamkeit der von ihr ausgesprochenen Kündigung geht (vgl. BAG, 20.3.1997, 8 AZR 769/95, AP Nr. 30 zu § 9 KSchG 1969 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
    Sie haben daher insbesondere unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln im Lichte der Grundrechte auszufüllen beziehungsweise zu konkretisieren (BVerfG, 15.1.1958, 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 ).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
    Der Arbeitgeber kommt dagegen seiner Unterrichtungspflicht nicht nach, wenn er aus seiner Sicht dem Betriebsrat bewusst unrichtige oder unvollständige Sachdarstellungen unterbreitet (BAG, 12.8.1999, 2 AZR 748/98, AP Nr. 7 zu § 21 SchwbG 1986 .
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
    Es kann auch dahinstehen, ob eine solche allenfalls mündliche Vereinbarung überhaupt Rechtswirkung entfalten könnte, obwohl sie in der Auswahlrichtlinie vom 05.03.2002 keinen Niederschlag gefunden hat, das von der Beklagten behauptete Normverständnis also mit dem Wortlaut der Betriebsvereinbarung nicht in Einklang zu bringen ist (vgl. BVerfG, 15.10.1996, 1 BvL 44/92, 48/92, BVerfGE 95, 64 ; BAG, 5.3.1996, 1 AZR 590/92 (A), AP Nr. 226 zu Art. 3 GG ; BAG, 18.2.2003, 1 ABR 2/02, AP Nr. 12 zu § 611 BGB - Arbeitsbereitschaft ).
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
    Es kann auch dahinstehen, ob eine solche allenfalls mündliche Vereinbarung überhaupt Rechtswirkung entfalten könnte, obwohl sie in der Auswahlrichtlinie vom 05.03.2002 keinen Niederschlag gefunden hat, das von der Beklagten behauptete Normverständnis also mit dem Wortlaut der Betriebsvereinbarung nicht in Einklang zu bringen ist (vgl. BVerfG, 15.10.1996, 1 BvL 44/92, 48/92, BVerfGE 95, 64 ; BAG, 5.3.1996, 1 AZR 590/92 (A), AP Nr. 226 zu Art. 3 GG ; BAG, 18.2.2003, 1 ABR 2/02, AP Nr. 12 zu § 611 BGB - Arbeitsbereitschaft ).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
    Die Arbeitsgerichte haben also bei der Überprüfung einer Betriebsvereinbarung anhand der in § 75 Abs. 1 BetrVG geregelten Grundsätze von Recht und Billigkeit als unbestimmten Rechtsbegriffen auch Art. 6 GG zu beachten (vgl. EAG, 12.11.2002, 1 AZR 58/02, AP Nr. 159 zu § 112 BetrVG 1972 ).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2010 - 13 Sa 337/10

    Sozialauswahl; Altersgruppen; Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten

    Ein solches Außerachtlassen der gegenüber dem Ehegatten zu erfüllenden Unterhaltspflichten widerspricht der Wertentscheidung des Art. 6 GG, die bei der Konkretisierung des in § 75 Abs. 1 BetrVG normierten Gebots zur Wahrung der Grundsätze von Recht und Billigkeit zu beachten ist (LAG Niedersachsen 12. Dezember 2003 - 10 Sa 247/03 - NZA-RR 2005, 524).
  • LAG Köln, 07.06.2006 - 3 Sa 1655/05

    Unterschlagung, Schadensschätzung, Aussetzung, Verjährung, Verspätung

    Werden sie nicht eingehalten, muss das Gericht den neuen Sachvortrag zurückweisen, es sei denn das neue Vorbringen ist nach § 67 Abs. 4 Satz 2 ArbGG ausnahmsweise zuzulassen (BAG, Urt. vom 05.04.2001, AP Nr. 171 zu § 626 BGB ; LAG Niedersachsen, Urt. vom 12.12.2003, NZA-RR 2005, 524).
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