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   LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05   

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LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05 (https://dejure.org/2005,3602)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05 (https://dejure.org/2005,3602)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 10 TaBV 2/05 (https://dejure.org/2005,3602)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Zurverfügungstellung eines Internetanschlusses für den Betriebsrat; Neufassung des § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Anspruch des Betriebsrats auf Kommunikationstechnik und Informationstechnik

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats - Internetanschluss, Erforderlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Internet für den Betriebsrat - nicht ohne Erforderlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 638
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05
    Darüber hinaus kann sich der Betriebsrat mit Hilfe der im Internet zur Verfügung stehenden Suchmaschinen zu einzelnen betrieblichen Problemstellungen umfassend informieren, ohne auf Zufallsfunde in Zeitschriften oder Zeitungen, veralteten Kommentierungen oder längere Zeit zurückliegenden Gerichtsentscheidungen angewiesen zu sein (BAG, Beschluss vom 03.09.2003 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79).

    Auch der Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die begehrten Sachmittel lediglich im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen (BAG, Beschluss vom 03.09.2003 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79 - unter B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Beschluss vom 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - z.V.v.; LAG Köln, Beschluss vom 27.09.2001 - NZA-RR 2002, 251; Fitting/Engels/ Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 40 Rz. 127; Hunold, NZA 2004, 370).

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG, Beschluss vom 12.05.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65; BAG, Beschluss vom 03.09.2003 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79; BAG, Beschluss vom 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - z.V.v.).

    Die fortschreitende technische Entwicklung ist im Rahmen des § 40 Abs. 2 BetrVG nur dann von Bedeutung, wenn sie sich in den konkreten betrieblichen Verhältnissen niedergeschlagen hat, die vom Betriebsrat im Rahmen seiner Prüfung, ob die Sachmittel für die Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist, zu berücksichtigen sind (BAG, Beschluss vom 03.09.2003 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79 - unter B. II. 2. a) cc) der Gründe).

    Mit Hilfe des Internets lässt sich schnell und umfassend über arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung unterrichten (BAG, Beschluss vom 03.09.2003 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79).

  • LAG Köln, 27.09.2001 - 10 TaBV 38/01

    Internetanschluss für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05
    Auch der Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die begehrten Sachmittel lediglich im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen (BAG, Beschluss vom 03.09.2003 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79 - unter B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Beschluss vom 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - z.V.v.; LAG Köln, Beschluss vom 27.09.2001 - NZA-RR 2002, 251; Fitting/Engels/ Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 40 Rz. 127; Hunold, NZA 2004, 370).

    Erforderlichkeit im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG verlangt mehr als bloße Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit (BAG, Beschluss vom 11.11.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; LAG Köln, Beschluss vom 27.09.2001 - NZA-RR 2002, 251; Hunold, NZA 2004, 370, 371).

  • BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 18/04

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05
    Auch der Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die begehrten Sachmittel lediglich im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen (BAG, Beschluss vom 03.09.2003 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79 - unter B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Beschluss vom 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - z.V.v.; LAG Köln, Beschluss vom 27.09.2001 - NZA-RR 2002, 251; Fitting/Engels/ Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 40 Rz. 127; Hunold, NZA 2004, 370).

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG, Beschluss vom 12.05.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65; BAG, Beschluss vom 03.09.2003 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79; BAG, Beschluss vom 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - z.V.v.).

  • BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97

    PC für den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG, Beschluss vom 12.05.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65; BAG, Beschluss vom 03.09.2003 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79; BAG, Beschluss vom 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - z.V.v.).
  • BAG, 26.10.1994 - 7 ABR 15/94

    Fachliteratur für die Betriebsvertretung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05
    Auch der Umstand, dass nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung jedem Betriebsrat ein aktueller Standard-Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung zu stellen ist und Betriebsräte auch Anspruch auf einschlägige Fachliteratur und arbeits- und sozialrechtliche Fachzeitschriften haben (BAG, Beschluss vom 21.04.1983 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 20; BAG, Beschluss vom 26.10.1994 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 43; Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 119 ff. m.w.N.), führt nicht automatisch dazu, dass bei Nichterfüllung dieser Ansprüche automatisch ein Anspruch auf Zugang zum Internet besteht.
  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05
    Auch der Umstand, dass nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung jedem Betriebsrat ein aktueller Standard-Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung zu stellen ist und Betriebsräte auch Anspruch auf einschlägige Fachliteratur und arbeits- und sozialrechtliche Fachzeitschriften haben (BAG, Beschluss vom 21.04.1983 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 20; BAG, Beschluss vom 26.10.1994 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 43; Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 119 ff. m.w.N.), führt nicht automatisch dazu, dass bei Nichterfüllung dieser Ansprüche automatisch ein Anspruch auf Zugang zum Internet besteht.
  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05
    Erforderlichkeit im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG verlangt mehr als bloße Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit (BAG, Beschluss vom 11.11.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; LAG Köln, Beschluss vom 27.09.2001 - NZA-RR 2002, 251; Hunold, NZA 2004, 370, 371).
  • LAG Hamm, 10.03.2006 - 10 TaBV 154/05

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats PC nebst Zubehör Schulungsveranstaltung

    Auch nach der Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die begehrten Sachmittel lediglich im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen (BAG, Beschluss vom 03.09.2003 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79 - unter B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Beschluss vom 01.12.2004 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 82 - unter B. II. 2. a) der Gründe; LAG Köln, Beschluss vom 27.09.2001 - NZA-RR 2002, 251; LAG Hamm, Beschluss vom 15.07.2005 - NZA-RR 2005, 638; Fitting/Engels/ Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 40 Rz. 127; Hunold, NZA 2004, 370).

    Erforderlichkeit im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG verlangt aber mehr als bloße Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit (BAG, Beschluss vom 11.11.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; LAG Köln, Beschluss vom 27.09.2001 - NZA-RR 2002, 251; LAG Hamm, Beschluss vom 15.07.2005 - NZA-RR 2005, 638; Hunold, NZA 2004, 370, 371).

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Juli 2005 - 10 TaBV 2/05 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Ausstattung, Büroarbeiten, Schriftverkehr,

    Erforderlichkeit im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG verlangt mehr als bloße Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit (BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; LAG Hamm, 15.07.2005 - NZA-RR 2005, 638 m.w.N.).
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