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Rechtsprechung
   BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2371
BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 (https://dejure.org/2005,2371)
BAG, Entscheidung vom 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 (https://dejure.org/2005,2371)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 (https://dejure.org/2005,2371)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Abgeltung von Urlaubstagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Erhalt einer außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung bestehenden Versorgung durch den Arbeitgeber oder durch eine Versorgungseinrichtung; Anwendung der gesetzlichen Abgeltungsregelung für ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 4; ; ZPO § 551 Abs. 3; ; MTArb § 53 Abs. 1; ; MTArb § 54 Abs. 1; ; MTArb § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung; Erwerbsminderung; Arbeitsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Eine solche Abweichung muss sich deutlich aus dem Tarifvertrag ablesen lassen (st. Rspr., vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 mwN).

    Die Tarifvertragsparteien haben damit zu erkennen gegeben, dass Urlaub dann nicht abzugelten ist, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit endet und der Arbeiter über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig ist (so zum gleichlautenden § 51 Abs. 1 BAT: BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).

    Auch kann den Tarifvertragsparteien nicht unterstellt werden, sie seien bei der Formulierung der Urlaubsabgeltungstatbestände des § 54 Abs. 1 Unterabs. 1 MTArb davon ausgegangen, ein erwerbsgeminderter Arbeitnehmer sei regelmäßig arbeitsunfähig (Senat 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 zum entsprechenden § 51 Abs. 1 BAT).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2004 - 7 Sa 1227/03

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Februar 2004 - 7 Sa 1227/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Nach § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a ZPO muss der Revisionsführer zu jedem einzelnen Anspruch darlegen, warum er die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts für falsch hält (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Könnte ein Arbeitnehmer trotz seiner Arbeitsunfähigkeit bis zum Ablauf des Übertragungszeitraumes andere Arbeiten als bisher verrichten, muss der Arbeitgeber einen offenen Urlaubsanspruch nur dann abgelten, wenn er bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses verpflichtet gewesen wäre, die dem Arbeitnehmer möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02 - BAGE 106, 361; BAG 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02

    Urlaubsanspruch - Seedienstuntauglichkeit eines Kapitäns

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Könnte ein Arbeitnehmer trotz seiner Arbeitsunfähigkeit bis zum Ablauf des Übertragungszeitraumes andere Arbeiten als bisher verrichten, muss der Arbeitgeber einen offenen Urlaubsanspruch nur dann abgelten, wenn er bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses verpflichtet gewesen wäre, die dem Arbeitnehmer möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02 - BAGE 106, 361; BAG 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340).
  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Wie dieser erlischt er auf Grund seiner Befristung spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraumes, wenn der Freistellungsanspruch bis dahin bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis - zB wegen Arbeitsunfähigkeit - nicht hätte erfüllt werden können (BAG 27. Mai 2003 - 9 AZR 366/02 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 9).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruches trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Der Senat ist bislang davon ausgegangen, dass der Abgeltungsanspruch mit Ausnahme der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an dieselben Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch selbst (vgl. nur 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114; 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13; grundlegend BAG 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - zu II 4 b bis e der Gründe, BAGE 39, 53).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Die Begriffe der Arbeitsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit iSv. § 59 MTAng-BfA decken sich nicht (vgl. zu ähnlichen Tarifbestimmungen Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 b der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13; 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - zu I 2 b bb der Gründe, aaO).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Sofern kein Übertragungsgrund nach § 7 Abs. 3 BUrlG gegeben ist, verfällt der am Ende des Urlaubsjahres nicht genommene Urlaub (vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114 ; 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13 ; 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 95, 104) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Mit Ausnahme der Beendigung des Arbeitsverhältnisses war dieser Anspruch an dieselben Voraussetzungen gebunden wie der Urlaubsanspruch selbst (vgl. nur Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114; 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13; grundlegend BAG 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - zu II 4 b bis e der Gründe, BAGE 39, 53).
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Die gegenläufige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung ähnlicher Tarifklauseln z.B. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - Juris Rn. 26 ff., 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 - Juris Rn. 18; in diesem Sinn auch BAG 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - Rn 34, [Rn. 30] basiert auf der These, dass mangels Anhaltspunkte für einen abweichenden Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien der tarifliche Anspruch der Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG folge und wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch aufgrund Befristung spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraumes erlösche, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig sei.
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Die gegenläufige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung ähnlicher Tarifklauseln z.B. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - Juris Rn. 26 ff., 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 - Juris Rn. 18; in diesem Sinn auch BAG 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - Rn 34, [Rn. 30] basiert auf der These, dass mangels Anhaltspunkte für einen abweichenden Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien der tarifliche Anspruch der Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG folge und wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch aufgrund Befristung spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraumes erlösche, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig sei.
  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Nach der früheren Rechtsprechung des BAG (grundlegend BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - NJW 1982, 1548, BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - NZA 2006, 232; BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - NZA-RR 2006, 112) wandelte sich der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in einen Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG um, wenn der Urlaubsanspruch am Ende des Urlaubsjahres oder - im Fall der Übertragung - am Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllbar gewesen wäre.

    a) Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Erholungsurlaub bestand nach der früheren Rechtsprechung des BAG (BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - NJW 1982, 1548, BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04) nur jeweils während des Urlaubsjahrs sowie bei Vorliegen der Merkmale nach § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März des folgenden Jahres.

  • LAG Köln, 29.08.2007 - 7 Sa 673/07

    Urlaubsabgeltung; Überstunden; Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs;

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig erkrankt ist (BAG vom 10.5.2005, 9 AZR 253/04, und vom 27.5.2003, 9 AZR 366/02, EzA § 7 BurlG Abgeltung Nr. 9 und Nr. 13; BAG vom 27.5.1997, 9 AZR 337/95, BAGE 86, 30; BAG vom 25.6.1996, 9 AZR 182/95, BAGE 83, 225); denn der Urlaub stellt seinem Wesen nach einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der Erholung dar.
  • LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Wie dieser erlösche er aufgrund seiner Befristung spätestens mit Ende des Übertragungszeitraums, wenn der Freistellungsanspruch bis dahin bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis - z. B. wegen Arbeitsunfähigkeit - nicht habe erfüllt werden können (BAG, Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - zitiert nach juris, Rn. 25).
  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

    Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, in einem derartigen Fall darzulegen, dass es möglich und dem Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts (§ 106 GewO ) zumutbar gewesen sei, ihm solche Tätigkeiten zuzuweisen (vgl. BAG, Urt. v. 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - ZTR 2006, 204).

    Bisher ist das BAG auch davon ausgegangen, dass bei abweichender - ungünstigerer - Behandlung des tariflichen Urlaubs als des gesetzlichen die Tarifvertragsparteien dies deutlich im Tarifvertrag zum Ausdruck bringen müssten (vgl. BAG Urt. v. 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - AP Nr. 7 zu § 3 BUrlG ; BAG Urt. v. 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - ZTR 2006, 204).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 5 Sa 348/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswilligkeit - Urlaub bei

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

  • LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch, Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen

  • ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10

    Urlaubsabgeltung - Masseforderung - Insolvenzeröffnung - langandauernde Krankheit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2008 - 1 Ta 171/08

    Gegenstandswert - Mehrwert eines Vergleichs bei Abweichung von der geltenden

  • ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des

  • LAG Hamm, 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08

    Urlaubsabgeltung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit; krankheitsbedingte

  • LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10

    Tarifvertraglicher Verfall des Abgeltungsanspruchs für wegen dauernder

  • LAG Köln, 05.11.2010 - 4 Sa 744/10

    Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit nach langandauernder

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Rechtsprechung
   BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9830
BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04 (https://dejure.org/2005,9830)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2005 - 4 AZR 42/04 (https://dejure.org/2005,9830)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 4 AZR 42/04 (https://dejure.org/2005,9830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Lehrers auf Zahlung von Vergütung nach der Vergütungsgruppe IIa des Bundesangestelltentarifvertrags (VergGr. IIa BAT); Folgen des Besitzes von Lehrbefugnissen für die Sekundarstufe I und II (sog. 2 Kombinierer); Eingruppierung von Kombinierern an ...

  • Judicialis

    Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer D... ienst) - nachfolgend kurz: Überleitungsgesetz - (GVBl. NRW Nr. 44 vom 31. Dezember 2001 S. 882) Ziff. 2; ; Runderlass des Kultusministeriums NW vom 16. November 1981 (GABl. NW 1982 S. 5) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs mit den fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis - kurz: "Erfüllererlass" - zuletzt geändert am 17. September 1997 (GABl. NW 1 Nr. 10/97 S. 234) Fallgr. 10.2 Satz 1; ; Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW vom 20. Dezember 2001 betreffend die Überleitung von Lehrkräften für die Sekundarstufe I (Bes.Gr. A 12 oder A 13 - gehobener Dienst -) mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst -; ; Übertragung auf Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis (Az.: 123-23/06-379/01) - kurz: Überleitungserlass -

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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 244/99

    Einstufung in Lebensaltersstufe

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04
    Zwar dient die unterrichtsfreie Zeit der Weiterbildung und der Vorbereitung auf die Unterrichtsverpflichtungen im folgenden Schuljahr (BAG 19. Oktober 2000 - 6 AZR 244/99 - ZTR 2001, 362, zu I 2 c der Gründe).

    (4) Soweit sich das beklagte Land zur Stützung seiner Rechtsansicht, die Unterbrechung vom 3. Juli 1997 bis 17. August 1997 schließe die Erfüllung der Stichtagsregelung der Ziff. 2 Abs. 1 Nr. 2 Überleitungsgesetz aus, auf die Entscheidung des BAG vom 19. Oktober 2000 (- 6 AZR 244/99 - ZTR 2001, 362) stützt, lässt sich aus dieser die Rechtsansicht des beklagten Landes nicht herleiten.

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04
    Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 4 AZR 157/04 - vgl. auch die wegen eines Sachverhaltsunterschieds klageabweisende Entscheidung des Senats vom 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 -.

    Dies hat der Senat in seiner Entscheidung vom selben Tage (- 4 AZR 27/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) näher begründet.

  • LAG Hamm, 25.09.2003 - 11 Sa 265/03

    Zulässigkeit der Höhergruppierung eines prozentualen Anteils der Lehrer an

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. September 2003 - 11 Sa 265/03 - aufgehoben.
  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 157/04
    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04
    Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 4 AZR 157/04 - vgl. auch die wegen eines Sachverhaltsunterschieds klageabweisende Entscheidung des Senats vom 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 -.
  • LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02

    Stichtagsregelung; Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Diese erfordert, wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 06.07.2005 (- 4 AZR 42/04 - ZTR 2006, 102 f.) ausgeführt hat, jedoch nicht nur die Einstellung der Lehrkraft zum Stichtag, sondern nach Sinn und Zweck weiter, dass die Lehrkraft während der gesamten Zeit nach dem Stichtag als solche beschäftigt gewesen ist.

    Dass der Landesgesetzgeber diese weitere Voraussetzung nicht ausdrücklich in Ziffer 2 Abs. 1 Nr. 2 Überleitungsgesetz aufgenommen hat, erklärt sich allein daraus, dass dem Beamtenstatus Unterbrechungen aufgrund von Befristungen fremd sind (vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 06.07.2005 - 4 AZR 42/04 -, ZTR 2006, 102 f. ).

    Damit kann, wie das Bundesarbeitsgericht ebenfalls in seinem Urteil vom 06.07.2005 (- 4 AZR 42/04 -, ZTR 2006, 102 f.) ausgeführt hat, allein die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses während der Sommerferien vom 03.07.1997 bis 17.08.1997 eine Erfüllung des Tatbestandes der Ziffer 2 Abs. 1 Nr. 2 Überleitungsgesetz nicht hindern.

    Die mit der Stichtagsregelung geforderte Erfahrung kann allenfalls, worauf das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 06.07.2005 (- 4 AZR 42/04 -, ZTR 2006, 102 f.) ebenfalls hingewiesen hat, durch eine relevante tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung gemindert werden.

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Hinweise des Senats: vgl. die wegen Sachverhaltsunterschieden der Klage stattgebenden Entscheidungen des Senats vom 6. Juli 2005 in den Sachen - 4 AZR 42/04 - und - 4 AZR 157/04 -.
  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2006 - 1 K 705/03

    Überleitung, Stichtag, Gesamtschule, Lehrer, Überleitungsgesetz

    vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG) Urt. v. 6. Juli 2005 - 4 AZR 42/04 -, - 4 AZR 157/04 - und 4 AZR 27/04 -, zitiert nach juris, m.w.N.

    vgl. BAG, Urt. v. 6. Juli 2005 - 4 AZR 42/04 - a.A. LAG Hamm, Urt. v. 25. September 2003 - 11 Sa 265/03 - .

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 157/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 4 AZR 42/04 - vgl. auch die wegen eines Sachverhaltsunterschieds klageabweisende Entscheidung des Senats vom 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 -.
  • LAG Hessen, 12.05.2009 - 12 Sa 1001/08

    Tarifauslegung - Umgruppierung eines Sachbearbeiters Garantieabwicklung nach

    Im Zweifel ist die Auslegung vorzuziehen, die die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe NR. 9; 11.02.2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 Nr. 133).
  • LAG Hessen, 08.11.2011 - 12 Sa 485/11

    Zahlung einer Beihilfe zur Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem Tarifvertrag über

    Dabei sind die tariflichen Regelungen, in Anwendung der Regeln der Gesetzesauslegung (ständige Rechtsprechung BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe NR. 9; 11.02.2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 Nr. 133) nach ihrem Wortlaut und ihrem Sinn und Zweck so auszulegen, dass der Arbeitnehmer sich zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Baugewerbe durch einen beamteten Arzt bauuntauglich schreiben lassen muss und dies der Kasse zeitnah zu melden hat.
  • LAG Hessen, 30.09.2008 - 4 TaBV 81/08

    Musterverfahren zur Überführung der Arbeitnehmer der Lufthansa Technik AG in den

    Lassen auch diese Kriterien keine zweifelsfreie Auslegung zu, sind weitere Kriterien wie die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse, die Entstehungsgeschichte und ggf. eine praktische Tarifübung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe Nr. 9, zu B III 2 a; 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 133, zu I 1 f cc) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2006 - 6 A 2247/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Überleitung einer Lehrkraft an einer

    Aus dem von der Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsauffassung zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juli 2005 - 4 AZR 42/04 - ergibt sich nichts anderes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2010 - 6 A 3126/08

    Begründung eines befristeten Angestelltenverhältnisses als "Einstellung" i.S.v.

    vgl. BAG, Urteil vom 6. Juli 2005 - 4 AZR 42/04 -, ZTR 2006, 102.
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Rechtsprechung
   BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 504/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8912
BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 504/04 (https://dejure.org/2005,8912)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2005 - 6 AZR 504/04 (https://dejure.org/2005,8912)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 6 AZR 504/04 (https://dejure.org/2005,8912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    LehrVV vom 6. September 2002 § 3 Abs. 1; ; LehrVV vom 6. September 2002 § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; LehrVV vom 6. September 2002 § 3 Abs. 2 Nr. 5; ; LehrVV vom 6. September 2002 § 3 Abs. 2... Nr. 6; ; LehrVV vom 6. September 2002 § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; LehrVV vom 6. September 2002 § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; BbgHG vom 20. Mai 1999 § 44 Abs. 1; ; BbgHG vom 20. Mai 1999 § 44 Abs. 4; ; BbgHG vom 20. Mai 1999 § 48 Abs. 1; ; BbgHG vom 20. Mai 1999 § 48 Abs. 4; ; BbgHG vom 20. Mai 1999 § 49 Abs. 1; ; BbgHG vom 24. Juni 1991 § 62 Abs. 1; ; BbgHG vom 24. Juni 1991 § 63 Abs. 1; ; BbgHG vom 24. Juni 1991 § 106; ; HRG § 75a

  • rechtsportal.de

    Hochschuldienst - Personalkategorien des BbgHG; Differenzierung künstlerische Mitarbeiter/Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG München, 27.01.1994 - 4 Sa 270/93

    Betriebliche Altersversorgung: Begriff des vorgezogenen Altersruhegeldes -

    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 504/04
    Das Landesarbeitsgericht Brandenburg erklärte mit Urteil vom 10. November 1993 (- 4 Sa 270/93 -) die Befristung für unwirksam.

    Entgegen der Ansicht der Revision kann der Anspruch der Klägerin nicht aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 10. November 1993 (- 4 Sa 270/93 -) hergeleitet werden.

  • LAG Brandenburg, 30.06.2004 - 6 Sa 145/04
    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 504/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 30. Juni 2004 - 6 Sa 145/04 - wird zurückgewiesen.
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