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   LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04   

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LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04 (https://dejure.org/2005,3258)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04 (https://dejure.org/2005,3258)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2005 - 7 Sa 1256/04 (https://dejure.org/2005,3258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 KSchG; § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG; § 17 KSchG; § 18 KSchG
    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung durch die Stilllegung eines Betriebsteils seitens des Arbeitgebers ; Konzernbezogenheit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG); Vorliegen oder Nichtvorliegen einer unternehmensübergreifenden Weiterbeschäftigungspflicht in einem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung durch die Stilllegung eines Betriebsteils seitens des Arbeitgebers ; Konzernbezogenheit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG); Vorliegen oder Nichtvorliegen einer unternehmensübergreifenden Weiterbeschäftigungspflicht in einem ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 17; ; KSchG § 18; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 § 17 § 18; BetrVG § 102
    Betriebsbedingte Kündigung, Stilllegung eines Betriebsteils, Massenentlassungsanzeige, Weiterbeschäftigung innerhalb des Konzerns

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 16
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das Kündigungsschutzgesetz nicht konzernbezogen (BAG vom 18.09.2003,2 AZR 79/02, AP Nr. 14 zu § 17 KSchG 1969).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18.09.2003, 2 AZR 79/02, a.a.O.) geht es schließlich zu weit, einen "konzernbezogenen Kündigungsschutz" allein daran anzuknüpfen, dass in einem Konzern die unternehmerische Entscheidung getroffen worden ist, den einen Betrieb stillzulegen und den Betrieb eines anderen Konzernunternehmens mit im Wesentlichen gleichemTätigkeitsfeld weiterzuführen.

    Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus § 17 KSchG soll demgegenüber nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führen (BAG vom 18.09.2003,2 AZR 79/02, AP Nr. 14 zu § 17 KSchG 1969).

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04
    Diese so genannte unechte Rückwirkung ist grundsätzlich zulässig (BGH vom 18.01.1996, IX ZR 69/95, NJW 1996, 924 ff.; BVerfG vom 17.01.1987, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Es entsteht damit ein Vertrauenstatbestand, der die mit einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung verbundenen Folgen nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausnahmsweise auf eine Wirkung für die Zukunft begrenzt (BGH vom 18.01.1996, IX ZR 69/95, NJW 1996, 924 ff.; BAG vom 23.03.2004, 3 AZR 279/03; BAG vom 29.03.1984, 2,04 AZR 129/83, NZA 1984, 169 ff.).

  • LAG Köln, 25.02.2005 - 11 Sa 767/04

    Sozialauswahl, grobe Fehlerhaftigkeit, Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04
    Vielmehr sei dem Arbeitgeber, der in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gekündigt und erst nachher die Massenentlassung gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt habe, für den Zeitraum bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs Vertrauensschutz zu gewähren, so dass die Kündigungen nicht wegen Verstoßes gegen §§ 17 ff. KSchG unwirksam sind (LAG Köln vom 25.02.2005, 11 Sa 767/04; LAG Berlin vom 27.04.2005, 17 Sa 2646/04).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04
    Der Europäische Gerichtshof hat demgegenüber nunmehr durch Urteil vom 27.01.2005 (NJW 2005, 1099 - 1101) auf einen Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.04.2003 entschieden, dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis ist, das als Entlassung gilt, und dass der Arbeitgeber Massenentlassungen erst nach Ende des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat und nach der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassungen vornehmen darf.
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04
    Es entsteht damit ein Vertrauenstatbestand, der die mit einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung verbundenen Folgen nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausnahmsweise auf eine Wirkung für die Zukunft begrenzt (BGH vom 18.01.1996, IX ZR 69/95, NJW 1996, 924 ff.; BAG vom 23.03.2004, 3 AZR 279/03; BAG vom 29.03.1984, 2,04 AZR 129/83, NZA 1984, 169 ff.).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04
    Diese so genannte unechte Rückwirkung ist grundsätzlich zulässig (BGH vom 18.01.1996, IX ZR 69/95, NJW 1996, 924 ff.; BVerfG vom 17.01.1987, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04

    richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG; Vertrauensschutz für den

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04
    Vielmehr sei dem Arbeitgeber, der in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gekündigt und erst nachher die Massenentlassung gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt habe, für den Zeitraum bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs Vertrauensschutz zu gewähren, so dass die Kündigungen nicht wegen Verstoßes gegen §§ 17 ff. KSchG unwirksam sind (LAG Köln vom 25.02.2005, 11 Sa 767/04; LAG Berlin vom 27.04.2005, 17 Sa 2646/04).
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04
    Es entsteht damit ein Vertrauenstatbestand, der die mit einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung verbundenen Folgen nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausnahmsweise auf eine Wirkung für die Zukunft begrenzt (BGH vom 18.01.1996, IX ZR 69/95, NJW 1996, 924 ff.; BAG vom 23.03.2004, 3 AZR 279/03; BAG vom 29.03.1984, 2,04 AZR 129/83, NZA 1984, 169 ff.).
  • ArbG Wuppertal, 12.05.2005 - 5 Ca 506/05

    Auslegung des Begriffes der Entlassung i.S.d. §§ 17, 18 Kündigungsschutzgesetz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04
    Diese Differenzierung sei nachvollziehbar, da sowohl der Gesetzgeber wie auch das Bundesarbeitsgericht die Regelungen der §§ 17, 18 KSchG als arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verstanden hätten (LAG Niedersachsen vom 15.06.2005, 2 Sa 1997/04; LAG Köln vom 10.05.2005, 1 Sa 1510/04; Arbeitsgericht Wuppertal vom 12.05.2005, 5 Ca 506/05; Bauer/Krieger/Powietzka, DB 2005, 445 ff).
  • LAG Niedersachsen, 15.06.2005 - 2 Sa 1997/04

    Auswirkung der "Junk-Entscheidung" des EuGH vom 27.01.2005 auf

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04
    Diese Differenzierung sei nachvollziehbar, da sowohl der Gesetzgeber wie auch das Bundesarbeitsgericht die Regelungen der §§ 17, 18 KSchG als arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verstanden hätten (LAG Niedersachsen vom 15.06.2005, 2 Sa 1997/04; LAG Köln vom 10.05.2005, 1 Sa 1510/04; Arbeitsgericht Wuppertal vom 12.05.2005, 5 Ca 506/05; Bauer/Krieger/Powietzka, DB 2005, 445 ff).
  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

  • LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04

    Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 147/01

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerisches Stillegungskonzept - Sozialauswahl

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

  • LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05

    Betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Unkündbarkeit/Verschlechterung durch

    Auch ohne die besonderen Aspekte des Streitfalles entspricht es der einhelligen Ansicht der bisher mit der Problematik befassten Landesarbeitsgerichte, dass einem Arbeitgeber für den Zeitraum bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 zur Vermeidung unerträglicher Ergebnisse zumindest Vertrauensschutz zu gewähren ist (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 20.04.2005, NZA-RR 2005, 522 f.; LAG Köln, Urteil vom 10.05.2005, ZIP 2005, 1524 ff.; LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005, NZA-RR 2005, 522 f.; LAG Hamm, Urteil vom 08.07.2005, NZA-RR 2005, 578 ff.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04 - n.v.).
  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 25/06

    Kündigung ohne Massenentlassungsanzeige; Vertrauensschutz

    bb) Die Gewährung von Vertrauensschutz ist im vorliegenden Fall geboten (vgl. im Ergebnis auch LAG Köln 10. Mai 2005 - 1 Sa 1510/04 - ZIP 2005, 1524; LAG Berlin 1. Juli 2005 - 8 Sa 781/05 - ZinsO 2005, 1231; LAG Hamburg 1. Juli 2005 - 3 Sa 18/05 - LAG Hamm 8. Juli 2005 - 7 Sa 512/05 - NZA-RR 2005, 578; LAG Rheinland-Pfalz 12. Juli 2005 - 5 Sa 1031/04 - LAG Niedersachsen 11. August 2005 - 7 Sa 1256/04 - NZA-RR 2006, 16; LAG Baden-Württemberg 1. September 2005 - 11 Sa 42/05 - aA LAG Mecklenburg-Vorpommern 20. September 2005 - 5 Sa 149/05 - 1. November 2005 - 5 Sa 50/05 -).
  • LAG Hamm, 19.10.2005 - 2 Sa 481/05

    Kündigung des Insolvenzverwalters vor Bekanntwerden der Entscheidung des EuGH vom

    Die Berufungskammer schließt sich der Auffassung an, dass dem Insolvenzverwalter, der in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des BAG gekündigt und erst danach die Massenentlassung gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt hat, jedenfalls für Kündigungen, die er vor Bekanntwerden des Urteils des EuGH vom 27.01.2005 ausgesprochen hat, Vertrauensschutz zu gewähren ist, so dass Kündigungen nicht wegen Verstoßes gegen die §§ 17 ff. KSchG unwirksam ist (LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.08.2005, - 7 Sa 1256/04 -, NZA-RR 2006, Seite 16).
  • LAG München, 26.01.2006 - 4 Sa 860/05

    Gemeinschaftsbetrieb

    Die Beklagte, die in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erst nach der Kündigung die Massenentlassung angezeigt hat, würde nach Auffassung der Berufungskammer jedenfalls Vertrauensschutz genießen, falls nach der Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 (Junk, etwa NZA 2005, S. 213 f = AP Nr. 18 zu § 17 KSchG 1969) als Entlassung im Sinne des § 17 KSchG bereits die Kündigungserklärung als solche anzusehen wäre, da die Beklagte im Zeitpunkt der Kündigung im Juli 2004 nicht damit rechnen konnte, dass diese wegen einer im nachhinein auf Grund des Urteils des EuGH vom 27.01.2005 erkannten richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 f KSchG für rechtsunwirksam erklärt wird (vgl. näher LAG Berlin, U. v. 27.04.2005, NZA-RR 2005, S. 412 f = DB 2005, S. 265 f; LAG Köln, U. v. 25.02.2005, NZA-RR 2005, S. 470 f = BB 2005, S. 2583 (LS); LAG Niedersachsen, U. v. 11.08.2005, NZA-RR 2006, S. 16 f; siehe auch LAG Hamm, U. v. 08.07.2005, NZA-RR 2005, S. 578 f; vgl. auch Raum, ArbRB 2005, S. 209 f; Bauer/Krieger/Powietzka, DB 2005, S. 445 f, und Appel, DB 2005, S. 1002 f).
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