Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Betriebsbedingte Kündigung - Stilllegung eines Betriebsteils - Massenentlassungsanzeige - Weiterbeschäftigung innerhalb des Konzerns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung, Stilllegung eines Betriebsteils, Massenentlassungsanzeige, Weiterbeschäftigung innerhalb des Konzerns

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    betriebsbedingte Kündigung, Stilllegung eines Betriebsteils, Massenentlassungsanzeige, Weiterbeschäftigung innerhalb des Konzerns

Kurzfassungen/Presse

  • arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)

    Keine Weiterbeschäftigung im Konzern bei Stilllegung eines Betriebsteils

Verfahrensgang

  • ArbG Hannover, 12.05.2004 - 5 Ca 645/03
  • LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA-RR 2006, 16



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Wird zitiert von ... (7)  

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  • LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05  

    Betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Unkündbarkeit/Verschlechterung durch

    Auch ohne die besonderen Aspekte des Streitfalles entspricht es der einhelligen Ansicht der bisher mit der Problematik befassten Landesarbeitsgerichte, dass einem Arbeitgeber für den Zeitraum bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 zur Vermeidung unerträglicher Ergebnisse zumindest Vertrauensschutz zu gewähren ist (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 20.04.2005, NZA-RR 2005, 522 f.; LAG Köln, Urteil vom 10.05.2005, ZIP 2005, 1524 ff.; LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005, NZA-RR 2005, 522 f.; LAG Hamm, Urteil vom 08.07.2005, NZA-RR 2005, 578 ff.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04 - n.v.).
  • LAG Niedersachsen, 04.05.2009 - 9 Sa 882/08  

    Annahmeverzug bei fehlendem böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des LAG Köln vom 21.6.2005 (13 (5) Sa 179/05, NZA-RR 2006, 16), wonach für die einfache Fahrt eine zweistündige Fahrdauer durchaus zumutbar seien, ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • LAG Hamm, 19.10.2005 - 2 Sa 481/05  

    Kündigung des Insolvenzverwalters vor Bekanntwerden der Entscheidung des EuGH vom

    Die Berufungskammer schließt sich der Auffassung an, dass dem Insolvenzverwalter, der in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des BAG gekündigt und erst danach die Massenentlassung gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt hat, jedenfalls für Kündigungen, die er vor Bekanntwerden des Urteils des EuGH vom 27.01.2005 ausgesprochen hat, Vertrauensschutz zu gewähren ist, so dass Kündigungen nicht wegen Verstoßes gegen die §§ 17 ff. KSchG unwirksam ist (LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.08.2005, - 7 Sa 1256/04 -, NZA-RR 2006, Seite 16).
  • LAG München, 26.01.2006 - 4 Sa 860/05  

    Gemeinschaftsbetrieb

    Die Beklagte, die in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erst nach der Kündigung die Massenentlassung angezeigt hat, würde nach Auffassung der Berufungskammer jedenfalls Vertrauensschutz genießen, falls nach der Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 (Junk, etwa NZA 2005, S. 213 f = AP Nr. 18 zu § 17 KSchG 1969) als Entlassung im Sinne des § 17 KSchG bereits die Kündigungserklärung als solche anzusehen wäre, da die Beklagte im Zeitpunkt der Kündigung im Juli 2004 nicht damit rechnen konnte, dass diese wegen einer im nachhinein auf Grund des Urteils des EuGH vom 27.01.2005 erkannten richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 f KSchG für rechtsunwirksam erklärt wird (vgl. näher LAG Berlin, U. v. 27.04.2005, NZA-RR 2005, S. 412 f = DB 2005, S. 265 f; LAG Köln, U. v. 25.02.2005, NZA-RR 2005, S. 470 f = BB 2005, S. 2583 (LS); LAG Niedersachsen, U. v. 11.08.2005, NZA-RR 2006, S. 16 f; siehe auch LAG Hamm, U. v. 08.07.2005, NZA-RR 2005, S. 578 f; vgl. auch Raum, ArbRB 2005, S. 209 f; Bauer/Krieger/Powietzka, DB 2005, S. 445 f, und Appel, DB 2005, S. 1002 f).
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