Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2005 - 2 Ta 210/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- LAG Schleswig-Holstein
Zwangsvollstreckung, Schwangerschaft, Mutterschutz, Verzicht auf Beschäftigungsverbot, Weiterbeschäftigungsanspruch, Erledigung, Kosten
- IWW
MuSchG § 3 Abs. 2 MuSchG § 6 ZPO § 888 ZPO § 890
EMuSchG, ZPO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbindlichkeit des Verzichts einer Arbeitnehmerin auf das Beschäftigungsverbot vor einer Entbindung für den Arbeitgeber; Entscheidungsrecht der werdenden Mutter hinsichtlich der Zumutbarkeit der Weiterarbeit; Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel bei einem ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 888; MuSchG § 3 Abs. 2
Erledigung der Zwangsvollstreckung eines titulierten Weiterbeschäftigungsanspruchs nach Erlass des Zwangsgeldbeschlusses - verbindlicher Verzicht auf vorgeburtliches Beschäftigungsverbot - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Beschäftigungsverbot vor Entbindung: Verzicht durch Schwangere zulässig!
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 29.07.2005 - 1 Ca 3602/04
- LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2005 - 2 Ta 210/05
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 178
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Bremen, 03.09.2003 - 1 Ta 45/03
Keine Festsetzung von Differenzgebühren des im Wege der Prozesskostenhilfe …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2005 - 2 Ta 210/05
Hat der Schuldner nach Erlass des Zwangsgeldbeschlusses auf den Titel vollständig erfüllt, so ist der Beschluss aufzuheben und nur noch über die Kosten zu entscheiden vgl. hierzu Ostrowicz/Künzl/Schäfer, Der Arbeitsgerichtsprozess, Rz. 441; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 11.3.2005 - 1 Ta 45/03 -).§ 97 ZPO (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 11.3.2005 - 1 Ta 45/03 -).
- LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2005 - 2 Ta 203/05
Zwangsvollstreckung, Zeugnis, Lohnsteuerkarte, Erledigung, Kosten
§ 97 ZPO (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 11.3.2005 - 1 Ta 45/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 15.12.2005 - 2 Ta 210/05 -).