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   LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 Sa 350/05   

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https://dejure.org/2005,2286
LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 Sa 350/05 (https://dejure.org/2005,2286)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.11.2005 - 2 Sa 350/05 (https://dejure.org/2005,2286)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. November 2005 - 2 Sa 350/05 (https://dejure.org/2005,2286)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Abmahnung, Berechtigung, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Abmahnung; Recht zur Überprüfung von Abmahnungen; Verhältnismäßigkeitskontrolle bei einer Abmahnung; Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Abmahnungsrecht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abmahnung - Voraussetzungen

  • Judicialis

    BGB § 314

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 § 611
    Gerichtliche Abmahnungskontrolle - keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit oder Gleichbehandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abmahnung wird nur eingeschränkt geprüft

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Nur eingeschränkte Prüfung von Abmahnungen durch Arbeitsgerichte

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen werden von den Arbeitsgerichten nur eingeschränkt überprüft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abmahnungen werden von den Arbeitsgerichten nur eingeschränkt überprüft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 180
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 07.12.1999 - 4 Sa 327/99
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 Sa 350/05
    Zweck der Abmahnung ist, den Empfänger der Erklärung an seine vertraglichen Pflichten zu erinnern und ihn zu ermahnen, künftig wieder vertragsgerecht zu arbeiten (LAG Hamm, Beschl. v. 07.12.1999 - 4 Sa 327/99 - NZA-RR 2000, 494).
  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 Sa 350/05
    Die Abmahnung unterliegt nicht einer Verhältnismäßigkeitskontrolle (BAG, Urt. v. 13.11.1991 - 5 AZR 74/91 - NZA 1992, 690; BAG Urt. v. 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, 225).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 Sa 350/05
    Die Abmahnung unterliegt nicht einer Verhältnismäßigkeitskontrolle (BAG, Urt. v. 13.11.1991 - 5 AZR 74/91 - NZA 1992, 690; BAG Urt. v. 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, 225).
  • LAG Köln, 12.05.1995 - 13 Sa 137/95

    Abmahnung: Abgrenzung zur Betriebsbuße - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 Sa 350/05
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist im Rahmen der gerichtlichen Abmahnungskontrolle nur insoweit von Bedeutung, als Form und Umstände der Abmahnung gemeint sind, nicht die Frage, ob die Abmahnung als solche eine Überreaktion darstellt (LAG Köln, Urt. v. 12.05.1995 - 13 Sa 137/95 - NZA-RR 1996 - 204).
  • LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21

    Abmahnung - Ermahnung - Flüchtigkeitsfehler - Nachlässigkeiten -

    Der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein im Urteil vom 29.11.2005 (Az. 2 Sa 350/05, juris) lässt sich Gegenteiliges nicht entnehmen.

    Zwar schließt sich die Kammer der auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 29.11.2005, Az. 2 Sa 350/05, juris) gestützten Ansicht der Beklagten nicht an, wonach das Verhältnismäßigkeitsprinzip auf Abmahnungen keine Anwendung finde.

  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 66/16

    Abmahnung, Entfernung und Rücknahme; Streitgegenstandsbegriff;

    zu beachten (BAG 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, 225, 227 zu Ziff. 3 der Gründe; 13.11.1992 - 5 AZR 74/91 - NZA 1992, 690; Schwarze/Eylert/Schrader/Schrader KSchG § 1 Rn. 209; einschränkend nur im Hinblick auf Form und Umstände der Abmahnung, nicht aber ob es eine Überreaktion darstellt LAG Schleswig-Holstein 29.11.2005 2 Sa 350/05 - NZA-RR 2006, 180 Rn. 25; aA Buchner RdA 2003, 177, Berkowsky NZARR 2001, 57, 74).

    Dann muss dies erst (arg. a maiore ad minus) für die Vorbereitungsmaßnahme der Abmahnung gelten (LAG Köln 12.05.1995 - 13 Sa 137/95 - NZA-RR 1996, 204 Rn. 13; LAG Schleswig-Holstein 29.11.2005 - 2 Sa 350/05 - Rn. 25 zitiert nach Juris; AR/Fischermeier § 626 Rn. 164; KR-Fischermeier 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 267).

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 2 Sa 66/08

    Abmahnung, Arbeitsleistung, Fehlleistung

    Daher ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Rahmen der gerichtlichen Abmahnungskontrolle nur insoweit von Bedeutung, als Form und Umstände der Abmahnung gemeint sind, nicht die Frage, ob die Abmahnung als solche eine Überreaktion darstellt (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.11.2005 - 2 Sa 350/05 - NZA-RR 2006, 180).
  • LAG Köln, 25.04.2008 - 11 Sa 74/08

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung; Abmahnung

    Die Frage, welches Gewicht die mit der Abmahnung gerügte Pflichtverletzung hat, ist regelmäßig im Kündigungsschutzverfahren zu prüfen (vgl. BAG 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - NZA 1988, 474; LAG Schleswig-Holstein 29. November 2005 - 2 Sa 350/05 - NZA-RR 2006, 180; LAG Köln 12. Mai 1995 - 13 Sa 137/95 - NZA-RR 1996, 204; ErfK/Müller-Glöge 8. Aufl. § 626 BGB Rz 34).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 2 Sa 103/06

    Kündigung, dringende betriebliche Gründe, Betriebsänderung, Interessenausgleich,

    Ob die Abmahnung als solche eine Überreaktion darstellt, unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle (LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 29.11.2005 - 2 Sa 350/05 - NZA-RR 2006, 180).
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