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   BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04   

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https://dejure.org/2005,2479
BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04 (https://dejure.org/2005,2479)
BAG, Entscheidung vom 22.06.2005 - 10 ABR 34/04 (https://dejure.org/2005,2479)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 (https://dejure.org/2005,2479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung von juristischen Sachbearbeitern in der Schadensachbearbeitung von Rechtsschutzfällen auch in einer etwaigen Probezeit bei einer Rechtschutzversicherung; Anwendbarkeit des Manteltarifvertrages (MTV) für das private Versicherungsgewerbe; Berechtigung des ...

  • Judicialis

    BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § ... 99; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) § 4 Ziff. 1; ; Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) § 4 Ziff. 2; ; Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) Anhang zu Ziff. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis; Begründetheit eines Globalantrags; Eingruppierung von Versicherungsangestellten nach § 4 Ziff. 1 MTV - Feststellungsantrag im Beschlussverfahren; Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 23
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 53/92

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin - Begriff der gründlichen und vielseitigen

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
    Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis der Bedeutung von Tätigkeitsbeispielen für die Eingruppierung in ein tarifliches Gehaltssystem (BAG 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - zu B III 1 a der Gründe; 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 22 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 17).

    Beide Tätigkeitsbeispiele lassen sich aus sich heraus nicht auslegen (vgl. zur Auslegung der Tätigkeitsbeispiele "Leistungssachbearbeitung mit erhöhten Anforderungen" sowie "qualifizierte Leistungssachbearbeitung" BAG 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - zu B III 1 b der Gründe).

    Diese und die Tätigkeitsbeispiele sind in eine Wechselbeziehung zu setzen (BAG 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 -).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
    3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein solcher Globalantrag, der eine Vielzahl möglicher Fallgestaltungen erfasst, grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn auch Sachverhalte fallen können, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188, 193 mwN).

  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01

    Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
    In einem solchen Fall ist die Entscheidung nicht nur eine gutachterliche Auskunft, die den Betriebsparteien für ihr künftiges Verhalten nützlich sein mag, sondern klärt ein bestimmtes Rechtsverhältnis und stellt dessen Inhalt auch für die Zukunft hinreichend konkret fest (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61).

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, Rechtsfragen gutachterlich zu klären, die die Verfahrensbeteiligten interessieren (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - aaO).

  • BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88

    Absenkung der Vergütung - Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei Anwendung des

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
    Der Streit der Beteiligten über das vom Betriebsrat beanspruchte Zustimmungsverweigerungsrecht betrifft ihre Rechtsbeziehungen und damit ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis (vgl. BAG 1. Februar 1989 - 4 ABR 86/88 - BAGE 61, 66, 75 f.).

    Hat wie hier ein Betriebsrat mehrfach aus den gleichen Gründen einer vom Arbeitgeber geplanten Eingruppierung widersprochen und ist das auch künftig zu erwarten, kann die Frage, ob der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern darf, in einem generellen Feststellungsantrag zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (vgl. BAG 1. Februar 1989 - 4 ABR 86/88 - aaO).

  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
    Das Interesse an der Feststellung eines Rechtsverhältnisses, aus dem sich Folgen nur für einzelne Arbeitnehmer und nicht auch für den Betriebsrat selbst ergeben, ist rechtlich nicht geschützt (BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - BAGE 100, 281, 286).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
    Erledigt sich der Anlass eines aktuellen Streits über ein Mitbestimmungsrecht, bleibt ein Interesse an der Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses gleichwohl erhalten, wenn zu erwarten ist, dass sich ein vergleichbarer Konflikt in dieser Form auch künftig wiederholt (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG § 95 Nr. 31).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
    Ein Streit der Betriebsparteien über das Bestehen, den Inhalt oder den Umfang eines Mitbestimmungsrechts kann deshalb mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - BAGE 100, 173, 178).
  • LAG Köln, 19.04.2004 - 2 TaBV 66/03

    Eingruppierung, Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. April 2004 - 2 TaBV 66/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 326/88

    Eingruppierung eines Druckers in eine höhere Lohngruppe

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
    Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis der Bedeutung von Tätigkeitsbeispielen für die Eingruppierung in ein tarifliches Gehaltssystem (BAG 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - zu B III 1 a der Gründe; 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 22 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 17).
  • BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80

    Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
    Mit der beantragten Feststellung, dass juristische Sachbearbeiter von Rechtsschutzfällen stets mindestens in die Gehaltsgruppe VI des § 4 Ziff. 1 MTV einzugruppieren sind, verlangt der Betriebsrat nicht die Klärung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses, also von Rechtsbeziehungen zwischen der Arbeitgeberin und ihm (vgl. BAG 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - BAGE 41, 209, 216).
  • BAG, 24.01.2001 - 7 ABR 2/00

    Bestimmtheit eines Antrags im Beschlußverfahren

  • BAG, 02.03.2004 - 1 ABR 15/03

    Einstellung - rechtliches Interesse an vergangenheitsbezogener Feststellung

  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94

    Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (st. Rspr., 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 8; 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 21, BAGE 117, 202, 210 f.; 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23; 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).
  • LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18

    Internal Investigations; Mitbestimmungswidrige Überprüfung und Weiterleitung von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl möglicher Fallgestaltungen erfasst, grundsätzlich dann als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn auch Sachverhalte fallen können, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 -, Rn. 74, juris; BAG, Beschluss vom 22. Juni 2005- 10 ABR 34/04 -, Rn. 36, juris; BAG, Beschluss vom 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 -, BAGE 106, 188-203, Rn. 27; BAG, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -, BAGE 76, 364-381, Rn. 46).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23; 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7; 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2).

    Dies gilt auch, wenn die Tätigkeitsbeispiele ihrerseits unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten (BAG 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - aaO).

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