Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1366
LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07 (https://dejure.org/2007,1366)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07 (https://dejure.org/2007,1366)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. März 2007 - 10 Ta 97/07 (https://dejure.org/2007,1366)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Mehrarbeit; Überstunden; Kosten im Beschwerdeverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3 S. 2, 33 Abs. 3 RVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG, § 1 S. 2 GKG
    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Mehrarbeit; Überstunden; Kosten im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert bei Streit über die Unterlassung der arbeitgeberseitigen Anordnung von Überstunden ohne Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats; Wertfestsetzung nach billigem Ermessen im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Kostenpflicht bei einer ...

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; GKG § 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Mehrarbeit - Erhöhung des Ausgangswertes bei hartnäckigen Arbeitgeberverstößen - Gerichtskostenpflicht der Streitwertbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 491
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 23.01.2006 - 13 TaBV 200/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Mehrarbeit ohne Beachtung des

    Auszug aus LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07
    Dabei ist allerdings auch der Grundtendenz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu entsprechen, die Kosten zu begrenzen (LAG Hamm, Beschluss vom 23.01.2006 - 13 TaBV 200/05 -, Wenzel, a.a.O., Rz. 443 f. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01

    Verfahren auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07
    Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren folgt bereits hieraus, dass die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Streitstands vielfach im Vordergrund der Bewertung stehen muss (LAG Hamm, Beschluss vom 24.11.1994 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 27; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 50 = NZA-RR 2002, 472; Wenzel, GK-ArbGG, § 12 Rz. 194, 441 ff.).
  • LAG Hamm, 18.04.2008 - 13 Ta 174/08

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Die Entscheidung über die Auferlegung einer Gebühr in Höhe von 40, 00 EUR beruht auf § 1 S. 2 GKG i.V.m. Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07 - NZA-RR 2007, 491).
  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 10 Ta 83/09

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Die Entscheidung über die Auferlegung einer Gebühr in Höhe von 40,-- EUR beruht auf § 1 Satz 2 GKG i.V.m. Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (vgl. LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07 - NZA-RR 2007, 491; LAG Hamm, 23.04.2007 - 13 Ta 130/07 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung nach Einführung des ERA

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswertes (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6822
OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07.OVG (https://dejure.org/2007,6822)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.06.2007 - 2 F 10596/07.OVG (https://dejure.org/2007,6822)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG (https://dejure.org/2007,6822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtsweg für Klagen schwerbehinderter Menschen auf Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten für die Klage eines Schwerbehinderten auf Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot bei der Bewerbung für das Richteramt oder als Beamter

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; GVG § 17 a Abs. 4; ; AGG § 15; ; SGB IX § 81; ; SGB IX § 81 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3370 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 1099
  • DVBl 2007, 1119 (Ls.)
  • NZA-RR 2007, 491
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07
    Maßgebend für das Vorliegen einer Klage aus dem Richter- bzw. Beamtenverhältnis ist, dass der geltend gemachte Anspruch auf einer dem Richter- bzw. Beamtenrecht zugeordneten Anspruchsgrundlage beruht (BVerwGE 26, 31 [33]; 66, 39 [41]; 100, 280 [283]).

    Dasselbe gilt aber auch hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung eines solchen Übernahmeanspruchs (BVerwGE 26, 31, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07
    Maßgebend für das Vorliegen einer Klage aus dem Richter- bzw. Beamtenverhältnis ist, dass der geltend gemachte Anspruch auf einer dem Richter- bzw. Beamtenrecht zugeordneten Anspruchsgrundlage beruht (BVerwGE 26, 31 [33]; 66, 39 [41]; 100, 280 [283]).

    Für diese Betrachtungsweise spricht schon die Erwägung, Sinn der Regelung des § 126 BRRG sei es, das Beamtenrecht - und ihm insoweit folgend das Richterrecht - der Länder einer einheitlichen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht zugänglich zu machen (BVerwGE 66, 39, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 06.10.2005 - 2 Ta 402/05

    Verwaltungsrechtsweg bei Entschädigungsanspruch des schwerbehinderten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07
    Es handelt sich insoweit gleichfalls um einen Anspruch vorbeamtenrechtlicher Art (LAG Hamm, NZA-RR 2006, 157), da seinen Bezugspunkt die konkrete Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens bildet.
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07
    Maßgebend für das Vorliegen einer Klage aus dem Richter- bzw. Beamtenverhältnis ist, dass der geltend gemachte Anspruch auf einer dem Richter- bzw. Beamtenrecht zugeordneten Anspruchsgrundlage beruht (BVerwGE 26, 31 [33]; 66, 39 [41]; 100, 280 [283]).
  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15

    Keine Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtberücksichtigung im

    Dies folgt aus der aufdrängenden Sonderzuweisung in § 54 Abs. 1 BeamtStG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 2, zu § 15 Abs. 1 AGG), der auch auf Klagen Anwendung findet, die auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG gerichtet sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 - juris Rn. 4).

    a) Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat im Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - im Zusammenhang mit der Frage der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs durch § 54 Abs. 1 BeamtStG festgestellt, dass eine Klage auf Schadenersatz wegen Diskriminierung auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG eine solche "aus dem Beamtenverhältnis' sei.

    Dies sei etwa bei Ansprüchen "vorbeamtenrechtlicher Art' der Fall, in denen ein Rechtsanspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis geltend gemacht werde oder bei Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung eines solchen Übernahmeanspruchs (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 3).

    Es handele sich insoweit gleichfalls um einen Anspruch vorbeamtenrechtlicher Art, da seinen Bezugspunkt die konkrete Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens bilde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

    Diese Rechtswegzuweisung gilt umfassend und erfasst daher auch Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Einstellung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.02.1996 - 2 C 12/94 -, BVerwGE 100, 280) sowie den vorliegend geltend gemachten Entschädigungsanspruch (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2007 - 2 F 10596/07 -, NVwZ 2007, 1099).
  • VG Arnsberg, 14.08.2013 - 2 K 2669/11

    Die Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist in Nordrhein-Westfalen

    vgl. OVG Rh-Pf., Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 -, NZA- RR 2007, 491; v. Roetteken, AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Bd. 1, Stand: April 2012, § 24 Rdnr. 26.
  • VG Düsseldorf, 10.12.2021 - 26 K 1639/18

    Gewährung einer Entschädigung sowie eines Schadensersatzes nach dem Allgemeinen

    vgl. mit weiterer Begründung, allerdings in Bezug auf § 126 Abs. 1 BRRG OVG RP, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 -, juris, Rn. 2 ff.; zudem VGH BW, Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 -, juris, Rn. 15 (ebenso noch in Bezug auf § 126 Abs. 1 BRRG); ferner etwa VGH BW, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 -, juris, Rn. 4; VG Gera, Urteil vom 20. Januar 2020 - 1 K 2039/18 -, juris, Rn. 23; Hoffmann , in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, 32. UPD Oktober 2021, § 14 LBG NRW, Rn. 78.
  • VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13

    Leistungsklage auf Fortsetzung eines beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrens

    Für diese Vorschrift, die an der hier interessierenden Stelle denselben Wortlaut hat wie § 54 Abs. 1 BeamtStG, war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sie auch die Klagen von Beamtenbewerbern erfasste (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64 - juris und Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; BAG, Urteil vom 31. Juli 1965 - 5 AZR 85/65 - ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 2 Ta 402/05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 - IÖD 2007, 212).
  • LAG Köln, 30.10.2018 - 9 Ta 192/18

    Rechtswegzuständigkeit; Offen für Beamte und Angestellte ausgeschriebene

    Sachlicher Anknüpfungspunkt ist dafür zunächst das Stellenbesetzungsverfahren (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 -, Rn. 3 - 4, juris; VG Ansbach, Urteil vom17. Januar 2017 - AN 1 K 16.00995 -, Rn. 25, juris).
  • VG Trier, 15.09.2015 - 1 K 188/15

    Verzögerte Begründung eines Beamtenverhältnisses -hier verneint

    Dies ist auch bei Ansprüchen "vorbeamtenrechtlicher Art' der Fall, in denen ein Rechtsanspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis geltend gemacht wird oder bei Erfüllungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung eines solchen Übernahmeanspruchs (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.00995

    Nichteinladung einer schwerbehinderten Bewerberin zum Vorstellungsgespräch

    Diese Rechtswegzuweisung gilt umfassend und erfasst daher auch Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Einstellung (vgl. etwa BVerwG, U.v. 22.02.1996, Az. 2 C 12/94, BVerwGE 100, 280) sowie den vorliegend geltend gemachten Entschädigungsanspruch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 22.06.2007, Az. 2 F 10596/07, NVwZ 2007, 1099; VGH Mannheim U.v. 4.08.2009, Az. 9 S 3330/08, BeckRS 2009, 37238, beck-online).
  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.01045

    Nichteinladung einer schwerbehinderten Bewerberin zum Vorstellungsgespräch

    Diese Rechtswegzuweisung gilt umfassend und erfasst daher auch Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Einstellung (vgl. etwa BVerwG, U.v. 22.02.1996, Az. 2 C 12/94, BVerwGE 100, 280) sowie den vorliegend geltend gemachten Entschädigungsanspruch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 22.06.2007, Az. 2 F 10596/07, NVwZ 2007, 1099; VGH Mannheim U.v. 4.08.2009, Az. 9 S 3330/08, BeckRS 2009, 37238, beck-online).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11

    Rechtsweg bei einer Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung nach § 81 Abs

    Die Rechtswegzuweisung nach § 54 Abs. 1 BeamtStG gilt insoweit umfassend und erfasst auch "vorbeamtenrechtliche" Schadensersatzansprüche etwa wegen unterbliebener Übernahme in das Beamtenverhältnis (vgl. zur Vorgängerregelung in § 126 Abs. 1 BRRG a.F. BVerwG, Urteil vom 22.02.1996 - 2 C 12.94 -, BVerwGE 100, 280; s. a. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2007 - 2 F 10596/07 -, IÖD 2007, 212 m.w.N.).
  • VG Berlin, 30.06.2020 - 26 K 44.19
  • VG Koblenz, 05.06.2008 - 2 K 1721/07

    Regelaltershöchstgrenze für Beamtenstellen zulässig

  • VG Mainz, 09.01.2008 - 7 K 510/07

    Kein Vorstellungsgespräch für Richterdienst - Keine Entschädigung nach

  • VG München, 06.02.2008 - M 15 K 07.895

    Schadensersatz eines Schwerbehinderten wegen unterlassener Einladung zum

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