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   BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06   

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https://dejure.org/2007,2959
BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06 (https://dejure.org/2007,2959)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 1 ABR 22/06 (https://dejure.org/2007,2959)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 (https://dejure.org/2007,2959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung der Rechtsverletzung innerhalb einer Rechtsbeschwerdebegründung; Auslegung von Anträgen durch das Gericht; Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung; Anspruch auf Unterlassung betriebsvereinbarungswidriger Handlungen als eigener Anspruch des ...

  • Judicialis

    BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § ... 77 Abs. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 95 Abs. 3; ; ArbGG § 94 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Mitbestimmung bei Versetzung; kurzfristige Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs; erhebliche Änderung der äußeren Arbeitsumstände

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 581
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06
    Dem Arbeitnehmer wird ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen, wenn sich das Gesamtbild seiner bisherigen Tätigkeit so verändert, dass sich die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" darstellt (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - BAGE 112, 251, zu B I 1 b der Gründe).

    Vielmehr können weitere Elemente hinzutreten, die die Arbeitsaufgaben inhaltlich-funktional bestimmen und sich etwa aus der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - aaO mwN).

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06
    Der Betriebsrat ist darauf beschränkt, festgestellte Verstöße gegenüber dem Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65, zu B III der Gründe mwN).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06
    Sie darf sich nicht darauf beschränken, die Ausführungen des Rechtsbeschwerdeführers aus den Vorinstanzen zu wiederholen (BAG 15. November 2006 - 7 ABR 6/06 -, zu II 1 b der Gründe mwN; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06
    Die Frage, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer während der für ihn maßgeblichen Arbeitszeit ausüben soll, unterfällt weder dem Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 29/03 - BAGE 112, 87, zu B III 2 a der Gründe) noch dem des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.
  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 6/06

    Rechtsbeschwerdebegründung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06
    Sie darf sich nicht darauf beschränken, die Ausführungen des Rechtsbeschwerdeführers aus den Vorinstanzen zu wiederholen (BAG 15. November 2006 - 7 ABR 6/06 -, zu II 1 b der Gründe mwN; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06
    Das bedeutet aber nicht, dass das Vollstreckungsgericht der Notwendigkeit enthoben wäre, die möglicherweise schwierige Klärung der Frage herbeizuführen, ob gegen die Unterlassungsverpflichtung aus dem Titel verstoßen wurde (BAG 25. August 2004 - 1 AZB 41/03 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41 = EzA ArbGG 1979 § 78 Nr. 7, zu B II 2 c bb der Gründe mwN).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

    Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06
    Zwar kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende - erstmalige oder wiederholte - Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den in § 23 Abs. 3 BetrVG vorgesehenen Anforderungen an die Schwere des Verstoßes im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 119 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 9, zu B II der Gründe mwN).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06
    Bei mehreren Streitgegenständen muss für jeden eine auf die angefochtene Entscheidung zugeschnittene Begründung gegeben werden (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - BAGE 103, 312, zu B I der Gründe).
  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4/18/5 TaBV 47/05

    Vertretung - Unterlassung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. November 2005 - 4/18/5 TaBV 47/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06
    Zwar kann sich ein Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung und Unterlassung betriebsvereinbarungswidriger Handlungen als eigener Anspruch des Betriebsrats aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder aus der betreffenden Betriebsvereinbarung selbst ergeben (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - BAGE 110, 252, zu B II 2 a der Gründe mwN).
  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Zur Abgrenzung bedarf es keines Rückgriffs auf die Grundsätze zu § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 163, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt; BAG, Beschlüsse vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 161 R und vom 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972 Rn. 33).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Er darf sich grundsätzlich nicht darauf beschränken, seine Rechtsausführungen aus den Vorinstanzen zu wiederholen (vgl. BAG 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - Rn. 12 mwN, EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 5).
  • BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Dem Arbeitnehmer wird ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen, wenn sich das Gesamtbild seiner bisherigen Tätigkeit so verändert, dass sich die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" darstellt (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - Rn. 33, AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 5; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - BAGE 112, 251, zu B I 1 b der Gründe).

    Es können weitere Elemente hinzutreten, die die Arbeitsaufgaben inhaltlich-funktional bestimmen und sich etwa aus der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - aaO mwN).

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs liegt vor, wenn sich das Gesamtbild der bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit sich vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" darstellt (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 5, zu B II 2 a cc (2) (a) der Gründe mwN).

    Diese Arbeitsumstände sind die äußeren Umstände, unter denen der Arbeitnehmer seine - nunmehr andere - Tätigkeit zu verrichten hat (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 5, zu B II 2 a cc (2) (c) der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 TaBV 51/18

    Kein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber bei

    Einzelne dieser Umstände müssen sich nicht nur überhaupt geändert haben, ihre Änderung muss "erheblich" sein um Beteiligungsrechte nach § 99 Absatz 1 BetrVG nur bei kurzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs auszulösen (BAG 23. Juni 2009, 1 ABR 23/08 Rn. 29; BAG 13. März 2007, 1 ABR 22/06, Rn. 36; BAG 11. Dezember 2007, 1 ABR 73/16, Rn. 23).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 21 TaBV 336/15

    Allgemeiner Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch - Betriebsrat - Grundsätze

    § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verleiht dem Betriebsrat jedoch keinen über § 23 Abs. 3 BetrVG hinausgehenden Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch (BAG vom 28.05.2002 - 1 ABR 40/01 - Rn. 39 zitiert nach juris, AP Nr. 96 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, und seitdem in st. Rspr., siehe z. B. BAG vom 17.05.2011 - 1 ABR 121/09 - Rn. 18, AP Nr. 73 zu § 80 BetrVG 1972; vom 13.03.2007 - 1 ABR 22/06 - Rn. 37, AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

    Betrifft eine Rechtsbeschwerde mehrere prozessual selbständige Gegenstände muss sich die Rechtsbeschwerde hinsichtlich jedes Gegenstands mit der Begründung des Landesarbeitsgerichts auseinandersetzen und dartun, warum diese nach Auffassung des Rechtsmittelführers fehlerhaft ist (vgl. BAG 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 5).
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1206/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Diese Tarifnorm enthält auch - anders als vergleichbare tariflichen Regelungen bei anderen Spielbanken - keine Abstufungen bezogen auf die Tätigkeit eines Saalchefs in der Saalaufsicht wie z.B. Erster Saalchef, Saalchef und Saalchef-Assistent bzw. Leitender Saalchef und Saalchef (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 15.02.2006-10 AZR 59 05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier; Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 und BAG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 637/99, juris sowie Urt. v. 10.05.1989 - 4 AZR 95/89, zu einer bei der Beklagten Vorgängerregelung), sodass dem Wortlaut des § 7 Nr. 1 ERTV Entgeltgruppe 8 nicht entnommen werden kann, dass es sich bei den administrativen Tätigkeiten eines Saalchefs zwingend um solche handeln muss, die federführend für die gesamte Spielbank wahrzunehmen sind.

    Vielmehr kann es sich dabei mangels einer entsprechenden Einschränkung dieser Tätigkeiten auch um solche administrative Aufgaben handeln, die sich auf die Organisation und den ordnungsgemäßen Ablauf des Spielgeschehens im Saal (z. B. Dienstplangestaltung, Urlaubsplanung, Aushilfenverwaltung usw.) beziehen (vgl. BAG, Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 zu Beispielen für administrative Tätigkeiten eines Saalchefs in der Spielbank in Wiesbaden).

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

    Der Betriebsrat kann insoweit auch die Durchführung eines Teiles einer Vereinbarung verlangen, solange er nicht durch die Betriebsvereinbarung begründeten individualrechtlichen Ansprüche der einzelnen Arbeitnehmer im eigenen Namen geltend macht (BAG 24.02.1987 - 1 ABR 18/85 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 21; BAG 28.09.1988 - 1 ABR 41/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 29; BAG 21.08.2001 - 3 ABR 4/00 - AP BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 8; BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3; BAG 18.01.2005 - 3 ABR 21/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 24; BAG 13.03.2007 - ! ABR 22/06 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 52; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl., § 77 Rn. 272; Kreutz/GK-BetrVG, 9. Aufl., § 77 Rn. 24 f.; ErfK/Kania, 10. Aufl., § 77 BetrVG Rn. 5; WPK/Preis, BetrVG, 4. Aufl., § 77 Rn. 2 m.w.N.).

    Er ist vielmehr darauf beschränkt, die fehlende Durchführung der Gesamtbetriebsvereinbarung beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 16.07.1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17; BAG 10.06.1986 - 1 ABR 59/84 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 26; BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 39; BAG 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 40; BAG 16.11.2005 - 7 ABR 12/05 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 64 - unter B. II. 1. d) der Gründe; BAG 13.03.2007 - 1 ABR 22/06 - NZA-RR 2007, 581 - Rn. 37; ErfK/Kania, a.a.O., § 80 Rn. 7; Weber/GK-BetrVG, a.a.O., § 80 Rn. 28 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1297/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Diese Tarifnorm enthält auch - anders als vergleichbare tariflichen Regelungen bei anderen Spielbanken - keine Abstufungen bezogen auf die Tätigkeit eines Saalchefs in der Saalaufsicht wie z.B. Erster Saalchef, Saalchef und Saalchef-Assistent bzw. Leitender Saalchef und Saalchef (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 15.02.2006-10 AZR 59 05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier; Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 und BAG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 637/99, juris sowie Urt. v. 10.05.1989 - 4 AZR 95/89, zu einer bei der Beklagten Vorgängerregelung), sodass dem Wortlaut des § 7 Nr. 1 ERTV Entgeltgruppe 8 nicht entnommen werden kann, dass es sich bei den administrativen Tätigkeiten eines Saalchefs zwingend um solche handeln muss, die federführend für die gesamte Spielbank wahrzunehmen sind.

    Vielmehr kann es sich dabei mangels einer entsprechenden Einschränkung dieser Tätigkeiten auch um solche administrative Aufgaben handeln, die sich auf die Organisation und den ordnungsgemäßen Ablauf des Spielgeschehens im Saal (z. B. Dienstplangestaltung, Urlaubsplanung, Aushilfenverwaltung u.s.w.) beziehen (vgl. BAG, Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 zu Beispielen für administrative Tätigkeiten eines Saalchefs in der Spielbank in Wiesbaden).

  • LAG Hamm, 12.10.2017 - 2 Sa 1214/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1213/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

  • LAG Hamm, 18.10.2017 - 2 Sa 1207/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1216/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 TaBV 50/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Umgruppierung - Verlängerung

  • LAG Hamm, 18.01.2008 - 10 TaBV 95/07

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur Versetzung eines Mitarbeiters;

  • LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07

    Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Entleiherbetriebsrates wegen des

  • LAG Düsseldorf, 07.01.2016 - 13 Sa 1165/15

    Diskriminierung eines Schwerbehinderten?

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 24.10

    Mitbestimmungsrecht für die Eingruppierung eines Arbeitnehmers aus Anlass einer

  • LAG Köln, 07.03.2012 - 3 TaBV 77/11

    Begriff der Versetzung eines Arbeitnehmers; Versagung der Zustimmung des

  • LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 113/08

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Personaleinsatzplanung; Mitbestimmung des

  • LAG Hessen, 11.01.2011 - 4 TaBVGa 206/10

    Schlichtungsvereinbarung über die Durchführung von Schulungen in einem

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2012 - 7 TaBV 55/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Zuweisung einer Serviceposition an einen Purser

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 59/11

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Weitergabe von

  • LAG München, 12.07.2012 - 2 TaBV 36/12

    Durchführungsanspruch des Betriebsrats; Antragsbefugnis

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