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   LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07   

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LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07 (https://dejure.org/2007,1686)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.08.2007 - 5 Sa 150/07 (https://dejure.org/2007,1686)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. August 2007 - 5 Sa 150/07 (https://dejure.org/2007,1686)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, Unwirksamkeit, Maschinenführer, Pflichtverletzung, schwerwiegende, Sicherheitsvorschriften, Verstoß, Sicherheitsanweisung, Verhältnismäßigkeit, Abmahnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung bei einem Verstoß gegen bestehende Sicherheitsvorschriften; Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund; Entbehrlichkeit einer vorherigen Abmahnung; Folgen der Androhung einer Abmahnung im Falle ...

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • ra-felsmann.de

    Eine Abmahnung ist vor einer Kündigung kann auch bei vorsätzlichem Verstoß gegen eine Sicherheitsanweisung erforderlich sein

  • RA Kotz

    Kündigung (fristlose) wegen Verstoßes gegen Warn- und Sicherheitshinweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 2 § 626 Abs. 1
    Unbegründete fristlose Kündigung eines Maschinenführers bei Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften - Abmahnung bei unklaren Sicherheitsbestimmungen für den Einzelfall und stillschweigender Duldung durch Vorgesetzte - Selbstbindung der Arbeitgeberin an Sanktionsordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Elementare Sicherheitsregeln mißachtet: Fristlose Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer elementare Sicherheitsvorschriften nicht einhält, riskiert fristlose Kündigung - Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich

Besprechungen u.ä.

  • anwalt-kiel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung vor einer Kündigung kann auch bei vorsätzlichem Verstoß gegen Sicherheitsanweisung erforderlich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 634
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
    dass gemessen an der BAG-Entscheidung vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - eine Abmahnung entbehrlich gewesen sei.

    Danach ist eine Abmahnung erforderlich, wenn es sich um ein steuerbares Verhalten handelt, das bisherige vertragswidrige Verhalten noch keine klare Negativprognose zulässt und deswegen von der Möglichkeit zukünftigen vertragsgerechten Verhaltens ausgegangen werden kann (BAG, Urt. v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 -, AP Nr. 54 zu § 1 KSchG 1969 'Verhaltensbedingte Kündigung'; BAG, Urt. v. 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 -, AP Nr. 203 zu § 626 BGB).

    (2) Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes indessen ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann (BAG, Urt. v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 -, a.a.O.).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
    Das Abmahnungserfordernis gilt grundsätzlich auch bei Verstößen, die maßgeblich auch den Vertrauensbereich tangieren (BAG, Urt. v. 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 -, AP 137 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 01.07.1999 - 2 AZR 676/98 -, AP Nr. 11 zu § 15 BBiG).
  • LAG Hamm, 14.11.2003 - 15 Sa 559/03

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
    bb) Die vorsätzliche Pflichtverletzung gegen bestehende Sicherheitsvorschriften ist "an sich geeignet", eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (LAG Hamm, Urt. v. 14.11.2003 - 15 Sa 559/03 -, zit. N. Juris; LAG Hamm, Urt. v. 17.11.1989 - 12 Sa 787/89 -, LAGE § 626 BGB Nr. 48).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
    In der zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urt. v. Urt. V. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 -, AP 192 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB jeweils m. w. Nachweisen).
  • LAG Hamm, 17.11.1989 - 12 Sa 787/89

    Außerordentliche Kündigung eines Kranführers bei vorsätzlicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
    bb) Die vorsätzliche Pflichtverletzung gegen bestehende Sicherheitsvorschriften ist "an sich geeignet", eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (LAG Hamm, Urt. v. 14.11.2003 - 15 Sa 559/03 -, zit. N. Juris; LAG Hamm, Urt. v. 17.11.1989 - 12 Sa 787/89 -, LAGE § 626 BGB Nr. 48).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
    Danach ist eine Abmahnung erforderlich, wenn es sich um ein steuerbares Verhalten handelt, das bisherige vertragswidrige Verhalten noch keine klare Negativprognose zulässt und deswegen von der Möglichkeit zukünftigen vertragsgerechten Verhaltens ausgegangen werden kann (BAG, Urt. v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 -, AP Nr. 54 zu § 1 KSchG 1969 'Verhaltensbedingte Kündigung'; BAG, Urt. v. 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 -, AP Nr. 203 zu § 626 BGB).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
    Das Abmahnungserfordernis gilt grundsätzlich auch bei Verstößen, die maßgeblich auch den Vertrauensbereich tangieren (BAG, Urt. v. 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 -, AP 137 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 01.07.1999 - 2 AZR 676/98 -, AP Nr. 11 zu § 15 BBiG).
  • LAG Bremen, 18.11.2004 - 3 Sa 170/04

    Fristlose Kündigung bei abgestuftem Rügesystem

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
    An diese von ihr selbst aufgestellte Sanktionenfolge ist die Beklagte grundsätzlich gebunden (vgl. LAG Bremen, Urt. v. 18.11.2004 - 3 Sa 170/04 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
    In der zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urt. v. Urt. V. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 -, AP 192 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB jeweils m. w. Nachweisen).
  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
    Die außerordentliche Kündigung ist mithin nach dem das Kündigungsrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur zulässig, wenn sie die unausweichlich letzte Maßnahme (ultima-ratio-Prinzip) für den Kündigungsberechtigten ist (BAG, Urt. v. 09.07.1998 - 2 AZR 201/98 -, zit. n. Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2005 - 7 Sa 68/05

    Fristlose Kündigung wegen verbotener privater Internetnutzung

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2017 - 1 Sa 273/16

    Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung,

    Bei einer Außerachtlassung von elementaren Sicherheitsvorschriften, die zu erheblichen Gesundheitsrisiken führen können, handelt es sich regelmäßig auch um eine erhebliche Pflichtverletzung (LAG Schl.-Holst., Urt. v. 14.08.2007 - 5 Sa 150/07 -).
  • LAG Köln, 16.07.2008 - 3 Sa 190/08

    außerordentliche Kündigung; Arbeitssicherheit; Arbeitsunfall; Abmahnung;

    Das Gleiche gilt, wenn der Vertragsverstoß den Vertrauensbereich derart gravierend tangiert, dass allein der Ausspruch einer Abmahnung das verloren gegangene Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers nicht wiederherzustellen vermag (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.08.2007 - 5 Sa 150/07 - NZA-RR 2007, 634, 636).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 17.02.2021 - 4 Ca 425/20

    Maskenpflicht - Eignung von Gesichtsvisieren - ärztliche Maskenbefreiung -

    Auch bei der Verletzung von Sicherheitsbestimmungen, insbesondere, wenn dadurch auch Kollegen in Gefahr kommen oder kommen können, handelt es sich um - erhebliche - Pflichtverletzungen (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 14. August 2007 - 5 Sa 150/07, juris Rn. 47 f.).
  • ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 3 BV 583/16

    Mitbestimmung

    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht (LAG Hessen vom 17. April 2007 - 4 TaBV 59/07, juris; LAG Hessen vom 8. Mai 2007 -4 TaBV 70/07, NZA-RR 2007, 637 [LAG Schleswig-Holstein 14.08.2007 - 5 Sa 150/07] ).b. Daran gemessen ist die.
  • ArbG Flensburg, 23.09.2016 - 1 Ca 387/16

    Außerordentliche Kündigung - Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften auf einem Kran

    Grundsätzlich kann ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein (LAG Schleswig-Holstein vom 14.08.2007 - 5 Sa 150/07 -, zitiert nach Juris; LAG Hamm vom 14.03.2003 - 15 Sa 559/03 -, zitiert nach Juris; ArbG Krefeld vom 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10 -, zitiert nach Juris; LAG Baden-Württemberg vom 27.07.1989 - 4 b Sa 42/89 -, zitiert nach Juris).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.11.2021 - 3 Ca 3052/21

    Corona-Pandemie - fristlose Kündigung bei Weigerung Mund-Nasen-Bedeckung zu

    Hält ein Arbeitnehmer trotz Abmahnungen Vorschriften, die dem Schutz anderer Arbeitnehmer dienen nicht ein, kann dies abhängig vom Gefahrenpotential auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (vgl. zu Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften allgemein etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urt. V. 14.04.2005 - 11 Sa 810/04 -, Rn 79, LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.08.2007 - 5 Sa 150/07 -. Rn 47, beide zit. n. juris).
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