Rechtsprechung
   BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz

  • openjur.de

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz; Aussonderungsrecht

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz - Aussonderungsrecht

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz - Zur Zuordnung der Rechte aus einem Lebensversicherungsvertrag

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der betrieblichen Altersversorgung; Insolvenzrecht - Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz; Direktversicherung; Aussonderungsrecht; Unverfallbarkeit; Tätigkeit für ein Unternehmen; Mitgliedschaft in einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks (Recht der früheren DDR); Wirksamkeit eines Widerrufs des Bezugsrechts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz

Verfahrensgang

  • ArbG Erfurt, 23.07.2002 - 8 Ca 796/02
  • LAG Thüringen, 17.03.2005 - 1 Sa 505/02
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2008, 939
  • NZA-RR 2008, 32



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06  

    Direktversicherung - Insolvenz

    Allein danach richtet sich, in welcher Weise der Arbeitgeber noch in der Lage ist, rechtswirksam auf die Versicherung zuzugreifen, und ob diese Rechte noch zu seinem Vermögen gehören, in das der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (st. Rspr. des BAG, zuletzt 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32 sowie zB 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; ebenso: BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).

    Bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung, mit denen Ansprüche von Arbeitnehmern auf betriebliche Altersversorgung durchgeführt werden sollen, sind entsprechend dem Zweck dieser Versicherung auch die Interessen der versicherten Beschäftigten zu berücksichtigen (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 20, DB 2008, 939; BGH 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - Rn. 12 mwN, NJW-RR 2006, 1258).

    Die Parteien eines Vertragsgefüges, das dazu dient, dem Arbeitnehmer auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes Ansprüche zu verschaffen, wollen in der Regel - und nur so können die beteiligten Verkehrskreise auch die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen - an das anknüpfen, was nach dem Betriebsrentenrecht maßgeblich ist (ähnlich bereits BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 816/07 - Rn. 24, AP BetrAVG § 2 Nr. 61 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 6 und 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 18 ff., NZA-RR 2008, 32).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 176/10  

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Insolvenz - Aussonderung der

    Somit richtet es sich allein nach der versicherungsrechtlichen Lage, ob die Rechte an der Versicherung zum Vermögen des Arbeitgebers gehören, in dessen Rechtsposition der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (st. Rspr., zuletzt BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 - Rn. 19, BAGE 134, 372; 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; ebenso: BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).

    Bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung, mit denen Ansprüche von Arbeitnehmern auf betriebliche Altersversorgung durchgeführt werden sollen, sind entsprechend dem Zweck dieser Versicherung auch die Interessen der versicherten Beschäftigten zu berücksichtigen (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 994/06 - Rn. 23; 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 20, DB 2008, 939; BGH 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - Rn. 12 mwN, NJW-RR 2006, 1258).

    Die Parteien eines Vertragsgefüges, das dazu dient, dem Arbeitnehmer auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes Ansprüche zu verschaffen, wollen in der Regel an das anknüpfen, was nach dem Betriebsrentengesetz maßgeblich ist (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 994/06 - Rn. 28; ähnlich bereits BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 816/07 - Rn. 24, AP BetrAVG § 2 Nr. 61 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 6; 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 18 ff., aaO).

  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 660/09  

    Betriebsrente - Neue Länder - Produktionsgenossenschaft des Handwerks -

    Dabei liegt eine Identität des Unternehmens auch bei einer Gesamtrechtsnachfolge - wie sie hier aufgrund der Umwandlung der PGH in die GmbH gegeben ist - vor (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 29, DB 2008, 939).

    Eine Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen liegt nämlich schon dann vor, wenn der Beschäftigte nach Vermögensbeteiligung und Einfluss nicht so stark mit dem Unternehmen verbunden ist, dass er es als eigenes betrachten konnte (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 27 f., DB 2008, 939).

    Die - auch an den Interessen des Bezugsberechtigten auszurichtende - Auslegung der Versicherungsbedingungen ergibt, dass auch die Tätigkeit für ein Unternehmen iSv. § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG einem Dienstverhältnis gleichsteht (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 18 ff., DB 2008, 939).

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  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06  

    Widerrufsmöglichkeit des Bezugsrechts aus einem Versicherungsvertrag zur

    Allein danach richtet sich, in welcher Weise der Arbeitgeber noch in der Lage ist, rechtswirksam auf die Versicherung zuzugreifen, und ob diese Rechte noch zu seinem Vermögen gehören, in das der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (st. Rspr. des BAG, zuletzt 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32 sowie zB 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; ebenso: BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).

    Bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung, mit denen Ansprüche von Arbeitnehmern auf betriebliche Altersversorgung durchgeführt werden sollen, sind entsprechend dem Zweck dieser Versicherung auch die Interessen der versicherten Beschäftigten zu berücksichtigen (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 20, DB 2008, 939; BGH 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - Rn. 12 mwN, NJW-RR 2006, 1258).

    Die Parteien eines Vertragsgefüges, das dazu dient, dem Arbeitnehmer auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes Ansprüche zu verschaffen, wollen in der Regel an das anknüpfen, was nach dem Betriebsrentengesetz maßgeblich ist (ähnlich bereits BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 816/07 - Rn. 24, AP BetrAVG § 2 Nr. 61 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 6; 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 18 ff., NZA-RR 2008, 32).

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 985/06  

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    Allein danach richtet sich, in welcher Weise der Arbeitgeber noch in der Lage ist, rechtswirksam auf die Versicherung zuzugreifen, und ob diese Rechte noch zu seinem Vermögen gehören, in das der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (st. Rspr. des BAG, zuletzt 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32 sowie zB 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; ebenso: BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).

    Bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung, mit denen Ansprüche von Arbeitnehmern auf betriebliche Altersversorgung durchgeführt werden sollen, sind entsprechend dem Zweck dieser Versicherung auch die Interessen der versicherten Beschäftigten zu berücksichtigen (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 20, DB 2008, 939; BGH 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - Rn. 12 mwN, NJW-RR 2006, 1258).

    Die Parteien eines Vertragsgefüges, das dazu dient, dem Arbeitnehmer auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes Ansprüche zu verschaffen, wollen in der Regel - und nur so können die beteiligten Verkehrskreise auch die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen - an das anknüpfen, was nach dem Betriebsrentenrecht maßgeblich ist (ähnlich bereits BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 816/07 - Rn. 24, AP BetrAVG § 2 Nr. 61 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 6 und 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 18 ff., NZA-RR 2008, 32).

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 816/07  

    Rückkaufswert einer Direktversicherung

    Diese Auslegung entspricht der Interessenlage und der Funktion einer derartigen "Unwiderruflichkeitsklausel" (vgl. dazu BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 18 ff., NZA-RR 2008, 32).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07  

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

    Da der Verwalter nach § 80 Abs. 1 InsO in die Rechtsposition des Arbeitgebers eintritt, gilt für ihn nichts anderes (ausführlich Urteil des Senats vom selben Tag: 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 - ebenso bereits BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - NZA-RR 2008, 32; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08  

    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

    Das schließt nicht aus, dass Rechtspositionen aus dem Versorgungsverhältnis auch für das Deckungsverhältnis Bedeutung erlangen können, sei es kraft vertraglicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Versorgungsträger (dazu BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32) oder kraft Gesetzes.
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 10/10  

    Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur Insolvenzmasse

    Allein nach der versicherungsrechtlichen Lage richtet sich, in welcher Weise der Arbeitgeber in der Lage ist, rechtswirksam auf die Versicherung zuzugreifen, und ob diese Rechte zu seinem Vermögen gehören, in dessen Verwaltung der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (st. Rspr. des BAG, statt vieler 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32; 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 - Rn. 19, BAGE 134, 372; ebenso: BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 267/09  

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Insolvenz - Herausgabe des

    Das Rechtsverhältnis des Arbeitgebers zum Versicherer richtet sich unabhängig von den im Arbeitsverhältnis bestehenden Verpflichtungen allein nach dem Versicherungsvertrag (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32; vgl. auch BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 496/08  

    Negative Feststellungsklage - Aussonderungsrecht

  • LAG Köln, 24.07.2009 - 4 Sa 1093/08  

    betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 30/07  

    Widerrufsmöglichkeit des Bezugsrechts aus einem Versicherungsvertrag zur

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