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   LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08   

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https://dejure.org/2008,5868
LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08 (https://dejure.org/2008,5868)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.11.2008 - 1 Sa 547/08 (https://dejure.org/2008,5868)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. November 2008 - 1 Sa 547/08 (https://dejure.org/2008,5868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 KSchG; § 242 BGB; § 611 BGB; § 613 BGB
    Verhaltensbedingte Kündigung wegen sexueller Belästung; Erforderlichkeit einer Abmahnung bei langjähriger beanstandungsfreier Beschäftigungszeit und Dienstvereinbarung mit abgestuften Gegenmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen sexueller Belästung; Erforderlichkeit einer Abmahnung bei langjähriger beanstandungsfreier Beschäftigungszeit und Dienstvereinbarung mit abgestuften Gegenmaßnahmen

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; AGG § 1; ; AGG § 2 Abs. 1; ; AGG § 3 Abs. 4; ; AGG § 7; ; AGG § 12 Abs. 3; ; TVöD § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen sexueller Belästung - Erforderlichkeit einer Abmahnung bei langjähriger beanstandungsfreier Beschäftigungszeit und Dienstvereinbarung mit abgestuften Gegenmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung - erst Abmahnung, dann Kündigung!

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung "Hat dein Mann eine Gummiallergie?" - Kündigung unwirksam!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Dich würd ich auch gern von hinten ficken": Kündigung wegen verbaler sexueller Belästigung erfordert vorherige Abmahnung - Arbeitsrechtliche Maßnahmen müssen verhältnismäßig und angemessen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 249
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08
    Dies setzt allerdings massive sexuelle Belästigung in Wort und Tat oder ein zum Beispiel aus der Vorgesetztenstellung heraus erzwungenes sexuelles Entgegenkommen einen der untergebenden Personen voraus (vgl. BAG vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - aaO mwN; Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz vom 28. Oktober 2001 - 9 Sa 853/01 -).

    Die verbalen Entgleisungen des Klägers gegenüber der Zeugin A. verlieren zwar dadurch nicht an Gewicht, können aber bei einem langjährig störungsfreien Arbeitsverhältnis nur mildere Mittel als die Kündigung wie beispielsweise die einer Abmahnung und/oder einer Versetzung des Klägers zu einer anderen Kolonne nach sich ziehen (vgl. dazu BAG vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - aaO zu B.II.2. der Gründe; KR-Griebeling, 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 500 mwN).

    Eine Zulassung der Revision war nicht veranlasst, da das Berufungsgericht sich an der Leitentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 6) orientiert hat.

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08
    Änderungen des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 und 3 ZPO sind in der Berufungsinstanz nicht als Klageänderung anzusehen, sodass § 533 ZPO auf sie keine Anwendung findet (BGH, vom 19. März 2004 BZR 104/03 = NJW 2004, 2152).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - 9 Sa 853/01

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch SMS

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08
    Dies setzt allerdings massive sexuelle Belästigung in Wort und Tat oder ein zum Beispiel aus der Vorgesetztenstellung heraus erzwungenes sexuelles Entgegenkommen einen der untergebenden Personen voraus (vgl. BAG vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - aaO mwN; Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz vom 28. Oktober 2001 - 9 Sa 853/01 -).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08
    Abschließend ist zu bewerten, dass neben der Verletzung der Vertragspflicht des Klägers durch seine sexuell belästigenden Bemerkungen keine konkreten negativen Auswirkungen für den Arbeitgeber im Bereich seines Betriebes eingetreten sind (vgl. BAG vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65 zu B.II.1. und 2. der Gründe).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08
    Diese Verpflichtung des Arbeitgebers ist als allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch seit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (vom 27. Februar 1985, GS 1/84 = NZA 1985, 702 = EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9) anerkannt.
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08
    Der Arbeitgeber muss den Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers fortlaufend planen und durch Weisungen hinsichtlich Ort und Zeit näher konkretisieren (herrschende Rechtsprechung; z. B. BAG vom 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 = EzA § 615 BGB 2002 Nr. 1 zu B.I.1. der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 24/16

    Wiederholungskündigung - Kündigungsgrund der sexuellen Belästigung

    Er hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (zutr. ArbG Hmb. 23.2.2005 NZA-RR 2005, 306; LAG Nds. 29.11.2008 - 1 Sa 547/08, EzA-SD 3/2009 S. 4 LS; LAG BW 17.7.2 013 LAGE § 12 AG Nr. 3).

    Das gilt umso mehr, wenn in der Dienststelle eine Dienstvereinbarung gilt, die gestufte Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers für den Fall sexueller Belästigung vorsieht (LAG Nds. 29.11.2008 NZA-RR 2009, 249).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 296/15

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Er hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (zutr. ArbG Hmb. 23.2.2005 NZA-RR 2005, 306; LAG Nds. 29.11.2008 - 1 Sa 547/08, EzA-SD 3/2009 S. 4 LS; LAG BW 17.7.2 013 LAGE § 12 AG Nr. 3).

    Das gilt umso mehr, wenn in der Dienststelle eine Dienstvereinbarung gilt, die gestufte Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers für den Fall sexueller Belästigung vorsieht (LAG Nds. 29.11.2008 NZA-RR 2009, 249).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 335/15

    Sexuelle Belästigung - suchtbedingte Ausfallerscheinung

    Er hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (zutr. ArbG Hmb. 23.2.2005 NZA-RR 2005, 306; LAG Nds. 29.11.2008 - 1 Sa 547/08, EzA-SD 3/2009 S. 4 LS; LAG BW 17.7.2 013 LAGE § 12 AG Nr. 3).

    Das gilt umso mehr, wenn in der Dienststelle eine Dienstvereinbarung gilt, die gestufte Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers für den Fall sexueller Belästigung vorsieht (LAG Nds. 29.11.2008 NZA-RR 2009, 249).

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09

    Abmahnungserfordernis bei Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Mit Urteil vom 25. November 2008 (1 Sa 547/08) hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 24.Juni 2007 das Arbeitsverhältnis zum Kläger nicht zum 31.März 2008 beendet hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20

    Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist -

    Sind mehrere Maßnahmen geeignet und möglich, die Benachteiligungen und Folge sexueller Belästigung für eine Arbeitnehmerin abstellen, so hat der Arbeitgeber diejenige zu wählen, die den Täter am wenigsten belastet (s. LAG Niedersachsen 29.11.2008 NZA-RR 2009, 249).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18

    Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche

    Sind mehrere Maßnahmen geeignet und möglich, die Benachteiligungen und Folge sexueller Belästigung für eine Arbeitnehmerin abstellen, so hat der Arbeitgeber diejenige zu wählen, die den Täter am wenigsten belastet (s. LAG Niedersachsen 29.11.2008 NZA-RR 2009, 249).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2020 - 3 Sa 109/20

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Sind mehrere Maßnahmen geeignet und möglich, die Benachteiligungen und Folge sexueller Belästigung für eine Arbeitnehmerin abstellen, so hat der Arbeitgeber diejenige zu wählen, die den Täter am wenigsten belastet (s. LAG Niedersachsen 29.11.2008 NZA-RR 2009, 249).
  • OLG Köln, 21.11.2012 - 2 U 16/12

    Pflichten eines Rechtsanwalts im Kündigungsschutzverfahren

    Eine Gesamtschau der zu einer Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz veröffentlichten Entscheidungen (vgl. z.B. : LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. August 2011, 13 Sa 2011, juris; LAG Hamm, Urteil vom 15. Oktober 2009, 11 Sa 511/09, juris, aufgehoben durch BAG, NJW 2012, 407; LAG Hessen, Urteil vom 17. November 2010, 6 Sa 640/10, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 29. November 2008, 1 Sa 547/08, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13. Oktober 2009, 1 Sa 832/09, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2009, 7 Sa 235/08, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2009, 3 Sa 357/09, juris; LAG Sachsen, Urteil vom 11. Februar 2011, 3 Sa 461/10; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. März 2009, 3 Sa 410/08, juris) zeigt, dass die Arbeitsgerichte bei sexuellen Belästigungen von einer geringeren Intensität regelmäßig eine Abmahnung und in seltenen Fällen eine fristgerechte Kündigung für ausreichend erachten.
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