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   BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07   

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BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07 (https://dejure.org/2008,2002)
BAG, Entscheidung vom 02.07.2008 - 10 AZR 305/07 (https://dejure.org/2008,2002)
BAG, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 (https://dejure.org/2008,2002)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen von Ansprüchen einer Zusatzversorgungskasse i.S.d. Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes auf Auskunftserteilung und Beitragszahlung gegen ein Unternehmen ; Anforderungen an das Bestehen eines Entschädigungsanspruchs wegen Nichterfüllung einer ...

  • Judicialis

    VTV vom 20. Dezember 1999 § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 1; ; TVZN im Betonsteingewerbe (Beton- und Fertigteilindustrie und Bet... onsteinhandwerk) Nordwestdeutschland vom 1. April 1986 § 1 Abs. 2 Abschn. I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Baugewerbe; Fertiggaragen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterliegt Herstellung/Einbau von Fertiggaragen dem VTV Bau?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Herstellung und Einbau von Fertiggaragen ist ZVK-pflichtig! (IBR 2008, 691)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1942
  • NZA-RR 2009, 426
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Auszug aus BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07
    Für die Frage, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, ist auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (st. Rspr. vgl. BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 287 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 128; 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 289 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 132).

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr. vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 -BAGE 45, 11; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - aaO; 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 -aaO; 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - aaO).

    Bei einem solchen Verständnis werden Tätigkeiten, bei denen vorgefertigte Bauelemente schon immer oder doch jedenfalls seit langem nach Herkommen und Üblichkeit in der Baubranche "fertig" eingebaut werden, vom Tarifbegriff "Fertigbauarbeiten" nicht erfasst, zB der Einbau von Türen, Toren und Fenstern (BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 287 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 128).

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

    Auszug aus BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07
    Für die Frage, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, ist auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (st. Rspr. vgl. BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 287 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 128; 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 289 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 132).

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr. vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 -BAGE 45, 11; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - aaO; 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 -aaO; 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - aaO).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05

    Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07
    Für die Frage, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, ist auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (st. Rspr. vgl. BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 287 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 128; 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 289 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 132).

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr. vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 -BAGE 45, 11; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - aaO; 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 -aaO; 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - aaO).

  • LAG Hessen, 02.11.2018 - 10 Sa 296/18

    Ein Bauwerk im Tarifsinne ist auch dann anzunehmen, wenn auf dem Betriebsgelände

    Fertigbauweise ist eine Bauweise unter Verwendung in einer Fabrik hergestellter und auf der Baustelle zum Gesamtbauwerk zusammengefügter Bauteile wie Decken oder Wände (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426) .

    Fertigbauteile sind Bauteile aus einem oder mehreren Bau- oder Werkstoffen, die serienmäßig oder zumindest in größerer Stückzahl in entsprechenden Betrieben oder Werken für den Einbau auf der Baustelle gefertigt werden und als komplette Einheit verschiedene Bauleistungen enthalten können, wie z.B. Wandbauteile mit eingebauten Installationen oder fertiger Oberfläche (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426) .

    Bei einem solchen Verständnis werden Tätigkeiten, bei denen vorgefertigte Bauelemente schon immer oder doch jedenfalls seit langem nach Herkommen und Üblichkeit in der Baubranche "fertig" eingebaut werden, vom Tarifbegriff "Fertigbauarbeiten" nicht erfasst, z.B. der Einbau von Türen, Toren und Fenstern (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426).

    Anerkannte Fälle von Fertigbauarbeiten betrafen Nasszellen (vgl. Hess. LAG 13. November 2015 - 10 Sa 987/14 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2013 - 15 Sa 212/13 - Juris) , Holzkonstruktionen für Holzhäuser oder Carports (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 657/05 - AP Nr. 288 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) oder Fertigbetongaragen (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 25, NZA-RR 2009, 426; näher auch Biedermann/Möller BRTV 9. Aufl. § 1 Erl zu Nr. 13, S. 163 ff.).

    Die tarifliche Bestimmung erfordert nicht, dass das Bauwerk mit dem Erdboden fest verbunden wird und nicht nur einem vorübergehenden Zweck dient (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 26, NZA-RR 2009, 426; BAG 4. Mai 1994 - 10 AZR 353/93 - zu I 3 der Gründe, Juris; Hess. LAG 8. Januar 2001 - 16 Sa 80/00 - Juris).

    Eine komplett hergestellte Garage mit einem Betonkubus sowie Tor etc. stellt für sich betrachtet ein Fertigbauteil dar (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 25, NZA-RR 2009, 426) .

    Durch den Einbau der später komplett bereits vormontierten Garage wird die herkömmliche Bauweise ersetzt, da eine Garage üblicherweise vor Ort errichtet wird, das Tor später eingebaut und gestrichen wird etc. Die Garagen wurden auch stationär in größerer Stückzahl durch die Fa. C produziert (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 25, NZA-RR 2009, 426) .

  • LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 41/17

    §§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau, §§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau

    Fertigbauweise ist eine Bauweise unter Verwendung in einer Fabrik hergestellter und auf der Baustelle zum Gesamtbauwerk zusammengefügter Bauteile wie Decken oder Wände (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ) .

    Fertigbauteile sind Bauteile aus einem oder mehreren Bau- oder Werkstoffen, die serienmäßig oder zumindest in größerer Stückzahl in entsprechenden Betrieben oder Werken für den Einbau auf der Baustelle gefertigt werden und als komplette Einheit verschiedene Bauleistungen enthalten können, wie z.B. Wandbauteile mit eingebauten Installationen oder fertiger Oberfläche (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ) .

    Bei einem solchen Verständnis werden Tätigkeiten, bei denen vorgefertigte Bauelemente schon immer oder doch jedenfalls seit langem nach Herkommen und Üblichkeit in der Baubranche "fertig" eingebaut werden, vom Tarifbegriff "Fertigbauarbeiten" nicht erfasst, z.B. der Einbau von Türen, Toren und Fenstern (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ).

    Anerkannte Fälle von Fertigbauarbeiten betrafen Nasszellen (vgl. Hess. LAG 13. November 2015 - 10 Sa 987/14 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2013 - 15 Sa 212/13 - Juris) , Holzkonstruktionen für Holzhäuser oder Carports (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 657/05 - AP Nr. 288 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) oder Fertigbetongaragen (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 25, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ; näher auch Biedermann/Möller BRTV 9. Aufl. § 1 Erl zu Nr. 13, S. 163 ff.).

    Es ruht kraft eigener Schwere auf dem Erdboden und kann nicht ohne weiteres wieder wegbewegt werden (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 26, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ).

    Dies ist ausreichend, auf eine feste Verbindung mit dem Untergrund kommt es nicht an; ebenso ist nicht erforderlich, dass es einen nicht nur vorübergehendem Zweck dient (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 26, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ).

    Hierauf stellt § 1 Abs. 2 Abs. 11 VTV nicht ab (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 26, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ; BAG 4. Mai 1994 - 10 AZR 353/93 - zu I 3 der Gründe, Juris; Hess. LAG 8. Januar 2001 - 16 Sa 80/00 - Juris) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 26 Sa 1664/15

    Fertiggaragenbau - Aufstellen und Anpassen durch Dritte steht

    Mit der Garage als Fertigbauteil wird die konventionelle Arbeitsweise bei der Herstellung einer Garage ersetzt (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07, Rn. 25).

    Erläutern die Tarifvertragsparteien ein solches Tätigkeitsbeispiel in einem Klammerzusatz, bringen sie damit zum Ausdruck, dass die im Klammerzusatz genannten Beispiele das Tätigkeitsbeispiel erfüllen (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07, Rn. 21).

    Dies kann anderen Kriterien unterliegen als denjenigen zum betrieblichen Geltungsbereich des VTV (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07, Rn. 22).

    Bei einem solchen Verständnis werden Tätigkeiten, bei denen vorgefertigte Bauelemente schon immer oder doch jedenfalls seit langem nach Herkommen und Üblichkeit in der Baubranche "fertig" eingebaut werden, vom Tarifbegriff "Fertigbauarbeiten" nicht erfasst, zB der Einbau von Türen, Toren und Fenstern (BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 287 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 128; 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07, Rn. 24).

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt nicht von dem, über den das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 2. Juli 2008 (10 AZR 305/07, dort Rn. 25) zu entscheiden hatte.

    Allerdings soll das Bauwerk "Garage" erst dann seinem bestimmungsgemäßen Zweck zugeführt und damit fertiggestellt sein, wenn es auf dem Boden bzw. Fundament steht und somit als Garage nutzbar ist (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07, Rn. 26).

    Dies trifft damit auch auf den bereits in dem Betrieb der Beklagten gegossenen Boden zu (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07, Rn. 27).

    Ein Betrieb, der die Herstellung eines Bauwerkes schuldet, das aus von ihm hergestellten Fertigbauteilen zusammengefügt wird, fällt unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Bau (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07, Rn. 28; 20. September 2000 - 4 ABR 63/98).

  • LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

    Fertigbauweise ist eine Bauweise unter Verwendung in einer Fabrik hergestellter und auf der Baustelle zum Gesamtbauwerk zusammengefügter Bauteile wie Decke und Wände (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426) .

    Fertigbauteile sind Bauteile aus einem oder mehreren Bau- oder Werkstoffen, die serienmäßig oder zumindest in größerer Stückzahl in entsprechenden Betrieben oder Werken für den Einbau auf der Baustelle gefertigt werden und als komplette Einheit verschiedene Bauleistungen enthalten können, wie z.B. Wandbauteile mit eingebauten Installationen oder fertiger Oberfläche (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 24, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426) .

    Anders kann dies sein, soweit Garagen in Betongussweise hergestellt werden (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 25, NZA-RR 2009, 426).

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Fertigbauteile sind Bauteile aus einem oder mehreren Bau- oder Werkstoffen, die serienmäßig oder zumindest in größerer Stückzahl in entsprechenden Betrieben oder Werken für den Einbau auf der Baustelle gefertigt werden und als komplette Einheit verschiedene Bauleistungen enthalten können, wie zB Wandbauteile mit eingebauten Installationen oder fertiger Oberfläche (BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426) .
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Etwaige von der Bundesagentur für Arbeit in diesem Zusammenhang vorgenommene Einschätzungen sind für die Anwendbarkeit des VTV nicht maßgeblich (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 22) .
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 43/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Hemmung des Verfalls

    Es ist nicht erforderlich, dass das Bauwerk mit dem Erdboden fest verbunden wird und nicht nur einem vorübergehenden Zweck dient (BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 26) .

    Fertiggaragen, die aus einem Betonkubus bestehen, sind Fertigbauteile iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 der Verfahrenstarifverträge (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 25) .

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

    Etwaige von der Agentur für Arbeit in diesem Zusammenhang getroffene Entscheidungen sind für die Anwendbarkeit des VTV nicht maßgeblich (BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 710/09 - Rn. 13; 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 22; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 1 der Gründe) .
  • LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14

    Produzierte Nasszellen, die später als fertige Badkonstruktionen in Gebäude

    aa) Fertigbauweise ist eine Bauweise unter Verwendung in einer Fabrik hergestellter und auf der Baustelle zum Gesamtbauwerk zusammengefügter Bauteile wie Decke und Wände (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ).

    Fertigbauteile sind Bauteile aus einem oder mehreren Bau- oder Werkstoffen, die serienmäßig oder zumindest in größerer Stückzahl in entsprechenden Betrieben oder Werken für den Einbau auf der Baustelle gefertigt werden und als komplette Einheit verschiedene Bauleistungen enthalten können, wie z.B. Wandbauteile mit eingebauten Installationen oder fertiger Oberfläche (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 24, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ).

    Anders kann dies sein, soweit Garagen in Betongussweise hergestellt werden (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 25, NZA-RR 2009, 426 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR 305/07] ).

  • LAG Hessen, 12.08.2016 - 10 Sa 188/16

    Stellt ein Betrieb Treppen aus Metall in eigener Werkstatt nach individuellem

    Fertigbauweise ist eine Bauweise unter Verwendung in einer Fabrik hergestellter und auf der Baustelle zum Gesamtbauwerk zusammengefügter Bauteile wie Decke und Wände (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA/RR 2009, 426).

    Fertigbauteile sind Bauteile aus einem oder mehreren Bau- oder Werkstoffen, die serienmäßig oder zumindest in größerer Stückzahl in entsprechenden Betrieben oder Werken für den Einbau auf der Baustelle gefertigt werden und als komplette Einheit verschiedene Bauleistungen enthalten können, wie z.B. Wandbauteile mit eingebauten Installationen oder fertiger Oberfläche (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 24, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA/RR 2009, 426).

    Anders kann dies sein, soweit Garagen in Betongussweise hergestellt werden (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 25, NZA/RR 2009, 426).

  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08

    Betonsteinwerk - selbstständige Betriebsabteilung

  • LAG Hessen, 18.01.2019 - 10 Sa 501/18

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

  • LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16

    1. Ein Betrieb, der Fertiggaragen aus Beton herstellt und montiert, fällt bei

  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 1106/16

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 17.09.2019 - 12 Sa 1415/18

    Fertigbauteile; verbundenes Unternehmen

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 164/09

    Bauliche Leistungen - Bautrocknung

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 710/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

  • BAG, 28.04.2021 - 10 AZR 34/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Lüftungsbau

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 16 Sa 1081/08

    Anwendbarkeit des Verfahrenstarifvertrags für die Sozialkassen des Baugewerbes

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19

    Baubetrieb - Herstellung und Montage von mobilen Trennwänden

  • LAG Hessen, 07.09.2021 - 12 Sa 143/21
  • LAG Hessen, 07.12.2018 - 10 Sa 555/18

    Keine tarifliche Abgrenzungsregelung zwischen Tätigkeiten von Betrieben des

  • LAG Hessen, 31.08.2010 - 18 Sa 1479/08

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Mindestbeitragspflicht - Errichtung des

  • LAG Hessen, 05.02.2019 - 12 Sa 579/18
  • LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1642/17

    § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 12 VTV

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013 - 15 Sa 212/13

    Fertigbauarbeiten - Nasszellen - Sozialkassenverfahren Bau

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 24 Sa 591/18

    Teilnahme eines Stahltreppen, Geländer und andere individuell nach Kundenwünschen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 4 Sa 47/18

    Teilnahme eines Betriebes am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 11.11.2015 - 12 Sa 215/14

    Einzelfall einer Beitragsklage im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2009 - 2 Sa 150/09

    "Selbständige Betriebsabteilung" iSd BauRTV - Sittenwidrigkeit von Löhnen

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