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   BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07   

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BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07 (https://dejure.org/2008,476)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2008 - 8 AZR 607/07 (https://dejure.org/2008,476)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 (https://dejure.org/2008,476)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang [Betriebsteilübergang]; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsübergangs bei einem Bewachungsunternehmen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebs(teil)übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe erfordert Personalübernahme

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe erfordert Personalübernahme

  • Betriebs-Berater

    Auftragsnachfolge im Bewachungsgewerbe - Betriebsübergang regelmäßig von Personalübernahme abhängig

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; ZPO § 138; ; ZPO § 139; ; ZPO § 253; ; ZPO § 551; ; ArbGG § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für einen Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang [Betriebsteilübergang]; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsübergangs bei einem Bewachungsunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang auf dem Truppenübungsplatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    BÜ bei Übernahme eines Bewachungsauftrages

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Übernahme eines Bewachungsauftrages

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Übernahme eines Bewachungsauftrages

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein Betriebsübergang durch Übernahme eines Auftrags

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Betriebsübergang bei Übernahme eines Bewachungsauftrages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang oder Funktionsnachfolge?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht: Kein Betriebsübergang bei Übernahme eines Bewachungsauftrages für die Bundeswehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 75
  • NZA 2010, 64 (Ls.)
  • BB 2008, 2233
  • BB 2009, 1080
  • NZA-RR 2009, 469
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr. vgl. Senat 27. September 2007 - 8 AZR 941/06 - AP BGB § 613a Nr. 332 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 86).

    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar, wie die reine Auftragsnachfolge (Senat 27. September 2007 - 8 AZR 941/06 - AP BGB § 613a Nr. 332 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 86).

    Sächliche Betriebsmittel sind im Rahmen einer Auftragsneuvergabe wesentlich, wenn bei wertender Betrachtungsweise ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht und sie somit unverzichtbar zur auftragsgemäßen Verrichtung der Tätigkeiten sind (Senat 27. September 2007 - 8 AZR 941/06 - aaO.).

    Überdies ist erforderlich, dass der Erwerber gerade die wesentlichen Betriebsmittel des Teilbetriebs oder bei betriebsmittelarmen Teilbetrieben wesentliche Teile des dem Teilbetrieb zugeordneten Personals übernimmt (Senat 27. September 2007 - 8 AZR 941/06 - AP BGB § 613a Nr. 332 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 86).

    Bei der notwendigen Gesamtwürdigung aller Umstände, welche die Identität der wirtschaftlichen Einheit ausmachen, kommt es auf die Eigenart des jeweiligen Betriebs an (Senat 27. September 2007 - 8 AZR 941/06 - AP BGB § 613a Nr. 332 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 86).

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06

    Hidalgo u.a.

    Auszug aus BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
    Auch die bloße Auftragsnachfolge stellt weder einen Betriebsübergang iSv. § 613a BGB noch den Übergang einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG dar (Senat 14. August 2007 - 8 AZR 1043/06 - AP BGB § 613a Nr. 325 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 74).

    Eine Tätigkeit ist noch keine wirtschaftliche Einheit (Senat 14. August 2007 - 8 AZR 1043/06 - AP BGB § 613a Nr. 325 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 74).

    Ein Gleichlauf von Arbeitsplatz und Arbeitsverhältnis genügt für den Übergang des Arbeitsverhältnisses nicht (vgl. Senat 14. August 2007 - 8 AZR 1043/06 - AP BGB § 613a Nr. 325 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 74).

    Die Beibehaltung einer von dem ehemaligen Auftragnehmer geschaffenen Arbeitsorganisation ist zwar ein Kriterium, dem bei der Prüfung, ob eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität übergegangen ist, ein entscheidendes Gewicht zukommen kann (vgl. Senat 14. August 2007 - 8 AZR 1043/06 - AP BGB § 613a Nr. 325 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 74).

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
    Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Arbeitsvertrags und damit auf Abgabe einer Willenserklärung, die mit Rechtskraft eines dem Klageantrag stattgebenden Urteils gem. § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als abgegeben gilt (vgl. Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80 mwN).

    Der Inhalt des abzuschließenden Arbeitsvertrages ist in dem Klageantrag hinreichend bezeichnet (vgl. auch Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - mwN aaO.).

    Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass nach dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung sich während der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer ergibt (vgl. Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80; 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 -).

    In diesem Falle entsteht noch während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung, der ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs gemäß § 613a Abs. 1 BGB gegen den Erwerber gerichtet ist (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - aaO.).

  • EuGH, 10.12.1998 - C-173/96
    Auszug aus BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
    Der bloße Umstand, dass die nacheinander von dem alten und dem neuen Auftragnehmer erbrachten Leistungen einander ähnlich sind, lässt dagegen allein nicht auf den Übergang einer solchen Einheit schließen (vgl. EuGH 10. Dezember 1998 - C-173/96 u. C-247/96 - [Francisca Sánchez Hidalgo u. Horst Ziemann] EuGHE I 1998, 8237 = EzA BGB § 613a Nr. 172).

    Hier kann ein solcher Übergang nur dann angenommen werden, wenn die Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden sind, eine wirtschaftliche Einheit darstellt und der neue Auftragnehmer nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hat (so EuGH 11. März 1997 - C-13/95 - [Ayse Süzen] EuGHE I 1997, 1259 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 = EzA BGB § 613a Nr. 145; 10. Dezember 1998 - C-173/96 u. C-247/96 - [Francisca Sánchez Hidalgo u. Horst Ziemann] EuGHE I 1998, 8237 = EzA BGB § 613a Nr. 172).

    Denn auch dann, wenn vom Auftraggeber festgelegte genauere Verpflichtungen einzuhalten sind, bleibt dem Dienstleistungserbringer normalerweise eine gewisse, wenn auch eingeschränkte Freiheit in der Organisation und Durchführung der fraglichen Dienstleistung, ohne dass sich seine Aufgabe als bloße Bereitstellung seines Personals für die auftragserteilende Einrichtung verstehen lässt (EuGH 10. Dezember 1998 - C-173/96 u. C-247/96 - [Francisca Sánchez Hidalgo u. Horst Ziemann] EuGHE I 1998, 8237 = EzA BGB § 613a Nr. 172).

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
    Dies ist noch nicht der Fall, wenn sächliche Betriebsmittel zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind (Senat 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - AP BGB § 613a Nr. 324).

    Die Anzahl der übernommenen Arbeitnehmer für sich allein betrachtet ist dagegen kein taugliches Kriterium für die Prüfung, ob eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität übergegangen ist (Senat 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - AP BGB § 613a Nr. 324).

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
    Auch der bloße Verlust eines Auftrags an einen Mitbewerber stellt daher für sich genommen keinen Übergang im Sinne der Betriebsübergangsrichtlinie dar (EuGH 11. März 1997 - C-13/95 - [Ayse Süzen] EuGHE I 1997, 1259 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 = EzA BGB § 613a Nr. 145).

    Hier kann ein solcher Übergang nur dann angenommen werden, wenn die Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden sind, eine wirtschaftliche Einheit darstellt und der neue Auftragnehmer nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hat (so EuGH 11. März 1997 - C-13/95 - [Ayse Süzen] EuGHE I 1997, 1259 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 = EzA BGB § 613a Nr. 145; 10. Dezember 1998 - C-173/96 u. C-247/96 - [Francisca Sánchez Hidalgo u. Horst Ziemann] EuGHE I 1998, 8237 = EzA BGB § 613a Nr. 172).

  • BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der

    Auszug aus BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
    Denn sie sind leicht austauschbar und auf dem Markt, mit Ausnahme der Pistolen, unschwer zu erwerben (vgl. Senat 6. April 2006 - 8 AZR 222/04 - BAGE 117, 349 = AP BGB § 613a Nr. 299 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 49).
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (Senat 23. September 1999 - 8 AZR 614/98 - 21. Januar 1999 - 8 AZR 680/97 - 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - AP BGB § 613a Nr. 187 = EzA BGB § 613a Nr. 174).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

    Auszug aus BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (Senat 23. September 1999 - 8 AZR 614/98 - 21. Januar 1999 - 8 AZR 680/97 - 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - AP BGB § 613a Nr. 187 = EzA BGB § 613a Nr. 174).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
    Auszug aus BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
    Will der Revisionskläger geltend machen, das Landesarbeitsgericht habe seinen Sachvortrag übergangen, muss er diesen unter Angabe der Fundstelle in den Schriftsätzen der Tatsacheninstanzen bezeichnen (vgl. Senat 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8).
  • BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97
  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs

  • LAG Niedersachsen, 12.07.2007 - 7 Sa 1432/06

    Wiedereinstellungsanspruch gegen den neuen Auftragnehmer nach der Neuvergabe

  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 608/07

    Betriebs(teil)übergang; Bewachungsauftrag; Truppenübungsplatz

  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 609/07

    Betriebs(teil)übergang; Bewachungsauftrag; Truppenübungsplatz

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 320/01

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 619/07

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03
  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

    Der Anspruch setzt voraus, dass zwischen dem Zugang einer betriebsbedingten Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist entweder wider Erwarten der bisherige Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers doch erhalten bleibt (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 7 AZR 621/06 - Rn. 11; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - zu II B 3 der Gründe, BAGE 95, 171) oder unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz iSv. § 1 Abs. 2 KSchG entsteht (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - aaO; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO; 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 33) .

    Eine Ausnahme kann geboten sein, wenn der Betriebs- oder Betriebsteilübergang bereits während des Laufs der Kündigungsfrist zwar beschlossen, aber noch nicht vollzogen wurde (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO; 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 33; 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 59; 13. Mai 2004 - 8 AZR 198/03 - zu II 2 c bb der Gründe, aaO) .

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Ein Wiedereinstellungsanspruch, der seine Grundlage in § 611 BGB iVm. § 242 BGB findet (vgl. BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80) , setzt voraus, dass nach dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung sich während der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer ergibt (vgl. BAG 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - AP BGB § 613a Nr. 355 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 98) .

    In diesem Falle entsteht noch während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung, der ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs gemäß § 613a Abs. 1 BGB gegen den Erwerber gerichtet ist (vgl. BAG 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - aaO) .

    b) Nach den allgemeinen zivilprozessualen Regeln trägt der Arbeitnehmer, der den Wiedereinstellungsanspruch geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchbegründenden Tatsachen, zu denen auch das Vorliegen eines Betriebs- bzw. Betriebsteilübergangs gehört (vgl. BAG 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - AP BGB § 613a Nr. 355 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 98) .

    Die bloße Auftragsnachfolge stellt aber weder einen Betriebsübergang iSv. § 613a BGB noch den Übergang einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG dar (vgl. BAG 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - AP BGB § 613a Nr. 355 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 98) .

    sie sich im Wesentlichen als die aufgrund des Dienstleistungsvertrages geschuldete Tätigkeit darstellt (vgl. BAG 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - AP BGB § 613a Nr. 355 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 98) .

    Den Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs bilden sächliche Betriebsmittel aber nicht schon dann, wenn sie zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind (vgl. BAG 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - AP BGB § 613a Nr. 355 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 98) .

    Dann kann neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (st. Rspr., vgl. BAG 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - AP BGB § 613a Nr. 355 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 98) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Insbesondere trägt der Arbeitnehmer, der einen Wiedereinstellungsanspruch geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen (vgl. BAG 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - AP BGB § 613a Nr. 355 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 98) .
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