Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,482
LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 (https://dejure.org/2010,482)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 (https://dejure.org/2010,482)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 12 Sa 875/09 (https://dejure.org/2010,482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • openjur.de

    § 626 BGB
    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten Email-Verkehrs während der Arbeitszeit bei Entbehrlichkeit vorheriger Abmahnung

  • Telemedicus

    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung

  • Telemedicus

    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung

  • IWW
  • aufrecht.de

    Exzessive Nutzung privater Mails am Arbeitsplatz als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten Email-Verkehrs während der Arbeitszeit bei Entbehrlichkeit vorheriger Abmahnung

  • czarnetzki.eu PDF

    Kündigung wg. exzessivem privaten E-Mail-Verkehr Datenauswertung

  • kanzlei.biz

    Exzessiver privater Emailverkehr rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver Privatnutzung des Dienst-Computers

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver Privatnutzung des Dienst-Computers

  • hensche.de

    Kündigung: Fristlos, Internetnutzung, Kündigung: Private Internetnutzung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Privater E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz als wichtiger Kündigungsgrund

  • RA Kotz

    Kündigung (außerordentliche) wegen Privatnutzung Dienst-PC

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit bei Entbehrlichkeit vorheriger Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    § 626 Abs. 2 BGB
    Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters wegen "exzessiver privater Nutzung” des Dienst-PCs

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Exzessiver privater E-Mail-Verkehr während der Arbeitszeit: Kündigung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen exzessiver privater E-Mail-Kommunikation am Arbeitsplatz

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    E-Mail für dich

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Exzessive private Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stundenlang private E-Mails geschrieben - außerordentliche Kündigung!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dienst-PC "exzessiv" für Partnersuche genutzt - Kündigung eines kommunalen Angestellten wegen Verletzung der Arbeitspflichten ist wirksam

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen durchgängiger Privatnutzung des PCs am Arbeitsplatz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausschweifende private Nutzung des Arbeitsplatz-Computers rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Private E-Mail Kommunikation am Arbeitplatz und Beweisverwertungsverbot

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Privatnutzung des betrieblichen PCs kann zur Kündigung führen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sofortiger Rausschmiss bei exzessiver privater PC-Nutzung

  • beck.de (Kurzinformation)

    Exzessive Privatnutzung von E-Mails

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen übermäßigem privaten E-Mail Verkehr während der Arbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private E-Mails während der Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu viele E-Mails im Dienst-PC: Kündigung rechtens, auch ohne Abmahnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit - Private E-Mails rechtfertigen außerordentliche Kündigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die exzessive private Internetnutzung am Arbeitsplatz // Die exzessive private Internetnutzung während der Arbeitszeit kann eine (fristlose) Kündigung sogar ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Privater E-Mail-Verkehr während der Arbeitszeit: Fristlose Kündigung!

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei hemmungsloser Nutzung des dienstlichen Internetzugangs droht eine außerordentliche Kündigung

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen exzessiver privater E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, ob ein Arbeitgeber auf private E-Mails des Beschäftigten zugreifen und diese als Beweismittel verwenden darf.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • MMR 2010, 639
  • K&R 2010, 613
  • NZA-RR 2010, 406
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
    Diese Grundsätze hat der Zweite Senat mit seiner Entscheidung vom aus April 2006 (BAG 27.04.2006, 2 AZR 386/05, AP Nr. 202 zu § 626 BGB) noch einmal bekräftigt.
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
    Die Annahme eines "Sachvortragsverwertungsverbotes" steht in Widerspruch zu den Grundprinzipien des deutschen Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahrens (BAG 13.12.2007, 2 AZR 537/07, NZA 2008, 1008 - 1012).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
    Mit Urteil vom 31.05.2007 (2 AZR 200/06, NZA 2007, 922 bis 925) hat das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsprechung über die private Nutzung des Internets auch auf die "private Nutzung des Dienst-PC" erstreckt.
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
    Die Pflichtverletzung wiegt dabei umso schwerer, je mehr der Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung des Internets seine Arbeitspflicht in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht vernachlässigt (BAG 07.07.2005, 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB, Rn. 27).
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
    Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seinen Schwerbehindertenstatus bzw. seine Gleichstellung nicht innerhalb dieser drei Wochen mit, so kann sich der Arbeitnehmer auf den Sonderkündigungsschutz nicht mehr berufen und mit Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG ist der eigentlich gegebene Nichtigkeitsgrund nach § 134 BGB i. V. m. § 85 SGB IX wegen § 7 KSchG geheilt (BAG 13.02.2008, 2 AZR 864/06, NZA 2008 1055 - 1060).
  • VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08

    Zugriff des Arbeitgebers auf privaten E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
    Schutz gegen die rechtswidrige Auswertung dieser erst nach Beendigung des Übertragungsvorganges angelegten Daten wird nur durch die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung bzw. auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof 19.05.2009, 6 A 2672/08.Z, NJW 2009, 2470 - 2473).
  • BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 193/57

    Außerordentliche Kündigung - Erklärung unter Fristsetzung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
    Sie ist allerdings nur solange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständlichen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhaltes verschaffen sollen (BAG 29.07.1993, 2 AZR 90/93, AP Nr. 31 zu § 626 BGB Ausschlussfrist, Rn. 16).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
    Sie ist allerdings nur solange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständlichen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhaltes verschaffen sollen (BAG 29.07.1993, 2 AZR 90/93, AP Nr. 31 zu § 626 BGB Ausschlussfrist, Rn. 16).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen

    Gewährt der Arbeitgeber auf diese Weise einen Vertrauensvorschuss zur selbständigen und ordnungsgemäßen Erledigung der Arbeiten ohne soziale Kontrolle durch andere Arbeitnehmer, muss der Beschäftigte eine in der Auswertung personenbezogener Daten liegende Persönlichkeitsrechtsverletzung mit Rücksicht auf berechtigte Belange des Arbeitgebers hinnehmen (LAG Niedersachsen v. 31.05.2010 - 12 Sa 875/09, Rz. 46).
  • BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13

    Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des von dieser Datenerhebung Betroffenen findet damit in dem Recht, sich aus Quellen, die jedermann offen stehen, zu informieren, seine Grenze (vgl. Gola/Schomerus aaO § 28 Rn. 45; vgl. auch Forgó/Krügel/Müllenbach, CR 2010, 616, 620 Fn. 39).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10

    Private E-Mails am Arbeitsplatz und das Fernmeldegeheimnis

    Der Arbeitgeber, der lediglich seinen Arbeitnehmern auch die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts gestattet, ist nach herrschender Auffassung, der sich auch Arbeitsgericht angeschlossen hat, kein Dienstanbieter iSd. Telekommunikationsgesetzes (LAG Niedersachsen 31. Mai 2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406).

    Gestattet wie vorliegend ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, den Arbeitsplatzrechner auch zum privaten E-Mail-Verkehr zu nutzen und E-Mails, die von den Mitarbeitern nicht unmittelbar nach Eingang oder Versendung gelöscht werden, im Posteingang oder -ausgang zu belassen oder in anderen auf lokalen Rechnern oder zentral gesicherten Verzeichnissen des Systems abzuspeichern, unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers oder Dritter auf diese Datenbestände dementsprechend nicht den rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses (LAG Niedersachsen 31. Mai 2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Hessischer VGH 19. Mai 2009 - 6 A 2672/08.Z - NJW 2009, 2470; VG Frankfurt 6. November 2008 - 1 K 628/08.F - WM 2009, 948).

  • LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19

    Arbeitszeitbetrug durch private Nutzung von Internet und E-Mails Fristlose

    Ausgehend von drei Minuten Arbeitszeit für das Lesen einer E-Mail und deren Beantwortung (vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 15. Mai 2010 - 12 Sa 875/09, Rn. 43, NZA-RR 2010, 505 ff. = MMR 2010, 639 ff.), ergibt sich bei isolierter Betrachtung der insgesamt 13 E-Mails bereits ein Zeitaufwand von 39 Minuten.

    Ausgehend von geschätzten drei Minuten für das Lesen und Beantworten einer E-Mail (vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 15. Mai 2010 - 12 Sa 875/09, Rn. 43, NZA-RR 2010, 505 ff. = MMR 2010, 639 ff.) ist insofern von weiteren 270 Minuten und damit weiteren 4, 5 Stunden auszugehen, an denen der Kläger nicht gearbeitet hat.

  • VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12

    Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten

    Die spezifischen Gefahren einer räumlich distanzierten Kommunikation, vor denen das Telekommunikationsgeheimnis schützen will, bestehen hier nicht fort (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19.05.2009 - 6 A 2672/08.Z - a.a.O. unter Bezug auf BVerfG, Urteile vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 - BVerfGE 115, 166 = NJW 2006, 976 und vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 - BVerfGE 120, 274 = NJW 2008, 822; siehe ferner BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - BVerfGE 124, 43 = NJW 2009, 2431; LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10 - DB 2011, 1281; LAG Hamm, Urteil vom 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10 - DuD 2013, 50 = juris Rn. 175).

    Daneben ist selbst bei unterstellter Eröffnung des Schutzbereichs des Fernmeldegeheimnisses der Beklagte gegenüber dem Kläger kein Diensteanbieter im Sinne des § 88 TKG (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - a.a.O. ; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10 - a.a.O. ; Bock in Beck"scher TKG-Kommentar, 3. Aufl., § 88 Rn. 24; Schöttler in jurisPR-ITR 4/2009 Anm. 2 m.w.N.; Fülbier/Splittgerber, NJW 2012, 1995 ff. m.w.N.).

  • LG Erfurt, 28.04.2021 - 1 HKO 43/20

    Zugriff auf Mails des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber

    Dies trifft vorliegend nicht zu, da es im Verhältnis zwischen den Parteien an einer Geschäftsmäßigkeit fehlt (so auch LAG Niedersachsen, 31.05.2010,12 Sa 875/09; LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2011, 4 Sa 2132/10, und 14.01.2016, 5 Sa 657/15; LG Krefeld, 07.02.2018, 7 O 175/17 und 7 O 198/17; a. A. LAG Hessen, 21.09.2018,10 Sa 601/18 - Revisionsverfahren BAG, 2 AZR 564/18, durch Vergleich beendet).
  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100; KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).

    Will ein Arbeitgeber wegen privater Internetnutzung das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass und in welchem Umfang es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist (LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Kramer, NZA 2007, 1338).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und

    In jedem Fall exzessiv ist ein privater E-Mail-Verkehr des Arbeitnehmers, der ihm phasenweise keinen Raum mehr für die Erledigung seiner Dienstaufgaben gelassen hat (LAG Niedersachsen, Urteil vom 31. Mai 2010 - 12 Sa 875/09 - Rn. 43, juris = NZA-RR 2010, 406).
  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100; KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).

    Will ein Arbeitgeber wegen privater Internetnutzung das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass und in welchem Umfang es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist (LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Kramer, NZA 2007, 1338).

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100; KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).

    Will ein Arbeitgeber wegen privater Internetnutzung das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass und in welchem Umfang es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist (LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Kramer, NZA 2007, 1338).

  • OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21

    Ist auch die private Nutzung eines betrieblichen E-Mail-Accounts gestattet so

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht