Rechtsprechung
   LAG Hamm, 18.06.2010 - 10 TaBV 11/10   

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https://dejure.org/2010,6652
LAG Hamm, 18.06.2010 - 10 TaBV 11/10 (https://dejure.org/2010,6652)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2010 - 10 TaBV 11/10 (https://dejure.org/2010,6652)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - 10 TaBV 11/10 (https://dejure.org/2010,6652)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sachaufwand des Betriebsrats-, Informations- und Kommunikationstechnik; Farbdrucker; Mitbenutzung eines im Betrieb befindlichen Druckers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 40 Abs. 2 BetrVG
    Sachaufwand des Betriebsrats-, Informations- und Kommunikationstechnik; Farbdrucker; Mitbenutzung eines im Betrieb befindlichen Druckers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrats auf Bereitstellung eines eigenen Farbdruckers

  • hensche.de

    Betriebsratsbüro, Betriebsrat: Kosten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Anspruch des Betriebsrats auf Bereitstellung eines eigenen Farbdruckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Betriebsrates auf eigenen (Farb-) Drucker

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsräte mit Technikkenntnissen sind klar im Vorteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 521
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.2010 - 10 TaBV 11/10
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 12.05.1999 - 7 ABR 36/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65; BAG 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79; BAG 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 82; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, Rn. 22).
  • BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 18/04

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.2010 - 10 TaBV 11/10
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 12.05.1999 - 7 ABR 36/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65; BAG 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79; BAG 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 82; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, Rn. 22).
  • LAG Niedersachsen, 27.05.2002 - 5 TaBV 21/02

    Bereitstellung von erforderlichen Sachmitteln durch den Arbeitgeber nach

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.2010 - 10 TaBV 11/10
    In jedem Fall muss aber die Vertraulichkeit der zu verarbeitenden Daten gewährleistet sein (vgl. LAG Niedersachsen 27.05.2002 - 5 TaBV 21/02 - NZA-RR 2003, 250; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 40 Rn. 128; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rn. 51; GK/Weber, BetrVG, 9. Aufl., § 40 Rn. 153, 161, 163 m.w.N.).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Insbesondere darf es der Betriebsrat für erforderlich erachten, dass der Internetzugang einzelner Betriebsratsmitglieder über den Rechner des Betriebsrats in einer Weise eingerichtet wird, die es der Arbeitgeberin nicht ermöglicht, die Internetrecherchen der einzelnen Betriebsratsmitglieder nachzuvollziehen (vgl. ähnlich zur Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch die Registrierung von Telefonverbindungsdaten im Nahbereich: vgl. BAG 1. August 1990 - 7 ABR 99/88 - zu B II 3 der Gründe, AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 20; zur Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch die Speicherung von Verbindungsdaten eines Telefaxgeräts: vgl. LAG Niedersachsen 27. Mai 2002 - 5 TaBV 21/02 - LAGE BetrVG 2001 § 40 nF Nr. 2; zur Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch die Speicherung von Druckaufträgen: vgl. LAG Hamm 18. Juni 2010 - 10 TaBV 11/10 - NZA-RR 2010, 521) .
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