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   BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08   

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BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 (https://dejure.org/2009,218)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 (https://dejure.org/2009,218)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 8 AZR 766/08 (https://dejure.org/2009,218)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Betriebsstilllegung - auf die Bundesagentur für Arbeit übergangene Entgeltansprüche aus Annahmeverzug - Haftung des Betriebserwerbers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriffe der Betriebsstilllegung und des Betriebsübergangs; Haftung des Betriebserwerbers für auf die Bundesagentur für Arbeit übergangene Entgeltansprüche aus Annahmeverzug des Betriebsveräußerers

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Haftung des Betriebserwerbers bei Betriebsübergang - Betriebsstilllegung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsstilllegung und Betriebsübergang

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Haftung des Betriebserwerbers bei Betriebsübergang - Betriebsstilllegung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriffe der Betriebsstilllegung und des Betriebsübergangs; Haftung des Betriebserwerbers für auf die Bundesagentur für Arbeit übergangene Entgeltansprüche aus Annahmeverzug des Betriebsveräußerers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang von Entgeltansprüchen aus Annahmeverzug, die wegen Gleichwohlgewährung auf Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung des Betriebserwerbers beim Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Haftung des Betriebserwerbers

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Betriebserwerbers nach faktischer Stillegung des Betriebes bei Betriebserwerb vor Ablauf der Kündigungsfristen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Betriebserwerbers in Stillegungsphase

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsstilllegung und Betriebsübergang

  • zunft-starke.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Haftung des Erwerbers bei Neueröffnung vor endgültiger Betriebstillegung des Altbetriebes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Betriebserwerbers bei einem Betriebsübergang

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Haftung des Betriebserwerbers bei einem Betriebsübergang - Betriebserwerber muss für Recht und Pflichten hinsichtlich bestehender Arbeitsverhältnisse einstehen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betriebsübergang oder Betriebsstilllegung: Wer haftet?

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kündigungsschutzklage kann auch nach Betriebspleite den Job retten // Erwerber tritt auch bei Insolvenz in alle Pflichten ein

Besprechungen u.ä. (3)

  • zunft-starke.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Haftung des Erwerbers bei Neueröffnung vor endgültiger Betriebstillegung des Altbetriebes

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Betriebsstilllegung in der Insolvenz

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Risiko Betriebsübergang: Der Übergang von Arbeitsverhältnissen auf einen Betriebserwerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 849
  • NZI 2010, 53
  • BB 2009, 2421
  • BB 2010, 695
  • DB 2010, 624
  • NZA-RR 2010, 660
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08
    Entsprechend scheidet ein Betriebsübergang aus, wenn der Betrieb vor dem Erwerb stillgelegt wurde (so ausdrücklich BAG 16. Juli 1998 - 8 AZR 80/97 - zu B II 2 a der Gründe; 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu B III 1 b bb, B III 1 c, B III 4 der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210).

    Die bloße Einstellung der Produktion bedeutet allerdings noch keine Betriebsstilllegung (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu B III 1 b bb der Gründe, aaO).

    Abgeschlossen ist die Stilllegung dann, wenn die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer beendet sind (BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Rn. 34, AP InsO § 125 Nr. 4; 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu B III 1 b bb der Gründe, aaO; 29. März 1977 - 1 AZR 46/75 - BAGE 29, 114 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 27).

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08
    Sächliche Betriebsmittel sind im Rahmen einer Auftragsneuvergabe wesentlich, wenn bei wertender Betrachtungsweise ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhanges ausmacht und wenn sie somit unverzichtbar zur auftragsgemäßen Verrichtung der Tätigkeiten sind (BAG 27. September 2007 - 8 AZR 941/06 - Rn. 20 mwN, BAGE 124, 159 = AP BGB § 613a Nr. 332 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 86; 14. August 2007 - 8 AZR 1043/06 - Rn. 18, AP BGB § 613a Nr. 325 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 74).

    Die Wahrung der Identität der übergegangenen wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Falle anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger bei dieser Tätigkeit eingesetzt hatte (BAG 27. September 2007 - 8 AZR 941/06 - Rn. 20 mwN, BAGE 124, 159 = AP BGB § 613a Nr. 332 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 86).

    (1) Allerdings schließen sich Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung systematisch aus und die Veräußerung des Betriebs allein - wie bereits die Wertung in § 613a BGB zeigt - stellt keine Stilllegung dar, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Inhaberwechsel stattfindet (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - Rn. 45, AP BGB § 613a Nr. 370; 27. September 2007 - 8 AZR 941/06 - Rn. 32, BAGE 124, 159 = AP BGB § 613a Nr. 332 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 86).

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08
    Ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang kann auch dann angenommen werden, wenn er - wie hier - durch eine Reihe von verschiedenen Rechtsgeschäften veranlasst wird (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - Rn. 45, AP BGB § 613a Nr. 370; 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 47, AP BGB § 613a Nr. 353 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 96).

    (1) Allerdings schließen sich Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung systematisch aus und die Veräußerung des Betriebs allein - wie bereits die Wertung in § 613a BGB zeigt - stellt keine Stilllegung dar, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Inhaberwechsel stattfindet (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - Rn. 45, AP BGB § 613a Nr. 370; 27. September 2007 - 8 AZR 941/06 - Rn. 32, BAGE 124, 159 = AP BGB § 613a Nr. 332 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 86).

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08
    Abgeschlossen ist die Stilllegung dann, wenn die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer beendet sind (BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Rn. 34, AP InsO § 125 Nr. 4; 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu B III 1 b bb der Gründe, aaO; 29. März 1977 - 1 AZR 46/75 - BAGE 29, 114 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 27).

    Insoweit kann unterstellt werden, dass der Insolvenzschuldner bzw. der Insolvenzverwalter beabsichtigten, den Betrieb stillzulegen und die Kündigungen der Arbeitsverhältnisse nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt waren (BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Rn. 55 mwN, AP InsO § 125 Nr. 4).

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 54/07

    Betriebsübergang - Betriebserwerb in der Insolvenz - Altersteilzeitverhältnis in

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08
    Die in teleologischer Reduktion der Haftungsregelung des § 613a BGB entwickelten Grundsätze zu den Haftungsbeschränkungen des Erwerbers bei Betriebsübernahme in der Insolvenz (vgl. hierzu zB BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 54/07 - mwN, AP BGB § 613a Nr. 357 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 101) greifen nicht.

    Wird die Erfüllung für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschuldet, handelt es sich dagegen um Masseforderungen - auch: Masseverbindlichkeiten - nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 54/07 - aaO; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 230/06 - AP ATG § 3 Nr. 19).

  • LAG Hessen, 17.07.2008 - 5 Sa 1937/06

    Betriebsübergang bei Insolvenz - Neuvermietung der Betriebsräume nach Rückfall

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juli 2008 - 5 Sa 1937/06 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juli 2008 - 5 Sa 1937/06 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr. des Senats im Anschluss an EuGH 11. März 1997 - C-13/95 - [Ayse Süzen] Rn. 13 - 18, Slg. 1997, I-1259 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 = EzA BGB § 613a Nr. 145; BAG 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - Rn. 18, AP BGB § 613a Nr. 343; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - Rn. 17, AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    die Person, die den Betrieb im eigenen Namen führt und nach außen als Betriebsinhaber auftritt, die Geschäftstätigkeit tatsächlich weiterführt oder wieder aufnimmt (BAG 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - Rn. 28, AP BGB § 613a Nr. 343).

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 2/07

    Betriebsübergang in der Insolvenz - Nutzungsvereinbarung als Rechtsgeschäft

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08
    Maßgeblich und ausreichend ist, dass dem Übernehmer die fraglichen Betriebsmittel zugerechnet werden können, weil dieser die arbeitstechnische Organisationsgewalt über diese ausüben kann (EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres] Rn. 37 - 42, Slg. 2005, I-11237; BAG 31. Januar 2008 - 8 AZR 2/07 - Rn. 32, AP BGB § 613a Nr. 339).
  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08
    Ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang kann auch dann angenommen werden, wenn er - wie hier - durch eine Reihe von verschiedenen Rechtsgeschäften veranlasst wird (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - Rn. 45, AP BGB § 613a Nr. 370; 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 47, AP BGB § 613a Nr. 353 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 96).
  • BAG, 29.03.1977 - 1 AZR 46/75

    Kündigung von Betriebsratsmitgliedern - Betriebsstillegung - Kündigungsfrist -

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08
    Abgeschlossen ist die Stilllegung dann, wenn die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer beendet sind (BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Rn. 34, AP InsO § 125 Nr. 4; 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu B III 1 b bb der Gründe, aaO; 29. März 1977 - 1 AZR 46/75 - BAGE 29, 114 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 27).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

  • EuGH, 15.12.2005 - C-232/04

    Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung

  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot

  • BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 80/97
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 853/93

    Betriebsrisiko - Stillegung eines privaten Schlachthofs

  • RG, 04.06.1920 - V 22/20

    Begründet es die Revision, wenn statt eines zur Hauptverhandlung gestellten

  • LAG Köln, 16.04.2010 - 10 Sa 981/09

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter bei

    Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (BAG, Urteil vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - zitiert nach juis).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteil vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - , zitiert nach Juris im Anschluss EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - C - 13/95 - , in AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).

    Dies gilt auch dann, wenn zwar keine Arbeitsleistung erbracht worden ist, aber ein Entgeltanspruch besteht (vgl. BAG, Urteil vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - , zitiert nach Juris).

    Vielmehr kommt hier der Gedanke des Bundesarbeitsgerichts aus den Urteilen vom 22.10.2009 ( 8 AZR 766/08, zitiert nach Juris) und vom 19.01.2006 ( 6 AZR 529/04, in DB 2006, Seite 2295 f.) zum Tragen, dass Vergütungsansprüche für den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung grundsätzlich als Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alternative InsO zu gelten haben, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbringt.

  • BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 99/22

    Betriebsübergang - Annahmeverzug

    b) In dieser Konstellation bedarf es keines tatsächlichen oder wörtlichen Angebots des Arbeitnehmers zur Begründung des Annahmeverzugs (vgl. BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 766/08 - Rn. 17) .
  • LAG Köln, 22.03.2011 - 12 Sa 886/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei fehlender

    Dabei kommt den einzelnen Kriterien je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu ( st. Rspr. im Anschluss an EuGH vom 11. März 1997 - C-13/95 - [Ayse Süzen] Rdnr. 13 - 18 nach Juris; BAG vom 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - Rn. 18 nach Juris; BAG vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - Rdnr. 19 nach Juris m.w.N.).

    Die Beklagte zu 5. knüpft insoweit an den von der Insolvenzschuldnerin eingeführten Namen an (so auch BAG vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - Rdnr. 26 nach Juris).

    Ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang kann auch dann angenommen werden, wenn er - wie hier - durch eine Reihe von verschiedenen Rechtsgeschäften auch mit verschiedenen Dritten veranlasst wird (BAG vom 29.05.2009 - 8 AZR 273/08 - Rdnr. 45 nach Juris, BAG vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - Rdnr. 30 nach Juris, BAG vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - Rdnr. 47 nach Juris, KR-Pfeiffer 9. Auflage § 613 a BGB Rdnr. 88 m.w.N.).

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