Rechtsprechung
BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Betriebsrente - Insolvenzsicherung
- openjur.de
Betriebliche Altersversorgung; Hausbrand; Insolvenzsicherung; Tarifvertrag
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 7 Abs 1 BetrAVG, § 7 Abs 2 BetrAVG, § 1 TVG, § 45 Abs 3 SGB 6
Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag - Wolters Kluwer
Begriff der betriebliche Altersversorgung (biometrische Risiken); Hausbrand als Teil einer betrieblichen Altersversorgung; Werksrente wegen Anpassung infolge Umstrukturierungen im Bergbau als betriebliche Altersversorgung
- bag-urteil.com
Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag
- Betriebs-Berater
Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag
- ra.de
- rewis.io
Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der betriebliche Altersversorgung [biometrische Risiken]; Hausbrand als Teil einer betrieblichen Altersversorgung; Werksrente wegen Anpassung infolge Umstrukturierungen im Bergbau keine betrieblichen Altersversorgung
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Insolvenzsicherung von Versorgungsleistungen ? Einstandspflicht des PSV für Hausbrandleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der "Hausbrand" als betriebliche Altersversorgung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Sachleistungen bei betrieblicher Altersversorgung
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Insolvenzsicherung von Hausbrand als bAV-Leistung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zur Betrieblichen Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zahlungen für Hausbrandleistungen stellen insolvenzgeschützte betriebliche Altersversorgung dar
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 08.01.2009 - 22 Ca 9333/07
- LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09
- BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
- BAG, 17.05.2010 - 3 AZR 594/09
Papierfundstellen
- BAGE 133, 289
- ZIP 2010, 1867
- MDR 2010, 1267
- MDR 2010, 15
- NZI 2010, 516
- FamRZ 2010, 1559
- BB 2010, 1595
- DB 2010, 1834
- DB 2010, 23
- NZA-RR 2011, 146
- NZA-RR 2011, 155
Wird zitiert von ... (79) Neu Zitiert selbst (25)
- BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Das AGG gilt nicht, da es sich um die Anwendung von im Betriebsrentengesetz enthaltenen Regelungen handelt (§ 2 Abs. 2 Satz 2 AGG; BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22 ff., BAGE 125, 133). - BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03
Übergangsversorgung
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Letztlich geht es um die Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit; dafür vorgesehene Leistungen sind keine betriebliche Altersversorgung (vgl. BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - zu A der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 9). - BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07
Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Diese Vervollständigung kann der Senat selbst vornehmen, da es um die ergänzende Vertragsauslegung bei typischen Willenserklärungen geht (vgl. zum Ganzen: BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 31 ff., AP BetrAVG § 2 Nr. 60).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2007 - L 2 KN 180/04
Rentenversicherung
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Das Gesetz kommt ferner Arbeitnehmern nicht zugute, die aufgrund ihrer Berufsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt ohnehin nicht mehr zur Verfügung stehen (vgl. LSG NW 10. Januar 2007 - L 2 KN 180/04 -). - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Im Hinblick auf die eindeutige Rechtslage ist eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nach Art. 234 EG-Vertrag bzw. Art. 267 AEUV entbehrlich ("acte clair", zB EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415, 3430 f.). - BGH, 03.02.1986 - II ZR 54/85
Einstellung der Leistungen des Trägers der Insolvenzsicherung wegen zunächst …
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Mitteilungen nach § 9 Abs. 1 BetrAVG haben im Übrigen lediglich deklaratorische Bedeutung (vgl. BGH 3. Februar 1986 - II ZR 54/85 - zu 1 der Gründe, AP BetrAVG § 9 Nr. 4). - LSG Thüringen, 22.01.1997 - L 3 Ar 43/96
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Das Gesetz vermutet daher unwiderleglich eine physische Beeinträchtigung mit Erreichen des 50. Lebensjahres (vgl. Thüringer LSG 22. Januar 1997 - L 3 Ar 43/96 -). - BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00
Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Es handelt sich um eine bei der ehemaligen Arbeitgeberin des Klägers allgemein angewandte Versorgungsordnung und damit um eine typische Willenserklärung, die der Senat selbst auslegen kann (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 334/00 - zu I 2 a aa der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 11 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 80). - BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Die Anbringung eines Anschlussrechtsmittels ist nicht erforderlich (BAG 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - zu II 4 der Gründe, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7). - BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
Leistungsanpassung - Bochumer Verband
Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Dieses Risiko ist nicht im Betriebsrentengesetz angesprochen (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 - Rn. 16 ff., AP BetrAVG § 1 Nr. 58). - EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND …
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07
Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner
- LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09
Betriebsrente; Steinkohlebergbau, Energiebeihilfe
- BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86
Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente - …
- BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 401/87
Betriebliche Altersversorgung: Versorgungsbeginn
- BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02
Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung
- BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
Invaliditätsrente bei vorzeitigem Ausscheiden
- BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 312/85
Anforderungen an den Eintritt des Versorgungsfalls im Rahmen einer betrieblichen …
- ArbG Köln, 08.01.2009 - 22 Ca 9333/07
Einordnung von Hausbrandbezugsrechten als Teil der betrieblichen …
- BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 288/97
Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente
- BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07
Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder
- BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05
Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen
- BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 279/94
Begriff der Leistung der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89
Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden
- BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06
Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt
- BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15
Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung …
Über den zuletzt genannten Antrag hat das Landesarbeitsgericht, ausgehend von dem zutreffenden Verständnis, es handele sich um einen "echten", vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängigen Hilfsantrag, nicht entschieden (zur Entbehrlichkeit eines Anschlussrechtsmittels in einem solchen Fall vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 75, BAGE 133, 289) . - BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
Anfechtung - ordentliche Kündigung
Er ist zwar in die Revision gelangt (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 75 mwN, BAGE 133, 289) . - BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle
Die Zusage muss einem Versorgungszweck dienen und die Leistungspflicht nach dem Inhalt der Zusage durch ein im Gesetz genanntes biologisches Ereignis, nämlich Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst werden (BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23, AP BetrAVG § 7 Nr. 116 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 93) .
- BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16
Massenentlassung - Konsultationsverfahren
Mit der Abweisung des Kündigungsschutzantrags zu 2. ist der auch ohne Anschlussrechtsmittel der Klägerin in die Revision gelangte (BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 75, BAGE 133, 289) Hilfsantrag auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs nach § 113 Abs. 3 iVm. Abs. 1 BetrVG zur Entscheidung angefallen. - VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1738
Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf …
Auch sei insoweit maßgeblich auf die Rechtsauffassung und - ausweislich der bis 11/2011 geltenden Fassung des einschlägigen Merkblatts - ständige Verwaltungspraxis des Beklagten als beliehener Unternehmer vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) abzustellen, die im Einklang mit der damaligen Rechtsprechung die seitens der Klägerin gewährten Deputatszusagen als nicht beitragsrelevante Fürsorgeleistungen erachtet habe.Der Beklagte habe spätestens seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) Kenntnis davon gehabt, dass die gegenständlichen Deputatszusagen der Klägerin grundsätzlich beitragsrelevant seien, eine aktive Nachfrage bei der Klägerin, ob entsprechende Deputatszusagen getätigt worden sind, sei durch den Beklagten jedoch pflichtwidrig nicht erfolgt.
Letztlich sei hier eine zeitlich differenzierende Ermessensausübung mit Blick auf die Zeit vor und nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) geboten gewesen.
Es sei davon auszugehen, dass im Nachgang des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) Nacherhebungen auch bei anderen Unternehmen stattgefunden hätten, wie sich aus der Rechtsprechung ergebe (vgl. VG Gelsenkirchen, U.v. 10.12.2013 - 12 K 5403/11); mit Blick hierauf sei der Beklagte darlegungspflichtig, in welchem finanziellen Umfang tatsächlich deputatsbezogene Nacherhebungen erfolgt seien.
Die Einrede der Verjährung stelle auch keine unzulässige Rechtsausübung dar, da nicht die Klägerin durch unterbliebene Deputatsmeldungen den Beklagten veranlasst habe, von einer rechtzeitigen Beitragserhebung abzusehen; hierfür seien vielmehr die unzutreffende Rechtsauffassung nebst Merkblätter des Beklagten bis zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) und die anschließe Untätigkeit des Beklagten verantwortlich.
Die Voraussetzungen einer Einordnung von Deputatleistungen als Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hätten sich stets aus § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG ergeben und seien in Rechtsprechung und Literatur bereits weit vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) allgemein anerkannt gewesen (vgl. BAG, U.v. 11.8.1981 - 3 AZR 395/80; U.v. 12.12.2006 - 3 AZR 476/05; U.v. 19.2.2008 - 3 AZR 61/06).
Hiervon ausgehend waren die bisherigen Festsetzungsverwaltungsakte zum jeweiligen Erlasszeitpunkt objektiv rechtswidrig, da sie mangels Meldung durch die Klägerin keine Beitragsbemessungsgrundlagen hinsichtlich der gegenständlichen Deputatszusagen in Form verbilligten Energiebezugs enthielten, obwohl es sich bei diesen - dies ist aus heutiger Sicht zwischen den Beteiligten unstreitig - objektiv um Teile der betrieblichen Altersversorgung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG handelt, die der Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG unterliegen (vgl. allg. BAG, U.v. 16.3.2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289; VG Frankfurt a.M., U.v. 25.9.2014 - 2 K 4295/13.F - Seite 6 des Entscheidungsumdrucks).
Eine objektive Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Festsetzungsverwaltungsakte ergibt sich selbst dann, wenn man entsprechend der Argumentation der Klägerin unterstellt, dass durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt ist und erst seit diesem Zeitpunkt zwischen den Beteiligten geklärt ist, dass die gegenständlichen Deputatszusagen unter die - im maßgeblichen Zeitraum unverändert gebliebene - Legaldefinition der betrieblichen Altersversorgung aus § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG zu subsumieren sind und folglich insoweit eine Beitragspflicht nach § 10 BetrAVG besteht.
Nur der Vollständigkeit halber sei daher darauf hingewiesen, dass aus Sicht des Gerichts vieles dafür spricht, dass durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 zu Hausbrandleistungen für ausgeschiedene Arbeitnehmer (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) ohnehin keine grundlegende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, sondern allenfalls eine gerichtliche Klarstellung eines Einzelfalls erfolgt ist, die den Leitlinien der bisherigen höchstrichterlichen Judikatur folgt.
Dementsprechend nahm das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 16. März 2010 bei seinen Ausführungen dazu, dass der Leistungsbegriff des Betriebsrentengesetzes nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sach- und Nutzungsleistungen, insbesondere Deputate, umfasst, ausdrücklich Bezug auf sein vorangegangenes, in der amtlichen Sammlung veröffentlichtes Urteil vom 12. Dezember 2006 - BAGE 120, 330 (BAG, U.v. 16.3.2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 - juris Rn. 24).
Dieser Hinweis wurde zwar bei der Neufassung des Merkblatts im November 2011 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) neu formuliert; dies ändert jedoch nichts daran, dass bereits der alte Hinweis nicht von vornherein unzutreffend war bzw. sich nicht ausdrücklich negativ zur gegenständlichen Deputatsproblematik verhielt (vgl. VG Frankfurt a.M., U.v. 25.9.2014 - 2 K 4295/13.F - S. 9 f. des Entscheidungsumdrucks).
Der Beklagte hat zudem - soweit ersichtlich - auch vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) nicht die Rechtsauffassung vertreten, dass Deputatszusagen generell nicht Teil der betrieblichen Altersversorgung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG seien.
(cc) Ein Vertrauensschutz der Klägerin kann sich auch nicht aus dem Vortrag ergeben, dass der Beklagte möglicherweise vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) im Schadensfalle seine Inanspruchnahme mit Blick auf seine vorherige (unzutreffende) Rechtsauffassung abgelehnt hätte, so dass entgegen des Äquivalenzgrundsatzes auch im Falle einer korrekten Meldung der deputatsbezogenen Beitragsbemessungsgrundlagen für die Klägerin faktisch kein Versicherungsschutz bestanden hätte.
- VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1774
Betriebliche Altersversorgung
Auch sei insoweit maßgeblich auf die Rechtsauffassung und - ausweislich der bis 11/2011 geltenden Fassung des einschlägigen Merkblatts - ständige Verwaltungspraxis des Beklagten als beliehener Unternehmer vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) abzustellen, die im Einklang mit der damaligen Rechtsprechung die seitens der Klägerin gewährten Deputatszusagen als nicht beitragsrelevante Fürsorgeleistungen erachtet habe.Der Beklagte habe spätestens seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) Kenntnis davon gehabt, dass die gegenständlichen Deputatszusagen der Klägerin grundsätzlich beitragsrelevant seien, eine aktive Nachfrage bei der Klägerin, ob entsprechende Deputatszusagen getätigt worden sind, sei durch den Beklagten jedoch pflichtwidrig nicht erfolgt.
Letztlich sei hier eine zeitlich differenzierende Ermessensausübung mit Blick auf die Zeit vor und nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) geboten gewesen.
Es sei davon auszugehen, dass im Nachgang des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) Nacherhebungen auch bei anderen Unternehmen stattgefunden hätten, wie sich aus der Rechtsprechung ergebe (vgl. VG Gelsenkirchen, U.v. 10.12.2013 - 12 K 5403/11); mit Blick hierauf sei der Beklagte darlegungspflichtig, in welchem finanziellen Umfang tatsächlich deputatsbezogene Nacherhebungen erfolgt seien.
Die Einrede der Verjährung stelle auch keine unzulässige Rechtsausübung dar, da nicht die Klägerin durch unterbliebene Deputatsmeldungen den Beklagten veranlasst habe, von einer rechtzeitigen Beitragserhebung abzusehen; hierfür seien vielmehr die unzutreffende Rechtsauffassung nebst Merkblätter des Beklagten bis zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) und die anschließe Untätigkeit des Beklagten verantwortlich.
Die Voraussetzungen einer Einordnung von Deputatleistungen als Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hätten sich stets aus § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG ergeben und seien in Rechtsprechung und Literatur bereits weit vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) allgemein anerkannt gewesen (vgl. BAG, U.v. 11.8.1981 - 3 AZR 395/80; U.v. 12.12.2006 - 3 AZR 476/05; U.v. 19.2.2008 - 3 AZR 61/06).
Hiervon ausgehend waren die bisherigen Festsetzungsverwaltungsakte zum jeweiligen Erlasszeitpunkt objektiv rechtswidrig, da sie mangels Meldung durch die Klägerin keine Beitragsbemessungsgrundlagen hinsichtlich der gegenständlichen Deputatszusagen in Form verbilligten Energiebezugs enthielten, obwohl es sich bei diesen - dies ist aus heutiger Sicht zwischen den Beteiligten unstreitig - objektiv um Teile der betrieblichen Altersversorgung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG handelt, die der Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG unterliegen (vgl. allg. BAG, U.v. 16.3.2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289; VG Frankfurt a.M., U.v. 25.9.2014 - 2 K 4295/13.F - Seite 6 des Entscheidungsumdrucks).
Eine objektive Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Festsetzungsverwaltungsakte ergibt sich selbst dann, wenn man entsprechend der Argumentation der Klägerin unterstellt, dass durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt ist und erst seit diesem Zeitpunkt zwischen den Beteiligten geklärt ist, dass die gegenständlichen Deputatszusagen unter die - im maßgeblichen Zeitraum unverändert gebliebene - Legaldefinition der betrieblichen Altersversorgung aus § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG zu subsumieren sind und folglich insoweit eine Beitragspflicht nach § 10 BetrAVG besteht.
Nur der Vollständigkeit halber sei daher darauf hingewiesen, dass aus Sicht des Gerichts vieles dafür spricht, dass durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 zu Hausbrandleistungen für ausgeschiedene Arbeitnehmer (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) ohnehin keine grundlegende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, sondern allenfalls eine gerichtliche Klarstellung eines Einzelfalls erfolgt ist, die den Leitlinien der bisherigen höchstrichterlichen Judikatur folgt.
Dementsprechend nahm das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 16. März 2010 bei seinen Ausführungen dazu, dass der Leistungsbegriff des Betriebsrentengesetzes nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sach- und Nutzungsleistungen, insbesondere Deputate, umfasst, ausdrücklich Bezug auf sein vorangegangenes, in der amtlichen Sammlung veröffentlichtes Urteil vom 12. Dezember 2006 - BAGE 120, 330 (BAG, U.v. 16.3.2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 - juris Rn. 24).
Dieser Hinweis wurde zwar bei der Neufassung des Merkblatts im November 2011 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) neu formuliert; dies ändert jedoch nichts daran, dass bereits der alte Hinweis nicht von vornherein unzutreffend war bzw. sich nicht ausdrücklich negativ zur gegenständlichen Deputatsproblematik verhielt (vgl. VG Frankfurt a.M., U.v. 25.9.2014 - 2 K 4295/13.F - S. 9 f. des Entscheidungsumdrucks).
Der Beklagte hat zudem - soweit ersichtlich - auch vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) nicht die Rechtsauffassung vertreten, dass Deputatszusagen generell nicht Teil der betrieblichen Altersversorgung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG seien.
(cc) Ein Vertrauensschutz der Klägerin kann sich auch nicht aus dem Vortrag ergeben, dass der Beklagte möglicherweise vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) im Schadensfalle seine Inanspruchnahme mit Blick auf seine vorherige (unzutreffende) Rechtsauffassung abgelehnt hätte, so dass entgegen des Äquivalenzgrundsatzes auch im Falle einer korrekten Meldung der deputatsbezogenen Beitragsbemessungsgrundlagen für die Klägerin faktisch kein Versicherungsschutz bestanden hätte.
- VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1737
Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf …
Auch sei insoweit maßgeblich auf die Rechtsauffassung und - ausweislich der bis 11/2011 geltenden Fassung des einschlägigen Merkblatts - ständige Verwaltungspraxis des Beklagten als beliehener Unternehmer vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) abzustellen, die im Einklang mit der damaligen Rechtsprechung die seitens der Klägerin gewährten Deputatszusagen als nicht beitragsrelevante Fürsorgeleistungen erachtet habe.Der Beklagte habe spätestens seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) Kenntnis davon gehabt, dass die gegenständlichen Deputatszusagen der Klägerin grundsätzlich beitragsrelevant seien, eine aktive Nachfrage bei der Klägerin, ob entsprechende Deputatszusagen getätigt worden sind, sei durch den Beklagten jedoch pflichtwidrig nicht erfolgt.
Letztlich sei hier eine zeitlich differenzierende Ermessensausübung mit Blick auf die Zeit vor und nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) geboten gewesen.
Es sei davon auszugehen, dass im Nachgang des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) Nacherhebungen auch bei anderen Unternehmen stattgefunden hätten, wie sich aus der Rechtsprechung ergebe (vgl. VG Gelsenkirchen, U.v. 10.12.2013 - 12 K 5403/11); mit Blick hierauf sei der Beklagte darlegungspflichtig, in welchem finanziellen Umfang tatsächlich deputatsbezogene Nacherhebungen erfolgt seien.
Die Einrede der Verjährung stelle auch keine unzulässige Rechtsausübung dar, da nicht die Klägerin durch unterbliebene Deputatsmeldungen den Beklagten veranlasst habe, von einer rechtzeitigen Beitragserhebung abzusehen; hierfür seien vielmehr die unzutreffende Rechtsauffassung nebst Merkblätter des Beklagten bis zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) und die anschließe Untätigkeit des Beklagten verantwortlich.
Die Voraussetzungen einer Einordnung von Deputatleistungen als Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hätten sich stets aus § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG ergeben und seien in Rechtsprechung und Literatur bereits weit vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) allgemein anerkannt gewesen (vgl. BAG, U.v. 11.8.1981 - 3 AZR 395/80; U.v. 12.12.2006 - 3 AZR 476/05; U.v. 19.2.2008 - 3 AZR 61/06).
Hiervon ausgehend waren die bisherigen Festsetzungsverwaltungsakte zum jeweiligen Erlasszeitpunkt objektiv rechtswidrig, da sie mangels Meldung durch die Klägerin keine Beitragsbemessungsgrundlagen hinsichtlich der gegenständlichen Deputatszusagen in Form verbilligten Energiebezugs enthielten, obwohl es sich bei diesen - dies ist aus heutiger Sicht zwischen den Beteiligten unstreitig - objektiv um Teile der betrieblichen Altersversorgung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG handelt, die der Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG unterliegen (vgl. allg. BAG, U.v. 16.3.2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289; VG Frankfurt a.M., U.v. 25.9.2014 - 2 K 4295/13.F - Seite 6 des Entscheidungsumdrucks).
Eine objektive Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Festsetzungsverwaltungsakte ergibt sich selbst dann, wenn man entsprechend der Argumentation der Klägerin unterstellt, dass durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt ist und erst seit diesem Zeitpunkt zwischen den Beteiligten geklärt ist, dass die gegenständlichen Deputatszusagen unter die - im maßgeblichen Zeitraum unverändert gebliebene - Legaldefinition der betrieblichen Altersversorgung aus § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG zu subsumieren sind und folglich insoweit eine Beitragspflicht nach § 10 BetrAVG besteht.
Nur der Vollständigkeit halber sei daher darauf hingewiesen, dass aus Sicht des Gerichts vieles dafür spricht, dass durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 zu Hausbrandleistungen für ausgeschiedene Arbeitnehmer (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) ohnehin keine grundlegende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, sondern allenfalls eine gerichtliche Klarstellung eines Einzelfalls erfolgt ist, die den Leitlinien der bisherigen höchstrichterlichen Judikatur folgt.
Dementsprechend nahm das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 16. März 2010 bei seinen Ausführungen dazu, dass der Leistungsbegriff des Betriebsrentengesetzes nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sach- und Nutzungsleistungen, insbesondere Deputate, umfasst, ausdrücklich Bezug auf sein vorangegangenes, in der amtlichen Sammlung veröffentlichtes Urteil vom 12. Dezember 2006 - BAGE 120, 330 (BAG, U.v. 16.3.2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 - juris Rn. 24).
Dieser Hinweis wurde zwar bei der Neufassung des Merkblatts im November 2011 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) neu formuliert; dies ändert jedoch nichts daran, dass bereits der alte Hinweis nicht von vornherein unzutreffend war bzw. sich nicht ausdrücklich negativ zur gegenständlichen Deputatsproblematik verhielt (vgl. VG Frankfurt a.M., U.v. 25.9.2014 - 2 K 4295/13.F - S. 9 f. des Entscheidungsumdrucks).
Der Beklagte hat zudem - soweit ersichtlich - auch vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) nicht die Rechtsauffassung vertreten, dass Deputatszusagen generell nicht Teil der betrieblichen Altersversorgung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG seien.
(cc) Ein Vertrauensschutz der Klägerin kann sich auch nicht aus dem Vortrag ergeben, dass der Beklagte möglicherweise vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) im Schadensfalle seine Inanspruchnahme mit Blick auf seine vorherige (unzutreffende) Rechtsauffassung abgelehnt hätte, so dass entgegen des Äquivalenzgrundsatzes auch im Falle einer korrekten Meldung der deputatsbezogenen Beitragsbemessungsgrundlagen für die Klägerin faktisch kein Versicherungsschutz bestanden hätte.
- VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1736
Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensions-Sicherungs-Verein …
Auch sei insoweit maßgeblich auf die Rechtsauffassung und - ausweislich der bis 11/2011 geltenden Fassung des einschlägigen Merkblatts - ständige Verwaltungspraxis des Beklagten als beliehener Unternehmer vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) abzustellen, die im Einklang mit der damaligen Rechtsprechung die seitens der Klägerin gewährten Deputatszusagen als nicht beitragsrelevante Fürsorgeleistungen erachtet habe.Der Beklagte habe spätestens seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) Kenntnis davon gehabt, dass die gegenständlichen Deputatszusagen der Klägerin grundsätzlich beitragsrelevant seien, eine aktive Nachfrage bei der Klägerin, ob entsprechende Deputatszusagen getätigt worden sind, sei durch den Beklagten jedoch pflichtwidrig nicht erfolgt.
Letztlich sei hier eine zeitlich differenzierende Ermessensausübung mit Blick auf die Zeit vor und nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) geboten gewesen.
Es sei davon auszugehen, dass im Nachgang des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) Nacherhebungen auch bei anderen Unternehmen stattgefunden hätten, wie sich aus der Rechtsprechung ergebe (vgl. VG Gelsenkirchen, U.v. 10.12.2013 - 12 K 5403/11); mit Blick hierauf sei der Beklagte darlegungspflichtig, in welchem finanziellen Umfang tatsächlich deputatsbezogene Nacherhebungen erfolgt seien.
Die Einrede der Verjährung stelle auch keine unzulässige Rechtsausübung dar, da nicht die Klägerin durch unterbliebene Deputatsmeldungen den Beklagten veranlasst habe, von einer rechtzeitigen Beitragserhebung abzusehen; hierfür seien vielmehr die unzutreffende Rechtsauffassung nebst Merkblätter des Beklagten bis zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) und die anschließe Untätigkeit des Beklagten verantwortlich.
Die Voraussetzungen einer Einordnung von Deputatleistungen als Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hätten sich stets aus § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG ergeben und seien in Rechtsprechung und Literatur bereits weit vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) allgemein anerkannt gewesen (vgl. BAG, U.v. 11.8.1981 - 3 AZR 395/80; U.v. 12.12.2006 - 3 AZR 476/05; U.v. 19.2.2008 - 3 AZR 61/06).
Hiervon ausgehend waren die bisherigen Festsetzungsverwaltungsakte zum jeweiligen Erlasszeitpunkt objektiv rechtswidrig, da sie mangels Meldung durch die Klägerin keine Beitragsbemessungsgrundlagen hinsichtlich der gegenständlichen Deputatszusagen in Form verbilligten Energiebezugs enthielten, obwohl es sich bei diesen - dies ist aus heutiger Sicht zwischen den Beteiligten unstreitig - objektiv um Teile der betrieblichen Altersversorgung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG handelt, die der Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG unterliegen (vgl. allg. BAG, U.v. 16.3.2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289; VG Frankfurt a.M., U.v. 25.9.2014 - 2 K 4295/13.F - Seite 6 des Entscheidungsumdrucks).
Eine objektive Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Festsetzungsverwaltungsakte ergibt sich selbst dann, wenn man entsprechend der Argumentation der Klägerin unterstellt, dass durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt ist und erst seit diesem Zeitpunkt zwischen den Beteiligten geklärt ist, dass die gegenständlichen Deputatszusagen unter die - im maßgeblichen Zeitraum unverändert gebliebene - Legaldefinition der betrieblichen Altersversorgung aus § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG zu subsumieren sind und folglich insoweit eine Beitragspflicht nach § 10 BetrAVG besteht.
Nur der Vollständigkeit halber sei daher darauf hingewiesen, dass aus Sicht des Gerichts vieles dafür spricht, dass durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 zu Hausbrandleistungen für ausgeschiedene Arbeitnehmer (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) ohnehin keine grundlegende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, sondern allenfalls eine gerichtliche Klarstellung eines Einzelfalls erfolgt ist, die den Leitlinien der bisherigen höchstrichterlichen Judikatur folgt.
Dementsprechend nahm das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 16. März 2010 bei seinen Ausführungen dazu, dass der Leistungsbegriff des Betriebsrentengesetzes nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sach- und Nutzungsleistungen, insbesondere Deputate, umfasst, ausdrücklich Bezug auf sein vorangegangenes, in der amtlichen Sammlung veröffentlichtes Urteil vom 12. Dezember 2006 - BAGE 120, 330 (BAG, U.v. 16.3.2010 - 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289 - juris Rn. 24).
Dieser Hinweis wurde zwar bei der Neufassung des Merkblatts im November 2011 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) neu formuliert; dies ändert jedoch nichts daran, dass bereits der alte Hinweis nicht von vornherein unzutreffend war bzw. sich nicht ausdrücklich negativ zur gegenständlichen Deputatsproblematik verhielt (vgl. VG Frankfurt a.M., U.v. 25.9.2014 - 2 K 4295/13.F - S. 9 f. des Entscheidungsumdrucks).
Der Beklagte hat zudem - soweit ersichtlich - auch vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) nicht die Rechtsauffassung vertreten, dass Deputatszusagen generell nicht Teil der betrieblichen Altersversorgung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG seien.
(cc) Ein Vertrauensschutz der Klägerin kann sich auch nicht aus dem Vortrag ergeben, dass der Beklagte möglicherweise vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 2010 (Az. 3 AZR 594/09 - BAGE 133, 289) im Schadensfalle seine Inanspruchnahme mit Blick auf seine vorherige (unzutreffende) Rechtsauffassung abgelehnt hätte, so dass entgegen des Äquivalenzgrundsatzes auch im Falle einer korrekten Meldung der deputatsbezogenen Beitragsbemessungsgrundlagen für die Klägerin faktisch kein Versicherungsschutz bestanden hätte.
- BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 23; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 133, 289) .Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Versorgungsregelung Bestimmungen enthält, die einer Rechtsprüfung nach dem Betriebsrentengesetz standhalten (BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 30, BAGE 133, 289; 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 40) .
Mit dem Ticket, das die unentgeltliche oder vergünstigte Nutzung aller Verkehrsmittel des ÖPNV im VRR durch den Ehepartner ermöglicht, wird, anders als bei einem Strom- bzw. Gasdeputat oder einer Energiebeihilfe (dazu etwa BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 31 ff., BAGE 133, 289) , kein beim Betriebsrentner erwartungsgemäß bestehender Bedarf gedeckt.
- BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität
Bei der Abgrenzung der vom Betriebsrentenrecht erfassten Risiken knüpft das Gesetz jedoch einerseits an die gesetzliche Rentenversicherung an, verlangt andererseits aber keinen vollen Gleichklang (vgl. BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 25 f., BAGE 133, 289) .Denn der Arbeitgeber ist frei darin, die Voraussetzungen der Invaliditätsversorgung selbst zu bestimmen (vgl. BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 26, aaO) .
Entscheidet er sich für eine solche Zusage, so ist er nach Betriebsrentenrecht nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 26, BAGE 133, 289) .
Infolgedessen können die Anspruchsvoraussetzungen einer Invaliditätsrente enger als im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht beschrieben werden (…BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - aaO; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 27 mwN, aaO) .
- BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung
- BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18
Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BGH, 04.09.2013 - XII ZB 296/13
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Sachleistungen der betrieblichen …
- BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08
Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung
- BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16
Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - 12 A 1258/14
Nacherhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen …
- BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung
- LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 173/17
Freie Fahrt für Ehepartner ist Betriebsrentenleistung
- BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag
- BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 260/10
Begriff der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 426/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 434/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17
Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 456/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 455/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 454/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 457/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 435/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 432/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15
Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - 12 A 663/15
Nacherhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen …
- BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 546/08
Pensions-Sicherungs-Verein - Leistungsbescheid - Verbindlichkeit
- BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15
Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung - …
- LAG Düsseldorf, 07.07.2017 - 6 Sa 172/17
Freie Fahrt für Ehepartner von Beschäftigten eines Verkehrsbetriebs?
- LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 104/17
Pflicht des Arbeitgebers zur Fortsetzung der Gewährung von kostenlosen …
- VG Köln, 25.02.2015 - 26 K 6747/13
Rechtmäßigkeit einer rückwirkend erhöhten Heranziehung zu Beiträgen der …
- BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 939/08
Versorgungsordnung - Auslegung - Beschäftigungsverhältnis
- BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 462/09
Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung
- BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
Ausgleichsfonds; Barabgeltung; Barwert; Begünstigung; Beitragserhebung; …
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 615/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
- LAG Hamm, 10.04.2018 - 9 Sa 497/17
Ablösung des Bezugsrechts auf Hausbrandkohlen durch einen Anspruch auf …
- LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16
Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung
- OLG Hamm, 09.01.2013 - 7 UF 290/11
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Zusagen auf …
- BFH, 16.03.2021 - X R 44/18
Zeitpunkt der Zusage einer Direktversicherung bei Einkünften gemäß § 22 Nr. 5 …
- LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 167/17
Betriebliche Übung und betriebliche Altersversorgung Leistungen aus der …
- BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15
Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der …
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 410/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 162/17
Betriebliche Übung und betriebliche Altersversorgung Leistungen aus der …
- LAG Hamm, 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15
Tarifliche Ablösung eines Anspruchs auf Hausbrandkohle durch Gewährung einer …
- LAG Köln, 25.06.2010 - 11 Sa 1289/09
Abgrenzung von betrieblicher Altersversorgung zur Übergangsversorgung
- ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14
Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung; …
- LAG Köln, 07.12.2016 - 11 Sa 284/16
Altersgrenze
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 412/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 415/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 414/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 413/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
Umfang des Begriffs der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Einordnung …
- BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 526/15
Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der …
- BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 598/15
Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der …
- LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 523/15
Erwerbsminderungsrente aufgrund tarifvertraglicher Regelungen, Auslegung des …
- FG Köln, 24.03.2011 - 10 K 992/08
Berücksichtigung eines Arbeitnehmerpauschbetrages im Zusammenhang mit erhaltenen …
- ArbG Herne, 10.11.2015 - 2 Ca 1459/15
Hausbrand, Deputat, Kohle, Einfluss der Einstellung der Steinkohleförderung in …
- LAG Köln, 23.11.2016 - 11 Sa 983/15
Auslegung einer betrieblichen Versorgungsordnung hinsichtlich der Gewährung von …
- VG Düsseldorf, 07.05.2014 - 16 K 9347/13
Gefahr einer Übersicherung bei der Erhebung von Beiträgen zur betrieblichen …
- LAG Köln, 30.10.2012 - 11 Sa 543/12
Hausbrand, Bedürftigkeit
- ArbG Köln, 14.01.2016 - 8 Ca 2254/15
Versorgungsleistung aus einer insolvenzgesicherten betrieblichen Altersversorgung …
- VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 12 K 5403/11
Anfechtungsklage; Verwaltungsakt; Rechtsschein; Zusicherung; Rechtsbindungswille
- ArbG Herne, 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16
- VG Frankfurt/Main, 25.09.2014 - 2 K 4292/13
Betrieblicher Altersversorgung
- VG Frankfurt/Main, 25.09.2014 - 2 K 4295/13
Betrieblicher Altersversorgung
- VG Gelsenkirchen, 05.09.2017 - 12 K 5788/14
Insolvenzsicherung; Hausbrandleistung; Altersversorgung; Nacherhebung; Auslegung; …
- VG Gelsenkirchen, 05.09.2017 - 12 K 5789/14
Insolvenzssicherung; Hausbrandleistung; Altersversorgung; Nacherhebung; …
- VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 12 K 5402/11
Anfechtungsklage; Verwaltungsakt; Rechtsschein; Zusicherung; Rechtsbindungswille
Rechtsprechung
BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
- openjur.de
Außerordentliche Änderungskündigung; tarifliche Unkündbarkeit
- Bundesarbeitsgericht
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 KSchG, § 34 Abs 2 S 1 TVöD, § 626 BGB, § 4 S 2 KSchG, § 13 Abs 1 S 2 KSchG
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit - rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 KSchG, § 34 Abs 2 S 1 TVöD, § 626 BGB, § 4 S 2 KSchG, § 13 Abs 1 S 2 KSchG
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) auf außerordentliche Änderungskündigung; Erstreckung tariflicher Unkündbarkeit auf Änderungskündigung; Voraussetzungen für die Annahme eines wichtigen Grundes; Umwandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ...
- bag-urteil.com
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
- Betriebs-Berater
Außerordentliche Änderungskündigung bei tariflich unkündbarem arbeitnehmer
- Betriebs-Berater
"Tarifliche ordentlich unkündbar" - außerordentliche Änderungskündigung dennoch möglich
- rewis.io
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
- ra.de
- rewis.io
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
- rechtsportal.de
Anwendbarkeit des KSchG auf außerordentliche Änderungskündigung; Erstreckung tariflicher Unkündbarkeit auf Änderungskündigung; Voraussetzungen für die Annahme eines wichtigen Grundes; Umwandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche mit Auslauffrist; ...
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb
Außerordentliche Änderungskündigung und Abgruppierung trotz tariflicher Unkündbarkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Außerordentliche Änderungskündigung bei tariflich unkündbarem Arbeitnehmer
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Änderungskündigung eines tariflich unkündbaren Bademeisters rechtens
Verfahrensgang
- ArbG Saarbrücken, 09.09.2008 - 64 Ca 1/08
- LAG Saarland, 16.09.2009 - 2 Sa 116/08
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Papierfundstellen
- NZA 2011, 368
- BB 2011, 1216
- BB 2011, 500
- DB 2011, 476
- NZA-RR 2011, 155
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (21)
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Mit dem Begriff des "wichtigen Grundes" knüpft die tarifvertragliche Bestimmung an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an (vgl. Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 12, AP BGB § 626 Nr. 225 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 16; 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1) .Bei einer derartigen Bezugnahme gilt zugleich § 626 Abs. 2 BGB, wonach die außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen erklärt werden kann (Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 12, aaO; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 88, 10).
Auch vom Arbeitnehmer nicht zu vertretende Umstände in seiner Person können geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, AP BGB § 626 Nr. 225 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 16) .
Darin liegt regelmäßig eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses, der der Arbeitgeber, wenn keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, mit einer außerordentlichen Kündigung begegnen kann (Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, aaO; 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 27 mwN, AP BGB § 626 Nr. 212 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 22) , wenn eine andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht, mit einer außerordentlichen Änderungskündigung.
Der Arbeitgeber hat zur Vermeidung einer Kündigung alle in Betracht kommenden Beschäftigungs- und Einsatzmöglichkeiten von sich aus umfassend zu prüfen und eingehend zu sondieren (Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 35, AP BGB § 626 Nr. 225 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 16; 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - zu 2 der Gründe, BAGE 24, 222) .
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar sein, dass er auch unter Berücksichtigung der besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, um eine Kündigung zu vermeiden (vgl. für eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung Senat 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - Rn. 25, AP BAT § 55 Nr. 5 = EzA KSchG § 2 Nr. 60; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 29, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58) .Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (…Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 18, aaO; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 24, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58) .
Zumutbar ist eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen dem Arbeitnehmer insbesondere dann, wenn dies die einzige Möglichkeit darstellt, ihn überhaupt weiterzubeschäftigen (vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 34, aaO; 27. September 2001 - 2 AZR 487/00 - zu II 2 d der Gründe, EzA KSchG § 15 nF Nr. 54) .
- BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 207/05
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar sein, dass er auch unter Berücksichtigung der besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, um eine Kündigung zu vermeiden (vgl. für eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung Senat 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - Rn. 25, AP BAT § 55 Nr. 5 = EzA KSchG § 2 Nr. 60; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 29, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58) .Ist der Arbeitnehmer ordentlich unkündbar, kann der Arbeitgeber im Einzelfall verpflichtet sein, zur Vermeidung einer außerordentlichen Änderungskündigung einen gleichwertigen Arbeitsplatz freizukündigen (vgl. Senat 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - Rn. 28, aaO) .
Hingegen muss auch der öffentliche Arbeitgeber grundsätzlich nicht versuchen, zur Vermeidung einer Änderungskündigung eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes zu erreichen (vgl. Senat 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - Rn. 34, aaO) .
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08
Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage
Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
c) Ob der Arbeitnehmer in eine ihm angesonnene Änderung billigerweise einwilligen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu ermitteln (Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143 = EzA KSchG § 2 Nr. 75; 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 30, EzA KSchG § 2 Nr. 66) .Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 18, aaO; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 24, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58) .
- BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
a) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Änderungskündigung setzt voraus, dass die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen unabweisbar notwendig ist und die geänderten Bedingungen dem gekündigten Arbeitnehmer zumutbar sind (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 80, 185) .Ist die Veränderung der Tätigkeit als solche unabweisbar und daher geeignet, eine darauf gerichtete außerordentliche Änderungskündigung zu rechtfertigen, so gilt dies auch hinsichtlich der Änderung der Eingruppierung (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 80, 185).
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Die tarifliche Verschlechterung des Sonderkündigungsschutzes begegnet unter Vertrauensschutzerwägungen keinen Bedenken (zur Begründung im Einzelnen vgl. Senat 27. November 2008 - 2 AZR 757/07 - Rn. 13 - 22, BAGE 128, 308) .aa) Eine gesonderte Rechtfertigung des Vergütungsangebots ist nur dann entbehrlich, wenn dieses sich aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt (Senat 27. November 2008 - 2 AZR 757/07 - Rn. 31, BAGE 128, 308; 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - Rn. 41, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69) .
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Mit dem Begriff des "wichtigen Grundes" knüpft die tarifvertragliche Bestimmung an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an (vgl. Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 12, AP BGB § 626 Nr. 225 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 16; 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1) .Ist die ordentliche Kündbarkeit tariflich ausgeschlossen, kann eine außerordentliche Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist berechtigt sein (Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 b der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65) .
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06
Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
aa) Eine gesonderte Rechtfertigung des Vergütungsangebots ist nur dann entbehrlich, wenn dieses sich aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt (Senat 27. November 2008 - 2 AZR 757/07 - Rn. 31, BAGE 128, 308; 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - Rn. 41, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69) . - BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
c) Ob der Arbeitnehmer in eine ihm angesonnene Änderung billigerweise einwilligen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu ermitteln (Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143 = EzA KSchG § 2 Nr. 75; 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 30, EzA KSchG § 2 Nr. 66) . - BAG, 17.03.2005 - 2 ABR 2/04
Betriebsratsmitglied - Kündigung
Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Dem Arbeitgeber ist es in diesen Fällen regelmäßig nicht zumutbar, lediglich die Tätigkeit des Arbeitnehmers den neuen Gegebenheiten anzupassen und es bei der bisherigen - nunmehr übertariflichen - Bezahlung zu belassen (Senat 17. März 2005 - 2 ABR 2/04 - zu B II 4 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 58 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 59) . - BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00
Außerordentliche fristlose Änderungskündigung - § 15 KSchG
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03
Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
- BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85
Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Annahme eines …
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots
- BAG, 23.03.1972 - 2 AZR 216/71
NS-Vergangenheit - Dienststelle des Bundes - Unkündbarer Angestellter - Grund zur …
- LAG Saarland, 16.09.2009 - 2 Sa 116/08
- BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06
Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
- BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten
Ein Leistungsaustausch ist dann nicht mehr möglich (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 32;… 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, BAGE 132, 299) . - BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
Mit dem Begriff des "wichtigen Grundes" knüpft der MTV an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an (für insoweit vergleichbare Tarifverträge BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 31; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 24) . - BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Die Regelung, deren persönliche Voraussetzungen die Klägerin im Kündigungszeitpunkt erfüllte, nimmt auf § 626 BGB Bezug (vgl. zu § 17 Ziff. 3 Abs. 1 MTV in der ab 1. Oktober 1997 geltenden Fassung: BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zu B I 1 der Gründe, EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; allgemein zur Bedeutung des Begriffs "wichtiger Grund" in Tarifverträgen: bspw. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 31, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 148 = EzA KSchG § 2 Nr. 80; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 24, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 9) .
- BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers
In diesen Fällen liegt in der Regel eine erhebliche und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer Kündigung begegnen kann (vgl. für eine Beendigungskündigung BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19; für eine außerordentliche (Änderungs-)Kündigung mit Auslauffrist 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 32; 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, BAGE 132, 299) . - BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
Änderungskündigung - Bestimmtheit
Schließlich konnte der Kläger aus dem festgelegten Stundenlohn nicht mittelbar auf die Art der ihm auf "Baustellen" zuzuweisenden Tätigkeiten rückschließen, weil im Betrieb der Beklagten kein kollektives Entgeltschema bestand und damit nicht bestimmte Tätigkeiten oder doch Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe zugeordnet waren (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 19;… 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20, 21) . - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr
Danach kann die außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen erklärt werden (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 31;… 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 12 mwN, aaO) . - BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 737/16
Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung
§ 34 Abs. 2 Satz 2 TVöD bewirkt lediglich, dass die Unkündbarkeit als solche erhalten bleibt (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 25;… 27. November 2008 - 2 AZR 757/07 - Rn. 13 bis 22 mwN, BAGE 128, 308) und schränkt damit das Kündigungsrecht des Arbeitgebers ein. - BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16
Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Änderungskündigung iSv. § 34 Abs. 2 Satz 1 TV-L, § 626 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen unabweisbar notwendig ist und die geänderten Bedingungen dem gekündigten Arbeitnehmer zumutbar sind (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 32) . - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11
Überflüssige Änderungskündigung
- LAG Hamm, 04.10.2013 - 15 Sa 1580/12
Außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist
Der Rechtsstreit der Parteien geht um eine Änderungskündigung entsprechend §§ 2, 4 Satz KSchG, die auf außerordentliche Änderungskündigungen Anwendung finden (BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09, DB 2011, 476).Unklarheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers und führen zu Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09 a.a.O.;… BAG 10.09.2009 - 2 AZR 822/07 a.a.O.; BAG 15.01.2009 - 2 AZR 641/07, NZA 2009, 957 m.w.N.; BAG 16.09.2004 - 2 AZR 628/03, BAGE 112, 58).
Eine ordentliche Kündigung war ausgeschlossen, was auch für Änderungskündigungen gilt (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 688/09, DB 2011, 476).
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Änderungskündigung setzt voraus, dass die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen unabweisbar notwendig ist und die geänderten Bedingungen dem gekündigten Arbeitnehmer zumutbar sind (vgl. BAG 28.10.2010 - 2 AZR 688/09 a.a.O.; LAG Köln, 16.11.2011 - 9 Sa 573/11, juris).
Hierbei kommt es darauf an, ob das geänderte unternehmerische Konzept die vorgeschlagenen Änderungen als unabweisbar notwendig erscheinen lassen (LAG Köln 16.11.2011 - 9 Sa 573/11, juris; vgl. BAG 28.10.2010 - 2 AZR 688/09 a.a.O.).
Hierbei hätte sie berücksichtigen müssen, dass bei ordentlicher Unkündbarkeit eines Arbeitnehmers der Arbeitgeber im Einzelfall sogar verpflichtet sein kann, zur Vermeidung einer außerordentlichen Änderungskündigung einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu kündigen (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 688/09 a.a.O.).
- BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20
Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 825/12
Außerordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2020 - 5 Sa 53/20
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Unkündbarkeit nach AVR …
- BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener …
- ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung
- BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 77/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2019 - 7 Sa 27/19
Änderungskündigung - Abänderung des Beschäftigungsumfangs
- BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 80/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener …
- BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener …
- BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 76/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener …
- LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
Zulässigkeit des Übergangs vom Beendigungsschutz- zum Änderungsschutzantrag im …
- LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist gegenüber …
- BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener …
- LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 8 Sa 175/18
Anforderungen an den Zugang de schriftlichen Kündigungserklärung
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 419/10
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholsucht
- ArbG Stuttgart, 08.10.2014 - 11 Ca 2434/14
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Fremdvergabe eines …
- BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 238/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 7 Sa 506/09
Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit bei tariflicher Unkündbarkeit
- LAG Köln, 16.08.2011 - 12 Sa 948/10
Änderungskündigung; Auflösungsantrag; Bestimmtheit; Verhältnismäßigkeit
- LAG Düsseldorf, 28.02.2017 - 14 Sa 852/16
Rechtsfolgen der Änderung eines vor dem 1.1.2002 geschlossenen Arbeitsvertrages …
- LAG Hamm, 02.12.2010 - 15 Sa 1247/10
Außerordentliche Änderungskündigung im öffentlichen Dienst; Änderung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18
Wirksamkeit einer Vertragsänderung - sexuelle Belästigung
- BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 785/16
Staateninsolvenz - außerordentliche Änderungskündigung
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr - …
- LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13
Entgeltgleichheit - Diskriminierung wegen des Geschlechts
- LAG München, 14.10.2021 - 3 Sa 83/21
Außerordentliche Kündigung einer ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin wegen …
- BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 786/16
Staateninsolvenz - außerordentliche Änderungskündigung
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- ArbG München, 02.12.2020 - 22 Ca 8178/19
Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Erkrankung, Personalrat, Arbeitgeber, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 154/21
Krankheitsbedingte Kündigung - ordentliche Unkündbarkeit - gravierende …
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- ArbG Siegburg, 17.11.2016 - 1 Ca 1676/16
Soziale Rechtfertigung einer außerordentlichen Änderungskündigung; Anspruch des …
- LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 682/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer tariflich unkündbaren …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20
Personenbedingte Kündigung in der Arbeitsphase eines Altersteilzeitverhältnisses …
- LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10
Tariflicher Kündigungsausschluss bei Betriebsänderung; unwirksame …
- ArbG Düsseldorf, 03.08.2022 - 8 Ca 1730/22
- LAG Köln, 16.11.2011 - 9 Sa 573/11
Änderungskündigung; Anforderungen bei tariflich unkündbaren Angestellten; Umfang …
- LSG Baden-Württemberg, 12.06.2018 - L 13 AL 314/17
- LAG Nürnberg, 17.12.2013 - 6 Sa 464/13
Änderungskündigung - außerordentliche - Kleinbetrieb